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Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Am 26. Oktober 2018 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu den Drucksachen 6/4658 und dem Änderungsantrag in Vorlage 6/4159 – Neufassung – und zum Antrag in Drucksache 6/4709 eine Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6323 verabschiedet. Zu dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der jetzigen zweiten Lesung ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Mit diesem Änderungsantrag wird die Frist für die Vorlage der Sitzungsprotokolle nach § 80 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auf drei Wochen verlängert. Danke.

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Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/6323 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDUFraktion und der Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Das ist die AfDFraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

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Zu Frage 1: Im Jahr 2013 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Bremen, 709 Asylanträge entschieden, davon hat es 219 Anträge abgelehnt, 309 Entscheidungen waren positiv. Die drei Hauptherkunftsländer waren Syrien mit 163 Anträgen, die Russische Föderation mit 157 Anträgen und Iran mit 68 Anträgen.

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Damit sind wir auch gar nicht befasst! Ich darf das vielleicht noch einmal erläutern: Die Zuständigkeit für das gesamte Asylverfahren liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses Amt trifft die Entscheidung, ob jemand bleiben kann, welchen Status er bekommt. In der Regel wird die Entscheidung bei unseren Verwaltungsgerichten angefochten, und erst dann, wenn diese Entscheidung rechtskräftig ist, kommt die Ausländerbehörde in Bremerhaven und in Bremen überhaupt erst zum Zuge. Das heißt, es geht dann nur noch um die Frage der Rückführung, und da gibt es nur die Alternativen der freiwilligen Ausreise, die wir sehr fördern, oder dann der Abschiebung, es sei denn, dass aus humanitären Gründen eine Duldung ausgesprochen wird. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es um Familien geht, bei denen jemand so erkrankt

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Wir haben in der Tat dennoch – und da haben Sie wieder recht, es wäre auch komisch, wenn es nicht so wäre – eine ganze Reihe aktueller Probleme. Ein Problem ist die vorhandene lange Wartezeit, bis die Schülerinnen und Schüler überhaupt in die Schule kommen. Die Antwort, die Sie bekommen haben – und sie ist ja korrekt –, ist noch einmal ganz klar und eindeutig. Die Wartezeit kommt dadurch zustande, dass wir auf die Registrierung durch das Bundesamt für Migration warten müssen und danach auf die Anmeldung in Bremen. Sobald die Anmeldung bei den Meldebehörden stattgefunden hat – in Bremerhaven dauert es ein bisschen länger –, findet die Überleitung in das System sehr schnell statt. Es besteht die Herausforderung an das Bildungssystem, dass diejenigen, die gemeldet sind, sehr schnell in die Vorkurse integriert werden.

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Mit diesem Politikansatz stehen wir in der Tradition des konservativen australischen Premiers Tony Abbott, der die lebensgefährliche Migration über den Pazifik stoppen konnte und mit seiner Stopthe-Boats-Politik im Ergebnis Menschenleben rettete. Und wir stehen in Europa an der Seite Österreichs, Italiens und der osteuropäischen Länder. Das ist die humanere und die nachhaltigere Option

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Ja, wir sind eine Wanderungsgesellschaft, lieber Kollege Zimmermann, und Migration findet auch im Ost-West-Ver gleich entlang der Südschiene statt.

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Es gibt Länder, bei denen die Quote wesentlich höher liegt, bei anderen ist sie niedriger. Insgesamt gesehen ist sie aber so. Das will ich voranstellen, denn all denjenigen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt werden, stellen sich diese Probleme nicht. Wir haben deshalb zunächst einmal - und das betrifft anteilmäßig auch die jungen Leute - eine Größenordnung von 30 bis 40 %. Hier gibt es ein großes Potenzial, für alle unsere Handwerker, für die Ausbildungsbetriebe, für die Einstellungen. Jawohl, hier sind junge Menschen, die für eine lange Zeit, viele auch auf Dauer, in unserem Land bleiben werden. Wir wollen, dass sie eine ordentliche Berufsausbildung bekommen, dass sie eine gute Schulausbildung bekommen. Wir wollen diese jungen Menschen optimal integrieren, weil sie auf Dauer bei uns bleiben werden. Diese jungen Menschen stehen von vornherein uneingeschränkt dem Ausbildungs- und dem Arbeits

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Dann haben wir die anderen, wenn Sie von den Geduldeten reden; das sind wohlgemerkt diejenigen, die entweder selbst oder deren Eltern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht anerkannt wurden und bei denen zum Beispiel ein Abschiebungsproblem besteht, das Problem, dass sie nicht in ihre Heimat zurückkehren, oder andere Probleme, etwa weil die Identität noch nicht geklärt ist. Frau Kollegin Schmidt, wir verlangen im Übrigen nicht, dass die Integrität geklärt wird. Es muss nur die Identität geklärt werden, aber das nur am Rande.

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Bekanntlich haben Eltern seit dem 1. August 2013 bei uns einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Durch steigende Geburtenraten und Migration in unser Land wird der Bedarf weiterhin ansteigen. Wir müssen mehr gut ausgebildete Leute ins System kriegen und die Wertschätzung dieser Arbeit erhöhen. Wir müssen für eine faire Vergütung, mehr entfristete Stellen und eine weiterhin qualifizierte Ausbildung sorgen. Das Thema wird uns also ohnehin weiter beschäftigen.

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Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, geht von 2,9 Millionen Migrantinnen und Migranten aus, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben. Das Amt schätzt die Zahl der Per

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die drei Integrationsfachdienste Migration, kurz IFDM,

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In meiner Kleinen Anfrage zur Umsetzung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 7. August dieses Jahres habe ich die Frage gestellt, welche Rahmenbedingungen, Strukturen und Verfahren in unserem Land entwickelt und ausgebaut werden sollen, damit Migrantinnen und Migranten mit einer Teilanerkennung Zugang zu Nachqualifikationen haben. Die Landesregierung führt hierzu die drei Integrationsfachdienste Migration an sowie das aus den Bundesmitteln finanzierte Regionalnetzwerk Integration durch Qualifizierung. Hier stellt sich die Frage, ob die drei Integrationsfachdienste im Land diese abfedern können. Die Haushaltsmittel sind für 2012/2013 im Vergleich zu 2010 und 2011 nahezu gleich geblieben.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger, bitte.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.

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Zu Frage 3: In der Regel erfasst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Personalien Geflüchteter. Sind jedoch keine Ausweisdokumente vorhanden, bilden die eigenen Angaben des Schutzsuchenden die Grundlage für die Bestimmungen. Die behördliche Identitätsprüfung gestaltet sich daher in der Praxis nicht selten schwierig.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in der letzten Plenarsitzung haben wir das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz verabschiedet. Leider hat sich in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz- und Verbraucherschutz, die mit dem Gesetz zur Abstimmung stand, ein Fehler eingeschlichen.

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McKinsey diagnostiziert radikale weltweite Veränderungen, die tiefgreifende Auswirkungen darauf haben, wie wir auch hier in Bayern in Zukunft arbeiten, wie wir kommunizieren und wie wir zusammenleben. Digitalisierung, Rohstoffknappheit und Migration – ich nenne nur einige Stichworte – sind die grundlegenden Entwicklungen, die uns im Moment und in Zukunft begleiten.

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Migration ist kein starrer, sondern ein dynamischer Prozess, es entwickelt sich auch. Erstens das, und zweitens kann ich Sie beruhigen: Die Spätaussiedler können sich auch zur Wahl stellen, und sie haben sehr gute Chancen, in den Integrationsbeirat gewählt zu werden.

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Da durch den Gesetzentwurf sehr unterschiedliche Themenfelder berührt sind, eine ganze Menge, auf die wir jetzt eigentlich hier in dieser Debatte gar nicht eingehen können, beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend. Wir beantragen wegen der Frage der Ressourcen die Mitberatung im Haushaltsund Finanzausschuss; es geht um Inklusion, also Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; es geht um Berufsschulen und die Regelschulen, also Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir beantragen mit Blick auf die Migranten die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und natürlich zur Frage der Schulträger und der kommunalen Selbstständigkeit die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

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verschickt lieber Briefe, wo Lehrer, Schulleitung und Elternvertreter nur noch genervt sind von dieser Fraktion, genauso wie wir im Haus. Von der CDU bin ich anderes gewohnt. Ich denke aber, es gehört zur staatspolitischen Verantwortung der CDU, dort auch Vorschläge zu bringen. Ich freue mich auf die Vorschläge, diese auch zu diskutieren, lieber Herr Kollege Tischner – jetzt sind Sie ja wieder da –, und bitte darum, das Schulgesetz an den Bildungsausschuss und an den Ausschuss für Justiz und Migration zu überweisen und unseren Antrag heute hier zu beschließen. Vielen Dank.

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Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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Wir beantragen als rot-rot-grüne Koalition, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Gleichstellungsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – jeweils mitberatend – zu überweisen. Im Innenausschuss soll es zum Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung geben. Dort werden dann auch Verbände zu Wort kommen, die schon seit Jahrzehnten die Abschaffung dieser Wahlrechtsausschlüsse fordern. Ich danke Ihnen.

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Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

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Das Schweizer Bundesamt für Migration hat kurzerhand ein Schnellverfahren eingeführt. Über einen Asylantrag kann somit nach einer Anhörung innerhalb von 48 Stunden in erster Instanz entschieden werden.

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Die massenhafte, kulturferne und großteils unqualifizierte Migration soll also zum Dauerzustand werden, soll dauerhaft weitergehen, und das mit allen finanziellen, kulturellen und religiösen Problemen, die so lange verleugnet worden sind.

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Wir verstehen die Bürger und ihre Ohnmacht; denn statt die illegale Migration in unser Land zu begrenzen, wird dies noch befördert. Nur 1 % der sogenannten Schutzsuchenden wird tatsächlich als politisch Verfolgte anerkannt. Irreführend Schutzsuchende genannt, hängen sie nun in den Warteschleifen in den Asyl- und Duldungsverfahren fest. Gehen muss kaum jemand mehr. Genau dieser Sachverhalt spricht sich herum.

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Die an sich schon illegale Migration soll jetzt noch weiteren Familiennachzug rechtfertigen. Weiterhin plant das EUParlament, das Dublin-System zum Nachteil Deutschlands zu reformieren. Die Bürger fragen sich zu Recht: Wo soll das enden? Wohin gehen wir? Wie wird Deutschland in 20 oder 30 Jahren aussehen?

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85 % der illegalen Migranten sind unter 35 Jahre alt. Schon diese Altersstruktur zeigt, dass es gerade keine Flüchtlinge sind. Es handelt sich in vielen Fällen um Ankerkinder, die die geplante Migration aus islamischen Herkunftsländern hintergründen. Von den einstmals verhießenen Fachkräften ist gar keine Rede mehr. Immer sichtbarer wird die Belastung für Schulen, Krankenhäuser und den Wohnungsmarkt und auch der Verlust der Sicherheit, den selbst SPD-Kriminologe Pfeiffer angesichts der nackten Zahlen einräumen musste.