„Kirchenasyl“, „Anwesenheit im Bundesgebiet für eine Zeugenaussage erforderlich“, „Verwaltungsgericht untersagt Abschiebung bis zur Gerichtsentscheidung“, „Asylfolgeantrag beim BAMF“, „Keine Aufnahmezusage aus Serbien“. Zitatende.
Ist eine „schlampige Behördenarbeit“ Schuld an der Abschiebung eines Ruanders in die politische Verfolgung?
durchlaufen. Die Prüfung der asylrechtlich relevanten, zielstaatsbezogenen Aspekte hatte ergeben, dass ihm weder eine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann noch Abschiebungshindernisse vorliegen. Somit lagen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts für Deutschland nicht vor. Ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrages war Herr Irankunda vollziehbar zur Ausreise verpflichtet, ist dieser Verpflichtung jedoch freiwillig nicht nachgekommen. Die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes fällt, war an die asylrechtliche Entscheidung des Bundesamtes gebunden. Sie war nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, den Aufenthalt von Herrn Irankunda zwangsweise durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen wird den Ausländerbehörden nach den gesetzlichen Vorschriften nicht eröffnet.
Diese Menschen benötigen Wohnraum. Die Baubranche ist aber bereits bis zum Anschlag ausgelastet. Das heißt, die Immobilienpreise werden weiterhin unerschwinglich bleiben, und der Wohnungsnot können diese Programme nicht abhelfen. Würde die Bayerische Staatsregierung sich endlich dazu durchringen, die Grenzen zu sichern oder zumindest konsequent die Abschiebung ausreisepflichtiger Flüchtlinge durchsetzen, würden einerseits Kosten und Wohnungsnot sinken, und das wäre andererseits ein Signal für zukünftige Einwanderer.
Zudem halte ich es für unchristlich, Ausreisepflichtige ständig in dem bangen Zustand zwischen Hoffen und Angst vor der Abschiebung zu halten. Die meist jungen Männer werden auch in ihren Herkunftsländern für den Wiederaufbau dringend benötigt. In diesem Zusammenhang halte ich die Begründung, diese Menschen wegen Fachkräftemangels bei uns zu behalten, für neokapitalistischen Darwinismus. Die gut Brauchbaren, die dürfen bei uns zum Lohndumping bleiben. Aber die für die Wirtschaft Unbrauchbaren, ja die, die dürfen in den Herkunftsländern verhungern. – Eine solche Einwanderungspolitik ist unmenschlich und steht nicht für die Werte unseres christlichen Abendlandes.
Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Verhaftung des Herrn Irankunda unmittelbar nach Rückkehr in Ruanda aufgrund strafrechtlicher Verfehlungen nach den nationalen Strafvorschriften Ruandas erfolgt ist oder ob diese aus Gründen erfolgte, die asylrechtliche Relevanz haben. Die Inhaftierung hat seine Ursache jedoch nicht in der von der Ausländerbehörde durchgeführten Abschiebung. Die von Herrn Irankunda bevollmächtigte Rechtsanwältin ist unmittelbar vom Auswärtigen Amt über die von der Deutschen Botschaft in Kigali über die Situation des Herrn Irankunda in Erfahrung gebrachten Erkenntnisse informiert worden. Die Botschaft wird den Fall weiter beobachten und das Auswärtige Amt entsprechend informieren.
Fangen Sie doch nicht immer mit irgendwelchen Behauptungen an, die absolut bodenlos sind, die haltlos sind, die beleidigend sind. Schauen Sie doch unseren Antrag noch mal an. Dann werden Sie sehen, es geht darum, dass wir die AnkerZentren kritisieren, dass sie nicht funktionieren und dass die Abschiebung durch die Bayerische Staatsregierung nicht vollzogen wird, weil man es scheinbar nicht hinbekommt, da der Abzuschiebende meistens im Flugzeug ein bisserl renitent wird. Aber eigentlich ist doch nichts mit "Ausländer raus!" drin.
Die GRÜNEN waren nie dafür, aber mit der SPD haben wir vereinbart, dass die Anker-Einrichtung als Erstaufnahmeeinrichtung so gestaltet werden soll, dass für den Fall, dass ein Ablehnungsbescheid ergangen ist, das weitere Verfahren, zum Beispiel die Klage vor dem Verwaltungsgericht und alles, was damit zusammenhängt, so zügig wie möglich abgewickelt werden kann. Gegebenenfalls kann auch die Rückführung in das Heimatland über eine Abschiebung oder eine freiwillige Ausreise unmittelbar aus dieser Anker-Einrichtung heraus erfolgen. Das war die gemeinsame Festlegung der Koalition in Berlin vor einem Jahr.
Das Glasflaschenverbot, das von den Anwohnern schon über Jahre angemahnt wird, wird endlich befristet umgesetzt. Insgesamt aber agiert der Senat weiterhin hilflos in diesem Bereich. Man hat das Gefühl, dass Desinteresse, Überforderung und Inkompetenz regieren. Und es gibt ein weiteres Problem gerade im Bereich St. Georg, Hansaplatz: Die Bürger erwarten auch, dass man endlich einmal Nägel mit Köpfen macht, dass man dort endlich einmal Straftäter verurteilt oder abschiebt. Aber das scheint in Hamburg nicht möglich zu sein. St. Georg macht zuweilen den Eindruck von Abu Dhabi. Eine Abschiebung der dortigen Straftäter scheitert natürlich zumeist daran, dass sich die GRÜNEN wieder weigern, die nordafrikanischen Staaten zu sicheren Drittstaaten zu erklären.
Zur Abschiebung, Frau Kollegin, komme ich gleich noch. Wir haben ja noch das Thema Sachleistungen.
Diese Zuwanderer müssen das Land SachsenAnhalt schnellstmöglich verlassen. Sie müssen entweder in die sicheren Drittländer, aus denen sie nach Deutschland eingereist sind, oder in ihre Heimatländer zurückkehren. Die zuvor genannten Einsparungen in Höhe von 182 Millionen € könnten vorgenommen werden, wenn eine zeitnahe Abschiebung erfolgt.
Darum beantragt die AfD-Fraktion die Anhebung der Ausgaben für Abschiebung von 5 Millionen € auf 35 Millionen €. Dieses Steuergeld soll dafür
Drittens Mehrausgaben zur Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit von Polizeibeamten. Nicht nur für Abschiebung, auch für den Polizeiapparat haben wir Mehrausgaben beantragt. Die sachsen-anhaltischen Polizeibeamten setzen sich zum Wohl der Gemeinschaft für Sicherheit und Ordnung im Land ein. Dieser Einsatz führt mitunter zu starker gesundheitlicher Belastung und hohen Krankenstandsquoten.
Meine Damen und Herren, von wie vielen betroffenen Menschen sprechen wir in Niedersachsen? - 15 000 Menschen von ursprünglich 22 000 Menschen zu Beginn der gesetzlichen Bleiberechtsregelung bzw. der niedersächsischen Bleiberechtsregelung. 15 000 Menschen leben immer noch in Kettenduldung in Niedersachsen. Daran wird sich auch mit diesem Beschluss nichts ändern. 15 000 Menschen sind tagtäglich von Abschiebung bedroht. 15 000 Menschen! Das Erschreckende dabei ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass über die Hälfte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind, Kinder und Jugendliche, die ein Ausbildungsverbot haben - auch das wissen viele nicht -, Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Residenzpflicht bei jeder Klassenfahrt, bei einer Fahrt zum Landtag, einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen müssen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht mit anzusehen, wie die Verantwortung zwischen den Innenministern und der Bundesregierung hin- und hergeschoben wird. Denn das bedeutet in der Konsequenz für viele weiterhin ein Leben ohne Perspektive, in Unsicherheit, mit Angst vor Abschiebung, mit Residenzpflicht, Arbeits-, Ausbildungs- und Studienverboten. Notwendig ist aber eine Bleiberechtsregelung, die mit der jetzigen deutschen Ausländerpolitik bricht und geduldeten Flüchtlingen endlich eine Perspektive gibt. Aber das scheitert insbesondere auch an solchen Hardliner-Ländern wie Niedersachsen.
Wir müssen übrigens auch aufpassen, weil Sie außer ein paar sogenannten Nadelstichen gegen die Clans eines nicht tun: Sie verhindern weder das personelle Aufwachsen durch den Zustrom über die ungeschützten Grenzen noch sorgen Sie für den Abfluss aus diesen kriminellen Milieus durch konsequente Abschiebung.
Bitte lassen Sie uns miteinander keine Scheingefechte führen. Wir wissen, dass wir mit dieser bundesrechtlich zulässigen Entscheidung des Landes vor allem Haltung zeigen, eine Haltung, Menschen nicht zu verunsichern, sie nicht in Angst zu bringen. Aber wir wissen auch - das zeigen alle Zahlen -, dass es woanders faktisch kaum mehr Abschiebung gibt.
Erlauben Sie mir noch einige Worte zu der steigenden Zahl der Menschen, die aus dem Kosovo zu uns kommen. Es kann gar keinen Zweifel geben, dass diesen Menschen vernünftig nur geholfen werden kann, wenn wir die ökonomischen Probleme im Kosovo und des Kosovo lösen. Wenn die Mittelschicht dort dauerhaft flüchtet, dann wird dieses Land zusammenbrechen und keine Chance haben, sich jemals wieder aufzurichten. Auch hier hilft es übrigens nicht, so zu tun, als ob die möglichst schnelle Abschiebung gerade dieser Menschen bei uns Probleme lösen würde. Zum einen - auch das
Gerade Menschen und Politiker, die laut oder manchmal auch sehr leise verstärkte Abschiebung fordern, müssen wissen, dass sie über Menschen reden, die in Lebensumstände zurückgebracht werden, die keiner von uns je akzeptieren würde, ja, vor denen wir selber vielleicht sogar fliehen würden. Wäre ich Syrerin, wäre ich ein Mensch aus dem Kosovo, wäre ich wahrscheinlich auch auf dem Weg nach Schleswig-Holstein, und ich nehme an, der eine oder andere von Ihnen auch. Wer will Menschen das Recht auf Glück und Sicherheit absprechen?
Manche wären unter Umständen auch aufgrund anderer Regelungen von der Abschiebung verschont geblieben, andere nicht. Und ja, es sind mit Sicherheit auch Menschen darunter, die ganz offen sagen, dass sie die Möglichkeiten nutzen, in Deutschland zu überwintern, weil die wirtschaftliche Situation in ihren Herkunftsländern erbärmlich ist.
unterernährt und frieren, zum Beispiel weil es im Winter kein Brennholz gibt. Da sei es völlig illusorisch zu glauben, sie ließen sich von der negativen Aussicht auf baldige Abschiebung oder überfüllte Aufnahmelager zurückhalten. Der Vorstoß, den Kosovo ebenfalls als sicheres Herkunftsland einzustufen, hätte nichts an der Situation geändert, und das würde auch nicht davon abhalten, zu uns zu kommen.
verstärkte Abschiebung dieser armen Menschen sei die Lösung, der handelt unchristlich - das hilft vielleicht bei einigen -, und der handelt nach meiner Auffassung auch unmenschlich. Wir tun das nicht. In unserem Weltbild ist kein Platz für Fremdenhass, kein Platz für Ausgrenzung und kein Platz für irgendwelche dumpfen Parolen. Bei uns ist nur Platz für Herzlichkeit, Freundschaft und ein ehrliches Willkommen.
Ich möchte zunächst kurz auf die vorliegenden Anträge zur Abschiebung und zur Abschiebehaft eingehen. Es wird Sie alle nicht überraschen, dass wir beide Anträge ablehnen werden, weil wir nach wie
Sicher ist jedenfalls, dass für Minderjährige, schutzbedürftige Personen, Schwangere, Kranke und Alte Abschiebehaft grundsätzlich nicht infrage kommt. Wir sind eigentlich auf dem gleichen Weg. Noch einmal: Sie sind nicht dabei, die Frage zu beantworten: Was machen wir mit denjenigen, die sich durch dauernden Entzug einer Abschiebung widersetzen?
Wenn wir so etwas fordern, müssten wir konsequenterweise sagen: Abschiebung kommt grundsätzlich nicht mehr vor. Das kann aber ernsthafterweise niemand wollen, weil damit ein Teil der Akzeptanz verloren geht. Von der Tendenz her also gleiche Richtung: Wir enthalten uns, weil wir zwar die gleiche Tendenz haben, aber wegen der Nichtbeantwortung dieser Frage leider nicht zustimmen können.
Ende Gelände geht in seinem Aufruf auf einen weiteren Punkt ein. Dabei geht es um Ankerzentren zur vereinfachten Abschiebung von Asylsuchenden.
Sämtliche Themen zeichneten sich durch eine hohe Anschlussfähigkeit in der Bevölkerung aus. Für diese wollen sich auch Demokraten engagierend und gebührend einbringen. Aufgerufene Themen - ich übersetze jetzt einmal die Blöcke - wie die Neuregelung der Befugnisse für Polizei und Ordnungsbehörden, die Regelung zum Verhalten im Fußballstadion, die Verfahren zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, der Datenschutz und die Videoüberwachung, der Klimawandel usw. waren sowohl für Extremisten als auch für politisch links engagierte Teilnehmer interessant und akzeptabel.
Bei den anderen beiden Familien liegen persönliche Gründe vor, die eine Abschiebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Eine Nennung der Gründe, und da würde ich um Verständnis bitten, würde eine Identifizierung der Betroffenen ermöglichen und sie in den Persönlichkeitsrechten verletzen. Ich kann die Fragen in Bezug auf diese beiden Familien deshalb auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.
Was wäre eigentlich, wenn demnächst Islamisten anfangen würden, zur Abschiebung anstehende Salafisten mit Terrorverbindungen Moscheeasyl zu gewähren mit der Begründung, genau wie die religiösen Dogmen der Kirchen stünde eben auch die Scharia über dem Gesetz? Will man das dann auch so hinnehmen, wie man es jetzt macht unter Verweis auf Religionsfreiheit und Gleichbehandlung?
Wir möchten, dass das Land Niedersachsen kein Geld mehr für die Beschaffung von Passersatzpapieren ausgibt. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber den Kauf von Passersatzpapieren zur Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern legitimiert. Deshalb hat meine Fraktion die Streichung der Mittel in Höhe von 450 000 Euro für die „Rückführung“ von Flüchtlingen beantragt. Solange