Dania, du bist stellvertretend für deine Familie hier, eine Familie, deren Kinder und Eltern von der Abschiebung in den Libanon bedroht sind.
Heute geht es um den menschlich tragischen Fall der Familie Chafi, die nur noch wenige Tage bei uns geduldet ist und deren Eltern und minderjährigen Kindern die Abschiebung in den Libanon droht.
Das hilft dabei - hoffe ich zumindest -, wenn wir dann auch durch den Einsatz des Innenministers so weit sind, dass vielen Menschen geholfen wird. Denn es ist kein Zustand, dass in Deutschland jeden Tag 87.000 Menschen von Abschiebung bedroht sind. Das ist kein Zustand, und das wissen wir. Wir
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben gerade den einmaligen Fall, dass eine abgeschobene Familie wieder ins Land zurückgeholt wird. Da muss der politische Druck auf diesen Innenminister, der die Abschiebung der Familie Nguyen noch im November-Plenum vehement verteidigt hatte, ja immens gewesen sein.
Um seine politische Niederlage zu kaschieren, tut er jetzt so, als sei das ein Akt humaner Großzügigkeit gewesen, und sagt, die Abschiebung selbst sei rechtmäßig gewesen. Er sagte im Plenum am 10. November 2011, irgendwann müsse das Recht ja mal umgesetzt werden. Wörtlich hat er gesagt: „Unsere Ausländerbehörden in den Kommunen, in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind an das Recht gebunden.“ Ähnlich äußerte sich gestern Abend übrigens auch Ministerpräsident McAllister.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Abschiebungshaft nicht dem Zweck der Bestrafung dient, sondern lediglich die Durchführung einer Abschiebung sicherstellen soll, falls dies erforderlich und angemessen ist.
Das führt dann zu einem Problem, nämlich: Was machen wir mit den Familien, mit den Menschen, die über viele Jahre hier bleiben, weil die Ausreise nicht angeordnet werden kann, weil eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann, mit Menschen, die sich möglicherweise sogar nach dem Ausländerrecht strafbar gemacht haben, etwa durch falsche Angaben, durch das fehlende Mitwirken an dem Erwerb von Ausweispapieren, die sich
Es freut mich auch sehr, dass wir uns darüber einig waren, dass wir dieses Thema als Aktuelle Stunde behandeln wollen. Wir haben gesagt, das ist ein aktuelles Thema. Es gibt nichts Aktuelleres als eine in der Öffentlichkeit diskutierte drohende Abschiebung. Das gibt uns auch Anlass, die generelle Bleiberechtsproblematik erneut zu erörtern. An der Stelle möchte ich in Erinnerung rufen, dass es nicht nur um die Gesetzgebung bei uns geht, sondern auch um die Anwendung der bestehenden Gesetze und darum, ob sich dieser Anspruch, eine neue Willkommenskultur zu schaffen, auch in der Verwaltungspraxis und in der Anwendung der Gesetze, wenn es um Duldung und um Härtefälle geht, widerspiegelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Herr Kollege Nacke, wenn Recht und Gesetz noch heute Familien auseinanderreißen, Abschiebehaft angeordnet wird, obwohl Zweifel bestehen, und Menschen durch die Abschiebung in politisch unsichere Gegenden zurückgeführt werden, dann müssen wir Recht und Gesetz im Interesse derjenigen Menschen, die davon betroffen sind, gemeinsam ändern. Das macht unsere Bundestagsfraktion mit Blick auf die Bleiberechtsregelung, und wir haben andere Vorstellungen von der Zusammensetzung und den Rechten der Härtefallkommission. Das wollte ich einmal einleitend sagen.
Meine Damen und Herren, so etwas wie die Abschiebung der vietnamesischen Familie aus Hoya darf nicht mehr passieren. Auch hier ist eine Familie auseinandergerissen worden. Sie haben gesagt: Recht und Gesetz. - Sie hätten Ihren Spielraum unserer Auffassung nach aber erweitern können und diese Familie nicht abschieben müs
eine vierwöchige Frist, innerhalb der der Abschiebetermin nicht festgelegt werden konnte. Das war der Familie durchaus bekannt. Sie hat diesen Härtefallantrag nicht gestellt. Das wäre die einzige Möglichkeit für die Ausländerbehörde und übrigens auch für mich gewesen. Nur wenn ein Härtefallersuchen gestellt wird, besteht die Möglichkeit, die Abschiebung zu verhindern. Eine andere rechtliche Möglichkeit hat es nicht gegeben.
Wir hatten uns nicht darauf geeinigt, dass es zu einer ankündigungslosen Abschiebung kommen soll. Wir haben uns nicht darauf geeinigt. Das ist rechtlich extrem problematisch. So etwas in einem Paket zu finden, verlangt und fordert einem wirklich alles ab. Heute Abend werden es keine leichten Gespräche zwischen den Ländern sein, weder auf der A-Seite noch auf der B-Seite und auch nicht auf der immer größeren gemischten Seite.
Es gibt keinen Streit zwischen uns darüber, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, auch wieder zurückgeführt werden. Es gibt keinen Dissens; dies muss so sein. Einen Dissens gibt es aber darüber, dass es mir nichts nützt, wenn mir populistische Einwände, populistische Bilder von Flüchtlings-TV oder Abschiebe-TV oder anderer Unfug entgegengehalten wird, wohl wissend, dass das mit der Realität von Abschiebung nichts zu tun hat, meine Damen und Herren.
„Für diejenigen, die trotz eindeutiger Aufklärung nicht bereit sind, sich rechtstreu und gewaltfrei zu verhalten, sollte die Prüfung von Asylbegehren unter Ausschluss weiterer Rechtswege im Eilverfahren erfolgen. Nach negativem Bescheid muss die sofortige Abschiebung erfolgen.“
Drittens kommt die Forderung nach konsequenteren Abschiebungen. Bravo, das ist auch so eine Scheindebatte. Ich danke dem Ministerpräsidenten, der dazu schon viel Richtiges gesagt hat. Der Rechtsstaat gilt auch bei Abschiebung, und das muss auch so bleiben. Viele vollmundige Erklärungen laufen in der Praxis ins Leere. Es ist einfach rein technisch so, dass es viele private Fluggesellschaften gibt, die sagen: Wir transportieren keine Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen. Es ist auch so, dass aufnehmende Länder sich weigern, die Menschen aufzunehmen, auch wenn sie Ersatzpapiere haben. Insofern können wir dies immer wieder fordern. Wir können versuchen, Bilder zu
Wir werden deshalb um konsequente Abschiebung und Rückführung nicht herumkommen. Aber, Frau von Kalben, in dem Punkt gebe ich Ihnen recht: Wohin schieben wir denn Menschen ab, die keine Ausweispapiere haben? Welchen Staat wollen wir veranlassen, diese Menschen aufzunehmen? Wollen wir dann sagen: „Wenn ihr die Menschen jetzt nicht zurücknehmt, dann marschiert die Bundeswehr ein“? Die Idee, dass wir Menschen, von denen wir gar nicht wissen, woher sie kommen, ohne Weiteres dorthin zurücktransportieren können, sobald wir festgestellt haben, sie haben kein Asylrecht, ist schon logisch nicht umsetzbar.
An dieser Stelle muss ich die CDU ansprechen. Wenn wir die Abschiebung kommerzialisieren, wird uns das nicht weiterbringen. Die Forderungen von Ingbert Liebing sind falsch. Ich bin der Meinung, dass wir das Gewaltmonopol des Staates nicht privatisieren dürfen. Das fordern Sie im Prinzip damit, dass Abschiebungen kommerzialisiert werden.
wegen darf beim Thema Abschiebung nicht der humane Maßstab verloren gehen.
Es muss nach wie vor das oberste Ziel bleiben, dass Abschiebung und Rückführung möglichst freiwillig erfolgen und dass die Menschen ihren Weg selbst finden. Dass wir die Leute mit der Polizei morgens abholen und dann rückführen, sollte der Ausnahmefall bleiben. Das ist kein menschenwürdiges Verfahren. Vor dem Hintergrund müssen wir auch den Menschen eine Chance geben, die zu uns kommen, für die das Asylrecht keine Anwendung findet. Auch denen müssen wir die Chance geben, hier Fuß zu fassen, weil die Leute zu uns kommen und eine neue Zukunft suchen. Auch denen müssen wir die Möglichkeit eröffnen, dass sie jenseits vom Asylrecht hier auch eine Chance haben, ihr Leben hier aufzubauen.
Ich sage auch und stelle dazu für die Fraktion der PIRATEN fest: Eine Rückkehr in Würde, das ist doch eine Farce. Man kann nicht zwischen guten und schlechten Flüchtlingen unterscheiden. Eine Abschiebung, eine Rückkehr, kann man nennen, wie man will. Sie selbst haben heute Morgen ausgeführt, dass viele, die zum Beispiel aus den Balkanländern zu uns kommen, keine Überlebensperspektive haben. Dann darf es auch keine Rückkehr in Würde geben, weil es diese im realen Leben nicht gibt.
Trotzdem bedaure ich zutiefst, dass Sie nicht die Courage hatten, den Winterabschiebestop ebenso wie im vergangenen Jahr zu erlassen, dass Sie dabei eingeknickt sind. Wir werden sehr genau aufpassen. Wenn sich die politischen Mehrheitsverhältnisse ändern sollten, dann gibt es keinen Garanten mehr, dass diese Abschiebung in Würde, wie Sie sie definieren, Herr Dr. Stegner, tatsächlich durchgeführt wird. Dafür hätten Sie dann die Verantwortung.
Ein weiterer Punkt, der zu mehr und nicht zu weniger sozialen Spannungen führt, ist das Thema unangekündigte Abschiebung. Diese hilft keinem Menschen. Das ist eine wahnsinnige Härte, die wir Grünen nach wie vor falsch finden, auch wenn wir jetzt zumindest zu einem Großteil sagen, dass dies ein Kompromiss ist. Wir nehmen wahr, dass die CDU-Fraktion hier heute einen ganz anderen Auftritt gehabt hat, als wir das zumindest manchmal gesagt oder in der Vergangenheit wahrgenommen haben. Daher sagen auch wir, dass wir kompromissbereit sind. Daher ist eine deutliche Mehrheit von uns inzwischen bereit, diesen Kompromiss mitzutragen. Nichtsdestotrotz sind das schwierige Punkte, die man nicht kaschieren sollte und bei denen man sagen muss, dass sie keine reine grüne Programmatik sind. Das ist nichts, was sich unsere Koalition allein ausgedacht hätte. Wir werden weiter dranbleiben, und es wird auch in Zukunft Grenzen geben, über die wir nicht gehen werden können.
sind bzw. werden mit einer geplanten Abschiebung befasst?
Zu a: Für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer ist in Baden-Württemberg zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Bei abgelehnten Asylbewerbern erhält das Regierungspräsidium Karlsruhe vom Bundesamt für Mi gration und Flüchtlinge nach negativem Abschluss des Asyl verfahrens eine entsprechende Mitteilung über die vollzieh bare Ausreisepflicht des Ausländers.
Mit der Ablehnung des Antrags auf Asyl bzw. auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder bei einer Ausreiseaufforderung wird dem Ausländer eine Frist zur freiwilligen Ausreise ein geräumt. Sofern dann keine Ausreise erfolgt, hat das Regie rungspräsidium Karlsruhe die Durchsetzbarkeit der Ausreise pflicht im Wege der Abschiebung zu prüfen.
Sofern dann weder Ausreise- noch Abschiebungsverbote vor liegen und keine freiwillige Ausreise erfolgt, ordnet das Re gierungspräsidium die Durchführung der Abschiebung an. Dies ist bundesrechtlich zwingend vorgegeben. Hier besteht auch für das Regierungspräsidium kein Ermessensspielraum mehr.
Auch Eingaben beispielsweise an die Härtefallkommission – das Verfahren kennen Sie –, die zunächst zu einer Aussetzung der Abschiebung führen, werden regelmäßig erst kurzfristig vor den Abschiebemaßnahmen eingebracht, um die Abschie bung quasi in letzter Minute zu verhindern.
Mit der Abschiebung ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden. Deshalb raten wir und machen gerade auch dar auf aufmerksam, dass es eigentlich klug wäre, freiwillig aus zureisen.
Welche Änderungen hat es bei den tatsächlich durchzu führenden Modalitäten vor und während einer geplanten Abschiebung seit dem Frühjahr 2011 gegeben?
Vor jeder Abschiebung wird auf meine Verfügung hin seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe verstärkt geprüft, ob sie aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls angekündigt werden sollte. Das ist in der Tat eine Neuerung, die wir auf den Weg gebracht haben. Das hat verschiedene Gründe, ver schiedene Ursachen. Allenthalben wurde auch diskutiert, ob es nicht humaner ist, Menschen nicht um 2 Uhr, 3 Uhr nachts aus den Betten zu holen, insbesondere wenn kleine Kinder da von betroffen sind, sondern dies mehr in den Morgen zu ver legen.
In Fällen, in denen sich die Mitteilung des Abschiebetermins unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls als untunlich oder ungeeignet erweisen würde, wird die Rück führung dann nicht angekündigt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich einzelne oder alle Familienmitglieder bei einem angekündigten Termin der Rückführung entzogen ha ben. Darüber hinaus erfolgt eine Abschiebung grundsätzlich ohne Ankündigung, wenn ein Mitglied der Familie strafrecht lich in Erscheinung getreten ist.