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Wenden wir uns der Frage zu, warum Ihr Antrag Steuergeldverschwendung ist. Der springende Punkt ist – auch das hat Herr Herrgott schon erwähnt –, dass es die von Ihnen angemahnte Beratung über das Asylverfahren, über Verfahrensabläufe und über die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel längst gibt. Statt so einen peinlichen Antrag hinzuschludern, hätten Sie mal Ihre Wissensdefizite beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beheben können. Das hätte Ihnen nämlich erläutert, dass das Bundesamt Asylbewerber über das Asylverfahren, insbesondere über deren Rechte sowie zur Verfügung stehende Rechtsmittel mündlich und schriftlich belehrt und entsprechende Verfahrenshinweise gibt. Entsprechende Formulare werden in vielen Sprachen vorgehalten. Zudem werden vom Bundesamt Sprachmittler geladen, sodass also auch Sprachbarrieren einer Aufnahme der Hinweise nicht im Weg stehen.

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Wesentliche Aufgaben der Erstaufnahme, wie zum Beispiel die Asylanhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, können während der derzeitigen kurzen Aufenthaltszeit in der Landesunterkunft nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Um die im Asylverfahrensgesetz vorgesehene Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung von bis zu sechs Wochen zu realisieren, benötigt das Land sehr zeitnah insgesamt 800 zusätzliche Unterbringungsplätze. Bis dahin haben wir uns entschlossen, zur Abfederung von Engpässen auch die kurzfristige Unterbringung in Zelten durchzuführen. Diese sind beheizbar, aber nicht winterfest. Das ist daher keine Dauer-, aber eine akzeptable Übergangslösung. Bei steigenden Zugangszahlen kann es auch zu weiteren Zeltunterbringungen kommen. Der Jahreszeit angemessen wird das dann in der Folge in winterfesten Zelten passieren müssen.

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Die Aufnahme von Flüchtlingen kann - dies gilt in Zeiten hoher Zugangszahlen natürlich ganz besonders - nur dann gelingen, wenn alle hieran beteiligten Akteure zusammenwirken. Deshalb befindet sich das Innenministerium mit den kommunalen Landesverbänden, den Kreisen und kreisfreien Städten, einzelnen Gemeinden und Ämtern sowie den in der Flüchtlingsarbeit aktiven Verbänden und dem Flüchtlingsbeauftragten in einem ständigen Dialog über die Flüchtlingsunterbringung. Diesen werden wir fortsetzen, und wir werden ihn ausbauen. Dazu werde ich in den kommenden Wochen alle Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte besuchen, um mit ihnen die Unterbringung der Flüchtlinge zu erörtern. Anfang November ist auch der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kiel zu Gast.

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Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass mit den Aufnahmekontingenten natürlich auch das Asylrecht ein Schutzmechanismus ist, der genutzt werden wird. Hinter jedem Flüchtling, der hierher kommt, hinter jedem Asylsuchenden steht ein schweres Schicksal. Die Aufnahme von Flüchtlingen und die Gewährung von Asyl funktionieren nicht ohne geordnetes Verfahren. Es muss in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen werden. Diese Prüfungsverfahren müssen zügig durchgeführt und beschleunigt werden. Das Bundesamt für Migration wird hierfür 300 zusätzliche Stellen schaffen. Dies wird auch dringend notwendig sein.

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um natürlich mit dem Wichtigsten anzufangen, das die meisten Bürger im Lande am brennendsten interessiert. Weder gibt es eine Obergrenze noch werden konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der Migration vereinbart. Hamburg leidet, genau wie ganz Deutschland.

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Deshalb beantrage ich nochmals die Überweisung an die Ausschüsse für Europa, Kultur und Medien und für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank insoweit.

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Wir stimmen nun über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Die Regelung betrifft zum einen Ausländerinnen und Ausländer bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration über den Asylantrag.

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Da die durchschnittliche Verfahrensdauer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

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Erstens in allen Landkreisen eine Beratungsstelle für Angehörige, deren Verwandte sich dem Salafismus zugewendet haben, einzurichten. Da in der Presse hier bereits Kritik aufflammte, möchte ich gleich anmerken, dass diese Beratungsstellen nicht zwingend neu und als eigenständige Institutionen ins Leben gerufen werden müssen, sondern beispielsweise in den bestehenden Institutionen, wie zum Beispiel, wenn entsprechender Bedarf ist, bei den jeweiligen Ausländerbehörden mit angegliedert werden können. Alternativ wäre auch die Überlegung sinnvoll, eine zentrale Stelle beim zuständigen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz anzusiedeln.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, bitte schön.

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Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag kündigte der für Migration zuständige Minister Dieter Lauinger am 17. Dezember 2014 gegenüber den Medien an, einen Flüchtlingsgipfel in Thüringen durchführen zu wollen. Ziel des Gipfels soll sein, unter Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte offene Fragen bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu klären.

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In der Mandatsperiode von 2015 bis 2020 wird Thüringen über zwei Sitze verfügen. Das Thüringer Kabinett hat am 16. Dezember 2014 Frau Dr. Babette Winter, Staatssekretärin für Europa und Kultur, als ordentliches Mitglied und Herrn Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, als stellvertretendes Mitglied für die kommende Mandatsperiode benannt. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dem Thüringer Landtag die Benennung des weiteren ordentlichen Mitglieds sowie des weiteren stellvertretenden Mitglieds zu überlassen. Die endgültige Entscheidung über die Ernennung der AdR-Mitglieder erfolgt durch den EU-Ministerrat. Das Wahlverfahren ist nicht ausdrücklich geregelt. Deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.

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Im Rahmen unseres Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird ebenso auf die entsprechenden Möglichkeiten und Angebote des Bundesprogramms aufmerksam gemacht. Darüber hinaus finden sich bereits verschiedene Institutionen, die in diesem Bereich tätig sind. So ist vor diesem Hintergrund beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Beratungsstelle für Angehörige von mit dem Salafismus und terroristischen Vereinigungen sympathisierenden Personen eingerichtet. Über die Außenstelle des Bundesamts in Thüringen kann hierzu auch ein Kontakt vermittelt werden. Als zentrale Ansprechstelle auf Landesebene für die Thüringer Polizei dient zusätzlich in der Landespolizeidirektion die Stabsstelle „Polizeiliche Extremismusprävention“. Auch ist beim Thüringer Amt für Verfassungsschutz ein Hinweistelefon „Islamismus“ im Rahmen der Präventionsbemühungen eingerichtet worden.

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Am 14. Januar 2015 fand im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ein erstes Arbeitsgespräch für die Durchführung eines Flüchtlingsgipfels in Thüringen statt. Hieran nahmen Vertreter aller betroffenen Fachministerien teil. Eine weitere Besprechung hat gestern stattgefunden. Vertreter der Kirchen, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Sitzung des Landesintegrationsbeirats am 21. Januar 2015 informiert und gebeten, Vorschläge für eine bessere Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in Thüringen zu machen.

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Es antwortet der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Lauinger, bitte schön.

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Ich wünsche dem neuen Chef des BAMF – dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – viel Glück bei dieser Aufgabe, weil das ein wichtiger Schritt wäre, unsere Situation vor Ort konkret zu entlasten.

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Besonders wichtig ist hier aber: Wir haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass für Angehörige der Staaten des Westbalkans nunmehr Möglichkeiten der legalen Migration zur Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden. Das ist ein Vorgriff auf ein Zuwanderungsgesetz. Das ist das richtige Signal, gerade auch in die Länder dieser Region.

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Es war unverantwortlich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge quantitativ und qualitativ nicht an die Entwicklung angepasst wurde. Es ist in diesem Zusammenhang – das muss ich auch einmal in Richtung Union sagen – schon bizarr, dass sich ausgerechnet der Ex-Innenminister Friedrich, der in seiner Amtszeit den Grundstein für diesen Berg an nicht erledigten Altfällen gelegt hat, zum Lautsprecher in der Union hochstilisiert.

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Das ganze Ausmaß des Dilettantismus beim BAMF ist uns erst in den letzten Wochen deutlich geworden. Es ist doch unerklärlich, dass bis heute kein Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei und den Landesbehörden möglich ist. Es ist unerklärlich, dass im heutigen Zeitalter der Digitalisierung so etwas immer noch der Fall sein kann und mit welch langsamem Tempo man sich mit diesem Thema auseinandersetzt.

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Erstens. Die Möglichkeit, Menschen ohne Bleibeperspektive länger als bisher in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes halten zu können, nämlich bis zu sechs Monaten, ist kein Zankapfel zwischen Rot-Grün, sondern eine theoretische Klausel. In der Praxis sind wir meilenweit davon entfernt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurzeit gar nicht in der Lage ist, innerhalb dieses Zeitraumes die Asylbescheide auszustellen.

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Die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz wird empfohlen. Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so.

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Aus diesem Grunde beantrage ich, den Gesetzentwurf, weil ja alle Ausschüsse betroffen sind, an alle Ausschüsse zu überweisen und dabei federführend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der ja – noch – von mir geleitet wird. Vielen Dank.

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Zweitens: Migration und Asyl. Der rot-grüne Senat hat mit seiner Stimme im Bundesrat verhindert, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Auch hier ist so ein Großteil der Flüchtlingsprobleme hausgemacht mit der Verantwortung des Hamburger Senats auch auf Bundesebene.

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Nordrhein-westfälische Kommunen werden also weiter stark leiden müssen unter dem rasanten Anstieg der Migration. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt hier eine quartalsweise Neuberechnung und eine zeitnahe Erstattung auf Basis der tatsächlichen Flüchtlingszahlen vor.

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Haushalterisch ist eindeutig zu kritisieren, dass durch Migration bedingte dauerhafte Kostenstrukturen aufgebaut werden, ohne an anderer Stelle vonseiten der Landesregierung im Haushalt etwas einzusparen. Einmal mehr verteilt der Finanzminister einfach das Geld des Bundes und immer neue Rekordhöhen von Steuermehreinnahmen, die teilweise aus Mehrbelastungen wie der kalten Progression oder eigenen Steuererhöhungen des Landes wie der Verdoppelung der Grunderwerbsteuer resultieren.

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Der Petitionsausschuss hat im Übrigen die zahlreichen Beschwerden, die seitens der Strafgefangenen an ihn oder die Strafvollzugskommission herangetragen worden, zum Anlass genommen, verschiedene Aspekte des Strafvollzugs mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz persönlich ausführlich zu erörtern. Dabei wurde unter anderem auch der teils unzumutbar lange Zeitraum bis zur Erstellung von Stellungnahmen des Ministeriums gegenüber dem Ausschuss angesprochen. Nicht selten konnte sich der Petitionsausschuss aufgrund der vielfach nicht eingehaltenen Stellungnahmefristen erst nach mehre

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Das Wichtigste ist, dass wir gerade im Bereich der Schulen und insbesondere im Bereich der Hauptschulen alles daran setzen müssen, dass die Jugendlichen einen Schulabschluss bekommen. Wenn Sie sich die Statistik dazu anschauen, wird deutlich, dass wir dabei erheblich weiter nach vorne gekommen sind. Gerade im Bereich der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben wir jetzt z. B. eine neue Initiative zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestartet, in deren Rahmen wir eineinhalb Jahre vor dem Abschluss in die Hauptschulen gehen und den Jugendlichen Bildungsdeutsch anbieten; denn da haben wir - das muss ich einräumen - in der Vergangenheit durchaus Defizite gehabt. 20 % haben keinen Hauptschulabschluss bekommen.

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Das bisherige Ergebnis muss als völlig unzureichend bezeichnet werden. Die Ärztezeitung fragte schon 2013, ob es sich um einen Pakt ohne Leben handelt. Die wesentlichen Punkte haben es nie in die Tagespolitik geschafft. Für eine Imagekampagne zur Werbung von Interessenten für diesen Beruf sollten 90.000 Euro aufgewendet werden, 30.000 davon wollte Thüringen beisteuern. Solche Zahlen demonstrieren unter anderem die geringe Wertschätzung und die Prioritäten des Gesundheitsministeriums. Ein Titel in dem Haushalt 2016 bringt bei Umsetzung des Pflegepakts das Ergebnis von null Euro, 2017 wieder null Euro, bei der Förderung von Betreuungsangeboten finden wir 500.000 Euro. Vielleicht ermöglichen Ihnen die anderen Zahlen für andere Ressorts den Vergleich, wenn man dazu heranzieht, welche Zahlen für Migration und Flüchtlinge ausgegeben werden. Allein

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Justizministerium kümmere sich nicht. Es ist natürlich der Antrag, den Sie erwähnt haben, im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz behandelt worden und die Landesregierung hat auch, wie zugesagt, noch eine Information nachgereicht, über die ich jetzt hier nur kurz informieren möchte. Die Personalsituation ist nicht zuletzt aus den Petitionen bekannt, die Sie erwähnt haben, bekannt ist aber auch, dass beispielsweise von unserer Seite her schon bei der Beratung des Justizvollzugsgesetzbuches – jetzt weiß ich gar nicht mehr, in welchem Jahr, 2012/2013, 2014 ist es ja dann verabschiedet worden – angemerkt wurde, dass natürlich das Ziel dieses Gesetzbuchs ein sehr hehres ist, aber nicht umzusetzen, wenn man nicht die Bedingungen dafür schafft. Ich hatte damals in der Debatte kritisiert, dass schon in den Vorbemerkungen zu diesem Gesetzentwurf von der Landesregierung selbst darauf hingewiesen worden ist, dass bezüglich der erforderlichen zusätzlichen Sozialarbeiterinnen- und Psychologinnenstellen beispielsweise im Sinne der Haushaltskonsolidierung „auf eine Schaffung dieser zusätzlichen Stellen verzichtet wurde“. Das holt uns jetzt ein. Das Justizministerium hat auch in der Zuarbeit für den Ausschuss angemerkt, dass zum Ersten wegen des beschlossenen Personalabbaupfads – und der ist nicht erst von Rot-Rot-Grün beschlossen worden, sondern schon vor einigen Jahren – der Personalaufbau in den Anstalten zu vermeiden ist, und zum Zweiten, das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch aber eben mit seinem behandlerischen Ansatz nur durch den angemessenen Einsatz von Personal umgesetzt werden kann. Ich will nur informieren, dass jetzt im Mai mehrere Arbeitsgruppen vom Ministerium eingesetzt werden, um alternative Handlungsansätze alternativ zum Personalaufbau zu finden, um diesem Anspruch entsprechen zu können. Ich denke, wir werden da als Strafvollzugskommission vielleicht auch um Rat und Mitarbeit gebeten werden – als Ausschuss bestimmt. Ich wollte das nur ergänzen, damit nicht dieser Vorwurf im Raum stehen bleibt. Vielen Dank.

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Zu 1 bis 3: Die Entscheidung, ob krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse vorliegen und deshalb der weitere Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen ist, wird in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren von dem dafür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, nach welchen Moti