Mann zu bringen, die Abschiebung zu stoppen und zwar nicht nur nach Kosovo, sondern auch nach Serbien, Albanien und nach Montenegro.
selbst wenn man patentierter Christenmensch ist, sozusagen die Abschiebung nicht für gut halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind die Kinder, die ganz besonders leiden. Aber auch den Erwachsenen geht es sehr schlecht. Es geht aber ganz zentral um nicht mehr und nicht weniger als um unsere eigene Verantwortung. Wir können leider nicht die Welt retten. Jeder hat ja vielleicht diesen Impuls zu sagen, ich will die Welt gern retten, ich will sie besser machen, aber wir können den 150 Menschen, die von Abschiebung aus Thüringen bedroht sind, eine Perspektive bieten. Ich hoffe, wir können noch sehr viel mehr erreichen, indem wir tatsächlich, Herr Bergner, mal eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für alle Menschen, nicht nur für Roma, Ashkali und Ägypter, erreichen, die seit vielen Jahren hier leben. Aber hier ganz konkret kann sich jeder und jede Einzelne entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten ja heute schon eine umfangreiche Debatte zur Problematik der Abschiebung in das Kosovo, nach Montenegro und nach Serbien, die leider nicht so ausgegangen ist, wie wir uns das gewünscht hätten. Es wurde aber auch in dieser Debatte schon vielfach auf den Antrag hingewiesen, über den wir uns jetzt verständigen, nämlich den der FDP.
Für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist die Landesregierung gefragt. Hierzu, meine Damen und Herren, muss sie im Bundesrat aktiv werden. Mit einer Änderung im Aufenthaltsgesetz würden wir auch in Thüringen bestehende Herausforderungen besser vor Ort lösen können. Deswegen muss es nach unserer Auffassung den Ausländerbehörden als den entscheidenden Stellen ermöglicht werden, Ausländerinnen und Ausländern bei einer nachhaltigen Integration eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Wir würden damit erstmalig ermöglichen, dass im Einzelfall in schicksalhaften Konstellationen gesetzliche Bestimmungen eingreifen, und den Ausländerbehörden ermöglichen können, eine Entscheidung zu treffen, die das heute vom Kollegen Schröter angesprochene Fingerspitzengefühl besser fördert als die derzeitige Rechtslage. Ausländerinnen und Ausländer, die bisher nach einem erfolglosen langjährigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vor einer Abschiebung stehen, könnten durch die Einführung des § 25 b eine Aufenthaltserlaubnis lediglich durch eigene Integrationsbemühungen erhalten und da sehen wir schon einen deutlichen Fortschritt.
Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, die Debatte, die derzeit im Bundesrat erfolgt, weiter voranzutreiben. Die Menschen, die von einer Abschiebung betroffen sind, brauchen unsere Unterstützung. Keiner kann verstehen, wenn nach sieben oder mehr Jahren Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen plötzlich das Land verlassen müssen. Genau dagegen, meine Damen und Herren, müssen wir etwas tun.
Anna, Chleb, Ayodele und andere, die aufgrund des Engagements der Schülerinnen und Schüler bleiben konnten, und es sind nicht wenige junge Menschen, deren Abschiebung ein Loch in die Klassengemeinschaften gerissen hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben auch diese Eingabe zur Berücksichtigung gestellt. Der Petent ist im Moment nicht mehr in Deutschland. Die Abschiebung hat stattgefunden. Mögen ihm auch Verfehlungen vorgeworfen werden - er hat sich in der letzten Zeit um sein Kind gekümmert. Er will den Kontakt zu dem Kind. Uns geht es hier ganz einwandfrei und klar um das Kindeswohl. Da dürfen keine anderen Gründe in den Vordergrund treten. Es gibt Verfahren, in denen der Landkreis entschieden hat, dass ein Elternteil bleiben kann, dem ganz andere Verfehlungen vorgeworfen wurden. Hier geht es klar und deutlich um das Kindeswohl. Deshalb fordern wir „Berücksichtigung“.
Das russische Ehepaar Lapine reiste erstmals 1991 mit Touristenvisa in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der gemeinsame Sohn folgte 1993 ebenfalls mit einem Visum für touristische Zwecke. Sie waren im Besitz von Pässen, die noch von der UdSSR ausgestellt worden waren. Die Familie hatte keinen Aufenthaltstitel erhalten und wurde nach Eintritt der Vollziehbarkeit ihrer Ausreiseverpflichtung am 1. Juli 1999 nach Moskau abgeschoben. Die sowjetischen Pässe sind im Rahmen der Abschiebung dem Begleitpersonal für den Rückflug übergeben worden. Es ist nicht bekannt, ob sich die Familie während ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation neue Nationalpässe beschafft hat.
Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Die Familie Lapine hat nach dem Zerfall der UdSSR die russische Staatsangehörigkeit erworben, was nicht zuletzt durch die Ausstellung von Passersatzpapieren durch die russischen Behörden für die 1999 vollzogene Abschiebung und die Ausstellung weiterer Passersatzpapiere in den Jahren 2008 und 2010 dokumentiert ist. Sie hätte sich bereits nach Ablauf der Gültigkeit der sowjetischen Pässe in Russland um die Ausstellung neuer russischer Nationalpässe bemühen müssen.
Leider, Herr Kokert, wollte Ihre Fraktion in diesen Antrag einen Satz aufgenommen wissen, der die schnellere Abschiebung von Flüchtlingen ohne Bleiberecht betraf.
Eine Abschiebung minderjähriger unbegleiteter Ausländer ist zudem so gut wie unmöglich. Dafür muss sich die
zuständige Behörde vergewissern, dass der Minderjährige im Aufnahmestaat von einem Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Einrichtung in Empfang genommen wird. Das ist so gut wie unmöglich. Im Jahre 2015 ist dies nicht in einem einzigen Fall gelungen. Es kam zu keiner einzigen Abschiebung einer solchen Person.
Dann kommt ja immer das Thema Abschiebung von Straftätern. Wir haben eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Justiz, wir haben Vereinbarungen mit dem Strafvollzug. Wir schauen es uns heute rechtzeitig an, wenn Personen inhaftiert werden, und wir überlegen, was geschieht, wenn die Haftstrafe verbüßt ist.
4. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument der freiwilligen Rückkehr im Vergleich zur Abschiebung?
Im September 1999 reiste die Familie Lapine unerlaubt in das Bundesgebiet ein. Da wiederum kein Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt werden konnte, eine freiwillige Ausreise aber nach wie vor verweigert wurde, sollte eine erneute Abschiebung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck waren die erforderlichen Passersatzpapiere von den Behörden der Russischen Föderation ausgestellt worden, da die Familie nach dem Zerfall der Sowjetunion die russische Staatsangehörigkeit erworben hatte. Die Staatsangehörigkeit der Familie ist somit geklärt; sie sind, entgegen ihrer Behauptung, nicht staatenlos. Dies wird auch dadurch belegt, dass im Jahr 2008 Passersatzpapiere von den russischen Behörden für die damals beabsichtigte Rückführung ausgestellt wurden.
Bei diesen Menschen kommt es bisweilen vor, dass wir die Abschiebung nicht vollziehen können. Diese Summe kann ich nicht genau beziffern.
Ehemalige Asylbewerber – als Hintergrund –, die vom Bundesamt im Asylverfahren als Flüchtlinge anerkannt werden, dürfen ihren Wohnsitz frei wählen und Umzüge werden dementsprechend nicht erfasst. Vollziehbar Ausreisepflichtige, die sich der Abschiebung entzogen haben und unbekannten Aufenthalts sind, werden zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zahl kann ich Ihnen sagen: Da haben wir im Jahr 2015 insgesamt 783 Ausschreibungen gehabt. Ich glaube, das ist die einzige Zahl, die wir auf die konkrete Frage hin geben könnten.
Die Situation vor allem der Roma-Minderheiten im ehemaligen Jugoslawien ist wohl uns allen inzwischen bekannt. Diese Personengruppen sind nicht in das gesellschaftliche System eingebunden. Sie haben kaum Zugang zu Wohnungen oder zur Gesundheitsversorgung, auch nicht zur Arbeitsvermittlung, und an Bildungszugängen fehlt es ebenfalls. Natürlich ist es leicht zu sagen, dass die große Frage des Umgangs mit den Roma-Minderheiten im europäischen Raum mit Hamburg nichts zu tun habe und dass man sie in Hamburg nicht lösen könne. Einerseits ist das richtig und andererseits falsch, weil es schließlich immer wieder um eine politische Entscheidung zugunsten dieser Minderheiten geht. Genau an der Stelle und deswegen abgetrennt von der großen, breiten Diskussion gibt es schlicht einen einzigen Aspekt, bei dem Hamburg sehr wohl entscheidungsfähig ist und die Entscheidungskompetenz hat, die Bereitschaft jedoch nicht vorhanden zu sein scheint. Das komplexe Thema Roma bedarf an dieser Stelle eines einfachen Signals oder einer kleinen Geste, nämlich dass die von der Ausreiseverpflichtung beziehungsweise Abschiebung bedrohten Familien nicht in den Winter zurückgeschickt werden.
führen wir diese Diskussion – das ist leider nötig. Alle Jahre wieder müssen wir uns streiten, ob schutzbedürftige Menschen während des Winters nach Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, in den Kosovo und nach Albanien abgeschoben werden dürfen oder nicht, und zwar in Obdachlosigkeit, eiskalte Papphäuser oder nicht heizbare Baracken. In der "taz" wird heute der Sprecher der Innenbehörde mit den Worten zitiert, dass es keine neuen Argumente gebe, von der bisherigen Linie abzuweichen. Tatsache ist jedoch, dass es kein einziges Argument für die Abschiebung von Schutzbedürftigen in Kälte und Not gibt.
hat der Senat damals stillschweigend die Winterabschiebung gestoppt. Das handhaben Senat und Ausländerbehörde in diesem Jahr anders. Sie schrecken nicht davor zurück, Familien mit Kindern – auch mit kleinen Kindern –, Alleinerziehende mit Kindern und andere vulnerable Personengruppen in die Nachfolgestaaten Jugoslawiens abzuschieben, obwohl alle Beteiligten wissen, dass diese Menschen als Roma – denn es geht hier vor allem um Roma – nahezu schutzlos der eisigen Kälte und dem Hunger ausgesetzt werden. Die Ausländerbehörde schreckt nicht einmal davor zurück, Familien zu trennen. Gestern wurde ich von Unterstützern einer Roma-Familie angerufen. Während der Vater im Krankenhaus liegt, wurden seine Frau und seine vier Kinder, darunter 14 Monate alte Zwillinge, nachts um 4 Uhr aus der Wohnung geholt und nach Hannover verfrachtet, wo sie in den Flieger gesetzt und ins Nichts abgeschoben werden sollten. Vielen Dank an den SPD-Kollegen, dass diese Abschiebung in letzter Minute verhindert wurde.
Mit der Abschiebung von besonders schutzwürdigen Personengruppen, von Familien, Kranken und Pflegebedürftigen in Eiseskälte setzen Sie Gesundheit und Leben von Menschen aufs Spiel. Die Situation in den Balkanländern ist nicht besser, sondern schlimmer als vor zwei Jahren.
Sie können doch nicht als politisch Verantwortliche für diese Stadt angesichts dieser Menschen und unserer Stadt Hamburg wegschauen. Ich habe die Mütter schon genannt oder den Christen heute, der nach 22 Jahren abgeschoben werden soll, oder Roma-Familien mit kleinsten Kindern, die abgeschoben werden. Ich weiß, dass wir im Eingabenausschuss darum ringen. Ich bin auch dankbar, Herr Schumacher, dass Sie die eine Abschiebung verhindert haben.
Wir machen auch nicht mit, wenn es um pauschale Verdächtigungen von einzelnen Menschengruppen geht. Vor allen Dingen machen wir nicht mit bei der politischen Instrumentalisierung dieser Vorgänge, die zu einem Rechtsruck in Deutschland führt. Diese Leute wollen unsere humanitäre Flüchtlingspolitik durch eine Politik der Abschreckung, der Abschottung und der Abschiebung ersetzen. Das ist nicht unser Deutschland. Das wollen wir nicht. Humanität steht nicht zur Disposition. - Vielen herzlichen Dank.
Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass Aufenthaltsbeendigung Grenzen hat, nämlich dort, wo das Leben der Abzuschiebenden in Gefahr ist oder in Gefahr geraten kann. Ist eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen, ändert hieran auch eine Ausweisung nichts.
Es ist eine Frage des politischen Wollens, aber einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass unsere gegenwärtigen gesetzlichen Möglichkeiten eine effektive Rückführung gerade von straffällig gewordenen Ausländern nach wie vor zu weit einschränken. Die bisherige Regelung zum Abschiebeverbot besagt, dass sich ein straffällig gewordener Ausländer auf ein Verbot der Abschiebung erst dann nicht mehr berufen kann, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Um eine solche Freiheitsstrafe zu bekommen, muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben.
Nun zurück zur wesentlichen Frage: Was können wir unternehmen, um anhaltend straffällige Asylbewerber des Landes zu verweisen? Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Ich habe Zweifel daran, dass die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung geeignet sind, straffällige Ausländerinnen und Ausländer schneller außer Landes zu bringen. Mit neuen, komplizierten Ausweisungsvorschriften sind wir diesem Ziel keinen Schritt näher. Von einer Vereinfachung, wie manche behaupten, kann bei diesen Vorschlägen auch keine Rede sein; denn Ausweisung ist nicht gleich Abschiebung. Ausweisung bedeutet den Entzug eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, auf den verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften anwendbar sind, von der Anhörung bis zum Rechtsweg. Das Verfahren kann bis zur Rechtskraft - je nach Komplexität - unter Umständen Monate bis Jahre in Anspruch nehmen, und es setzt voraus, dass es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt.
Wir haben nicht das Problem unzureichender Rechtsnormen. Wir müssen im Vollzug noch besser werden. Von Strafverfolgungsbehörden über Justiz und Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Landes- und Bundespolizei bis hin zum Auswärtigen Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung alle müssen an einem Strang ziehen, um straffällige Ausländerinnen und Ausländer zu identifizieren und soweit wie möglich auch eine schnelle Bearbeitung und gegebenenfalls auch die Rückführung zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer für ihre eigenen Staatsangehörigen keine Passdokumente zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer Chartermaßnahmen ablehnen, und es kann auch nicht sein, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer ihre Abschiebung verzögern oder gar
Der Kollege Klug sprach es eben schon an: In der letzten Woche mussten wir feststellen, dass beim Umgang mit der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen in Schleswig-Holstein offensichtlich ein heilloses Durcheinander besteht. Obwohl rund 500 geplante Abschiebungen gescheitert sind, hat sich in der Landesregierung bisher niemand über die Gründe dieses Scheiterns Gedanken gemacht. Erst jetzt, da die chaotischen Zustände öffentlich geworden sind, hat das Innenministerium angekündigt, künftig die Gründe für das Scheitern von Abschiebungen statistisch zu erfassen. Mir ist völlig unbegreiflich, wie gerade in der gegenwärtigen Situation die Landesregierung hier so schludrig arbeiten kann.
Ich habe mich sehr über Ihre erläuternden Einführungen gefreut, dass Sie differenziert darstellen wollen und sehr darauf bedacht waren zu sagen, um welche Tätergruppen es sich handelt, dass man nicht Asylbewerber und straffällig Gewordene vermengen möchte. Leider Gottes ist es in Ihrer gesamten Partei noch nicht ganz durchgedrungen. Schaue ich mir allein die Pressemitteilung zu der Kleinen Anfrage der CDU an, was die Abschiebung und die 500 stornierten Tickets angeht, stelle ich fest, dass gerade Ihr Fraktionsvorsitzender Günther einen ganz klaren Zusammenhang zwischen straffälligen Tätern, Zuwanderern - wie in der Presse stand - und denen, die abgeschoben werden müssen, gezogen hat.
reiten. Zu allem, was da an Antworten in Bezug auf Abschiebung oder Abschiebungshindernisse in den Raum geworfen wird, hat Frau Midyatli in ihrer Rede alles ausgeführt. Ich könnte das in dieser Rede jetzt wiederholen, aber ich gebe Ihnen das gern zum Nachlesen in der Veröffentlichung. Ich erspare Ihnen das jetzt vor der Mittagspause. Ich möchte stattdessen auf einen anderen Punkt eingehen. Ich erspare Ihnen das nur, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Frau Midyatli dazu genau die richtigen Worte dazu gesagt hat.