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Mittlerweile haben sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darauf geeinigt, dass die Tradition des Kirchenasyls nicht infrage gestellt wird. Gleichzeitig wurde die Einführung einer verschärften Fristenregelung aufgehoben. Die Kirchen erkennen ihrerseits an, dass das Kirchenasyl kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist. Wir begrüßen die Einigung, dass die Gewährung von Kirchenasyl nur in Einzelfällen als Ultima Ratio in Betracht kommt. In solchen Fällen soll es demnach so frühzeitig wie möglich eine Einzelfallprüfung geben, für die Kirche und Bundesamt zentrale Ansprechpartner benennen. Dieses Verfahren soll zunächst bis zum Herbst erprobt werden.

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Dieses Zitat stammt von keinem geringeren als dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flücht

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Dumm ist wirklich nur, dass sich zwischenzeitlich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einen Kompromiss verständigt haben.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zwischen Behörden und Kirchen entbrannte Streit über das Kirchenasyl ist vorerst beigelegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behält sich aber vor, ab Herbst schärfer gegen Kirchenasyle vorzugehen, und zwar ganz einfach dadurch, dass es Menschen im Kirchenasyl als flüchtig ansieht.

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Die Geschäftsordnungsautonomie ist allerdings ihrerseits durch den verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten und natürlich auch der grundsätzlichen Rechte begrenzt. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich auch der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Beauftragung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur grundsätzlichen Auslegung der Geschäftsordnung in zwei Problemkreisen und die will ich auch kurz benennen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7599

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Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7046. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/7599. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7600

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Der Ministerrat hat das Ministerium für Inneres, Digitalisie rung und Migration beauftragt, ein Artikelgesetz zur Umset zung des Berichts der Landesregierung vorzubereiten. Ziel dieses Gesetzes sollte es sein, verzichtbare Formerfordernis se in Gesetzen und Verordnungen zu streichen und einfache elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorgaben aus kommen, einzuführen.

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Auch der Kontakt zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg wird ständig aufrechterhalten, wie auch die Verbindungen zu den Kolleginnen und Kollegen in den Petitionsausschüssen der anderen Bundesländer und des Bundestages. Ich erinnere an den Besuch bei dem Petitionsausschuss in Bayern.

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auch wenn Ihnen, wie in diesem Fall, mal wieder ganz offensichtlich alle Argumente und Fakten fehlen. Sie sind blind für die Realität, meine Damen und Herren auf der linken Seite bis zur SPD. Aber man weiß ja, dass Sie mit Ihren substanzlosen Fantasien immer wieder gern hausieren gehen und daran festhalten. Wenn Sie auch nur einen schmalen Zugang zur Realität und zur Wirklichkeit draußen hätten, wäre dieser Antrag spätestens nach den Februarberatungen im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Mülleimer oder in der Altpapiertonne verschwunden und nie wieder aufgetaucht.

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Die AfD vermischt mit ihrem Antrag – nicht nur damit, sonst auch immer – Migration mit Kriminalität und suggeriert, Kriminalität und Terrorismus würden vor allem durch Nichtdeutsche verursacht. Sie bezieht sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Zahlen aber sprechen eine andere Spra

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Es wird so geschehen, weil wir leider noch nicht das haben, was wir hierfür bräuchten und worum wir mit der Bundesregierung sehr ringen, dass sie nämlich für diese Menschen einen eigenen Zugangsweg von Arbeitsmigration organisiert. Wir brauchen eine solche zweite Säule der Migration, nämlich anzuerkennen, dass es Wirtschaftsmigration in Europa gibt und dass Deutschland auch ein Interesse an vernünftiger Wirtschaftsmigration hat, meine Damen und Herren.

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Zum Beispiel wird nach drei Jahren jeder Asylantrag überprüft, ob er nicht widerrufen werden kann. Die Streichung dieser sinnlosen Aufgabe würde eine Menge Kapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge freischaufeln. Leider findet dieser Vorschlag bislang keine ausreichende Würdigung.

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"Das wahlberechtigte Staatsvolk wird nach Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz als die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger/-innen definiert. Dies spiegelt inzwischen allerdings nicht mehr die Realität der deutschen Gesellschaft wider. […] Migration ist gesellschaftliche [Realität]."

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Sie haben aber ganz gezielt auch nach Dienstausweisen für Angehörige der Justiz gefragt. Das Ministerium der Justiz und für Europa hält es für erforderlich, zumindest die Justizbe diensteten, die regelmäßig außerhalb der Gerichte und Staats anwaltschaften tätig sind, zeitnah mit modernen Dienstaus weisen im Scheckkartenformat auszustatten. Das Ministeri um der Justiz und für Europa wird daher prüfen, ob dies un abhängig von den Bestrebungen des Ministeriums für Inne res, Digitalisierung und Migration realisiert werden kann.

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Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7150 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digita lisierung und Migration zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege We ber, die Umstellung sämtlicher Dienstausweise auf ein zeit gemäßes Scheckkartenformat ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, welches wir – übrigens in Übereinstim mung mit den Berufsverbänden – bereits seit vielen Jahren fordern. Das hierfür federführend zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat schon im Sommer 2016 ein Konzept vorgestellt, wonach die Produktion der Dienstausweise vollständig an einen zuverlässigen externen Dienstleister vergeben werden sollte. Nach Überarbeitung des Konzepts im August 2018 hat das Innenministerium im Ok tober 2019 jedoch mitgeteilt, dass die Ausschreibung zur Pro duktion und Lieferung neuer Dienstausweise zu keinem wirt schaftlichen Ergebnis geführt hat.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Zukunft der Europäischen Union geht, spielt neben Themen wie Grenz schutz und Migration natürlich auch der Klimaschutz eine wichtige Rolle. Die EU kann und muss hier ihren Beitrag leis ten. Denn hierbei handelt es sich um ein Thema, das nur grenzüberschreitend bewältigt werden kann.

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Die zweite Änderung zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Drucksache 6/3107, der Kurbeitrag unter Verwendung für den ÖPNV, wurde am 08.12. durch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht und ebenfalls diskutiert. Dieser Änderungsantrag wurde an den Innen- und Kommunalausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen, dabei federführend dem Innen- und Kommunalausschuss zugewiesen.

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Eingehen möchte ich aber zum Schluss auf die Zugangsentwicklung bei Asylbewerbern: Wie Sie wissen, steigen die Zugangszahlen seit Mitte des Jahres 2010 stetig an. Allein im vergangenen Jahr haben in Mecklenburg-Vorpommern 973 Personen einen Asylantrag gestellt. Da nach den aktuellen Zugangsprognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge diese Entwicklung anhalten wird, ist die Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten zwingend geboten.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Kinder - das wissen wir - wachsen in einem problematischen Umfeld auf: Freizeitstress, Lernstress, Migration und Isolation; den Eltern fehlt es an Zeit, an Arbeit und an Geld. Viele Eltern sind schlichtweg überfordert. Es kommt zu Misshandlungen an Körper und an Seele.

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Noch ein praktisches Wort. Seehofer wurde gefragt: „Was ge schieht jetzt mit der ganzen Migration?“ Da sagte er: „Ja, da können wir nichts machen. Jeden Monat mindestens 10 000, das müssen wir weitermachen.“ Ich sage Ihnen: Wer ange

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Deswegen stelle ich den Antrag, dass das Plenum beschließt, in die Tagesordnung der Plenarsitzungen, die in der nächsten Woche stattfinden, definitiv folgende beiden Punkte aufzuneh men: „Türkei, Griechenland, Migration und die Auswirkun gen auf Baden-Württemberg“ und „Auswirkungen der Ma sern-Impfpflicht seit 1. März 2020“.

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Ich bitte wirklich, diese beiden zentralen Punkte aufzuneh men und sich nicht wieder wie eine Marionette zu verhalten, nur weil der Antrag von mir kommt, sondern klar zu sagen: Die beiden Punkte müssen wir hier im Plenum besprechen: sowohl das Thema Impfpflicht, das Millionen Menschen auf den Nägeln brennt, als auch das Thema „Migration und Tür kei“ – das ist ohnehin evident.

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Ich begrüße auch den neuen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian von Ammon, in unserer Runde.

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Durch Beschluss des Landtags in seiner 78. Sitzung am 22. März 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss als federführenden Ausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse überwiesen.

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Das Härtefallersuchen wird dann an das für Ausländerrecht zuständige Ministerium gerichtet und dieses, nämlich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, entscheidet und informiert dann die Kommission in der nächsten Sitzung über die getroffene Entscheidung.

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Was mich tatsächlich in der Debatte – auch das hat Frau Marx schon angesprochen – besonders entsetzt hat, sind die Vorstellungen der AfD zur Zusammensetzung der Härtefallkommission und da insbesondere die Tatsache, dass die evangelische und katholische Kirche sowie die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge nicht mehr in dieser Kommission vertreten sein sollen. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum ausgerechnet die AfD diesen Generalangriff auf die christlichen Kirchen in diesem Land führt. Diese Institutionen sind Institutionen, die sich insbesondere in ihrer täglichen Arbeit, die sie leisten und für die ihnen großer Dank gilt, mit den Problemen der Geflüchteten beschäftigt.

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Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

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Mit anderen Worten: Es gibt nur Gutes von hier vorn zu berichten. Das habe ich in den letzten 18 Minuten getan. Abschließend beantrage ich formell die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, wobei letzterer bitte federführend sein sollte. Vielen Dank.