(Carsten Hütter, AfD: Es gibt sowieso keine Abschiebung!)
Gesundheitsbereich tätig sind, nicht endlich die Abschiebung gestoppt und für ein Bleiberecht gesorgt wird. Das ist notwendig!
Dieses schnelle Handeln zeigt, dass der Rechtsstaat sich sehr wohl zur Wehr setzen kann und keine extremistischen Tendenzen duldet. Durch die erfolgreiche Abschiebung hat der Rechtsstaat zügig und konsequent gehandelt. Ich danke den beteiligten Behörden des Bundes und der Länder für ihren Einsatz.
Im Jahr 2017 lebten in Sachsen insgesamt 52 918 Zuwanderer, und gegen 9 493 von ihnen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet. Ob sie am Ende auch verurteilt wurden, steht bekanntermaßen auf einem anderen Blatt und nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das ist durchaus ein besorgniserregender Zustand und bedarf einer luziden kriminologischen Einordnung, wäre allerdings keine reißerische Geschichte geworden. Die Folge wäre dann auch gewesen, dass niemand in der Koalition, auch nicht Kollege Hartmann, Abschiebung vor Strafverfolgung hätte fordern können, wenn man sich das in Ruhe angeschaut hätte.
Ja, Herr Lippmann, Sie werden auch damit leben müssen, dass ich zumindest für meine Fraktion und mit meiner Fraktion die Position vertrete, dass im Zweifel- und Einzelfall auch Abschiebung der wesentlichere Teil der Diskussion sein wird.
Sehr geehrter Herr Kollege Hartmann, Sie haben soeben gesagt, dass man im Einzelfall hin und wieder mit einer Abschiebung rechnen könnte. Ist Ihnen bewusst, dass aktuell in Sachsen ungefähr 11 000 Personen vollziehbar ausreisepflichtig sind, die nicht abgeschoben werden? Vollziehbar ausreisepflichtig heißt, dass die Verfahren alle durch sind.
Herr Wippel, es geht damit los, dass Sie reflexartig hochspringen und nicht bis zum Ende zuhören. Ich habe nicht gesagt, dass wir im Einzelfall mit Abschiebungen rechnen müssen, sondern ich habe gesagt, dass im Einzelfall Abschiebung vor Strafverfolgung auch ein Punkt sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied, Herr Wippel! Die CDU-Fraktion steht für eine konsequente Rückführung derer, die keinen Anspruch haben.
Sie würden nicht eine Abschiebung mehr vollziehen können, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen das entscheidende Barometer für die Frage sind, was Sie tun können, sehr geehrter Herr Wippel.
Fünftens: die konsequente Abschiebung aus den Haftanstalten. Hier müssen wir sicherlich auch die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Justizbehörden noch verbessern. Ich glaube, wir müssen die Kommunen entlasten. Um ihnen hier die Möglichkeit zu geben, schneller tätig zu werden, sollte das Innenministerium meiner Ansicht nach die Verantwortung übernehmen.
Hierbei handelt es sich meist um einen langwierigen rechtsstaatlichen Entscheidungsprozess, in dem der Asylsuchende die Möglichkeit hat, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen. Steht am Ende eines solchen Verfahrens die Ablehnung, dann ist diese Person verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer Frist zu verlassen. Dies sollte in der Regel freiwillig erfolgen. Ebenso gibt es das Angebot der Bundesrepublik Deutschland, an einem Programm zur geförderten Ausreise teilzunehmen. Dies muss jedoch vor der Ablehnung erfolgen. Dennoch kommt eine Vielzahl der abgelehnten Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach oder entzieht sich letztlich der Abschiebung, wie die hohe Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen zeigt.
Abschiebungshaft ist keine irgendwie geartete Gefahrenabwehr oder Strafhaft. Der einzige Zweck der Haft ist die Sicherung der Abschiebung, also die Sicherung des Verwaltungsvorgangs der Vollstreckung, jemanden außer Landes zu bringen, und nichts weiter. Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmaßnahme, wie auch der Sachverständige Volker Gerloff betonte. Eine Vielzahl der von den Sachverständigen in den Anhörungen angesprochenen Punkte findet sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung, und weitere wichtige sachdienliche Hinweise sind in den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/SPD-Koalition eingeflossen.
Wir als LINKE lehnen Haft zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes – das wurde vorher schon ausgeführt – ganz entschieden ab. Der Entzug der Freiheit ist eines der schwersten Grundrechtseingriffe. Haft zur Sicherung einer Abschiebung ist nichts anderes als unverhältnismäßig. Es klang im vorherigen Redebeitrag ein wenig so, als wenn hier über 11 000 Menschen mit Duldung inhaftiert werden sollen. Das geht rechtlich nicht, das ist nicht verhältnismäßig und auch nicht geboten. Nicht zuletzt kennen die Menschen, die betroffen sind – ich hatte am Anfang dazu aufgerufen, daran zu denken, dass es um Menschen geht –, den Unterschied zwischen Strafhaft und Abschiebehaft nicht.
Im ersten Schritt setzen wir natürlich auf Freiwilligkeit. Da kann ich nur dick unterstreichen, was der Kollege Hartmann zu den entsprechenden Anreizen sagte, die da gesetzt werden, oder auch Beratungen, die auch in Sachsen angeboten werden. Aber es wird immer auch Menschen geben, die dem nicht freiwillig nachkommen, so nachvollziehbar das ist. Dann bleibt eben nur das Instrument der Abschiebung. Auch da gibt es Abstufungen; das ist doch völlig klar. Es ist auch die Erfahrung der vielen letzten Jahre, auch vor 2015, dass das so ist.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass es sich beim Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft um eine Ultima Ratio des Staates zur Durchsetzung der Abschiebung handelt. Dies darf freilich nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und richterlicher Anordnung geschehen und ist auf die kürzeste mögliche Dauer zu beschränken. Die Regelung zum Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft sind im Gesetz so gehalten, dass die Belastungen durch die Gewahrsamnahme bzw. die Haft für die Betroffenen so gering wie möglich ausfallen, dem Staat aber gleichzeitig ein Instrument zur Verfügung steht, mit dem er seine Handlungsfähigkeit zur konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht wahrt.
Zu erstens. Die Abschiebung wird in den Bundesländern uneinheitlich gehandhabt. Im Moment ist es für einen Ausreisepflichtigen reiner Zufall, ob er in die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde fällt, die mittels Abschiebungshaft abschiebt oder eben nicht. Zu befürchten ist ein Abschiebevermeidungstourismus innerhalb Deutschlands.
Die Abschiebungshaft kann nur ein ergänzendes Instrument zur Rückführung von Ausreisepflichtigen sein. Die vollständige Rückkehr zu staatlicher Souveränität und Grenzkontrollen sind die Voraussetzungen für eine effektive Politik der Abschiebung. Andernfalls ist der Effekt der geplanten Abschiebungshaft nur wahlkampfkosmetischer Natur.
In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschiebung hat auch die Staatsregierung genau bei dieser Frage – nämlich, welche Alternativen geprüft wurden – mit erstaunlicher Unkenntnis reagiert. Über die schwierige Rechtslage beim Thema Abschiebungshaft und die trotz des Richtervorbehalts vielen fälschlicherweise in Haft genommenen Menschen wurde hier schon gesprochen.
Natürlich weiß auch ich: Für viele Betroffene ist das eine schwierige Situation. Die meisten haben sich Hoffnungen gemacht und vielleicht auch etwas anderes erwartet. Wenn die Behörden und notfalls die Gerichte aber so entscheiden, dann ist das in einem Rechtsstaat, meine Damen und Herren, die relevante Größe, nach der wir alle uns richten müssen. Recht ist durchzusetzen. Eine Abschiebung ist dann nun einmal die notwendige Konsequenz. Alles andere, das sage ich deutlich, ist klarer Rechtsbruch.
tauchen unter, werden nicht angetroffen, Familienmitglieder werden versteckt, Meldeauflagen werden nicht eingehalten. Kurz, es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die es als Ultima Ratio notwendig machen, die betreffenden Personen – wir sprechen ausdrücklich von Leuten, die sich rechtswidrig verhalten – bis zu ihrer Abschiebung festzuhalten.
können nur auf Anordnung eines Richters erfolgen, und zwar auch nur dann, wenn der Ausreisepflichtige versucht, sich der Abschiebung zu entziehen. Der Ausreisegewahrsam ist in rechtsstaatlicher Hinsicht also selbstverständlich abgesichert.
Dann folgt Tagesordnungspunkt 65, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einrichtung eines runden Tisches zur Reform der Bologna-Reform statt Abschiebung der alleinigen Verantwortung auf die Hochschulen, Druck. 18/1642. Dazu wird Tagesordnungspunkt 92 aufgerufen.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einrichtung eines runden Tisches zur Reform der Bologna-Reform statt Abschiebung der alleinigen Verantwortung auf die Hochschulen – Drucks. 18/1642 –
Deswegen muss die Aufgabe darin bestehen, in der Bundespolitik und gemeinsam mit den Bundesländern dafür zu sorgen, dass wir gerade beim Schutz der Außengrenzen einen schnellen Konsens bekommen, dass wir bei schwierigen Fragen wie der Abschiebung zu wirkungsvollen Regelungen kommen,
Was mich auch geärgert hat, waren die Klischees, die Sie, Herr Kollege Hartmann, vorhin bedient haben. Sie redeten hier von dem jungen Mann Jassim; so nannten Sie ihn. Ich verwahre mich dagegen, dass wir von Ausländern immer nur im Zusammenhang mit Kriminalität oder Abschiebung reden. Der Großteil der Menschen, die aus anderen Ländern gekommen sind und in diesem Land leben, lebt komplett unauffällig.
Herr Innenminister, würden Sie meine Einschätzung teilen, dass insgesamt im Abschiebungsverfahren ein schonenderer Verlauf vorstellbar gewesen wäre? Man hätte beispielsweise mit der Familie vereinbaren können, dass dieser junge Mann seinen Schulabschluss macht, um dann vernünftige Startchancen zu haben. So ist er aus dem laufenden Schuljahr herausgerissen worden. Wäre es nicht besser gewesen, hier Vereinbarungen zu treffen, anstelle der überfallartigen Abschiebung, die zur Traumatisierung der restlichen Familie geführt hat?
Ein weiterer Punkt – neben dem Verbilligen des Bauens – wäre natürlich die Möglichkeit, Druck aus dem Kessel zu nehmen. Wir haben eben schon den Punkt der Einwanderung angesprochen. Die muss ganz klar gesteuert und begrenzt werden; das heißt, es müssen die Menschen unsere Städte verlassen – vielleicht auch in Form von Abschiebung –, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht mehr haben. Die brauchen dann hier auch keinen Wohnraum mehr. Gleichzeitig brauchen wir natürlich auch ein striktes Grenzregime, damit nicht noch mehr Leute nach Deutschland drängen, die dann natürlich auch auf dem Wohnungsmarkt versorgt werden wollen.
In Sachsen kommt es immer wieder zu Familientrennungen bei Abschiebungen. Erst im September und im Oktober 2018 wurden drei Familien bei einer Abschiebung getrennt. Diese inhumane Praxis, die dazu führt, dass Menschen in ständiger Angst leben, muss beendet werden.
Denn neben Ihren Erfahrungen enthalten die Berichte fundierte Studien und Untersuchungen, die weniger ideologisch geprägt sind, sondern vielmehr sachlich überzeugen. Auch das Jahr 2017 stand unter dem Einfluss und den Nachwirkungen der Flüchtlingskrise von 2015. Zwar spielten Aufnahme und Verteilung ankommender Flüchtlinge nur noch eine untergeordnete Rolle. Dafür haben Integration bzw. Abschiebung deutlich an Bedeu
[Özcan Mutlu (Grüne): Sieht man beim Thema Abschiebung!]
[Benedikt Lux (Grüne): Sagen Sie mal was zur Abschiebung!]
Ich danke nochmals für die Aufmerksamkeit und bin zuversichtlich, dass das vertrauensvolle Verhältnis, die vertrauensvolle Arbeit im Ausschuss natürlich fortgesetzt werden. Das haben wir bei dem Beispiel der afghanischen Flüchtlinge gemerkt.Es gab einen Beschluss in der letzten Legislaturperiode zu dieser Personengruppe, und wir haben es gemeinsam geschafft, uns die afghanischen Flüchtlinge immer ganz genau anzuschauen und von einer Abschiebung abzusehen. Das ist ein Erfolg. Das möchte ich festhalten. – Herzlichen Dank.