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Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das Gebot der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung im Niedersächsischen Datenschutzgesetz zu verankern und es so noch einmal zu betonen. Daher sind wir an dieser Stelle der Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gefolgt.

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An anderer Stelle sind wir dem LfD jedoch nicht gefolgt, nämlich in der Frage, ob er für den nichtöffentlichen Bereich nur der Rechts- oder auch der Fachaufsicht des MI unterstellt sein sollte. Hierzu will ich kurz Folgendes feststellen. In der Vergangenheit hat es nie Probleme hinsichtlich Weisungen des MI an den LfD gegeben. Sowohl rechtlich als auch politisch sind beide Modelle vertretbar. Auch eine Fachaufsicht widerspricht nach Auffassung von Verfassungs- und Datenschutzjuristen nicht der EG-Richtlinie und ihrem Wortlaut bezüglich der Wahrnehmung der Aufgaben in völliger Unabhängigkeit. Man kann natürlich auch darauf verweisen, dass sich Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Berlin für die Lösung der Rechtsaufsicht entschieden haben. Man kann aber auch andersherum argumentieren und sagen: Bis auf die Stadtstaaten und Schleswig-Holstein, wo allerdings eine Anstalt für Datenschutz gegründet wurde, haben sich alle Bundesländer dafür entschieden, die bisherigen Strukturen der Aufsicht beizubehalten.

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Meine Damen und Herren, schließlich hat es noch eine Änderung gegeben, die im ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen war. Wir haben uns im Ausschuss dazu entschlossen, dass die Regelungen über den Datenschutz auch für den Bereich des Landtages gelten sollen. Daher gibt sich der Landtag eine eigene Datenschutzordnung.

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"Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden."

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Auch Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der EG-Datenschutzrichtlinie spricht davon, dass die Kontrollstellen für den Datenschutz Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen müssen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang übrigens deutlich gemacht, dass sie Unabhängigkeit im Sinne von Weisungsfreiheit versteht. Liebe Frau Kollegin Wörmer-Zimmermann, es muss daher mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission gerechnet werden, wenn es heute zu einer Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes kommt; denn die beabsichtigte Fachaufsicht, die das Gesetz ja nach wie vor vorsieht, steht in klarem Widerspruch zu der zuvor genannten Forderung.

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in dem der wesentliche Punkt der EU-Datenschutzrichtlinie - auch das geht aus dem Protokoll hervor - , nämlich die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, nicht umgesetzt wird. Was ist der Hintergrund? - In Niedersachsen besteht immer noch die Auffassung, dass der Datenschutz die Wirtschaft gängelt. Meine Damen und Herren, was sind eigentlich die Reden von Ministerpräsident Gabriel über E-Government, neue Technologien und Internet wert, wenn im Niedersächsischen Innenministerium jegliche Regelung im Bereich der neuen Technologien abgelehnt wird? - Die Wirtschaft weiß mittlerweile sehr genau, dass gegenwärtig insbesondere die Datenunsicherheit den Ausbau der Internet-Wirtschaft hemmt.

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Wir wollen also die Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht verändern, sondern wollen Bewährtes, nämlich die Bündelung der Datenschutzaufsicht im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich, beibehalten.

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Lediglich in den Ländern Berlin und SchleswigHolstein unterliegt der Landesbeauftragte für den Datenschutz nur einer Rechtsaufsicht, wobei Schleswig-Holstein bundesweit einen Sonderweg gegangen ist und die Aufgabe einer rechtsfähigen Anstalt übertragen hat. Diese Konstruktion ist mit unserer Rechtslage nicht vergleichbar.

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Die Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz als Kontrolleur der Datenverarbeitung sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Stellen entspricht nach Auffassung der Landesregierung den Forderungen des Artikels 28 der EG-Datenschutzrichtlinie, sodass insoweit keine Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes erforderlich war. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ich möchte Folgendes klarstellen, meine Damen und Herren: Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen sind zwei Aufgabenbereiche übertragen worden, und zwar erstens die Kontrolle der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen - insoweit unterliegt er wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer nur einer Dienstaufsicht - und zweitens die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich. Nur im Hinblick auf die zuletzt genannte Aufgabe unterliegt er der Fachaufsicht der Landesregierung. Diese Rechtslage besteht seit nunmehr zehn Jahren, was ein Blick ins Datenschutzgesetz unschwer erkennen lässt.

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Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen und von der CDU, wollen die betreffenden Kontrolleure der Fachaufsicht des Innenministeriums entziehen. Wir sagen, dass dieser Datenschutz, der rechtliche Bereich, wirtschaftlich dermaßen sensibel ist, dass das Parlament bestimmte Kontrollinstrumentarien nicht aus der Hand geben darf. Zwar gehen wir nicht so weit wie einige juristische Fachleute, die sagen, dass hier die Gefahr der Installation der vierten Gewalt bestehe, aber wir bringen doch die Frage auf den Punkt: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

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Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung. Die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten liegt auch im Interesse der Wirtschaft, wie ich vorhin schon gesagt habe. Wenn wir weiterhin an einer Politik nach dem Motto „Schützt die Wirtschaft vor dem Datenschutz!“ - das ist die Philosophie, die hinter dem Innenministerium steht

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Wir wollen, dass das Kennzeichen-Scanning konzeptionell und rechtlich auf eine solide und im Einklang mit den Datenschutzerfordernissen stehende Grundlage gestellt wird. Wir brauchen hierfür klare Regelungen, um die Gefahren eines Missbrauchs auszuschließen. Das ist wohl nicht zuviel verlangt. Wir haben in unserem Antrag, den Sie vielleicht noch nicht ganz durchgelesen haben, lediglich gefordert, dass im Innenausschuss ein Bericht über die bisherigen Modellprojekte gegeben wird und ein Vertreter der Arbeitsgruppe, der die Projekte betraut hat, eingeladen wird, und dass in dem Bericht verschiedene Fragen beantwortet werden, zum Beispiel Fragen nach den Kosten, zu der Art des Datenschutzes oder der Datensicherheit. Es geht auch um die Datensicherheit der Daten des LKA oder des BKA. Diese Kennzeichen-Daten werden – möglicherweise im Online-Verfahren, möglicherweise aber auch nur in Form gespeicherter CDs – mit hochsensiblen Daten verglichen, auf die Dritte nicht zugreifen dürfen sollten. Wir würden deshalb gerne wissen, ob die Datensicherheit gegeben ist. Wir wollen aber auch gerne wissen, ob der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, die unbescholten an einer solchen Erfassungsstelle vorbeifahren, ebenfalls gesichert ist, und ob die Gefahr von Bewe

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Die Belange des Datenschutzes sind ebenfalls angesprochen worden. Sie liegen mir ebenfalls sehr am Herzen. Wir wollen nicht den gläsernen Bürger. Wir wollen vielmehr, dass derjenige, der sich ungesetzlich verhalten hat, gefunden und bestraft wird. Wir wollen, dass gestohlene Fahrzeuge zurückgebracht werden, dass Schleusungen verhindert werden und dass kriminelles Handeln unterdrückt und bekämpft werden kann. Darum geht es uns. Das müssen wir auch im Einklang mit dem Datenschutz machen. Deshalb muss eine Regelung gefunden werden, dass der unbescholtene Bürger nicht betroffen ist, aber der Kriminelle dingfest gemacht werden kann. Aus diesem Grunde wird es auch keine Bewegungsbilder geben, sondern es wird die Aufnahme des Kennzeichens geben, seine Abgleichung, und dann werden die Daten anschließend sofort wieder gelöscht. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Kollege Schuster, dass Sie an dieser Stelle in Ihrem Dringlichkeitsantrag eine Änderung vorgenommen haben, der wir auch zustimmen können.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz war in diese Projekte eingebunden. Das war wichtig und notwendig; da gibt es nichts zu verbergen. Es galt, mit offenen Karten zu spielen.

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In der Ablaufplanung steht es als angekündigte Information darauf. Wie gesagt, gestern Abend habe ich, als ich meine Mailbox aufmachte, die Unterlagen herausgezogen. Ich hatte persönlich überhaupt keine Chance, mich damit richtig zu beschäftigen, und das bei einer Materie, die mich eigentlich besonders interessiert! Vielleicht haben Sie ein bisschen Verständnis dafür. Es handelt sich bei dieser Materie um ein sehr tiefgehendes Schiff, da muss man auch einmal gründlicher nachdenken. Ich weiß zum Beispiel nicht, was der Datenschutzausschuss beziehungsweise der Rechtsausschuss zu dieser Thematik gesagt hat. Ich weiß auch nicht, was unser Landesbeauftragter für den Datenschutz inhaltlich zu dieser Sache gesagt hat. Gerade vor dem Hintergrund des Stasi-Unterlagengesetzes wäre dies für mich sehr interessant, und ich weiß auch nicht, wie es in anderen Landtagen beziehungsweise im Bundestag geregelt wird. Das würde mich schon sehr interessieren.

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4. Der in Deutschland praktizierte Datenschutz ist aus meiner Sicht – das ist natürlich eine relativ subjektive Meinung – eher eine Bedrohung für viele rechtstreue Bürger, weil er den Rechten der Täter immer noch zu Lasten der Opfer und Bürger zum Teil einen doch etwas zweifelhaften Spielraum einräumt.

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Regelungen, die beispielsweise dem Datenschutz, der Gleichstellung oder auch demokratischer Mitwirkung dienen,

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Wahl eines Mitglieds des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2013 –

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Natürlich kann man sagen, ein Informationsfreiheitsgesetz ist ein weiteres Instrument für den Bürger. Wer will das bestreiten? Sie sprechen Herrn Professor Garstka an. Er bewertet es natürlich positiv, er ist Beauftragter für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit. Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn er etwas anderes sagen würde.

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Meine Damen und Herren, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Professor Dr. Garstka – Herr Pörksen hat es schon erwähnt –, hat im Rahmen der Anhörung von seinen Erfahrungen berichtet. Demnach scheint zumindest in Berlin durch die Einführung eines Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang keine zusätzliche Bürokratie geschaffen worden zu sein.

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Es gibt den Bereich der Jugendberufsagenturen. Das steht im Saarland im Koalitionsvertrag. Es hat auch in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Eingang gefunden. In Neunkirchen haben wir so etwas Ähnliches schon. Ich kucke in Richtung von Eugen Roth und Sebastian Thul. Das wollen wir landesweit ausweiten, das heißt, es geht um einen reibungslosen Übergang von der Schulbank in Ausbildung und Arbeit. Man kann das positiv formulieren: Es geht um mehr Transparenz und einen erleichterten Datenschutz. Darum, dass Betriebe, Schulen, Handwerk zusammenarbeiten können und dass die jungen Menschen Arbeit und Beruf finden und auch insbesondere die Handwerksbetriebe wieder diejenigen finden, die sie ausbilden können. Davon werden alle profitieren. Wir alle kennen die Situation, wie lange man mittlerweile auf Handwerker warten muss, Wochen oder Monate. Das hat auch damit zu tun, dass man die Fachkräfte braucht. Diese jungen Menschen haben die Fähigkeiten, einen Dienst für unser Gemeinwesen zu leisten.

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Herr Mahr war seit dem 6. Oktober 1993 Mitglied dieses Parlaments. Seit Beginn seiner parlamentarischen Arbeit war er Mitglied im Eingabenausschuss und im Innenausschuss. In der 15. und 16. Wahlperiode gehörte er außerdem der Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz an. Darüber hinaus war er in der 15. Wahlperiode Mitglied im Rechtsausschuss sowie im Unterausschuss Datenschutz und gehörte dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Hamburger Polizei" an. Seit Juni 1996 war er auch Mitglied im Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. Vom Mai 2000 bis Oktober 2001 gehörte er dem Unterausschuss Polizeikommission an. Im Anschluss daran war er Mitglied des Kontrollgremiums nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz.

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Meine Damen und Herren, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ging im Rahmen seiner Ausführungen auch auf die von mir anlässlich der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs aufgeworfene Problematik hinsichtlich etwaiger Missbrauchsmöglichkeiten eines Informationsfreiheitsgesetzes ein. Demnach waren und sind meine Befürchtungen keineswegs unbegründet; denn in der Tat scheint die ScientologyOrganisation in Berlin, Brandenburg, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein die Informationsfreiheitsgesetze zu missbrauchen, um in Erfahrung zu bringen, was der Staat über ihre Machenschaften weiß. Zwar versuchte Herr Professor Dr. Garstka dies dadurch zu relativieren, indem er ausführte, derartige Versuche gebe es auch ohne ein Informationsfreiheitsgesetz.

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Wir werden darüber in den Ausschüssen beraten. Herr Brangs, Sie wissen, im Wirtschaftsausschuss wurde mit Hinweis auf den Datenschutz immer viel verschwiegen. Es wurde nichts gesagt. Deshalb bleiben wir an dem Thema dran.

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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Grund der heutigen Vorlage, die ich Ihnen mache, sind die Änderungen im Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft treten wird und in den EU-Staaten dann zur Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund gibt es zum einen die Notwendigkeit, Änderungen am rundfunkrechtlichen Staatsvertrag vorzunehmen. Ein entsprechendes Zustimmungsgesetz wird Ihnen hiermit vorgelegt.

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Es geht im Großen und Ganzen darum, dass weiterhin journalistische investigative Tätigkeit in Deutschland und damit auch im Saarland möglich sein wird. Es ist, glaube ich, für jeden nachvollziehbar, dass es schlecht möglich ist, journalistische Arbeit im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu gestalten, wenn man bei jeder personenbezogenen Information abfragen muss, ob das erlaubt ist. Ich glaube, ich muss hier keinem näher erklären, dass das wenig sinnhaft wäre. Von daher ist es gut, dass der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag die entsprechenden Möglichkeiten enthält. Es ist weiterhin gut, dass die Europäische Union uns die Möglichkeit gibt, unser Landesmediengesetz dahingehend anzupassen, dass wir von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können, sodass Rundfunk und journalistische Tätigkeit weithin möglich sind.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die Verordnung interjection: (EU) 2016/679. Am 25. Mai 2018 wird die Europäische DatenschutzGrundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten herzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

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im öffentlichen Bereich, sprich bei Behörden, Ämtern und Kommunen in unserem Land. Mit ihm wird das bisherige Saarländische Datenschutzgesetz an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Diese Anpassung erfordert eine grundlegende Neukonzeption. In der gebotenen Kürze darf ich auf den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs hinweisen.

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Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverord- nung) (Drucksache 16/278)

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Schließlich sehen wir umfangreiche Anpassungen im Datenschutz vor. Änderungen des Landespressegesetzes sind davon ebenfalls erfasst. Ich glaube aber, dass die Änderungen des Datenschutzrechts so spezifisch sind, dass ich sie Ihnen nicht im Einzelnen vorzustellen brauche.