Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Anlass dieser Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der CDU ein Vorfall zum diesjährigen Zwiebelmarkt in Weimar. Die Staatsanwaltschaft, darauf wurde bereits hingewiesen, führt aufgrund eines Vorfalls vom 13. Oktober 2018 auf dem Zwiebelmarkt in Weimar ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs, der Körperverletzung und anderer Delikte. Die Ermittlungen richten sich gegen vier Männer aus Syrien und einen Mann aus dem Irak, die bislang namhaft gemacht werden konnten. Bei den syrischen Staatsangehörigen handelt es sich um Personen im Alter von 20, 22, 28 und 31 Jahren, denen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entweder subsidiärer Schutz oder die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wurde. Alle vier Personen befinden sich damit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist vielleicht ein erster Punkt, auf den ich gerne hinweisen würde: Wenn sich denn im Nachgang zu den Ermittlungen herausstellen würde, dass diese Personen tatsächlich eine Straftat begangen haben sollten, dann ist es natürlich so, dass diese Personen dafür auch geradezustehen und die Strafe dafür zu akzeptie
Der Ältestenrat hat dann in seiner 21. Sitzung vom 19.01.2016 seine gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung hierzu erteilt. Durch Beschluss des Landtags, wiederum vom 23.03.2017, wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Und schließlich hat der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen. So weit zur Berichterstattung aus den Ausschuss. Herzlichen Dank.
Eine unserer zentralen Forderungen ist deshalb die Einrichtung eines Landesbeirats für Migration und Integration, der dann der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Landtag und allen Ministerien zur Seite steht. Er soll sich aus Vertretern verschiedener Organisationen, verschiedener Verbände und Vereine zusammensetzen und unabhängig sein. Migrantinnen und Migranten sollen künftig ihre Zukunft in die eigene Hand nehmen können.
Ein analoges Beispiel bietet die Behindertenbeauftragte, Frau Badura, die am Dienstag im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes den Bericht des Ministeriums über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern kommentiert hat. Diese Aufgabe kann sie auch unabhängig erfüllen. Dagegen ist es schwierig, wenn man ein Landtagsmandat innehat, der Mehrheitsfraktion angehört und dann auch noch der Bayerischen Staatsregierung auf die Finger schauen soll. Deshalb meinen wir, dass der oder die Landesbeauftragte für Migration und Integration unabhängig sein muss. Man kann ja beispielswei
Wir müssen natürlich feststellen, das gilt nicht für alle Bereiche. Insbesondere möchte ich hier den Bereich Migration hervorheben, bei dem es keine positiven Bewegungen auf der europäischen Ebene gibt. Das Relocation-Programm ist gescheitert, Schengen ist ausgesetzt und die EU-Grenze ist nach wie vor die tödlichste Grenze der Welt. Die EU schließt Abkommen mit Diktaturen oder despotischen Regierungen, wie zum Beispiel in Libyen und dem Sudan. Wir glauben, wenn die EU weiterhin ein Friedensprojekt sein will oder wieder ein Friedensprojekt werden will, wenn sie ein Projekt der Menschenrechte sein will, dann lässt sich dieser Widerspruch auf Dauer nicht aufrechterhalten, und wir unterstützen Bewegungen wie die Seebrücke, die sich europaweit dafür einsetzen, dass diese Grenzabschottung und die Kriminalisierung der Seenotrettung endlich ein Ende findet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integrationspolitik ist nicht statisch, sondern immer in Bewegung. In Ihrem Entwurf eines Integrationsgesetzes fordern Sie einen Landesbeirat für Migration und Integration. Wir haben momentan schon einen Integrationsrat; es ist egal, wie ein solches Gremium heißt. In der Arbeit dieses Integrationsrats spiegeln sich alle gesellschaftlichen Gruppierungen in Bayern wider. Circa 25 % der Mitglieder des Bayerischen Integrationsrats gehören keinem Verband an. Sie vertreten sich selbst und stammen aus verschiedenen Nationen. Es ist genau der richtige Weg, nicht nur Verbandspolitik, sondern auch Politik von den Menschen und für die Menschen zu betreiben. Dem Bayerischen Integrationsrat gehören auch Asylbewerber an. Das ist bundesweit einmalig. Die Mitglieder des Integrationsrats gehen mit ihnen ganz offen um.
Wir unterstützen die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Migration und Integration, der vom Landtag gewählt wird und dem Landtag berichtet. Herr Neumeyer, Sie berichten nur der Staatsregierung. Das ist uns einfach zu wenig. Wir erhalten nur Pressemitteilungen. Sie sind parteiübergreifend anerkannt. Wenn
Es wäre doch eine humanitäre Geste zu sagen: Wir setzen das Programm fort. Das Bundesprogramm ist so weit abgearbeitet, dass 20.000 Einladungen ausgesprochen worden sind. Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herr Schmidt, hat gesagt, jetzt wäre es an der Zeit, dass sein Amt weiterarbeiten und dass ein Folgeprogramm aufgelegt werden sollte; ansonsten könnten derzeit auf dieser Basis keine weiteren Einladungen mehr ausgesprochen werden. Deswegen beantragen wir, dass dieses Programm fortgesetzt und dass ein bayerisches Aufnahmeprogramm geschaffen wird.
In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit nach offiziellen Angaben des Landesamts für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten circa 2.500 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie knapp 900 Personen in Duldung. Die meisten von ihnen wohnen in den elf kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, für die die Richtlinie gilt. Insgesamt sind circa 30 Prozent der Asylbewerberinnen und Asylbewerber dezentral untergebracht. Es ist natürlich wichtig, alle – und ich betone auch: alle, liebe Kolleginnen und Kollegen –, alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber an den Sprachkursen teilhaben zu lassen.
Im Aufenthaltsgesetz Paragraf 43 Absatz 1 ist verbindlich vorgeschrieben, dass die „Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden“ Ausländerinnen und „Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik … gefördert und gefordert“ wird. Aus diesem Grund werden seit Jahren in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse organisiert und durchgeführt, die einen Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden umfassen.
Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir gerade bei diesem Thema keine unüberlegten Schnellschüsse produzieren. Gegenwärtig ist viel Bewegung in die Diskussion in Europa und in Deutschland gekommen und ich möchte exemplarisch auf eine Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinweisen, die sich genau Ihrem Anliegen zuwendet.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Schulenburg, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das meiste kann ich unterstreichen. Sie hatten in Ihrer Rede gesagt, dass der Islamische Staat die Flüchtlingskrise oder die Flüchtlingsbewegung, die Migration, die stattgefunden hat und noch stattfindet, nutzt, um Terroristen einzuschleusen. Da sind wir uns einig, dass das so ist.
Flucht und Migration haben bei vielen Ressentiments und Abwehr gegen Geflüchtete verstärkt; das müssen wir konstatieren. Wir sehen Pegida und wir sehen fremdenfeindliche und rechtspopulistische Einstellungen bis in die Mitte der Gesellschaft, hasserfüllte Agitationen - dabei bleibt es aber nicht; auch das ist bittere Realität.
Sarrazin schreibt in seinem Buch unter anderem: „Wirtschaftlich brauchen wir die muslimische Migration in Europa nicht. In jedem Land kosten die muslimischen Migranten aufgrund ihrer niedrigen Erwerbsbeteiligung und hohen Inanspruchnahme von Sozialleistungen die Staatskasse mehr, als sie an wirtschaftlichem Mehrwert bringen.“ Genau diese Ansicht ist eine sachliche Bestandsaufnahme, die im Übrigen auch nicht die Würde von Ausländern verletzt.
Das Auswärtige Amt erstellt unter anderem regelmäßig Lageberichte zu den asylrelevanten Herkunftsstaaten, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Entscheidungen über Asylanträge einbezogen werden. Sie haben keinerlei Erkenntnisse über die Lage in Afghanistan, maßen sich aber eine bessere Lagebeurteilung an als das SPD-geführte Außenministerium.
Es ist wichtig, sich mit der politischen Kultur auseinanderzusetzen, gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir leben, mit stark polarisierter Gesellschaft, der Selbstverständigung über das Woher und Wohin gerade im Osten Deutschlands, aber nicht nur dort, mit einer Parteienlandschaft im Umbruch, aber auch der zunehmenden Digitalisierung, die alle Bereiche erfasst, die Arbeitswelt, die Konsumwelt, auch die privaten Bereiche, den Herausforderungen durch Migration und Integration, den Debatten über nationales Interesse und europäische Integration.
Lassen Sie mich zum Bereich Migration und Integration kommen. Der Thüringen-Monitor zeigt: 42 Prozent der Befragten schätzen das Zusammen
Und wir müssen entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Wenn die Wahlen in Bayern und Hessen eines gezeigt haben, dann doch das, dass die Migration nicht die „Mutter der Probleme“ ist, wie der Bundesinnenminister behauptet.
teten, wollen Menschen aus anderen Kulturen nicht als Nachbarn. Was aber ist der Grund dafür? Wie können Menschen glauben, dass 30.000 Geflüchtete, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ihre Kultur, die Kultur von mehr als 2 Millionen Thüringerinnen und Thüringern, überfremden könnten? Ein Teil der Antwort lautet: Propaganda. Die neuen Nazis reden den Menschen diesen Unsinn ein. Ein weiterer Teil der Antwort ist die Politik in Berlin. Sie spricht zu viel und zu ausdauernd von Migration, als gebe es sonst nichts, das die Politik dringend zu regeln hätte – bezahlbare Mieten, Beseitigung von Kinderarmut, gute Pflege usw., usw. Indem die Politik das tut, macht sie den Platz für die rechte Propaganda frei und gibt den einfachen Antworten den Weg frei.
Denn diese Kommission macht, wenn man ihr auf den Grund geht, nichts anderes als Balibars Nonsens-Konzept eines Rassismus ohne Rassen nachzubeten. Ich zitiere an dieser Stelle aus dem Zwischenbericht der Enquetekommission – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Von Rassismus ist vor allem dann zu sprechen, wenn die (konstruier- te) Zugehörigkeit zu einer Gruppe und damit die zugeschriebenen Eigenschaften als unabänderbar gelten.“ Und weiter: „Diese oftmals tradierten, seit Jahrhunderten in der Gesellschaft verankerten Zuschreibungen dienen der Legitimation gesellschaftlicher Machtansprüche. Sie äußern sich dadurch, dass den als ‚fremd‘ ausgegrenzten Gruppen der Zugang zu sozialen, politischen und kulturellen Ressourcen erschwert oder verwehrt wird.“ Mit dem Global Compact for Migration, der – Gott sei dank – jetzt auch in der Mediendiskussion angekommen ist, will man dann damit grundsätzlich Schluss machen. Hier, in diesem Zitat, was ich gerade gemacht habe – wie gesagt, Zitat aus dem Zwischenbericht der Enquetekommission –, zeigt sich das aggressive Potenzial des Rassismus ohne Rassen, der alles als rassistisch denunziert und delegitimiert, was auf Bewahrung eines kulturellen Erbes oder auch nur eines funktionierenden Sozialstaats hinausläuft.
ist menschengewollt und sie wird verantwortet von regierenden Politikern. Sie ist ein einzigartiges Menschenexperiment, wie es im Zusammenhang mit dem von mir gerade schon erwähnten „Global Compact for Migration“ in diesen Tagen immer deutlicher wird.
Vielleicht nehmen Sie auch mal zur Kenntnis, was Sie ja auch immer noch nicht geschafft haben, endlich aufzuhören, permanent das Thema „Geflüchtete und Migration“ mit jedem anderen Thema zu vermengen. Da macht die CDU sehr gern mit, da macht die CSU den Vorreiter, das haben Sie gestern hier in der Aktuellen Stunde getan, obwohl Ihnen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sagen: Das ist nicht unser Problem, wir haben kein großes Problem mit den Geflüchteten, die hier herkommen, wir haben ganz andere Probleme, kümmert euch darum. Und vielleicht wäre es sinnvoll, dass Sie sich endlich darum kümmern. Vielleicht hilft es dann, wieder so etwas Ähnliches wie eine Volkspartei zu werden.
Es trifft sich 5 Minuten nach Beginn dieser Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu einer außerordentlichen Sitzung im Raum F 202.
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Minister Lauinger.
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5376 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6322
Mit der Drucksache 6/5376 legte die Landesregierung diesen Gesetzentwurf für ein neues Richterund Staatsanwältegesetz vor. Die erste Beratung erfolgte hier im Märzplenum am 21. März dieses Jahres. Es erfolgte sodann die Überweisung an den Justizausschuss des Thüringer Landtags. Am 20.04. hat der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eine Anhörung beschlossen. Neben allen Vertretungsgremien der Richter- und Staatsanwaltschaft wurden Vertreter der Anwaltschaft, der ehrenamtlichen Richter, der Referendare, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung eingeladen. Sodann sind 26 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, 15 haben die Gelegenheit genutzt, dem Ausschuss mit ihrer Expertise in der mündlichen Anhörung zur Seite zu stehen. An dieser Stelle danke ich den Anzuhörenden, denn alle hatten sich intensiv, ausführlich und konstruktiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf auf sehr breite und dezidierte Kritik gestoßen und ganz überwiegend abgelehnt wurde; aus der Richterschaft wurde er umfassend abgelehnt. In den folgenden Ausschusssitzungen am 24. August, 29. August und 21. September wurde der Gesetzentwurf ohne Beratung von der jeweiligen Tagesordnung abgesetzt.
Die mehrheitlich gefasste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz liegt Ihnen mit der Drucksache 6/6322 vor. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den dort aufgelisteten Änderungen anzunehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst ist über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/6322 abzustimmen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4658 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6323
Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.