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Vielen Dank, Herr von Grünberg, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir möchten ungern einen Unterschied zwischen den Menschen machen, die kurz hier sind, und denjenigen, die lange hier sind. Uns geht es um die nächsten dreieinhalb Monate. Sie haben eben gesagt, ein weiterer Wintererlass sei nicht möglich, weil es den schon mal zur Abschiebung in den Kosovo gegeben hat. Es sind aber noch eine Menge andere Länder aufgeführt.

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Vielen Dank für die Zwischenfrage. – Ich lobe den Minister ja selten. In der letzten Vorlage, die Sie eben auch zitiert haben, wird aber dezidiert zu jedem einzelnen der Staaten Stellung genommen. Dort wird beschrieben, wie die Voraussetzungen sind. Es wird nichts beschönigt. Daraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass die Lebensumstände dort menschenunwürdig wären und eine Abschiebung pauschal nicht ermöglichen würden.

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Dass wir die befristete Abschiebung schon einmal praktiziert haben, wurde eben bereits zitiert.

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Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen sehr wichtigen Ausführungserlass zu § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz gemacht. Das ist die weitestgehende Regelung, die wir in Deutschland haben und die genau diese Zielgruppe betrifft, um die es uns immer wieder geht, nämlich die langjährig geduldeten Menschen, die hier vor Abschiebung geschützt werden sollen. Da haben wir eine gute Regelung, mit der wir vielen Menschen wirklich einen Aufenthaltsstatus verschaffen können – bundesweit das Beste, was es dazu gibt.

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„Ist die Abschiebung … nach § 58 AufenthG geboten, ist den individuellen Belangen besonders schutzbedürftiger Personen bei der zeitlichen und organisatorischen Planung der Rückführung nach Möglichkeit angemessen Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, Menschen über 65 Jahre sowie für Kranke und Pflegebedürftige.“

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Zum nächsten Punkt, der Abschiebung, lassen Sie mich sagen, nur weil man etwas wiederholt, wird es dadurch nicht wahrer. Ich weiß nicht, wie oft wir allein im Plenum dazu schon diskutiert haben, das letzte Mal vor zwei Monaten. Man kann nur spekulieren, weshalb Sie sich in diesem Punkt so konsequent weigern, Fakten anzuerkennen. Rheinland-Pfalz steht bei den Abschiebungen im bundesweiten Vergleich der Bundesländer auf Platz 4, bei den freiwilligen Rückführungen sogar auf Platz 3.

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minderjährig die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und sichert Straftätern die unrechtmäßige Inanspruchnahme des Jugendstrafrechts zu. Nicht zuletzt dient eine möglichst exakte Altersfeststellung dem Jugendschutz, weil sie verhindern kann, dass erwachsene Männer gemeinsam mit Minderjährigen betreut werden oder die Schule besuchen.

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Das passiert in Rheinland-Pfalz nicht. Ich finde es auch sehr schade, dass Sie nichts zu den Folgen gesagt haben. Das Problem dieser defizitären Altersfeststellung liegt ja vor allem darin, welche Folgen sie hat. Das sind nicht nur die Finanzen, das sind auch Sicherheitsfragen. Das sind Fragen der Abschiebung in späterer Zeit, das sind Fragen einer Strafbarkeit oder der Anwendung des Jugendstrafrechts, je nachdem, ob jemand als minderjährig oder volljährig eingestuft wird.

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Wir dürfen aber in der aktuellen Lage mit Blick auf die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung kein falsches Bild zeichnen. Die weit überwiegende Zahl der jetzt und in den nächsten Monaten zu uns Kommenden stammt aus Ländern, bei denen es sich nicht um jetzt oder künftig

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(Dirk Nockemann AfD: Auch Abschiebung gehört dazu!)

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Aber noch ein Wort zur CDU-Fraktion und zu Herrn Trepoll. Sie sagten, dass die CDU-Fraktion wie auch die FDP-Fraktion den größten Einsatz in der Flüchtlingspolitik gezeigt hätten. Herr Trepoll, ich kenne Sie nur mit Ihrem starken Einsatz, wenn es um die konsequente Abschiebung von Flüchtlingen geht. Dafür haben Sie sich sehr oft in der Bürgerschaft eingesetzt,

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Sie haben kein einziges Mal den Bürgern dieser Stadt gesagt, was auf sie zukommt, und ein Vorgeschmack sind die über 80 großen Schlägereien, die wir in Hamburg seit Jahresanfang hatten, allein seit September über 40. Das ergibt sich aus einer Anfrage der CDU. Herr Trepoll wies vorhin darauf hin, der Bund handle längst entschlossen, die Stadt aber nicht. In der Tat handelt Frau Merkel entschlossen, nämlich entschlossen darauf hin, dass es keine Obergrenzen im Bereich Asyl gibt, und damit setzt sie weitere Flüchtlingsströme in Gang. Herr Trepoll sagte vorhin auch, es gebe genug rechtliche Regelungen zur Abschiebung. Klar gibt es die, aber das passiert nicht. Und ich muss Herrn Trepoll entgegenhalten, dass es auch das Dubliner Abkommen gibt, und das wird von der CDU nicht eingehalten. Dann wies Herr Trepoll vorhin darauf hin, dass der Strom endlich begrenzt werden müsse und man einmal Transitzonen prüfen müsse. Ich bin für eine Transitzone für Frau Merkel aus dem Kanzleramt, dann haben wir auch bald in Deutschland das Flüchtlingsproblem nicht mehr.

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Probleme haben wir bei ausländischen Personen, deren Papiere nicht vorhanden sind und die nicht eindeutig entsprechenden Staaten zugewiesen werden können. Diese Staaten nehmen die Personen im Zuge der Abschiebung nicht auf. Wir haben zusätzliche Problem mit Personen, die eine Staatsangehörigkeit haben, aber eine falsche angegeben haben. Hier gibt es bekannte Fälle.

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Das Problem ist, dass das Motto: „Einmal Ausländer, immer Ausländer“ nicht ausreicht. Es geht um Menschen, die hier aufgewachsen sind. Es zeigt sich in der Statistik, dass die Staatsangehörigkeit nicht alles erfasst. Die Menschen sind hier aufgewachsen und begehen Straftaten, und statt das Problem durch Abschiebung zu verdrängen, es von den „guten Deutschen“ wegzuschieben, brauchen wir Strategien, wie wir das Problem angehen. Es ist unser Problem, das Problem dieses Landes, dieser Stadt, und kein türkisches, libanesisches oder rumänisches Problem.

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Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind über 90 Prozent der sich aktuell in unserem Land aufhaltenden Syrer im Besitz eines Aufenthaltstitels und verfügen bereits über eine Bleiberechtsperspektive. Für die 23 vollziehbar Ausreisepflichtigen, von denen bereits 13 im Besitz einer Duldung sind, hat der in Mecklenburg-Vorpommern geltende Abschiebestopp unmittelbar zur Folge, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Auch darüber habe ich beim letzten Mal informiert. Somit ist eine Rückführung in die Krisengebiete zurzeit vollkommen ausgeschlossen. Das betrifft auch die im Zeitraum vom Januar bis zum Au- gust 2012 bundesweit derzeit 5.597 Asylbewerberzugänge aus Syrien.

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Zu der im Antrag aufgestellten Forderung nach der Errichtung eines Sonderstabs beim Thüringer Migrationsministerium will ich nur sagen, dass es sich dabei um nicht mehr und nicht weniger als eine Scheinforderung handelt, die nur dem Stimmenfang dient. Sie schreiben hier in Ihrem Antrag, dass durch ihn Abschiebungen beschleunigt bzw. Abschiebungshindernisse beseitigt werden sollen. Wie soll dies aber möglich sein, wenn der rechtliche Rahmen für eine rasche, unkomplizierte Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern gegenwärtig gar nicht existiert? Wenn es Ihnen mit diesem Anliegen tatsächlich ernst gewesen wäre, hätten sie dem von uns bereits im Mai eingebrachten

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Antrag zustimmen können. Mit der hierdurch bewirkten Abänderung des Aufenthaltsgesetzes wären die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine erleichterte Abschiebung von kriminellen Ausländern geschaffen worden. Doch stattdessen lehnten Sie unseren Antrag ab und legten dann mit einiger Verspätung solche handwerklich schlecht gemachten Kopien vor, die vor leeren Floskeln nur so strotzen.

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Meine Damen und Herren, die kleine Gruppe oder – sagen wir auch sehr deutlich – die kleine Gruppe von Intensivtätern, Schwerverbrechern und islamistischen Gefährdern in der großen Masse von Migranten, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ist eine kleine Gruppe, aber eine Gruppe, der nicht nur durch uns, sondern auch durch die Medien und die Öffentlichkeit eine besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eben diese kleine Gruppe ist es, die eine besondere negative Wirkung für die Mehrheit der bei uns auf Zeit lebenden friedlichen Migranten – nicht nur in Thüringen, auch in Deutschland – ist. Denn diese kleine Gruppe vergiftet das Klima und die positiven Dinge, die von der Mehrheit der zu uns Gekommenen ausgehen, treten da in den Hintergrund. Meine Damen und Herren, es ist nämlich unseren Bürgern nicht zu erklären, dass die rechtlichen Mittel, die alle bestehen und uns für die ausländischen Intensiv- und Mehrfachtäter auch zur Verfügung stehen, nicht bis zum letzten Millimeter in Thüringen zügig ausgenutzt und umgesetzt werden, um letztendlich eine Abschiebung zu vollziehen und vernünftig vorzubereiten. Als positives Beispiel können wir Baden-Württemberg anführen, die bereits Anfang 2018 ein erfolgreiches Modell, diesen Sonderstab, gestartet haben und damit sehr gut unterwegs sind. Denn die

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Herrn Herrgott sehr genau zugehört, denn als ich den Antrag zunächst in die Hände bekam und die Überschrift gelesen habe, habe ich gedacht: Steht da etwa die falsche Fraktion? Ich weiß nicht, ob Sie es wirklich nötig haben, mit solchen Schlagworten so zu agieren. Als ich mir dann genauer angeschaut habe, was Sie eigentlich wollen, habe ich mich gleich noch mal gefragt: Was soll das eigentlich? Was will die CDU? Die CDU will durch einen neu zu errichtenden Sonderstab im Justizministerium plus Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden die Abschiebung von sogenannten ausländischen Intensivstraftätern und ausländischen Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern sowie hartnäckigen Integrationsverweigerern beschleunigen.

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Ein Sonderstab oder eine AG, wie Sie ihn in Ihrem Antrag schreiben, „hartnäckige Integrationsverweigerer“ gibt es übrigens Gott sei Dank und aus guten Gründen nicht. Im Gegensatz zu den Begriffen „Gefährder“ und „Intensivtäter“, bei denen es sich um Begriffe der Sicherheitsbehörden bzw. aus dem strafrechtlichen Bereich handelt, handelt es sich nämlich bei dem Begriff „Integrationsverweigerer“ um einen politischen Kampfbegriff, der aus gutem Grund – hören Sie mir zu! – im Jahr 2010 als „Unwort des Jahres“ nominiert war. Der vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Umlauf gebrachte und von Ihnen verwendete Begriff unterstellt, dass viele Migrantinnen und Migranten ihre Integration absichtlich verweigern würden. Zum einen – das will ich ganz deutlich sagen – gibt es für diese Behauptung, die Menschen verächtlich macht, überhaupt keinen Nachweis. Zum anderen kann dies niemals ein Grund für eine Abschiebung sein. Denn klar ist doch, dass der Staat in der Pflicht steht, mehr zur Integration beizutragen und diese überhaupt erst zu ermöglichen. Aber die Debatte hatten wir ja gestern umfangreich zum Integrationsgesetz.

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Schnelle und konsequente Strafverfolgung, Abschiebung, Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat oder Steigerung der Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen sind die Worthülsen, die so oder in ähnlicher Form in den Anträgen der CDU immer wieder neu verwertet werden und den Blick dafür verstellen sollen, dass in Wirklichkeit gar keine Inhalte vorhanden sind. Denn konkrete Vorschläge für die Realisierung der plakativen Forderungen sucht man hier vergebens. Im Ergebnis kann man also sagen, dass es sich bei diesem Antrag um nichts weiter als puren Populismus handelt,

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sich nicht frei bewegen, sondern ist in gefängnisähnlichen Einrichtungen untergebracht, auch Familien mit Kindern. Mit Sorge verweisen die Experten des Europarats auch auf Berichte der NGOs, die besagen, dass Asylsuchende unzureichende hygienische Standards vorfinden und Misshandlungen durch Wärter ausgesetzt sind, gegen die sich die meisten auch rechtlich nicht wehren können. Aktuelle Berichte des UNHCR, von Pro Asyl, aber auch des Auswärtigen Amtes lassen zudem befürchten, dass Asylsuchende weiterhin unrechtmäßig in andere Länder abgeschoben werden. Gerichte haben sich daher seit mehreren Jahren immer wieder gegen Abschiebungen nach Ungarn eingesetzt. Kürzlich hat das Verwaltungsgericht in Berlin systematische Mängel des Asylsystems in Ungarn festgestellt und insbesondere die Praxis kritisiert, dass im Dublin-Verfahren rückgeschobene Asylsuchende dort erst in Haft genommen werden. Auch syrische Flüchtlinge sind darunter, auch solche, die sich in Bayern befinden, beispielsweise im schwäbischen Dillingen. Sie fürchten sich vor der Abschiebung in ungarische Gefängnisse. Sie bekommen in den dortigen überfüllten Gefängnissen eine schlechte Versorgung; die sanitären Umstände sind menschenunwürdig; die medizinische Versorgung ist minimal. Oft haben diese Asylsuchenden schon Tage in ungarischen Gefängnissen verbracht, der Dillinger Asylsuchende beispielsweise 60 Tage. Sie wissen, was sie dort erwartet.

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Leider entscheiden die Verwaltungsgerichte in Deutschland bei Klagen gegen diese Abschiebungen nach dem Dublin-Verfahren höchst uneinheitlich und setzen sich in vielen Ländern gegen eine Dublin-Abschiebung ein, viele bayerische Verwaltungsgerichte aber noch nicht. Ein Roulette für Asylsuchende, je nachdem, wo sie untergebracht sind, darf es aber nicht geben, meine Kolleginnen und Kollegen.

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. September 2012

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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.

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Nachdem Herr Prof. Gillo auf einige Punkte des Berichtes eingegangen ist, möchte auch ich ein paar Aspekte aus der Sicht der LINKEN hervorheben. Zum Ersten das Thema Bleiberecht. Im Freistaat Sachsen leben derzeit circa 2 500 Menschen, die im Besitz einer Duldung sind. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine Bescheinigung, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Sie wird im Regelfall alle drei bis sechs Monate verlängert.

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Warum ist das ein Problem? Die Migranten erhalten im Freistaat Sachsen pro Monat 130,38 Euro für Verpflegung. Zusätzlich erhalten die Geduldeten, wenn sie nicht an ihrer Abschiebung mitarbeiten, 10 Euro Taschengeld. Wir wissen aber, dass die Monatskarte in den Regionen zwischen 20 und 40 Euro kostet. Das heißt, ein Asylbewerber, der sich im öffentlichen Verkehr bewegen will, kann sich die Kosten der Monatskarte vom Essen absparen, wenn er Bargeld bekommt. Wenn er aber in Lagerläden – Entschuldigung –, in Gemeinschaftsunterkunftsmagazinen einkaufen muss, dann werden diese 130 Euro wegen der etwa 50-prozentigen Preisaufschläge gegenüber den Läden auf 86 Euro reduziert und natürlich ist dann kein Geld für Monatskarten vorhanden. Die kann er oder sie sich dann nur alle zwei oder drei Monate leisten.

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Noch ein Hinweis aus meinem Stimmkreis: Wenn die FREIEN WÄHLER heute diese harte Linie fahren, wie kann es dann sein, dass zum Beispiel auch wieder diese Kollegin in ihrem Stimmkreis abgelehnte Koso varen aufgefordert hat, eine Petition gegen die rechts gültige Abschiebung einzureichen?

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Abschiebung eines jungen Afghanen aus Thüringen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Humanitäre Gründe sprechen dafür, die Abschiebung von Angehörigen der Romaminderheit nach Serbien und Mazedonien vorübergehend auszusetzen. Die Lebensbedingungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten, insbesondere der Roma, sind in Serbien und Mazedonien weiterhin schwierig. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich die angespannte wirtschaftliche und soziale Situation in der Winterzeit weiter verschärft und zu besonderen Härten führt.

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Die ohnehin kritische Situation wird sich in den nun anstehenden Wintermonaten nur noch verschärfen. Eine Abschiebung von Familien im Winter in drohende Obdachlosigkeit und systematische Diskriminierung kann und will ich nicht vertreten, ebenso wenig wie meine Fraktion.