Die ohnehin kritische Situation wird sich in den nun anstehenden Wintermonaten nur noch verschärfen. Eine Abschiebung von Familien im Winter in drohende Obdachlosigkeit und systematische Diskriminierung kann und will ich nicht vertreten, ebenso wenig wie meine Fraktion.
Ausreisepflicht von in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Roma zumindest bis zum Ende des meteorologischen Winters zu verzichten und somit deren Abschiebung nach Serbien und Mazedonien auszusetzen.
Vor der Rückführung, egal in welches Herkunftsland, wird zunächst ein in der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes Asylverfahren durchgeführt, und es besteht immer die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten. In all diesen Verfahren werden sämtliche relevanten Informationen herangezogen. Selbst nach einem Gerichtsurteil gibt es noch die Möglichkeit, sich an die Härtefallkommission zu wenden, die auch in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet ist. In begründeten Fällen ist es darüber hinaus möglich, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und von einer Abschiebung abzusehen. Ich betone: Einzelfallentscheidung.
Wird ein Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, ist der Antragsteller vollziehbar ausreisepflichtig. Kommt die betroffene Ausländerin oder der betroffene Ausländer dieser Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nach, erfolgt eine Abschiebung, wenn es keine Abschiebehindernisse gibt. Dieser Verfahrensweg ist allgemein bekannt und gilt auch für Angehörige der Roma.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Forderung, die unmittelbare Auswirkung auf die Unversehrtheit der Menschen hat. Es geht darum, die Angehörigen der Romaminderheit aus Serbien und Mazedonien in den Wintermonaten vor einer Abschiebung in die Herkunftsländer zu bewahren, denn dort drohen menschenunwürdige Lebensbedingungen und mit der Kälte in den Wintermonaten sogar der Erfrierungstod, da viele von ihnen dort keine winterfesten Unterkünfte haben.
um gegen die Abschiebung von 39 Menschen nach Serbien zu demonstrieren und meine Solidarität mit den Flüchtlingen zu zeigen. Ich habe selbst in den Bus reingeschaut und den Betroffenen, natürlich mit Dolmetscherhilfe, meine Solidarität ausgesprochen.
Mit Problemen bei der Abschiebung wie zum Beispiel fehlenden Pässen oder unklaren Identitäten hat die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ohnehin nichts zu tun. Diese Probleme bleiben weiter bestehen, ganz zu schweigen davon, dass immer noch wirksame Rücknahmeabkommen fehlen. Es scheint einmal mehr der Versuch zu sein, politisch den Schwarzen Peter weiter zu schieben, um davon abzulenken, dass es der Bundesregierung bislang immer noch nicht gelungen ist, zu solchen Abkommen zu kommen;
Eine Aussetzung der Abschiebung von bereits in Deutschland aufhältigen ausreisepflichtigen Personen kann daher auf diese Vorschrift, anders als in Ihrem Antrag gefordert, von vornherein nicht gestützt werden. Sie legen also eine Rechtsgrundlage völlig falsch aus.
Und wir reden über eine Form von Abschiebung, die aufgrund eines internationalen Abkommens und aufgrund der jeweiligen Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes erfolgt, die nämlich sehr präzise über die Sicherheitslage auch in den einzelnen Regionen Afghanistans berichten.
Insofern ist es auch richtig, dass es eine differenzierte Herangehensweise gibt, dass es eben nicht heißt, es gibt keine Abschiebung nach Afghanis
Dass der Rechtsschutz funktioniert, zeigt ja, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Fall die Abschiebung verhindert hat, dass es in einem anderen Fall den Rechtsschutz jedoch nicht gewährt hat. Das ist also gegeben. Insofern ist das, glaube ich, um mich an die Adresse der Antragsteller zu richten, eine sehr undifferenzierte Darstellung, die hier zum Handeln der Behörden in Deutschland kundgetan wurde.
Deutschland hat im letzten Jahr sehr intensiv gezeigt, dass wir unsere humanitäre Verpflichtung kennen. Wir stehen zu den Abkommen innerhalb der EU; diese sind konsequent umzusetzen. Liegen die Bleibevoraussetzungen nicht mehr vor, droht die Abschiebung.
Aber die Situation vor allem in den großen Unterkünften in Hamburg ist für sie nicht einfach. Zelte, Baumarkthallen und Co. sind keine Orte, bei denen wir von guter Unterbringung sprechen können. Darin sind wir uns hoffentlich alle einig, und das haben wir im Plenum und im Sozialausschuss auch schon häufig diskutiert. Denn wenn so viele Menschen auf engstem Raum zusammenleben müssen und wenn es viele soziale Probleme und Ängste gibt, zum Beispiel um Familienangehörige, die sich noch im Krieg oder auf der Flucht befinden, oder wenn Menschen von Abschiebung bedroht sind, dann ist die Gewaltgefahr besonders hoch. Mit unserem Antrag bringen wir jetzt wichtige Schritte auf den Weg, um die Situation zu verbessern.
Nein, die Gesetzeslage kann Hamburg zur Abschiebung schutzbedürftiger Menschen nicht zwingen. Die Ausländerbehörde kann humanitäre Entscheidungen treffen, wenn sie denn will. Der Innensenator könnte humanitäre Entscheidungen treffen, und der Eingabenausschuss könnte es ebenso. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass der Eingabenausschuss seine Möglichkeiten ausschöpft und seine humanitäre Verantwortung dafür wahrnimmt, Abschiebungen schutzbedürftiger Menschen, Abschiebungen von Familien mit Kindern und Abschiebungen von Kranken wenigstens
Ich möchte einmal an einem anderen Beispiel deutlich machen, was sich tatsächlich verändert hat. Von den gut 400 Personen, die im letzten Monat zurückgekehrt sind – und ich formuliere dies absichtlich so, denn diese Personen sind mitnichten abgeschoben worden –, sind über 360 freiwillig ausgereist. Man kann das "freiwillig" in Anführungsstriche setzen, weil es natürlich nicht mehr ist als die Erkenntnis, dass sie hier keine weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten haben. Aber dies ist aus unserer Sicht der Weg, den man gehen sollte, den man viel besser vorbereiten und unterstützen sollte, denn das Erkennen der Perspektivlosigkeit nach unseren neuen rechtlichen Regelungen in der Republik, nicht nur in Hamburg, ist oft hilfreicher, als nur darauf zu warten, dass dann tatsächlich eine Abschiebung durchgeführt wird.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden. Mit einer Abschiebung ist immer verbunden, dass sie in eine ungewisse Situation entlassen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass für sie in ihren Heimatländern Elend, Not, Bedrohung für Leib und Leben bestehen. Und insofern kann ich nur an Sie appellieren:
Auch die Unterstellung, Frau Möller, uns komme es auf Abschiebung an, ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen.
Und darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. Und, Herr Dressel, je nachdem, wo Sie gerade auftreten, vertreten Sie das doch auch. Deshalb finde ich es wirklich verlogen, uns jetzt vorzuwerfen, wir seien besonders scharf auf Abschiebung. Das ist selbstverständlich keiner von uns, und darum geht es auch in dieser Debatte gar nicht.
regelt bekommen, dann müssen wir zumindest die Situation derer geregelt bekommen, die über die Erstaufnahme vor dem Asylrichter landen. Dort muss es schneller gehen, dort muss auch die Abschiebung konsequent Realität werden; denn was hilft der ganze Spuk im Vorfeld, wenn am Ende der Brief "Sie werden aufgefordert auszureisen" nicht umgesetzt wird? Wenn viele Bundesländer überhaupt nicht mehr abschieben und sagen, wir dulden das, was ist, dann fragt sich natürlich der Bundespolizist zu Recht: Warum soll ich den noch erfassen, mich vielleicht noch einem Risiko aussetzen? Dann geht der doch lieber hinter den nächsten Apfelbaum und raucht eine Zigarette. – Warum soll sich der Bundespolizist, der Staatsanwalt, der Richter, der Verwaltungsbeamte einsetzen, wenn am Ende alle trotzdem geduldet werden, und die Kommunen müssen Turnhallen beschlagnahmen, weil sie die Leute sonst nicht unterbringen? Wir müssen die Rückführung, die geltendes Asylrecht ist, konsequent anwenden. Es ist nicht statthaft, dem Steuerzahler abzuverlangen, dass er diese Situation duldet.
Unmittelbar danach erfolgt dann die Vorbereitung der Abschiebung, für die wiederum die bayerischen Behörden zuständig sind. Nach unserer Praxis hat jeder
abgelehnte Asylbewerber drei bis vier Tage, um freiwillig auszureisen. Ich halte es für richtig, zunächst jedem die Chance zu geben, freiwillig auszureisen. Erst wenn der abgelehnte Asylbewerber dies nicht tut, erfolgt die Abschiebung, bei dem diese Person durch die Polizei zum Flughafen gebracht und in ein Flugzeug gesetzt wird.
offen lässt. Aber meine Fraktion und besonders ich vertrauen darauf, dass Gazale und ihre Kinder baldigst wieder in Niedersachsen vereint sind. Ich freue mich darüber, dass es am 10. Februar 2013, dem achten Jahrestag der Abschiebung, keine Demonstration für die Rückkehr von Gazale mehr geben muss, sondern dass wir an diesem Tag mit dem Unterstützerkreis und ihr zusammen sein können. Das ist das schönste Weihnachtsgeschenk für viele - ganz besonders für die Familie.
Vor diesem Hintergrund ist ein Vergleich mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aufschlussreich, ob sich in diesen Ländern die Praxis der Abschiebung im Vergleich zu Niedersachsen unterscheidet. Dabei ist auch von Interesse, welche Landesregierungen mit sogenannten Wintererlassen Abschiebungen in der Winterzeit aussetzen.
Abschiebungen vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer sind eine zwingende gesetzliche Rechtsfolge in den Fällen, in denen die Betreffenden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht selbstbestimmt unter Inanspruchnahme der finanziellen Rückkehrförderung nachkommen, obwohl sie damit die zwangsläufig mit einer Abschiebung verbundenen negativen Begleiterscheinungen verhindern könnten.
Ausnahmen von der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung durch eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung sind auf der Grundlage des § 60 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) möglich. Danach kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder
humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.
Weswegen sind diese objektiven Umstände wichtig? Wir müssen das richtig ableiten. Herr Dressel, Sie werden unmittelbar danach in der Presse zitiert, Sie hätten eine Abschiebung dieses Täters verlangt.
Wer sich in der Zeitung nämlich unwidersprochen damit zitieren lässt, er habe die Abschiebung dieses Täters verlangt, und in Wirklichkeit gesagt hat
CDU und SPD im Bund wollen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Abschiebung schneller ermöglichen. Das unterstützen wir, und das sind wir den Frauen in Hamburg, in Köln und in der ganzen Republik auch schuldig.
sollten Sie Maßnahmen für eine schnellere Abschiebung von Straftätern vorantreiben, so wie es auch Ihr Koalitionspartner tut.
Angebracht ist aber, über eine Verschärfung, vor allen Dingen über eine zielgenauere Ausgestaltung des Sexualstrafrechts, zu reden. Angebracht ist vor allem, über den religiösen und kulturellen Hintergrund dieser Taten und dieser Täter zu reden. Angebracht ist, bei Verurteilung wegen derartiger Straftaten, unabhängig vom letztlich verhängten Strafmaß, eine Abschiebung zu ermöglichen. Angebracht ist sicherzustellen, dass die Opfer der vergangenen Straftaten alle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, und in Deutschland und in Hamburg wieder Zustände herrschen, sodass wir künftig hoffentlich nicht wieder sagen müssen, es sei absehbar gewesen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.