Suchtipps

Klicken Sie auf den Protokolllink, um den entsprechenden Absatz im Kontext der Debatte zu sehen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann forderte Bundesaußenminister Gabriel dringend auf, eine aktualisierte Bewertung der Sicherheitslage unter Einbeziehung des Roten Kreuzes, des UNHCR und der IOM, der Internationalen Organisation für Migration, vorzunehmen. Der UNHCR – das ist Ihnen wahrscheinlich bekannt – stellt für das gesamte Staatsgebiet Afghanistans einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt fest und sagt, man könne nicht zwischen sicheren und unsicheren Gebieten unterscheiden.

Link kopiert

Erstens. Wir haben in Deutschland eine so intensive rechtsstaatliche Prüfung von Asylanträgen, wie es sie in nur ganz wenigen Ländern dieser Welt überhaupt gibt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht weltweit in dem Ruf, eine der kompetentesten und seriösesten Behörden dieser Art auf der ganzen Welt zu sein. Ich glaube, dass das niemand hier im Hause infrage stellt. Die Entscheidungspraxis des Bundesamts der letzten zwei Jahre, zum Teil auch der weiter zurückliegenden Jahre zu Afghanistan belegt, dass gerade bei der Beurteilung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan sehr individuell entschieden wird. Es gibt bekanntlich Länder, aus denen Asylbewerber zu uns kommen, die zu 80 bis 90 % zumindest in einem zweiten oder dritten Schritt anerkannt werden. Es gibt andere Länder, aus denen Asylbewerber kommen, deren Antrage nahezu immer abgelehnt werden. Bei den Anträgen von Menschen aus Afghanistan hatten wir in den letzten zwei, drei Jahren wechselweise eine Schutzquote von 60 % oder 50 %. Auf jeden Fall ist offensichtlich, dass jeder Einzelfall genau angeschaut wird und dass das Bundesamt dann zu dem Ergebnis kommt, dass der eine verfolgt ist, weil sein Leben bedroht ist, andere dagegen keinen Anspruch darauf haben, bei uns zu bleiben.

Link kopiert

Nein, eine derartige Absicht besteht seitens des Innenministeriums nicht. In der Bundesrepublik Deutschland und auch in Mecklenburg-Vor- pommern erhalten alle verfolgten Menschen, die begründet und belastbar Asyl- oder sonstige Verfolgungsgründe darlegen, umfassenden Schutz und das ist auch richtig so. In allen Fällen von Rückführung, egal in welches Herkunftsland, wird zunächst ein in der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes Asylverfahren durchgeführt beziehungsweise es geht zumindest ein aufenthaltsrechtliches Verfahren zur Prüfung

Link kopiert

Des Weiteren gibt es keine zwingenden Gründe für eine Schließung. So entspricht die Gemeinschaftsunterkunft den Vorschriften der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften. Die Betreibung erfolgt durch die Malteser Werke gGmbH im Auftrag des Landkreises Seenplatte als Träger der Einrichtung. Dabei handelt es sich um einen modernen sozialkaritativen Dienstleister, der als Tochter der Deutschen Malteser unter anderem auch Kernkompetenzen in den Bereichen Soziales, Migration und Prävention entwickelt hat.

Link kopiert

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1173 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1425

Link kopiert

Das Wort hat Frau Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Link kopiert

Wir stimmen ab über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz enthaltene Neufassung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/1425. Noch eine Zwischenbemerkung, Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das war ein einstimmiger Beschluss. Ich danke dafür.

Link kopiert

Die Landesregierung ignoriert dort bisher die eigene Verantwortung. Stattdessen wird ausschließlich nach mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, gerufen. Eine kürzere Bearbeitungszeit beim BAMF bringt aber nur dann etwas, wenn auch die Aufnahmekapazitäten in NRW dergestalt sind, dass man das Verfahren in der Zeit entsprechend bewältigen kann.

Link kopiert

Das Einzige, was konkret geschehen ist, ist die Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf jetzt 4.200 Beschäftigte. Auch da hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dort steht als Ziel, die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen auf drei Monate abzusenken.

Link kopiert

Er muss vor allem sein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu befähigen, rechtsstaatliche

Link kopiert

Die berühmte Glaskugel jedoch, von der Herr Körfges gerade gesprochen hat, haben wir leider nicht. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat diese Kugel nicht. Deswegen besteht für uns an dieser Stelle immer nur die Chance, zu reagieren. Das versuchen wir händeringend. Wir suchen nach Möglichkeiten, um die Flüchtlinge unterzubringen. Vielleicht können Sie hierbei mithelfen. Immerhin schreiben Sie, dass es eine gemeinsame Verantwortung von Land, Bund und Kommunen gibt. Es wäre gut, wenn Sie dabei mithelfen würden, dass wir das hinbekommen.

Link kopiert

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der in der Drucksache 6/1425 vorliegende Gesetzentwurf, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes, wurde durch Beschluss des Landtags vom 5. November 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 6. November 2015 und in seiner 18. Sitzung am 11. Dezember 2015 beschäftigt und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens mussten wir feststellen, dass zu dem einen Teil des Gesetzentwurfs – nämlich den sachlich-inhaltlichen Änderungen, die im Nachbarrechtsgesetz vorgenommen werden sollen – zahlreiche Einwendungen und Bedenken durch insgesamt zwölf der angeschriebenen Anzuhörenden vorgetragen wurden, beispielsweise die Verkürzung der Fristen, mögliche unbestimmte Rechtsbegriffe. Wir haben uns deshalb im Ausschuss mehrheitlich dazu entschlossen, Artikel 1 Nr. 1 bis 8 nicht abschließend zu beraten, sondern den Gesetzentwurf in zwei Teile zu teilen und Ihnen heute zur Beschlussfassung zu empfehlen, dass das Gesetz wie in der Beschlussempfehlung vorliegend in Artikel 1 beschlossen wird, was die Entfristung betrifft, und uns für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den sachlichen und inhaltlichen vorgetragenen Einwendungen und Bedenken mehr Zeit zu nehmen, obwohl wir meinen, das sind identische Regelungen wie bei der Änderung in Brandenburg und dort ist das Gesetz über ein Jahr, seit Juni 2014, in Kraft und es hat keine Probleme im Vollzug gegeben.

Link kopiert

sungen umsetzt. Bis heute erfolgt jeweils eine Anpassung unter Berücksichtigung aktueller Lageentwicklungen. Deutlich betone ich in diesem Zusammenhang auch – ich verweise auch auf die gemeinsame Pressekonferenz letzte Woche mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz –, es ist klar, dass es in Thüringen keine rechtsfreien Räume gibt und geben wird. Die Thüringer Polizei und die Thüringer Justiz werden das verhindern. Ich will einige Beispiele nennen, die das auch belegen.

Link kopiert

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/37 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1658

Link kopiert

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Link kopiert

Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf mehrfach beraten, zunächst am 23. Januar in seiner 2. Sitzung. Dort wurde bereits ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht zu diesem Gesetzentwurf der CDU, der noch einzelne Abänderungen vorsah gegenüber dem Gesetzentwurf der CDU, der einfach besagt, dass die Abgeordnetenüberprüfung, wie sie jetzt auch besteht, in die 7. Legislatur zu überführen ist. Es wurde dann zu beiden, also zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine gemeinsame Anhörung durchgeführt, und zwar eine schriftliche Anhörung, damit möglichst vielen Anzuhörenden Gelegenheit gegeben werden konnte, Stellung zu nehmen. Es wurden insgesamt 40 Personen und Verbände angefragt und um eine Stellungnahme gebeten. Von diesen Verbänden und Einzelpersonen sind 21 Rückmeldungen zu Einzelfragen erfolgt, die den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag betroffen haben.

Link kopiert

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/1658. Herr Abgeordneter Möller, ein Antrag zur Geschäftsordnung.

Link kopiert

Aber zurück zum Kindergeld. Schauen wir doch einmal auf die Zahlen im Land von 2011. Ihre Kleine Anfrage hat ja diese Zahlen offenbart. Und da stellen wir fest, dass für ganze 83 Kinder Kindergeld gezahlt wurde, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern lebten. Das entspricht übrigens 0,005 Prozent aller Kindergeldzahlungen. Und von diesen 83 Kindern waren 24 Prozent deutsche, die im Ausland leben. 27 Prozent der im Ausland wohnenden Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde, sind niederländischer Herkunft. Ihre Eltern können dann natürlich alle auch nur Armutsmigranten sein, weil die lediglich 191,65 Euro, die man in den Niederlanden für ein unter sechsjähriges Kind bekommt, so ein großer Anreiz zur Migration sind. Noch größer wären die Anreize ja bei Kindern, die sechs beziehungsweise zwölf Jahre und älter sind. Dann gibt es nämlich in den Niederlanden nur 232,71 Euro beziehungsweise 273,78 Euro pro Kind und Monat.

Link kopiert

Integration erfolgt in erster Linie über soziale Kontakte – im Freundeskreis, im nachbarschaftlichen Umfeld und am Arbeits- und Ausbildungsplatz. Das ist eine allgemeingültige These, die wohl kaum jemand bestreitet. Der schon vom Vorredner erwähnte Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration kritisierte in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Integrationskonzepts, dass zwar Mitarbeiter der Verwaltung und freien Träger vorkommen, aber – ich zitiere –:

Link kopiert

Worüber reden wir denn? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gesagt: Wir werden in diesem Jahr ca. 450.000 Asylbewerber in Deutschland haben. – Die Menschen kommen in die Bundesrepublik Deutschland. An der Stelle wird sehr deutlich, wer eigentlich zuerst in der Verantwortung ist. Die Menschen kommen nicht nach Duisburg, nach Solingen, nach Wuppertal, sondern in die Bundesrepublik Deutschland und brauchen unsere Unterstützung.

Link kopiert

Wir werden die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von benachteiligten Jugendlichen mit Migrationshintergrund verbessern. So hat Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein spezielles Angebot für diese Schüler an Haupt- und Realschulen entwickelt. Sprachförderung und Unterstützung bei der Berufsorientierung gehen dabei über den Schulabschluss hinaus. Niedersachsen ist auch hier Vorreiter.

Link kopiert

Es ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit der Gegenstimmen ist

Link kopiert

Thüringen zu kommen. Dafür haben viele, viele Tausend Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihr Gesicht gezeigt und das Kabinett hat sich von Anfang an entschieden, deutlich zu machen, dass wir nicht nur erwarten, dass die Bürger agieren. Der berühmte Satz von dem Aufstand der Anständigen, der immer angemahnt wird, setzt das Handeln der Zuständigen voraus. Deswegen haben wir auch bei der neuen Kabinettsaufstellung ein Thema „Flüchtlinge und Migration“ in einem Ministerium gebündelt. Man erkennt also, dass hinter der Art, wie wir unser Kabinett gegliedert haben, auch eine tiefe Absicht, eine politische, tiefe Absicht stand und steht, nämlich, die Zuständigen zusammenzubringen, damit schneller die Aufgaben erledigt werden, damit diejenigen, die als Lautsprecher der Angst unterwegs sind, nicht noch die Folien bekommen, in denen sie die Angst hineintragen können, um so auf dem Rücken von Flüchtlingen und nicht deutschen Menschen Ängste zu schüren, die dazu führen, dass man am Ende noch mehr Hass unter die Menschen bringt. Deswegen danke ich auch all denen, die als Zuständige handeln. Kollege Poppenhäger hat darauf hingewiesen, welche Aufgabe die Polizei gerade über die Maßen leistet.

Link kopiert

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat hat das Hamburger Integrationskonzept 2017 vorgelegt, mit dem das Konzept von 2013 weiterentwickelt wurde. Die Senatorin verkauft es den Bürgern als neuen großen Wurf. Aber gibt es neues Bahnbrechendes? Aus unserer Sicht kaum, jedenfalls nichts Substanzielles. Im Ganzen ist es ein auf die Schulter klopfendes "Weiter so!". Neu ist, dass das Integrationskonzept vom Forschungsbereich beim Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration begutachtet wurde, sich also ein vermeintliches Gütesiegel geholt hat. Bedenkt man aber, dass hinter diesem Sachverständigenrat unter anderem die Bertelsmann Stiftung steckt, die bekannt ist für ihre von vornherein äußerst migrationsfreundlichen Studien und Stellungnahmen,

Link kopiert

Zu Frage 4: Hier wird zum einen auf die Frage 3 verwiesen und des Weiteren: In der genannten Veranstaltung sicherte Herr Minister Lauinger zudem zu, dass im Verwaltungs- und Sicherheitskonzept des Objekts auch dessen besondere Lage berücksichtigt werden wird. Zudem soll die Einrichtung in Abhängigkeit von den künftigen Zugangszahlen und der Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegebenenfalls vorrangig einer Aufnahme von Frauen und Familien dienen. Eine abschließende Entscheidung wurde hierzu noch nicht getroffen.

Link kopiert

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zehn Meter breite Uferrandstreifen eine potenzielle Quelle für Schaderregerpopulationen darstellt, welche benachbarte Kulturen durch Winddrift/Migration schädigen können und wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Link kopiert

Zu Frage 1. Die Rechtsauffassung des nordrheinwestfälischen Innenministeriums, dass die Ausländerbehörden beim Vollzug von Dublin-Überstellungen aufgrund der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht für das Ob, sondern nur für das Wie des Vollzuges zuständig sind, wird geteilt. Die Entscheidung des BAMF zum Selbsteintrittsrecht ist abzuwarten.

Link kopiert

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Im Rahmen des ersten Aufnahmekontingents des BMI, also im ersten 5.000er-Kontingent, vom Mai 2013 sind dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 41 Personen zugewiesen worden, von diesen sind bisher 38 Personen eingereist. Bei den noch anstehenden Personen handelt es sich um Personen, die per eigene Anreise nach Deutschland reisen und bisher noch nicht eingetroffen sind.

Link kopiert

Deutschlandweit sind im Rahmen dieser Aufnahmeordnung, Stand vom 23. Januar, von 6.948 Vorschlägen 4.263 Fälle abschließend bearbeitet worden, davon sind mindestens 2.307 Personen bereits in Deutschland eingereist. Über das zweite 5.000er-Kontingent sind aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit in MecklenburgVorpommern bislang noch keine Personen zugewiesen worden, aber das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit Stand vom 28.01.2014 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bisher 32 Aufnahmevorschläge übermittelt. Aufgrund der Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlingsangehörige des Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.09.2013 konnten bisher drei Personen einreisen. Die Einreise wurde durch zwei in Deutschland lebende syrische Staatsbürger ermöglicht.

Link kopiert

Als der Bund die Flüchtlingsmilliarde zugesagt hat, rechnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2015 mit 200.000 Asylerstanträgen in Deutschland. Schon heute werden doppelt so viele Anträge erwartet. Inzwischen gehen wir sogar von einer Zahl weit über 400.000 aus.

Link kopiert

Der entscheidende Flaschenhals und Kostentreiber beim Thema „Flüchtlinge“ ist die Dauer der Verfahren. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Bund zugesagt hat, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 mit bis zu 2.000 zusätzlichen Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auszustatten.