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Wir hoffen auch, dass sich die neue Bundesregierung die ak tuellen Empfehlungen des Rates für Migration zu Herzen nimmt, das Kompetenzwirrwarr entwirrt und klare Zuständig keiten schafft. Übrigens empfiehlt der Rat für Migration in seinem offenen Brief an den neu gewählten Bundestag und die noch zu wählende Bundesregierung, dass die Integrations politik endlich aus dem Innenministerium herausgelöst und in einen Bereich Arbeit und Soziales überführt wird.

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diese Forderung des Kreistages Wolfenbüttel hin unternommen - die beiden Fraktionsvorsitzenden von FDP und CDU, Herr Försterling und Herr Oesterhelweg, sitzen ja auch hier im Landtag -, und wie sind Sie in der Sache - Sie sagen, das Bundesamt für Migration ist zuständig - auf das Bundesamt für Migration zugegangen?

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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 31. Plenarsitzung am 5. November 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, nämlich in der 16. Sitzung am 6. November 2015, in der 17. Sitzung am 20. November 2015 und der 21. Sitzung am 11. März 2016 und schließlich noch vorhin in der 22. Sitzung am 16. März 2016 beraten und auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

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und -betreuung in Thüringen informiert. Nach dem gegenwärtigen Stand unserer Planungen sollen neuankommende Asylsuchende zunächst in einer der vier in Ostthüringen gelegenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, die als Ankunftsportal fungieren. Hier sollen sie registriert werden und die medizinische Erstuntersuchung einschließlich Röntgen sowie eine Erstorientierung erhalten. Im weiteren Verlauf soll perspektivisch in Abhängigkeit von den Maßnahmen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Aufnahme in Suhl erfolgen, wo ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt werden soll. Das heißt, Asylsuchende mit hoher Schutzquote, wie etwa syrische Antragsteller, sollen bereits in Suhl anerkannt werden und so sehr raschen Zugang zu den regulären Sozialsystemen und zum Arbeitsmarkt erhalten. Asylanträge mit teils unklarer Rechtslage bzw. abzulehnende Asylanträge sollen dagegen in der Außenstelle des Bundesamts in Mühlhausen bearbeitet und die betreffenden Antragsteller in den Aufnahmeeinrichtungen in Ohrdruf, Gotha sowie in der geplanten Einrichtung in Sonneberg untergebracht werden. Ziel dieser Verfahrensumstellung ist es insbesondere, eine schnellere Abwicklung der Asylverfahren und eine schnellere Integration zu ermöglichen, was ja auch Ziel des Antrags der CDU bzw. der auf Bundesebene erlassenen Regelungen ist, auf die sich der Antrag bezieht. Bei diesen genannten Planungen handelt es sich um Zielvorstellungen. Notwendig ist jetzt die sehr schnelle Ertüchtigung der Außenstelle Suhl des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum sogenannten Ankunftszentrum mit der entsprechenden Personalstärke zur beschleunigten Entscheidungen von Asylanträgen. Einfluss auf diese Prozesse haben natürlich auch die Entwicklung der Zusammensetzung der Asylsuchenden nach Herkunftsstaaten und nicht zuletzt die Gesamtankunftszahl in Thüringen, die derzeit weder für den Bund noch für die Landesregierung vorsehbar sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 19. November 2015, in seiner 20. Sitzung am 21. Januar 2016, in seiner 22. Sitzung am 10. März 2016 und in seiner 23. Sitzung am 14. April 2016 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt letztendlich, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, mitberatend, hat den Gesetzentwurf gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 GO in seiner 23. Sitzung am 15. April 2016 beraten und ebenfalls empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

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Inzwischen kommen pro Woche über 7.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen. Nach seiner neuesten Prognose geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dieses Jahr von 170.000 Flüchtlingen für NRW aus. Ob es mehr werden, kann man schlicht und einfach nicht ausschließen. Niemand kann und konnte die ungeheure Dynamik dieser Entwicklung vorhersagen. Selbst die Prognose des BAMF, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, von September 2014 sprach noch von 43.000 Flüchtlingen in 2015 für Nordrhein-Westfalen.

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Da die Thüringer Landesregierung den Fokus auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen richtet, drängt Thüringen in den bundespolitischen Diskussionen zur Migration und Integrationspolitik vor allem darauf, dass die Weichen richtig gestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass sich Thüringen gegenüber dem Bund dafür stark gemacht hat, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Menschen aus Afghanistan mussten im Jahr 2015 noch 19 Monate auf ihren Bescheid warten, 19 Monate zwischen Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zur behördlichen Entscheidung. Hinzu kommt noch die Wartezeit von mehreren Monaten bis zur Antragstellung. Dass dies nicht zuträglich für die Integration ist, sollte wohl jedem klar sein.

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Dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Jedoch sind auch viele wichtige Petitionen unter den eingesendeten Anliegen der Strafgefangenen. Dank derer haben wir erreicht, dass das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz regelmäßig die Kosten des Fernsehanbieters Telio überprüft und nach günstigeren Alternativen sucht. Auch sind die Kosten für den Einkauf in den Justizvollzugsanstalten in dauernder Überwachung und Optimierung. Strafgefangene haben auch erreicht, dass in der JVA Tonna versuchsweise neue Steppdecken gekauft und erprobt werden. Des Weiteren werden gerade Richtlinien erarbeitet, um dem Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten entgegenzuwirken. Hier möchte ich auch noch einmal meinen persönlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie die Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten aussprechen, die unserer Meinung nach immer

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Erstens, was die Abschiebung der beiden Betroffenen und Tatverdächtigen angeht. Der eine hatte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, glaube ich. Das war in dem vorliegenden Fall durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt. Deshalb konnte er de jure nicht abgeschoben werden. Das war eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

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mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und bestätigten die zuvor vom Innen- und Kommunalausschuss beschlossene Beschlussempfehlung. Zuvor wurden insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss Fragen erwarteter Effizienzrenditen und erwarteter Auswirkungen der Gebietsreform auf den Landeshaushalt sowie für die kommunalen Haushalte umfassend erörtert. Im Haushalts- und Finanzausschuss stellte die CDUFraktion erneut ihren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Abstimmung. Ebenso keine Mehrheit erhielten Verfahrensanträge der CDU, die diese sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellte.

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Wie gesagt, dieser Pakt regelt nichts, sondern er befasst sich mit Migration, nicht mit Flüchtlingen. Die Flüchtlingsfragen sind allesamt auf den unterschiedlichsten Ebenen und in sich sehr konsistent geregelt. Es ist aus meiner Sicht müßig, jetzt darüber zu spekulieren, wie dieser Prozess dann weiter läuft. Dass das Thema Migration auf der Agenda steht, wissen auch wir. Auch die Bundes

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Ganz wichtig ist mir, dass verstanden wird, dass uns nichts ferner liegt, als die Menschenrechte von Flüchtlingen zu beschneiden. Wir bestreiten aber, dass Migration, und in diesem Falle Migration nach Europa, ein Menschenrecht ist. Dieses gutmenschliche Missverständnis ist die Wurzel allen Übels seit dem Jahr 2015. Man gewinnt den Eindruck, es ist ein gewolltes Missverständnis.

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Meine Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN, einer Abschiebung auch von vermeintlich besonders gefährdeten und verfolgten Personengruppen geht ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. Das Bundesamt prüft dabei insbesondere, ob aufgrund der Situation im Herkunftsland ein Schutzstatus zu erkennen ist oder ob aufgrund der Situation im Herkunftsland Abschiebungsverbote gegeben sind. Wird dies im konkret geprüften Einzelfall abgelehnt, entsteht eine Ausreiseverpflichtung, welche, sofern eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen ist. Hierzu besteht eine bundesgesetzliche Verpflichtung für die Ausländerbehörden und die setzen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern um. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgt dabei durch die Ausländerbehörden nicht. Lediglich in Bezug auf aktuell vorliegende inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, wie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Durch Beschluss des Landtags in der 43. Plenarsitzung vom 25. Februar ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf dann auch in seiner 21. Sitzung am 11. März 2016 und in seiner 22. Sitzung am 16. März 2016, in seiner 24. Sitzung am 13. Mai 2016 und in seiner 26. Sitzung am 17. Juni 2016 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir haben auch umfangreich dazu diskutiert. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf schließlich in seiner 29. Sitzung am 21. Juni 2016 beraten und die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Vielen herzlichen Dank!

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Jetzt ist die Redeliste erschöpft. Wir stimmen ab. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Das führt die Absurdität dieser Schweizer Entscheidung vor Augen. Denn die Schweiz ist weit entfernt davon, auf Ein wanderung verzichten zu können, weil die Schweiz in ganz erheblichem Umfang Fachkräfte anwirbt. Diese absurde Ent scheidung war auch eine Entscheidung genau der Landstri che, die am wenigsten von Migration betroffen sind. Wenn Sie sich das Abstimmungsverhalten in der Schweiz anschau en, dann sehen Sie, dass die Regionen, in denen es internati onale Betriebe und internationalen Austausch gibt, Regionen, die wirklich von Migration und ihren Folgen, durchaus auch von Problemen betroffen sind, für die Zuwanderung und da mit gegen die Vorlage der Populisten gestimmt haben, wäh rend gerade die ländlichen Regionen, die Regionen, die nicht diesen Migrationsdruck haben, für diese Vorlage gestimmt ha ben.

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Die dritte Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. Danke schön. Dann müssen wir noch die Federführung klären. Sorry, noch einmal zur Abstimmung. Ich habe vergessen, bei der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach den Gegenstimmen zu fragen. Die sehe ich nicht. Enthaltungen? Enthaltungen aus den Reihen der AfD. Damit das auch korrekt protokolliert wird.

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Hintergrund ist die Aufforderung zur Neufassung der im Jahr 2013 ausgelaufenen Förderrichtlinie des Justizministeriums für die Fortbildung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit von 2010. Durch Beschluss des Landtags in seiner 48. Plenarsitzung am 22. April 2016 wurden der Antrag der Regierungsfraktionen und der Alternativantrag der CDU an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen. Die gemeinsame Beratung der Anträge im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fand in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 und in der Sitzung am 17. Juni 2016 statt. Die Fraktion der AfD hat zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Ausschussberatung einen Änderungsantrag eingebracht, demzufolge Fördermittel nicht an Institutionen, sondern direkt als Ausbildungspauschalen individuell an ehrenamtliche Richter gezahlt werden sollen. Außerdem sollten vorrangig aktive oder pensionierte Richter oder Beamte des höheren Verwaltungsdiensts die Fortbildung durchführen (vgl. dazu den zum Ple- num eingebrachten Alternativantrag der AfD in Drucksache 6/2588). Die Landesregierung hat in der 26. Sitzung des zuständigen Ausschusses am 17. Juni 2016 zu dem Antrag, dem Alternativantrag sowie dem Änderungsantrag Bericht erstattet und Stellung genommen. Aus Sicht des TMMJV sei die Erneuerung der Fördertatbestände sinnvoll und geboten, allerdings stelle sich die Förderung erneut

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Ja. Dann stimmen wir auch darüber ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, eine Mehrheit. Gegenstimmen? Enthaltungen? Etliche Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist auch das überwiesen, sodass wir jetzt über die Federführung abstimmen, die beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen soll.

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Beantragt wurde die Federführung beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Landesregierung! Am 11. Dezember 2018 soll der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch unterzeichnet werden. Wie kürzlich nochmals bekräftigt wurde, ist die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland überzeugt, dass die globalen Herausforderungen der Migration nur global und multilateral angegangen werden können. Regierungssprecher Seibert sagte dazu, dass nationale Alleingänge in Sackgassen führen. Dieser Überzeugung stehen die Entschlüsse der Staaten, den sogenannten Migrationspakt nicht zu unterzeichnen, fundamental entgegen.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den in Wolfenbüttel lebenden Irankunda im Mai 2009 im Asylverfahren angehört und seinen Asylantrag am 10. September 2009 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nunmehr werfen die Rechtsanwältin des Betroffenen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig „schlampige Arbeit“ und mangelhafte amtsinterne Kontrolle vor. Aus ihrer Sicht hätten die Angaben des Asylsuchenden zu seinem Schicksal viele Ansatzpunkte für erforderliche Nachfragen geboten und eine weitere Recherche des Bundesamtes nötig gemacht. Das unterblieb jedoch. In Ruanda ist das Verfahren gegen Herrn Irankunda kurzfristig angesetzt worden. Ein Urteil wird für den 27. November 2009 erwartet. Die Fairness des Verfahrens wird von Beobachtern bezweifelt.

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Mit anderen Worten: Der Druck, die eigene Heimat zu verlassen, soll abgebaut werden. Das führt nicht zu mehr Migration, das soll zu weniger Migration führen.

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Der Pakt soll die Steuerung und Ordnung im Bereich der Migration verbessern. Das ist das erste Mal, dass sich die Weltgemeinschaft in dem Durcheinander, in dem wir uns befinden, aufmacht, gemeinsam auf der Ebene der Vereinten Nationen die Frage der Migration zu lösen. Es ist ein wichtiger und großer Schritt.

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Migration ist nichts, was man gut oder schlecht finden muss, sondern Migration ist einfach da.

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Wir kommen zur beantragten Ausschussüberweisung, wenn ich es richtig verstanden habe, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion sowie des Abgeordneten Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Horst Seehofer Bundesinnenminister ist, schwadroniert er von seinem Masterplan Migration. Erreicht hat er bislang gar nichts. Unter Punkt 39 seines Masterplans Migration spricht er von der Bekämpfung des Asylmissbrauchs durch konsequente Anwendung des Sachleistungsprinzips, Geldleistungen sollen so weit wie möglich unterbleiben. Das ist zwar in der Sache richtig so, wird aber in der Tat derzeit kaum umgesetzt. Leider ermöglicht die derzeitige Migrationspolitik immer noch eine weitgehend unkontrollierte Einreise nach Deutschland. Geld- und Sachleistungen sind der Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

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Zweitens: Herr Abaci, Sie teilten uns vorhin allwissend mit, dass dieses Thema bereits einmal in der Bürgerschaft gewesen sei vor ungefähr ein, zwei Jahren. Das mag ja sein. Aber damals hat es noch keinen Innenminister Seehofer gegeben, der noch keinen Masterplan Migration entworfen hatte. Wir wollen nur das umsetzen, was Seehofer in seinem Masterplan Migration konzipiert hat. Und eigentlich erwarten wir, dass die SPD Hamburgs, die ja nun auch in der Bundesregierung sitzt, den Bundesinnenminister dabei unterstützt. Das ist also ein neues Faktum und dieses neue Faktum rechtfertigt es

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Hört, hört. Das gilt natürlich nicht weniger für die Unterscheidung mit und ohne langen deutschen Stammbaum. Auch in der kriminalwissenschaftlichen Forschung, die sich im Unterschied zu Ihrem Ansinnen seriös mit der Untersuchung von Migration und Kriminalität befasst, gibt es immer wieder den Hinweis, dass polizeiliche Statistiken für einen Vergleich der Kriminalität in verschiedenen Bevölkerungsgruppen nur sehr, sehr, sehr bedingt aussagekräftig sind. Tatsächlich macht die wissenschaftliche Forschung von Migration und Kriminalität wirklich Sinn – im Gegensatz zu Ihrem Antrag –, weil sie die Ursachen von Unterschieden und Abweichungen untersucht und weil sie die verschiedensten Faktoren einbezieht, die die PKS gar nicht einbeziehen kann.

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und in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in nicht öffentlicher Sitzung am 23. September 2016 beraten.

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Machen Sie sich einmal den Spaß und googeln Sie „Kanada“ und „Migration“. Sie finden auf Anhieb eine kanadische Website, auf der Sie unkompliziert testen können, ob Sie nach Kanada einwandern können. - Ich stelle fest, das wird bereits getan. Das ist sehr schön. Dann googeln sie einmal „Deutschland“ und „Migration“. Welche Voraussetzungen in