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Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Förderung. Wir haben aber nichts davon, wenn wir die Förderschulen einfach abschaffen, es an den Regelschulen aber dann nicht sofort funktioniert und die Kinder im Ergebnis schlechter gefördert werden und schlechtere Chancen haben. Ein Negativbeispiel dafür war die Abschaffung der Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Das wollen wir nicht, und das wollen – wie wir nach Rücksprache mit vielen Menschen mit Behinderung wissen – auch die meisten Menschen mit Behinderung nicht.

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Im Hinblick auf die sozialen Kriterien denken wir GRÜNE an eine betriebliche Frauenförderung sowie an die Beteiligung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern oder von Social Entrepreneurs und an eine stärkere Einbindung von Menschen mit Behinderung. Erst heute habe ich einen Brief eines Menschen mit Behinderung erhalten. Darin beschwert er sich darüber, wie viele andere Menschen mit Behinderung, dass er es trotz Ausbildung nicht schafft, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das darf doch nicht weiter Realität in Bayern sein.

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Ein weiterer Punkt ist uns heute in der Ersten Lesung besonders wichtig: die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in ihren Angelegenheiten, zu denen natürlich auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Teilhabe zählt. Wir begrüßen es, dass das Bayerische Teilhabegesetz partizipativ entwickelt wurde. Wir begrüßen auch, dass die LAG Selbsthilfe benannt wurde, um an der Erarbeitung der neuen Rahmenverträge als Interessensvertretung für die Menschen mit Behinderung teilzunehmen und mitzuwirken. Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung muss nämlich unbedingt konsequent weiter- und fortentwickelt werden.

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Herr Präsident! Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. In Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nahezu jeder Fünfte. Rund 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind schwerbehindert. Für alle diese Menschen sind diese Gesetze wichtig. Ihre gleichen Rechte nützen ihnen aber nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben und Farbe gefüllt werden. Das ist nicht immer und nicht überall der Fall.

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In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder rechtliche Fortschritte für Menschen mit Behinderung gemacht. So gab es 1992 die Reform des Betreuungsrechts mit der Aufhebung des Vormundschaftsrechts. Des Weiteren wurde 1994 das Grundgesetz mit Ergänzung des Artikels 3 geändert. Darin heißt es seitdem: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Allerdings wurde über viele Jahre versäumt, das Wahlrecht anzupassen. Es ist nur schwer zu verstehen, dass bei all den eindeutigen Stellungnahmen aller Verbände der Berufsbetreuer und des Betreuungsgerichtstags die Wahlrechtsausschlüsse im Wahlgesetz nicht vollständig entfernt wurden. Die Teilnahme an Wahlen ist aber für viele Menschen mit Behinderung ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben.

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Allein diese Aufzählung macht deutlich, dass ein Aktionsplan für Menschen mit Behinderung umfassend in alle gesellschaftlichen, öffentlichen und politischen Bereiche hineinreicht. Genau deshalb ist es notwendig, wie beschrieben, alle Ministerien und alle gesellschaftlichen Bereiche umfassend zu beteiligen. In der Sprache des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen liest sich dies so: Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die gesetzliche Definition von Behinderung auf Bundes- wie auf Länderebene im Recht und in der Politik neu gefasst wird mit dem Ziel, sie mit den allgemeinen Prinzipien und Bestimmungen des Übereinkommens zu harmonisieren, insbesondere in Bezug auf Fragen der Nichtdiskriminierung und den vollständigen Übergang zu einem menschenrechtsbasierten Modell.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Elementare Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung ist natürlich die respektvolle ärztliche Behandlung und Betreuung sowie die gesellschaftliche Anerkennung und Integrationsmöglichkeit. Es gilt, möglichst zeitig im Studium damit zu beginnen, Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die von Behinderung betroffen sind, zu sammeln. Genau das ist der richtige Weg. Im fortlaufenden Arbeitsprozess unterstützt beispielsweise die Sächsische Landesärztekammer ihre Heilberufler mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die behindertenspezifische Belange als festen Bestandteil vorweisen können. So gibt es beispielsweise an der Universität Leipzig ein Wahlpflichtangebot, das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung aufgreift und einen Blick in den Lebensalltag ermöglicht, auch mal den direkten Austausch und Diskurs, um die Lebenslagen nicht nur aus Büchern zu erfassen.

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Wir als Fraktion haben in dieser Legislaturperiode schon einige Anträge für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht bzw. wir wollten es, so unter anderem in einem Antrag vom 10. Juli 2015, in dem es um die Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Thüringen geht. Wie schon von der Fraktion Die Linke 2011 gefordert und auch im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, sollte es für diese Beauftragtenfunktion eine Stärkung geben. Deswegen waren wir gespannt, wie die Koalition darauf reagiert und uns in diesem Zusammenhang mitteilt, wie es mit dem lang erwarteten Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration für Menschen mit Behinderung in Thüringen weitergeht. Ja, das ist kein einfaches Gesetz und es sollte in der letzten Legislaturperiode schon kommen, aber es scheiterte an vielen Widerständen. Dieses Ziel wollte die Regierungskoalition aber weiterverfolgen. So wurde uns in der Debatte vom Juli 2015 seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass ein Gesetzentwurf im I. Quartal 2016 im Kabinett eingebracht werden soll und im

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Aber in der Kategorie „Was-wir-noch-vorhaben“ fällt auf jeden Fall die Einführung eines Gehörlosengelds für Thüringen. Wir als Grüne glauben, dass es an der Zeit ist, diesen finanziellen Nachteilsausgleich auch für gehörlose Menschen zu ermöglichen. Was auf der sogenannten To-do-Liste steht, ist natürlich das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Dieses Gesetz, so hoffen wir, wird zeitnah durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht und zudem eine massive Verbesserung für das Leben von Menschen mit Behinderung sowohl im Einzelfall als auch für die gesellschaftliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung beinhalten.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt das Ziel, Politik für und mit Menschen mit Behinderung zu gestalten. Unser aller Ziel muss es sein, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Mit dem Landesaktionsplan wurden Schritte zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein erarbeitet und veröffentlicht. Der Landesaktionsplan ist dabei eine Leitlinie für die schrittweise Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und muss kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst werden. Dabei ist es richtig, wichtig und notwendig, Barrieren zu beseitigen und abzubauen.

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Uns Sozialdemokraten ist ganz besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung direkt und die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung in die Projekte, in denen Barrierefreiheit umgesetzt und exemplarisch organisiert werden soll, eingebunden werden. „Nicht ohne uns über uns“ ist dabei unser Leitgedanke. Dafür bedarf es Förderkriterien und natürlich einer engen Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

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Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz möchte der Bund einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung leisten. Eine Reform der Eingliederungshilfe entspricht auch der jahrelangen Forderung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, aber auch einer Forderung der Länder. Es geht darum, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund zu stellen.

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Noch besser ist das neu eingeführte Benachteiligungsverbot. Hier muss im Streitfall der Mensch mit Behinderung lediglich Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung vermuten lassen. Der Mensch ohne Behinderung trägt dagegen die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorgelegen hat. Das geht hier wieder zu weit. Aber diese ideologische Vorgehensweise bei Ihnen ist

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Ich finde, das Thema der Inklusion für Menschen mit Behinderung ist immer ein aktuelles Thema, und will vielleicht hier noch mal daran erinnern, dass wir durch die UN-Behindertenrechtskonvention einen großen Auftrag bekommen haben. Ich will mal ganz kurz die zwei Leitgedanken erwähnen und hoffe, dass Frau Herold, die jetzt natürlich schon wieder weg ist, an der Stelle mal zuhört. Es geht nämlich zum einen darum, Menschenrechte als universell für jeden Einzelnen anzuerkennen, und es geht darum, Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte, die volle und wirksame Teilhabe zu ermöglichen. Der zweite Leitgedanke ist: nicht ohne uns über uns. Das heißt, solche Dinge müssen immer gemeinsam erarbeitet, entwickelt werden und es widerspricht eben dem, Frau Herold, Sie haben das scheinbar noch nicht verstanden, wie Sie es formulieren, Menschen mit Behinderung zu „befähigen“. Das sind Menschen wie wir alle hier

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Allerdings ist Ihr Änderungsgesetz in Teilen nicht nur abgeschrieben, sondern auch noch schlecht abgeschrieben und hinkt hinter dem her, was wir als rot-rot-grüne Landesregierung und auch rot-rotgrüne Koalition auf den Weg bringen wollen. Ich will mal drei Bespiele nennen. Zum einen die neue Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung zu den entsprechenden Änderungen zu den Aufgaben der Hochschule mit Blick auf die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden in bestimmten Lebenslagen oder besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Studium mit Behinderung oder auch Studierende, die alleinerziehend sind etc.: Die nehmen Sie auf und hängen noch den Satz hinten dran, dass die Hochschulen einen Beauftragten für Behinderung bestellen sollen, der die Belange von Studierenden mit Behinderung vertritt. Das ist ja gut so weit. Allerdings: Wer berücksichtigt denn dann die zuvor genannten Bedürfnisse der anderen genannten Gruppen? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie dann schuldig. Die Landesregierung macht hier einen Vorschlag, den Sie nicht aufgenommen haben, nämlich die Implementierung eines Diversitätsbeauftragten – übrigens auch eine Beauftragtenstelle, die Sie, Herr Voigt, in der letzten Plenarrede noch als überflüssig bezeichnet haben. Da würde ich doch sagen, dieser Vorschlag zu § 5 im Gesetz ist ziemlich inkonsistent, weil auf der einen Seite den Bedürfnissen aller Studierenden in unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung getragen werden soll, auf der anderen Seite aber die Beauftragtenstelle, die die Landesregierung vorschlägt, die genau das machen soll, eben nicht aufgenommen wurde.

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Zusammengefasst: Wir GRÜNE haben schon die mutlose Novellierung 2016 auf Bundesebene abgelehnt. Sie, die CSU und die FREIEN WÄHLER, bleiben in diesem Gesetz für Bayern in vielen Bereichen sogar noch hinter den Regelungen auf Bundesebene zurück. Sie, die CSU und die FREIEN WÄHLER, lassen die Vorschläge der Verbände, der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung links liegen. Sie lehnen alle unsere GRÜNEN-Änderungsanträge zum Gesetzentwurf ab. Sie bekommen von uns GRÜNEN das Votum, das dieser Gesetzentwurf verdient, nämlich Ablehnung. Wir bedauern das. Gerne hätten wir das Gesetz gemeinsam verbessert und stärker in den Dienst für Menschen mit Behinderung gestellt und damit auch im Freistaat ein gemeinsames Zeichen für Gleichberechtigung und für Menschen mit Behinderung gesetzt.

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Ich persönlich bin durchaus hoffnungsvoll, dass uns dieser gemeinsame Ansatz gelingt. Im Gesetzentwurf ist eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Verbände für Menschen mit Behinderung vorgesehen, und zwar ab Januar nächsten Jahres und nicht erst zum Jahresbeginn 2020, wie bundesgesetzlich vorgegeben. Wenn ich es richtig lese, wird auch der Landesbeauftragte enger eingebunden und in die Lage versetzt, die Interessen der Menschen mit Behinderung entsprechend zu vertreten. Diesen Ansatz kann der SSW nur unterstützen. Denn für uns steht fest, dass wir die Lebenssituation und die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nur nachhaltig verbessern, wenn wir diese Dinge gemeinsam angehen.

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Insgesamt 10 Millionen € soll das Land in den kommenden fünf Jahren mehr für Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist auch die Absicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Die zentrale Leitidee der Konvention ist die Inklusion. Inklusion setzt eine Gesellschaft voraus, die sich für jeden Menschen öffnet, in der keine Grenze gezogen wird zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, sondern die jedem Menschen ganz selbstverständlich Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht, eine Gesellschaft, die Vielfalt anerkennt und wertschätzt. Bei vielen Terminen im Land konnte ich das bereits erleben, zum Beispiel beim inklusiven Karneval im Kieler Schloss in der letzten Woche. Die Freude dort kannte keine Barrieren. Genauso ist es bei dem Verein Marie-Christian-Heime. Auf deren Waldhof leben Menschen mit und ohne Behinderung, Seite an Seite in einem ganz selbstverständlichen Miteinander.

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Unser Ansatz, auch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Professor Ulrich Hase zu bitten, dass Verbänden des Behindertensports, einschließlich der Special Olympics Deutschland in Schleswig-Holstein e.V., eine Möglichkeit gegeben wird, in den Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung als landesweit tätige Selbsthilfeorganisation und Vereinigung von Menschen mit Behinderung gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Landesbeirates aufgenommen zu werden, ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Nur so sind eine Fortentwicklung der Projekte und eine echte Teilhabe möglich.

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Das ist alles sehr positiv. Die rund 900 Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben die Printfassung der Informationen zur Wahl in Leichter Sprache per Post erhalten, und sie haben fleißig nachbestellt. Das zeigt, dass es im Grunde genommen ein gelungenes Konzept war. Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Einschränkung sind häufig von unserer Sprache überfordert. Wir müssen und wir wollen einen praktikablen Weg finden, Inklusion im Wahlrecht umzusetzen; denn Inklusion bedeutet, alle mitzunehmen, Menschen mit und Menschen ohne Behinderung.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihre Belange selbst vertreten sollen und selbst vertreten müssen. Es wird sich für uns als Forderung durchsetzen, dass wir immer mehr Vereine und Verbände brauchen und diese stärken wollen, die Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, und deren Angehörige unterstützen. Wir finden es auch richtig, dass dies in Form einer hier schon angesprochenen Peer-Beratung stattfindet, dass die Beratung also von Betroffenen für Betroffene stattfindet und somit auch ganz andere Blickwinkel eröffnet.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Monaten hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag mit Drucksache 19/681, „Gemeinsam sind wir stark für eine breite Beteiligung und Unterstützung der Special Olympics in Kiel“, beschlossen, die Landesregierung darum zu bitten, die nationalen Wettkämpfe zu evaluieren und konzeptionelle Ansätze für weitere Maßnahmen für Sportprojekte für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu formulieren. In unserem heute darauf aufbauenden Antrag wollen wir gemeinsam - Landtag, Landesregierung und Landessportverband sowie die Behindertenverbänden und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Professor Ulrich Hase - ein Symposium zur besseren Teilhabe von Menschen mit insbesondere geistiger und mehrfacher Behinderung im Bereich Sport durchführen.

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Ich möchte versuchen, den Blick ein bisschen über den Bildungsbereich hinaus zu lenken. Inklusion bedeutet die vollständige und gleichberechtigte Möglichkeit, an allen gesellschaftlichen Entscheidungen und Prozessen von Anfang an teilzunehmen. Inklusion bedeutet, dass die erforderliche Unterstützung für die Teilhabe gewährleistet werden muss. Inklusion ist eine Umwelt, die barrierefrei von Menschen mit und ohne Behinderung genutzt werden kann. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung die Verantwortung in ihrem Leben und in der Gesellschaft selber tragen. Sie wollen ihre Interessen selbstverantwortlich wahrnehmen und selbstbestimmt vertreten. „Nicht ohne uns über uns“ ist ein Leitmotiv aus der Behindertenarbeit beziehungsweise aus der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung.

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Auch vor diesem Hintergrund gibt es keine Notwendigkeit, sich mit dem Antrag beziehungsweise mit der langen und langatmigen Antragsbegründung der AfD weiter inhaltlich auseinanderzusetzen. Festzuhalten bleibt nämlich: Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen nehmen ihre Arbeit auf und haben ihre Arbeit aufgenommen, um Menschen mit Behinderung oder auch ohne Behinderung zu unterstützen und den Menschen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Sicherheit und Hilfestellung zu geben. Das gilt natürlich auch in allen Fragen, die über das Bundesteilhabegesetz hinausgehen. Sie geben damit eine konkrete und verlässliche Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

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Tatsache ist, dass insbesondere die unabhängige Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung noch unterentwickelt ist. Es gibt heute keine verlässliche finanzielle Förderung für diese unheimlich wertvolle Form der Beratungsarbeit. Das müssen wir aus der Sicht des SSW ändern. Wir haben hier schon oft über die UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen. Diese ist längst geltendes Recht und muss menschenrechtskonform für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden.

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dass der Gehörlosenverband Schleswig-Holstein seit fast 40 Jahren ununterbrochen gefördert wird; der Rehabilitations- und Behindertensportverband Schleswig-Holstein seit vielen Jahren Zuschüsse zu den Kosten des Sports für Menschen mit Behinderung bekommt, die sonst keine Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz hätten; und die norddeutsche Hörbücherei mit einem Landeszuschuss für die Hörbücherei für Blinde, seh- und lesebeeinträchtigte Menschen unterstützt wird. Familienentlastende Dienste fördert Schleswig-Holstein mit einem Landeszuschuss für Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Koordinierungskräfte für die Beratungsleistung von Eltern mit behinderten Kindern sowie der Angehörigen von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird im Jahr 2019 das Zentrum für selbstbestimmtes Leben, also das ZSL Nord, gefördert, das sich für die Umsetzung des Menschenrechts für Menschen mit Behinderung im Zeichen von Selbstbestimmung und Teilhabe sowie Partizipation einsetzt.

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Jetzt zu den beiden Teilen der Verfassungsänderung. Da ist zunächst mal der Artikel 17a, da geht es um die Belange von Menschen mit Behinderung. Grundsätzlich finden wir richtig, dass stärker auf Belange von Menschen mit Behinderung eingegangen werden soll. Auch das, was Sie mit Ihrer Verfassungsänderung implizieren, jedenfalls nach dem, was wir aus den Redebeiträgen entnehmen konnten, ist zustimmungswürdig. Allerdings spiegelt sich das nicht im Text wider, den Sie vorgeschlagen haben. Da klingt das, wenn man das erst mal unbefangen liest, so, als ob ein ausdrücklicher Schutzauftrag – bisher sollten die Menschen mit Behinderung einem besonderen Schutz unterliegen – abgeschwächt wird dahin, dass man sich für Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe einsetzt. Jedenfalls in der Formulierung ist das missglückt und deswegen sind wir auch der Meinung, dass das dringend in den Ausschüssen noch besprochen werden muss. In der Tendenz aber ist das, was Sie damit implizieren, zustimmungswürdig. In den Ausschüssen sollten wir uns da noch gründlichere Gedanken machen.

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In der Tat brauchen wir auch auf Kreis- und Gemeindeebene Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Denn diese sind die Spezialisten, wenn es etwa um Fragen wie Barrierefreiheit, Mobilität, Ausbildung und Arbeit oder auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderung geht. Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind die Ansprechpartner für Verwaltung, Unternehmen und Bürger gleichermaßen.

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Menschen mit Behinderung wollen genau so leben wie nicht behinderte Menschen auch. Allen Menschen müssen wir die Möglichkeit zugestehen und eröffnen, ein in jeder Hinsicht erfülltes Leben zu führen. - Das ist ein Grundbedürfnis, und ein Jeder hat Anrecht darauf - im wahrsten Sinne des Wortes. Dabei ist es eine ganz wesentliche Aufgabe der politisch Verantwortlichen, aktiv an der Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung mitzuwirken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das ist der CDU-Fraktion und mir als fachpolitischer Sprecherin für Menschen mit Behinderung gleichermaßen wichtig.

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Bei der Umsetzung der Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung sind die Regelungen noch gänzlich vage. Im Rahmen des Budgets für Arbeit ist nicht einmal festgelegt, welche Förderhöhen durch Landesbeteiligung erbracht werden sollen. Hier bedarf es größerer Klarheit und Verlässlichkeit für die Menschen mit Behinderung. Auch die Regelungen zum Thema „andere Leistungsanbieter“ sind nicht ausreichend präzise beziehungsweise führen nicht dazu, die Sorgen und Befürchtungen der Menschen mit Behinderung und ihrer

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Wir, die SPD-Fraktion im Landtag, unterstützen den Gesetzentwurf und die Initiative der Kolleginnen und Kollegen vom SSW. Laut Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung arbeiten in 47 Städten und Gemeinden sowie in Kreisen und kreisfreien Städten kommunale Beauftragte beziehungsweise Beiräte. Damit gibt es bereits in neun von elf Landkreisen und in allen kreisfreien Städten kommunale Beauftragte beziehungsweise Beiräte, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung einsetzen. Die Arbeit der kommunalen Beiräte hat sich also bewährt. Das zeigt, dass ihre Expertise bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene unerlässlich ist.