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Meine Damen und Herren, wie groß muss die Angst vor Abschiebung eigentlich sein, wenn Menschen in die Illegalität abtauchen und ein Leben

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Abgeordnete - auch von CDU und FDP - fraktionsübergreifend versucht, die Abschiebungen, die heute Mittag ab Düsseldorf stattgefunden haben - die Kollegin hat es bereits gesagt -, zu verhindern. Eine Familie, für die sich die Kollegin Geuter und auch Herr Poppe in Vechta noch einmal eingesetzt haben, ist am frühen Morgen nicht angetroffen worden. Die Polizei musste die Abschiebung daher abbrechen.

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Unter den Menschen, denen heute eine Abschiebung bevorsteht, ist auch die Familie Zizaku aus Holdorf im Landkreis Vechta. Darauf haben meine Kollegen Polat, Geuter und Poppe aufmerksam gemacht. Die Familie kam 1993 in den Landkreis

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Die Zizakus sind in ihrem Heimatort geschätzte Mitbürger und erfahren dort viel Unterstützung. Insbesondere die Töchter dürfen sich mit einigem Recht als Niedersachsen fühlen. Die Abschiebung der Familie, ihrer vier Töchter sowie der zweijährigen Enkelin in das Kosovo ist für die Familie eine Katastrophe.

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Selbstverständlich gehört für uns auch dazu, traumatisierte ältere und kranke Menschen vor der Abschiebung zu bewahren.

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Letztlich handelt es sich dabei aber um eine bundespolitische Frage, wie wir mit einer Rückführung in den Kosovo umgehen. Die Kollegin Lorberg hat bereits ausgeführt, dass wir in Niedersachsen bei den Abschiebungen im Prinzip nur die Verwaltungsarbeit, beispielsweise die Abschiebung, leisten. Die inhaltliche Ausgestaltung ist allerdings

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Lassen Sie mich noch ein paar Sätze aus aktuellem Anlass sagen, die etwas mit dem Recht auf Bildung und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen zu tun und mich extrem bewegt haben. Es gab gestern zwei Vorfälle, einen in Bayern und einen in Nordrhein-Westfalen, wo eine Schülerin bzw. ein Schüler aus ihren Schulen zur Abschiebung geholt wurden. In Nordrhein-Westfalen geht es um ein 14-jähriges Mädchen, ursprünglich aus Peru, die hier in Deutschland geboren ist und dorthin abgeschoben wurde. In Nürnberg geht es um einen Schüler einer Berufsschule. Dort haben sich die Schülerinnen und Schüler solidarisiert und versucht, dieses Herausziehen des Schülers aus dem Unterricht zu verhindern. Ich habe es eingangs gesagt: Heute ist der Internationale Kindertag, und es gibt ein Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche.

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in den Verdacht rechtswidrigen Verhaltens stellen. Und als Beleg fügen Sie inoffizielle Berichte aus dem Umfeld der Härtefallkommission an. Sie wollen implizieren, dass durch eine Gnade der Kommission ein rechtswidriges Verhalten nicht mit Abschiebung bestraft wird. Und das ist eindeutig falsch, Herr Heym.

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Man kann hier im Grunde gar nicht mehr von einem Rechtsvollzug im eigentlichen Sinne sprechen. Im Gegenteil, hier in Thüringen gibt es mittlerweile ein ausgefeiltes System, illegale Zuwanderer im Land zu behalten. Ich weiß, das ist für Sie natürlich eine steile These, aber ich werde sie Ihnen jetzt mal etwas begründen. Dazu muss man sich auch mal anschauen, wie der Rechtsvollzug in Thüringen überhaupt läuft. Wir haben ungefähr 3.200 bis 3.400 ausreisepflichtige Ausländer über die letzten zwei Jahre und der Freistaat scheitert, diese Zahl zu verringern. Er scheitert mit dem Rechtsvollzug. Warum ist das so? Nun natürlich einmal aufgrund der Unfähigkeit der Landesregierung, auf die Realität zu reagieren. Die lautet nun mal, dass Migranten, die hier keinen rechtlichen Anspruch für ein Bleiberecht haben, sich trotzdem gern in Thüringen einrichten möchten, natürlich untertauchen, um der Abschiebung zu entgehen. Das ist der Grund, warum bei circa 3.200 bis 3.400 Ausreisepflichtigen 1.909 Ausreisepflichtige derzeit abgetaucht sind. Das ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung, die reagiert nicht auf die Realität.

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Verstärkt wird dieses Problem noch dadurch, dass das in weiten Teilen der Bevölkerung vorhandene hohe Interesse am Vollzug der Abschiebung in der Härtefallkommission nicht wirksam vertreten ist. Die entsprechenden Mehrheitsverhältnisse werden nämlich dadurch be- und verhindert, dass sich ein erheblicher Teil der Kommissionsmitglieder unter anderem aus den Kirchen und anderen Bereichen der Sozialwirtschaft rekrutiert. Diesen ist gemein, dass sie sich gesellschaftlich als Anwälte der Migranten positionieren, dass sie mit ihren Sozialverbänden in der Asylkrise schwer verdient haben, dass sie zwar politisch nicht durch Wahlen legitimiert sind, aber trotzdem politische Mitbestimmung verlangen und dass dieser Anspruch hier in Thüringen auch erfüllt wird. Aber es geht eben auch noch weiter: In Thüringen dürfen Kirchen und Sozialverbände sogar über die Härtefallkommission Recht mit außer Vollzug setzen und dafür sorgen, dass von der sozialen Fürsorge abhängige Migranten, mit denen Kirchen und Sozialverbände eine Menge Geld verdienen, nicht abgeschoben werden.

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Die antragstellende Fraktion möchte mit diesem Antrag einen Beschluss des Landtags erreichen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt zu schaffen.

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Eine Entzerrung im gesamten Unterbringungsbereich kann man natürlich auch dadurch herbeiführen, indem man endlich einmal die gesetzmäßig übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Das ist halt auch der Bereich der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Da sagt die Linksfraktion sehr klar, im Winter könne es keine Abschiebungen geben, im Sommer wahrscheinlich auch nicht, in der Pandemie sowieso nicht, nach Syrien könne es sie auch nicht geben. Also wollen Sie keine Abschiebungen fahren.

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die unverzügliche Abschiebung aller Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, in ihre Herkunftsländer, wir brauchen die personelle Stärkung der Gerichte, die sich mit den Asylverfahren befassen, um so eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen.

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und wir müssen die Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet natürlich wieder einschränken, die sofortige Abschiebung von Asylanten, die in Deutschland Straf- und Gewaltverbrechen begehen. Und wir brauchen die Streichung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16a im Grundgesetz

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Regimes auf die Opposition, die eine Vielzahl von Todesopfern fordern. Durch die angespannte Sicherheitslage in Syrien kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass Ausreisepflichtige syrischer Herkunft nach ihrer Ankunft in Syrien nicht wegen einer regimekritischen Haltung verschleppt und gefoltert werden. Aus diesem Grund verzichten viele Bundesländer – so Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin oder auch Niedersachsen derzeit auf die Abschiebung syrischer Flüchtlinge.

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Abschiebung ist die zwangsweise Rückführung von Personen, die für ausreisepflichtig befunden wurden und nicht freiwillig ausreisen wollen. Die Abschiebungen werden in Niedersachsen von den Ausländerbehörden vorbereitet und von den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) durchgeführt. Einige Personen werden auch direkt aus den Einrichtungen der ZAAB abgeschoben. In Einrichtungen wie der ZAA Außenstelle Bramsche sollen die Menschen zunächst systematisch zu einer freiwilligen Ausreise bewegt und darauf vorbereitet werden. In deren neuester Broschüre wird damit geworben, dass gemeinsam mit den Ausländerinnen und Ausländern Perspektiven für eine Rückkehr in Würde entwickelt werden sollen. Erfolgt eine freiwillige Ausreise nicht, wird - sofern möglich - abgeschoben. Weiterhin werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausreisepflichtige Personen in Haft genommen (Abschiebungshaft) und in Absprache mit der Justizverwaltung aus der Haft heraus abgeschoben.

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Das Verfahren der Rückführung (Abschiebung) ist rechtlich sehr anspruchsvoll, weil die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen die Grundrechte der Betroffenen berühren. Zudem erfordern Rückführungen umfangreiche organisatorische Vorbereitungen. Diese reichen von der Stellung eines Rückübernahmeersuchen und der Passersatzpapierbeschaffung, die eine Zusammenarbeit mit den konsularischen Vertretungen aller bekannten Herkunftsländer erforderlich macht, über Flugbuchungen einschließlich der Organisation von Charterflügen, Bereitstellung von notwendigen Begleitungen durch Sicherheitskräfte oder medizinisches Personal bis hin zum Transport der Ausreisepflichtigen zum Flughafen bzw. zur Grenze ihres Heimatlandes.

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Ein weiteres Problem tritt nunmehr mit dem verstärkten Handel von Crystal über Tschechien und Polen auf, das zumeist aus tschechischen Drogenküchen stammt. Die in- wie ausländischen Rauschgiftverbrecher machen sich dabei den Wegfall der Grenzkontrollen und den anhaltenden Rückzug der Polizei aus der Fläche zunutze. Daher forderte mein Kollege Andreas Storr in dieser NullToleranz-Debatte zum wiederholten Male die Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Außengrenzen, die konsequente Ahndung der Rauschgiftkriminalität, die soziale Ächtung des illegalen Drogenkonsums, wirksamere Operationen gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität und die konsequente wie unverzügliche Abschiebung straffällig gewordener Ausländer.

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1. Plant die Staatsregierung dem Vorbild vieler anderer Bundesländer zu folgen, und angesichts der politische Lage und der in der Vergangenheit festgestellten und fortgesetzten gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Syrien im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach Syrien gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG anzuordnen?

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Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 106, dem Antrag der AfD-Fraktion aus Drucksache 22/2435, der in einer Neufassung vorliegt: Abschiebung von syrischen Gewalttätern und Islamisten unter schwierigen Rahmenbedingungen trotzdem konsequent vorantreiben.

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[Antrag der AfD-Fraktion: Abschiebung von syrischen Gewalttätern und Islamisten unter schwierigen Rahmenbedingungen trotzdem konsequent vorantreiben – Drs 22/2435 Neufassung –]

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Der Abschiebestopp ist trotzdem nicht verlängert worden, und das ist gut so, denn irgendwann wird es schließlich auch für einen Rechtsstaat, der noch ernst genommen werden will, allmählich albern, immer wieder Abschiebestopps zu verfügen. Die AfD begrüßt die Nichtverlängerung des Stopps, denn damit wurde auf das von syrischen Migranten, von einigen syrischen Migranten, verkörperte Gefahrenpotenzial für die Innere Sicherheit reagiert. Dieses trat zuletzt in Dresden zutage, wo ein Asylbewerber und islamistischer Gefährder am 4. Oktober 2020 einen Menschen erstach und weitere Personen schwer verletzt hat. Daraus, dass die SPD weiterhin eine Verlängerung des Abschiebestopps wollte, schließen wir, dass die Voraussetzungen und auch die entsprechenden Maßnahmen zur Abschiebung syrischer Gefährder aus Hamburg notleidend werden, und deswegen fordere ich den Senat hiermit auf in unserem Antrag, die Vorbereitungen so durchzuführen, dass, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Abschiebungen auch durchgeführt werden. – Vielen Dank.

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kennen Sie wirklich nicht den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung? Und wenn Sie es nicht kennen, schlimm genug, wahrscheinlich ist Ihnen dieser Unterschied völlig egal, denn es geht Ihnen wieder einmal gar nicht um die Sache, sondern es geht Ihnen nur um Ihren Auftritt hier am Rednerpult und die Videos, die Sie daraus erstellen.

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Der Vorwurf, ich würde den Unterschied zwischen Abschiebung und Ausweisung nicht kennen, Herr Gladiator, der ist kühn. Ich habe zwölf Jahre als Direktor einer Landesbehörde gearbeitet, die Abschiebungen landesweit vorgenommen hat. Im Gegensatz zu Ihnen, der in diesem Parlament groß geworden ist, und der direkt irgendwo von so einem Halbstudium hier auf den Platz im Parlament gelangt ist und keine Berufserfahrung hat.

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Was also können wir tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu erhalten? Hier liegen erste Schritte klar auf der Hand. Laut Verfassungsschutz haben wir eine untere zweistellige Zahl an islamistischen Gefährdern in unserem Land. Schieben wird diese ab. Dann ist ein erster Schritt geschafft; denn auch das hat der Fall in Dresden gezeigt: Eine bloße Überwachung von islamistischen Gefährdern schützt niemanden. Hier schützt tatsächlich nur die konsequente Abschiebung. Wo Abschiebungen an rechtliche Hürden stoßen, müssen wir unser Recht anpassen, und zwar so, dass es unserer Sicherheit dient und nicht der von islamistischen Gefährdern.

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Es mag im Einzelfall tatsächlich Abschiebehemmnisse geben, nämlich, wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der jeweiligen Person besteht. Das kommt aber gar nicht so oft vor, wie der Antrag von Herrn Schaffer glauben machen will. Im Gegenteil, es wird in viele Länder abgeschoben: nach Algerien, nach Marokko, nach Tunesien, in den Irak, nach Pakistan, nach Russland und in viele andere Länder. Im Übrigen sei in einer Nebenbemerkung gesagt, dass es für die Abschiebung

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In dem Wissen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Abschiebung von islamistischen Gefährdern genutzt werden, müssen wir doch sehen, dass wir Deradikalisierungsprogramme brauchen, um allen anderen auch den richtigen Weg auf den richtigen Pfad zu zeigen. Hier müssen wir mit den Migrantenorganisationen zusammenarbeiten. Wir müssen klarmachen, welche demokratischen und freiheitlichen Grundwerte für uns unabdingbar sind, und das ist eine Aufgabe, die Alteingesessene genauso haben wie auch diejenigen, die in den letzten Jahrzehnten zu uns gekommen sind.

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Gleiches gilt für Leute, die über ein anderes europäisches Land nach Deutschland kommen und dorthin überstellt werden müssten, wenn das Dublin-III-Abkommen geachtet werden würde, was aber nicht der Fall ist, weil es nur auf dem Papier steht. Wie man einen Härtefall herbeizaubert, bringen die Schlepperorganisationen ihren Kunden gerne bei, das gehört zum All-inclusive-Leistungspaket. Zum Beispiel, einer aus dem Familienclan wird krank kurz vor der anstehenden Abschiebung oder es kommt zu einem Nervenzusammenbruch, weil es ja so schrecklich ist, nach Frankreich, die Niederlande oder nach Polen zurückzumüssen – alles furchtbare Horrorstaaten –, wo man zuerst Europa betreten hat, bis man bemerkte, dass es in Deutschland mehr Geld gibt. Ist der Härtefall dann anerkannt, tritt wie durch ein Wunder sofortige Gesundung ein.

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Meine Damen und Herren, worum es uns in dieser Aktuellen Stunde geht, ist, durch eine Bundesratsinitiative Sicherheit für afghanische Geflüchtete zu erreichen. Es braucht angesichts der eindeutig lebensgefährlichen Verhältnisse nicht eine vage Aussage einer möglicherweise neu zu bewertenden Sicherheitslage. Was afghanische Geflüchtete brauchen, ist Sicherheit, nämlich die Sicherheit, nicht irgendwann die unangekündigte Abschiebung in Anschlagsgebiete befürchten zu müssen. Eine Bundesregierung, die Geflüchtete angesichts der eindeutigen Gefahrenlage durch derlei vage Ankündigungen hin- und in Ungewissheit hält, hat ihren Anspruch verwirkt, von verantwortungsvoller Flüchtlingspolitik zu reden, meine Damen und Herren.

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Wir haben in Thüringen immer eine andere Einschätzung vertreten. Das hat auch dazu geführt, dass in der Praxis der Ausländerbehörden Einzelfallprüfungen durchgeführt wurden, um dieser Einschätzung Rechnung zu tragen. Im Ergebnis hat es dazu geführt, dass es keine Abschiebung nach Afghanistan gab, weil die Ausländerbehörden in Thüringen gesagt haben, die Situation ist nicht sicher. Die aktuelle Situation zeigt aber, dass das allein nicht ausreicht, weil es andere Länder oder Ausländerbehörden in anderen Ländern gibt, die genau nicht zu dieser Einschätzung kommen. Das hat in der Konsequenz natürlich nach wie vor zu Abschiebungen nach Afghanistan aus Deutschland geführt. Das darf unserer Meinung nach in Zukunft so nicht sein. Wir wollen deswegen, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass es eine andere Einschätzung der Sicherheitslage gibt, die in der Konsequenz auch dazu führt, dass es keine Abschiebungen aus Deutschland mehr nach Afghanistan geben kann.

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Meine Damen und Herren, wer nicht bereit ist, auch drastische Bilder im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abschiebung auszuhalten, der ist in der Verantwortung für unser Land fehl am Platz. Vielen Dank.