Sie ist zwar Juristin, aber in Sachen Datenschutz noch nie aufgefallen. Sie hat in diesem Bereich noch keine Erfahrung. Sie ist in Mettlach als Bürgermeisterin mit Fehlentscheidungen hervorgetreten; das ist richtig.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass dem Land das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht so ganz wichtig ist, stattdessen führt man eine Besetzungsposse auf, als ob wir in einer anderen Republik - ich will nicht von „Bananenrepublik“ sprechen - leben würden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns zurzeit mit Punkt 1 der Tagesordnung. Dieser Punkt lautet: „Wahl des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäß § 25 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz“. Ich will dies erläuternd sagen, weil ich der Versuchung widerstehen will, all den Dingen, die der Kollege Linsler angesprochen hat und die wahrhaft mit dem Tagesordnungspunkt nichts zu tun haben, etwas entgegenzusetzen.
Wir GRÜNE treten für die Gewährleistung von Unabhängigkeit bei der Aufsicht des Datenschutzes ein. Wesentlicher Baustein hierbei ist die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums, eine der kommenden Aufgaben der neuen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 48 Stimmen abgegeben. Davon waren 26 Stimmen Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass Frau Bürgermeisterin Judith Thieser mit der gemäß § 67 Abs. 2 Landtagsgesetz notwendigen Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Gelegenheit wahr, dem bisherigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Roland Lorenz, für seine engagierte Arbeit zu danken.
in denen wir alltäglich stecken und weiter stecken werden. Unsere Fraktion sieht weit über die Empfehlungen dieses Berichts hinaus Handlungsbedarf. So soll im Rahmen der Gentechnologie eine öffentliche Begleitung von Forschung und ein gesellschaftlicher Diskurs stattfinden zu den Themenkomplexen wie Fortpflanzung, Medizin, Organersatz, Transplantation, Manipulation menschlicher Erbanlagen und Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen. Die Risikoforschung - ich kann mich erinnern, es ist seit 13 Jahren, seitdem ich es kenne, immer wieder darüber geredet wird - ist verstärkt zu fördern. Insbesondere sind öffentliche Mittel zur Förderung der Forschung einzusetzen und um die Unabhängigkeit von privaten Interessen auf diesem Gebiet sicherzustellen. Handlungsbedarf sehen wir auch im Bereich der Patentrechte zur Genforschung und im Schutz bzw. im Recht eines jeden Menschen, seine genetischen Informationen vor fremdem Zugriff zu sichern, Datenschutz, Versicherungsbranche, Arbeitgeber, aber auch im Verbot des Klonierens, im Verbot der militärischen Nutzung von Gentechnik. Ich sage das deshalb, weil es ja schon mal zur Gentechnologie im Bundestag einen Bericht gegeben hat. Ich habe den gelesen wie Agatha Christie. Für mich war das ein Krimi, wo ich denke, man muss da besonders auf die Gefahren hinweisen. Denn wenn Arbeitgeber irgendwann in die Lage versetzt werden sollten, dass im Voraus bestimmt werden kann, wer welche Erkrankung kriegt und deshalb diesen oder jenen Beruf, das ist real, nicht erlernen darf, dann halte ich das schon für sehr problematisch.
Zu Frage 2: Zugang zu Hard- und Software hatten während der Konfigurations-, Installations- und technischen Testbetriebsphase bis zum 24.10.2003 lediglich die Mitarbeiter der beauftragten Firma Vidit System GmbH. Danach hatten ausschließlich die beiden Systemadministratoren der PD Suhl Zugang zu Hard- und Software sowie zu den gespeicherten Daten. Der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde im Rahmen der Kontrolle vom 19.12.2003 ebenfalls Zugang gewährt.
Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die Sorgen sind begründet und berechtigt, nein, die Kritik darf sich nicht nur auf das Thüringer Vorgehen beim Probebetrieb am Rennsteigtunnel erstrecken, das Vorhaben der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz ist im Ganzen abzulehnen. Nicht nur die konkreten Umsetzungen hier und anderswo, in Bayern oder in Hessen z.B., sondern das Vorhaben selbst verstößt gegen Datenschutz, verletzt Bürgerrechte, hat wenig kriminalpolitischen Nutzen, aber kostet eine Menge Geld.
antrag gestellten Fragen zu klären. Denn Minister Trautvetter konnte aus unserer Sicht in dieser Plenarsitzung nicht glaubhaft machen, dass er in der InnenausschussSitzung nicht die Unwahrheit gesagt hat, als er unter anderem ausführte, und ich zitiere Dinge, die auch bereits in der letzten Plenarsitzung im Dezember angesprochen worden sind, dass die Aussagen, dass eine solche Überwachung geplant werde, jeglicher Grundlage entbehren würde. Er habe die Sache überprüfen lassen, sei aber nicht befugt, über Inhalte zu reden, denn das betreffe Unterlagen des Bundeskriminalamts. Für ihn stehe es völlig außer Frage, und da sei er mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz vollkommen einig, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen für eine solche Überwachung nicht gegeben seien und deshalb werde eine solche Sache weder verfolgt noch geplant und jegliche Informationen seien purer Unfug. Unter welcher Verantwortung im Jahr 1994 ein solcher Vorschlag an das BKA gegeben worden sei, wisse er nicht. Er sei aber keinesfalls vom derzeitigen Thüringer Innenminister autorisiert worden.
In einem Fall beispielsweise, in dem Daten übermittelt worden sind und die Person, um die es geht, weder einen Führerschein hat noch ihn beantragt hat, gibt es nicht die Möglichkeit, diese Daten zu speichern, sondern hier schreibt der Datenschutz eindeutig vor, dass sie kurzfristig auch wieder vernichtet werden.
Eigentlich ist aber über den Antrag in der Sache schon diskutiert und entschieden worden. Zwar hat die GAL den Antrag nicht weiterverfolgt, wir haben aber zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten im Unterausschuß „Datenschutz“ sehr ausführlich über dieses Problem diskutiert. Nach dem Protokoll der Sitzung vom 21. Dezember 1998 ist der Ausschuß einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, daß keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Dies hat die Bürgerschaft am 17. Februar 1999 so auch zur Kenntnis genommen, nachdem Sie alle sicherlich den Ausschußbericht ausführlich gelesen haben. Auch die Mitglieder der REGENBOGENGruppe haben dem nicht widersprochen, sondern haben das auch so zur Kenntnis genommen.
wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/202 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit der Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Zu 1: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Äußerungen des Bundesinnenministers und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu bewerten. Ob im übrigen die zitierten Aussagen zutreffend dargestellt sind, konnte von der Landesregierung nicht überprüft werden.
Im Übrigen muss ich auch noch einen Satz sagen, Herr Kollege Bebber, weil Sie ja mit Recht vermutet haben, das Thema werde auf der Tagesordnung bleiben und es werde immer wieder einmal darüber gesprochen werden: Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass wir eine Art Placeboeffekt konstruieren. Denn eines ist auch klar: Sie können ein solches Gesetz gestalten, wie Sie wollen. Diejenigen Gründe, die auch heute bestehen und die dann dazu führen, dass bestimmte Informationen und Auskünfte nicht erteilt werden dürfen, in der Regel weil es um schutzwürdige Interessen von dritten Personen geht – Datenschutz usw. –, würden genau bei einem solchen Gesetz logischerweise wieder greifen, sodass man einfach sagen muss: Mit einem solchen Gesetz wäre auch die Gefahr verbunden, dass irgendwelche abstrakten, konfusen Erwartungen erweckt würden, die man dann nachher gar nicht erfüllen könnte.
Meine Damen und Herren! Sie entscheiden mit diesem Gesetzentwurf heute auch über die Neufassung des Landesrundfunkgesetzes. Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich infolge des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrages von 1996, des MediendiensteStaatsvertrages von 1997 sowie des nun Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Und hier besteht Anpassungsbedarf unseres Landesrechts in vielfältiger Hinsicht, so unter anderem, was die Zulassungsvoraussetzungen des Rundfunks, die Zulassungsfreiheit der Mediendienste und die Einführung des digitalen Fernsehens angeht. Der Novellierungsbedarf umfasst auch den Jugendschutz, Werberegelungen und den Datenschutz. Darüber hinaus verfolgen wir mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, den Medienstandort Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln und für eine stärkere Bürgerbeteiligung bei der Rundfunk- und Fernsehproduktion zu sorgen. Zur Stärkung des Medienstandortes soll es zukünftig Firmen, die jetzt Veranstaltungsfernsehen betreiben, ermöglicht werden, auch allgemeine Sendungen mit vor allem lokalen Charakter zu produzieren und zu senden.
Vom Datenschutz wird zu hören sein, wie er § 12 Abs. 2 bewertet. Diese Vorschrift ist im Zusanunenhang mit § 9 Abs. 2 zu sehen, in dem die Verschwiegenheitspflicht geregelt ist. Hier sind Verschwiegenheitspflicht einerseits und Auskunftspflicht andererseits gegeneinander abzuwägen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Einzelplan 01 weist die Ausgaben und die Einnahmen des Landtages und des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Unter Berücksichtigung der beiden Nachschublisten ergibt sich hier ein Ansatz für das Jahr 2003 in Höhe von 82015 100 e und für das Jahr 2004 ein Ansatz von 82708 300 e. Das bedeutet eine Steigerungsrate im Jahre 2003 um 0,4% und im Jahre 2004 um 0,85%. Diese liegt damit unter den Raten des Gesamthaushalts. Der Anteil dieses Einzelplans 01 am Gesamthaushalt beträgt 0,2% und ist damit wie seit Jahren unverändert.
Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam bei der Beratung des letzten Doppelhaushalts eine Organisationsuntersuchung des Landtagsamtes angeregt. Der Herr Landtagspräsident hat den Bayerischen Obersten Rechnungshof damit beauftragt, für das Landtagsamt und auch für die Geschäftsstelle des Landesbeauftragen für den Datenschutz eine solche Organisationsuntersuchung durchzuführen. Beide Gutachten liegen uns nun vor.
(Vietze [PDS]: Herr Präsident, Sie können nicht von mir verlangen, dass ich Ihnen das Zitat aus der Geschäftsord- nung benenne, und mir dann das Wort nicht erteilen. [Beifall bei der PDS] Ich verweise auf § 32 der Geschäftsordnun g: Der Präsident kann dem Präsidenten des Landesrechnungshofes. dem Lan- desbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie bei begründeter Abwesenheit des zu- ständigen Ministers dessen Staatssekretär das Wort erteilen. Die Wortmeldung ist dem Präsidenten vorher anzuzeigen. Es gibt keine begründete Abwesenheit eines Ministers. Demzufolge hätte ich gerne die Antwort von einem Mit- glied der Regierung. Wenn dies heute nicht möglich ist, dann entscheidet sich die Regierung und teilt mit, wann sie diese Frage beantwortet. - Danke schön.)
Ziel dabei bleibt, dass wir dies auch in den kommenden Jahren sozial verträglich umsetzen, was auch bedeutet, dass wir dies beim Landesbeauftragten für Datenschutz ebenfalls weiter verfolgen werden.
Jetzt ganz konkret und aktuell – und so komme ich auch auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung – verstoßen Sie erneut gegen diese Vorgabe der gleichwertigen Kontrollinstanzen. Sie wollen zusätzliche weitgehende Befugnisse einräumen, die in Brief- und Fernmeldegeheimnis, in Datenschutz, in Berufsfreiheit etc. eingreifen, ohne dass eben eine adäquate Kontrolle gewährleistet wäre, und das alles unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung.
(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist neu, dass die CSU Datenschutz will!)
Herr Kollege Hartenstein, wir stimmen Ihrem Vorschlag zu. Uns geht es einzig und allein um den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger, der mit Ihrer Umformulierung gewährleistet ist. Ich plädiere dafür, dem zuzustimmen.
Lassen Sie uns kurz auf das Jahr 1998 zurückblicken, da haben wir zu diesem Thema hier im Haus diskutiert! Meine Damen und Herren, der Senat hat damals ein Konzept vorgelegt, das wir hier auch verabschiedet haben. Die wichtigsten Passagen aus diesem Konzept und aus unserer Debatte haben wir als CDU in die Große Anfrage eingearbeitet und nach dem aktuellen Stand der Umsetzung gefragt. Da ist zum einen der EDV-gestützte Informationsverbund, den wir dringend benötigen, meine Damen und Herren, um einen Datenabgleich erst einmal zu ermöglichen. Die Antwort des Senats zu diesem Thema macht uns Folgendes deutlich: Der Senator für Justiz prüft, der Senator für Inneres prüft ebenfalls, genauso wie das Hauptzollamt. Die Arbeitsämter Bremen und Bremerhaven denken nach. Einigung wurde mit dem Senator für Finanzen hergestellt, genauso wie mit der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, bei den beiden bedanke ich mich. Die Letztere, nämlich die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, muss noch auf das Votum des Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz warten, der sich aber leider noch nicht geäußert hat. Sie sehen, es ist schwierig! Wir, die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, akzeptieren ausdrücklich die genaue Prüfung aller Beteiligten beim Austausch und beim Abgleich der entsprechenden Daten. Aber auch für die Datenschutzbeauftragten der Länder gilt: Illegal ist unsozial!
Sie haben gesagt, der Datenschützer hätte uns vor zwei Jahren schon darauf hingewiesen, dass das alles so ganz untauglich sei. Es hat umfangreiche Gespräche auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gegeben, und seine Bedenken wurden ausgeräumt. Es wurden gemeinsam Rahmenbedingungen und vertragliche Vereinbarungen ausgestaltet, die nun mit denen, die sich an diesem Informationsnetz beteiligen sollen, abgeschlossen werden sollen. In dieser Phase befinden wir uns jetzt.
21. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 20. April 1999
Stellungnahme des Senats zum 21. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 21. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 14/1399 vom 20. April 1999) und zur Stellungnahme des Senats vom 12. Oktober 1999 (Drs. 15/75) vom 23. Februar 2000