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Auch wir lehnen das ab. Es ist eine Unterstellung, das Gegenteil zu behaupten. Dass Menschen in Boostedt kurzfristig untergebracht werden, um zu organisieren, wie der Hausstand aufgelöst wird, um eine Rückkehrberatung durchzuführen, um gemeinsam die zugegebenermaßen schwere und für manche Menschen unerträgliche Rückführung, also Abschiebung - „Rückführung“ ist ein schönes Wort für „Abschiebung“ -, durchzuführen, ist sinnvoll.

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Sie haben noch einen zweiten Punkt in ihrem Antrag, auf den ich eingehen möchte, nämlich die Erleichterung der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer. Auch da kann ich nur noch mal auf das verweisen, was den Rechtsstaat auszeichnet. Es gibt ganz klare Regelungen im Ausländerrecht dazu, welche Straftat, welche Verurteilung hinsichtlich der Abschiebung welche Konsequenzen hat. Der Gesetzgeber hat sich da sehr viel Mühe gemacht, das sehr detailliert und differenziert aufzulisten.

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Nach vorliegender Sachlage beruht die Abschiebung Gazales auf gravierenden Irrtümern. Die Begründung für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis für Gazales Mann Ahmed Siala und die damit im Zusammenhang stehende Familientrennung durch die Abschiebung sind schlichtweg nicht haltbar, wie auch ein DNA-Abgleich - das hörten wir bereits - im September vergangenen Jahres bewiesen hat.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die zuständige Ausländerbehörde 2006 die Abschiebung von Frau Önder anordnete, waren Herr Siala und die Kinder Amine und Nura ebenfalls ausreisepflichtig. Allerdings fehlten die erforderlichen Ausweispapiere, sodass eine gemeinsame Abschiebung nicht möglich war. Die Ausländerbehörde ging seinerzeit davon aus, dass Herr Siala seiner Lebenspartnerin und seinen Kindern zum Zwecke der Familienzusammenführung nachreisen würde. Das war ganz offensichtlich ein Irrtum. Es ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit der von der zuständigen Ausländerbehörde getroffenen Entscheidung.

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Zweitens möchte ich klarstellen, dass die Abschiebung rechtens war und wir das nie infrage gestellt haben. Ein Gericht hat das eindeutig festgestellt. Das ist nicht der Grund, weshalb wir hier diskutieren. Es geht nicht um Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind, es geht in die Zukunft gerichtet um die Frage der Wiedereinreisesperre, wie sie nach einer Abschiebung verhängt wird.

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der dringenden Notwendigkeit des Schutzes und eines sicheren Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern muss bis auf Weiteres ein verbindlicher Abschiebestopp erlassen werden. Auch die Abschiebung in ein angeblich sicheres Drittland darf nicht erfolgen, weil dort die Gefahr einer weiteren Abschiebung nach Syrien besteht.

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- Das ist dann eine Wertung von Ihnen! - Ich halte eine Prognoseverlängerung bei den Haftgründen, um die es im Endeffekt geht, und die Frage der Prognose nach § 62 für unerlaubte Einreise oder Wechsel des Aufenthaltsortes für nicht erforderlich. Aber: Bei einer Abschiebung wegen Terrorverdachtes nach § 58 a Aufenthaltsgesetz, Beendigung, könnte eine Lehre aus dem Fall Amri sein, dass man den notwendigen Prognosezeitraum für eine erfolgreiche Abschiebung über drei Monate so weit erweitert, wie es rechtstaatlich noch angemessen ist, um eine Sicherungshaft von Gefährdern aus unkooperativen Heimatländern überhaupt zu ermöglichen.

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Zu Frage 3: Antworten im Sinne der Anfrage sind erst ab dem Jahr 2014 möglich. Danach wurde im Hinblick auf Rückführungen in die Herkunftsländer Afghanistan, Somalia, Eritrea, Äthiopien, Libyen und Irak im Zeitraum von 2014 bis 2017 keine Abschiebung eingeleitet und dementsprechend auch nicht durchgeführt. Im Hinblick auf Nordirak wurde im Jahr 2014 eine Abschiebung durchgeführt, im Jahr 2017 wurden drei Abschiebungen in den Nordirak eingeleitet, jedoch – auch das hatte ich in der Aktuellen Stunde schon ausgeführt – nicht durchgeführt.

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Auch hier würde ich gern die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworten und im Prinzip die gleiche Antwort geben wie eben: Aufgrund der fragilen Sicherheitslage in Afghanistan finden Abschiebungen aus Thüringen nach Afghanistan grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen können nur Fälle bilden, in denen es sich um Gefährder oder um Straftäter handelt, die wegen besonders schwerer Straftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Voraussetzungen der Abschiebung von Straftätern sind aber in jedem Fall eine rechtskräftige Verurteilung und – abhängig vom Strafmaß – auch ein Vollzug eines Teils einer Haftstrafe, um dem Strafanspruch unseres Staats zu genügen. Sie haben selbst vorgetragen, dass ein Großteil der Verfahren nicht mit einer Verurteilung geendet hat. Auch nach den von Ihnen vorgetragenen Verurteilungen sind diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt. Wird die betroffene Person aufgegriffen, können unverzüglich Abschiebemaßnahmen eingeleitet werden, wenn diese Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und keine Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Dies bedarf jedoch aber im konkreten Fall der Prüfung der zuständigen Ausländerbehörde. Zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung kann auch nach

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Abschiebung bedeutet, die Angehörigen der Minderheiten wieder Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen und Armut auszusetzen. Abschiebung im Winter bedeutet darüber hinaus, die Menschen in schlecht oder gar nicht beheizte Baracken zurückzuschicken und damit wissentlich Kältetote in Kauf zu nehmen.

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Und als erstes Bundesland werden wir jetzt diesen Vorgriffserlass machen. Das heißt, um es ganz konkret zu sagen: Hier werden Tausende von Menschen, die geduldet und akut von Abschiebung bedroht sind, direkt und schnell vor Abschiebung geschützt. Ich hoffe, der Erlass kommt bald aus dem Innenministerium an die Ausländerbehörden.

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Ich fasse zum Schluss zusammen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen per Erlass eine sensible Einzelfallprüfung, die nicht nur für den Winter gilt. Ich gehe davon aus, dass damit besonders Schutzbedürftige wirklich vor Abschiebung geschützt werden. Und wir haben einen sofortigen Abschiebeschutz unabhängig von Jahreszeiten für langjährig Geduldete im Vorgriff auf die Bleiberechtsregelung als bisher einziges Bundesland auf den Weg gebracht. Deswegen kann ich guten Gewissens sagen: In Nordrhein-Westfalen werden Flüchtlinge nach humanitären Grundsätzen behandelt und vor Abschiebung geschützt, wenn sie schutzbedürftig sind.

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öffentlich das Gebaren von Frau Ministerin Spiegel. Er kritisiert, wie das Integrationsministerium die Fachaufsicht über Ausländerbehörden ausübt, wie Urteile uminterpretiert werden und die Gerichtsbarkeit geschädigt wird, wie Ministerin Spiegel anweist, eine Abschiebung auszusetzen, obwohl Gerichte die Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestätigten.

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Ich finde es ein Stück weit menschenverachtend, wenn Einzelfallprüfungen durchgeführt werden und vielleicht in dem Einzelfall eben keine Abschiebung passiert, dann wird nämlich damit die strukturelle Gewalt, die strukturelle Vernachlässigung und eine diskriminierende Politik legalisiert. Damit sind wir nicht einverstanden. Und ich finde es auch beachtlich, in Schleswig-Holstein hat man sich ja dafür ausgesprochen, hier die Abschiebung auszusetzen. Von daher sieht man ja, dass man sehr wohl auf Landesebene die Möglichkeiten hat.

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Die Abschiebung in Kälte und Not ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Gerade Kinder sind besonders schutzbedürftig. Insbesondere bei den Roma sind Kinder von Abschiebung besonders häufig betroffen, Kinder jeden Alters, Kinder, die für ihr Leben Schaden nehmen, wenn sie Kälte und Obdachlosigkeit ausgesetzt werden.

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Acht von ihnen wurden vor ihrer Abschiebung bis zu 40 Tage lang inhaftiert. Sie waren zu der Zeit ihrer Inhaftierung und Abschiebung 14 bis 17 Jahre alt.

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Herr Hartung, Ihre zwei wesentlichen Argumente lauten: kein Bedarf und wirtschaftlicher Wahnsinn. Da gehen wir das mal durch. Fangen wir mal mit „kein Bedarf“ an. Wir haben eine Kleine Anfrage, und zwar eine, die von meiner Wenigkeit gestellt worden ist, und darauf haben wir auch eine Antwort vorliegen. Ich sage Ihnen mal die Zahlen für versuchte Abschiebung und Rückführung aus Thüringen. Das waren im Jahr 2018 1.733 Fälle Versuch einer Abschiebung und vollzogen wurden im Jahr 2018

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Fünftens. Hinsichtlich der Problematik der Abschiebung von Migranten, deren Identität nicht feststellbar ist, sollen bi- bzw. multilaterale Abkommen mit anderen Staaten getroffen werden, um so eine Rechtsgrundlage für die Abschiebung in diese Länder zu schaffen.

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zogen wie jetzt gerade, wenn mal wieder Zahlen nicht zusammenpassen oder bestimmte Dinge in Thüringen vorfallen, sondern dauerhaft, um diese Aufgaben entsprechend hier zu lösen, einen Sonderstab, der mit dem Landeskriminalamt, mit den Staatsanwaltschaften und mit den für Abschiebung zuständigen Behörden intensiv zusammenarbeitet. Denn, meine Damen und Herren, das Ziel, das wir, denke ich, alle verfolgen sollten, ist die Rückführung von ausländischen Intensivtätern, Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern und hartnäckigen Integrationsverweigerern. Diese Rückführung zu beschleunigen und umzusetzen, dafür müssen in intensiver Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden mögliche Abschiebehindernisse beseitigt werden, um die nationale Kraftanstrengung der Abschiebung auch umzusetzen.

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Gerade für Roma aus Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Bosnien, Herzegowina und Albanien, aber zum Beispiel auch für albanische Flüchtlinge bedeutet Abschiebung sehr häufig Abschiebung in Obdachlosigkeit, Hunger, Unsicherheit. Sie, Herr Dr. Dressel, haben gestern starke Worte dafür gefunden, dass Sie alles dafür tun, um zu verhindern, dass Geflüchtete in Hamburg obdachlos werden. Das ist gut. Aber vergessen Sie nicht, dass auch Hamburg in zunehmendem Maße in Verhältnisse abschiebt, in denen Obdachlosigkeit und bitterste Armut, und zwar Armut in jeder Beziehung, vorgezeichnet sind. Das Problem wird sozusagen ausgelagert. Wir alle wissen das, auch wenn wir sehr unterschiedlich damit umgehen.

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Die Gründe für das Scheitern der geplanten Abschiebungen sind dabei ebenso bunt und vielfältig wie die Abzuschiebenden selbst. Manchmal sind die Ausreisepflichtigen plötzlich krankheitsbedingt reiseuntauglich, sie leisten Widerstand am Flughafen oder aber die betreffende Person ist bei der Abschiebung nicht mehr anzutreffen, da sie rechtzeitig untergetaucht ist. Zumindest in der letzten Konstellation könnte man mithilfe des Instruments der Abschiebehaft sicherstellen, dass die Abschiebung auch tatsächlich vollzogen wird. Das einzige Problem hierbei ist jedoch, dass die Anordnung von Abschiebehaft nicht immer möglich ist, denn, wie sich aus der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walk zu diesem Thema ergibt, unterbleibt der Er

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Zu Frage 3: Unter gescheiterten Abschiebungen werden nur solche Maßnahmen verstanden, bei denen sich am Tag der Abschiebung herausstellt, dass sie nicht durchgeführt werden können. Sonstige Probleme bei der Aufenthaltsbeendigung, vor allem etwa fehlende Reisedokumente, im Vorhinein bekannte Krankheiten oder Ähnliches, bei denen eine Abschiebung gar nicht erst terminiert wird, sondern vielmehr eine Duldung zu erteilen ist, fallen nicht in diese Kategorie. Angaben zu gescheiterten Abschiebungen werden nicht statistisch erhoben. In der Kürze der Zeit war eine Abfrage bei den Ausländerbehörden nicht möglich.

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Bis jetzt sind offensichtlich fünf Abschiebungen erfolgt, und sie prüfen bei 18 Menschen eine weitere Abschiebung. Insgesamt haben wir 334 ausländische Kriminelle, die hier praktisch keiner Abschiebung zugeführt werden. Und wieso ist das so? – Weil es letztendlich ein großes Problem in Rheinland-Pfalz ist, da wir nicht die notwendige Zentralisierung haben.

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Die Kirchenasylbewegung von heute ist im Zusammenhang mit der weltweiten Zunahme der Flüchtlingszahlen seit den 70er-Jahren und dem damit zusammenhängenden Anwachsen der Asylbewerberzahlen in Deutschland entstanden. Per definitionem bedeutet Kirchenasyl heute die vorübergehende Aufnahme - merken Sie sich das gut! - von Flüchtlingen durch eine Pfarrei oder Kirchengemeinde zur Abwendung einer von den Gemeindemitgliedern als für die Schutzsuchenden an Leib und Leben bedrohlich angesehenen Abschiebung. Die Entscheidung, Kirchenasyl zu gewähren, beinhaltet die Bitte, bei der zuständigen Behörde einen Fall nochmals zu überprüfen. Ziel des Kirchenasyls ist es, den Betroffenen so lange Unterschlupf zu gewähren, bis die Frist für eine Abschiebung abgelaufen ist.

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Die einfachste Möglichkeit, Kosten für Asyl und Integration zu senken – da werden Sie mir nur sehr ungern zustimmen –, ist es, die Zahl der Leistungsbezieher deutlich durch Abschiebung zu reduzieren. Dazu gibt es im Wesentlichen drei einfache Wege: den Zuzug ins Asyl- und Sozialsystem eindämmen, die Abschiebung abgelehnter oder straffällig gewordener Asylbewerber intensivieren, das geltende Asylrecht konsequent zur Anwendung bringen und den Missbrauch verhindern. Alles rechtsstaatlich und legitim zum Wohle unserer Bürger. Aber das wollen Sie nicht,

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Für langjährig hier lebende und integrierte Zuwanderer brauchen wir eine echte und umfassende Altfall- und Bleiberechtslösung, um sie von der ständigen Angst vor ihrer Abschiebung zu befreien. Erst 4 000 Menschen sind durch diese Landesregierung von der derzeit gültigen Bleiberechtsregelung begünstigt worden. Weitere 18 000 Menschen leben in diesem Lande noch in Angst vor ihrer jederzeit möglichen Abschiebung.

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Vor der Abschiebung erfolgt in jedem Einzelfall eine lange Prüfung zu den Asylanträgen. Wir wissen, dass jeder Asylantrag ein Einzelfall ist und eine Einzelbewertung durchgeführt werden soll. Bei einem abgelehnten Asylantrag ist es dann auch wiederum noch eine Einzelfallentscheidung, ob eine entsprechende Abschiebung verfügt wird oder nicht.

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Das Thema Abschiebung ist derzeit in aller Munde. Als erste meldete die "Bild"-Zeitung am 22. September: 549.209 abgelehnte Asylbewerber, über 400.000 seit mehr als sechs Jahren bei uns, 37.020 ohne Pass. – Begründet wurde dies mit dem Versagen der Bundesländer bei der Abschiebung. Tenor dieser Meldung, die dann von anderen Zeitungen übernommen wurde: Wer lange genug in Deutschland lebt, wird kaum abgeschoben. Rund 168.000 Ausländer werden geduldet, obwohl sie ausreisepflichtig sind.

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An dieser Sachlage änderte auch das am 1. August 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung nichts – im Übrigen ein Bundesgesetz –, ein Gesetz, das selbstverständlich beim Vollzug durch die Ausländerbehörden umfassend beachtet werden muss. Nach wie vor und aus guten Gründen sieht das Aufenthaltsgesetz Fälle vor, in denen eine Abschiebung auszusetzen ist, etwa wenn Passdokumente nicht vorliegen oder gesundheitliche Gründe einer Abschiebung entgegenstehen. Auch ist es das gute Recht von abgelehnten Asylbewerbern, Anträge nach dem Aufenthaltsgesetz auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen zu

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ist eine Verletzung der Genfer Konvention, die die Abschiebung in ein Land verbietet, in dem Leben gefährdet ist. Der Bundesminister erklärt Afghanistan par ordre du mufti zum sicheren Land, zumindest gäbe es sichere Gebiete. Auch in den wenigen Gebieten im Norden, die angeblich sicher sind, gibt es täglich Gefechte zwischen Milizen und Taliban. Niemand kann sagen, wie man sicher in diese Gebiete kommt und wie lange sie angeblich sicher bleiben. Die Bundeswehr ist nicht einmal in der Lage, das deutsche Konsulat in einem angeblich sicheren Gebiet zu schützen. Die Taliban kontrollieren laut NATO große Teile des Landes und auch der IS entfaltet in Afghanistan längst seine terroristischen Aktivitäten. Ich wiederhole: Die Abschiebung in ein solches Land ist ein glatter Rechtsbruch. Sie gefährdet Menschenleben, sie dient der Abschreckung. Sie dient dem Druck, freiwillig auszureisen. Machen Sie sich eigentlich eine Vorstellung, welcher Schrecken derzeit unter den afghanischen Geflüchteten hier in den Unterkünften, in den Familien, in den Schulklassen herrscht? Den Rechtsbruch als Mittel, Angst und Schrecken auszulösen, finde ich unerträglich.

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Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen. Monatelang hat die Landesregierung nach ihrem Amtsantritt den Eindruck erweckt, als sei jeder Asylantragsteller ein Integrationsfall. Der Innenminister lässt sich damit vernehmen, dass das Instrument der Abschiebung konsequenter genutzt werden soll. Und auch der Landrat von Schmalkalden-Meiningen, ebenfalls der SPD angehörig, fordert konsequente Abschiebung, derweil der Integrationsminister dieses Instrument für untauglich hält und grüne Landtagsabgeordnete auf Twitter gar nicht heftig genug dagegen hacken können. So unterschiedlich ist die Wahrnehmung bei Rot-Rot-Grün. Während der Staatskanzleiminister bei Twitter einen neuen, bis vor wenigen Tagen angekündigten Winterabschiebestopp bei Schleswig-Holstein bejubelt, sagt der SPD-Landesvorsitzende, einen weiteren Winterabschiebestopp kann man nicht noch einmal vornehmen und daraufhin verkündet eine SPD-Landtagsabgeordnete Tweets mit dem Hashtag „Bausewein stoppen“. Unterschiedlicher können die Positionen in dieser Landesregierung nicht sein.