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Genau das ist das Ziel Ihrer CDU-Kanzlerin. Frau Merkel sagt – ich zitiere –: „Unser Ziel ist, die illegale Migration zu verhindern und durch legale Migration zu ersetzen.“ Damit soll der hunderttausendfache Rechtsbruch seit 2015 nachträglich legalisiert werden. Deutschland ist aber kein Siedlungsgebiet für Sozialmigranten aus aller Welt. Niemand hat das Recht, sich aufgrund eigener Entscheidung dauerhaft in jedem beliebigen Land der Welt niederzulassen.

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werden. Wir sollten die Migration stoppen und uns stattdessen nur mit der Bekämpfung ihrer Ursachen beschäftigen. Deshalb ist der Globale Migrationspakt die schlechtmöglichste Antwort, die die UN auf die Herausforderungen der Migration geben kann.

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Gleichwohl kann Migration für das Herkunftsland sehr problematisch sein, wenn gut ausgebildete Menschen das Land verlassen. Migration ist für das Zielland dann ein Problem, wenn eine Zuwanderung statt in den Arbeitsmarkt in die Sozialsysteme erfolgt und keine Integration stattfindet.

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Die Ursachen von Migration können vielfältiger nicht sein. Nur ein kleinerer Teil der Migration entfällt weltweit auf flüchtende Menschen. So weit zu Ihrer Propaganda. Wir wissen, dass sich die geflüchteten Menschen vor allem in nicht europäischen Ländern aufhalten.

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Der Pakt will ausdrücklich dem Umstand Rechnung tragen, dass es Migration gibt, die nicht durch Flüchtlingsrecht geschützt ist. Das wird im Text auch an mehreren Stellen wiederholt. Er will die nationale Souveränität anerkennen, die Migrationspolitik selbst zu bestimmen und das Recht, die Migration auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Das heißt, die Souveränität der Staaten bleibt in vollem Umfang erhalten.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Migration ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, deshalb müssen wir uns fragen: Welche Migration wollen wir und welche nicht? Was nützt sie uns und welche Risiken birgt sie? Über diese Fragen müssen wir in Deutschland offen diskutieren und einen Konsens erreichen.

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Ziel des Migrationspaktes ist es, legale Migration zu steuern und illegale Migration zu bekämpfen, die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu stärken, die Menschenrechte aller Migranten zu schützen, gegen Diskriminierung und Fremdenhass zu kämpfen und humanitäre, entwicklungspolitische und menschenrechtliche Aspekte in die Migrationsarbeit zu integrieren. Es ist gut, dass sich die Staaten der Weltgemeinschaft im Migrationspakt zu diesen Zielen verpflichten, obwohl viele dieser Ziele bereits im europäischen Migrationsrecht sowie im deutschen Ausländerrecht verankert sind.

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Begrenzung der Migration. Wir können nur dann offen sein, wenn wir unsere Grenzen kennen und sie nach außen deutlich machen. Eine Debatte über die Migration braucht Offenheit, Ehrlichkeit und Sachkunde. Da der vorliegende Antrag diese Voraussetzungen entbehrt, empfiehlt die Staatsregierung, ihn abzulehnen.

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In Ihrem Vorwort verwenden Sie, Herr Mackenroth, eine Formulierung, wonach sich die Gesellschaft darum kümmere, die Aufgaben im Bereich Migration zu lösen. Das klingt vielversprechend. Jedoch sollte nicht die Gesellschaft die Aufgaben der Migration und Integration lösen müssen. Die Regierung sollte Probleme in diesen Größenordnungen überhaupt nicht erst entstehen lassen. Da dies versäumt wurde, muss nun die ungebetene Einwanderung zuallererst weitgehend reduziert werden. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass ein Land selbst entscheidet und kontrolliert, wer sein Staatsgebiet betritt und wer nicht. Es ist ein Treppenwitz, dass unser Land gegenwärtig von Leuten regiert wird, welche diese Selbstverständlichkeit nicht gelten lassen wollen.

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Weiterhin sieht der Gesetzentwurf als Möglichkeit der politischen Teilhabe auf Landesebene einen Beirat für Migration und Integration vor. Damit wird erstmals eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die Zusammensetzung, die Aufgaben und Befugnisse der Mitglieder eines solchen Beirates regelt. Bisher gibt es den Beirat für Migration und Integration, welcher nur das Staatsministerium für Integration und Gleichstellung berät. Die Zusammensetzung der Mitglieder ist bisher nicht verbindlich geregelt. Das wollen wir ändern.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! Der UN-Migrations-Pakt hat sich dazu bereit erklärt bzw. man verpflichtet sich dazu, an dem Ziel zu arbeiten, dass die illegale Migration komplett in legale Migration überführt wird.

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Flüchtlinge gerecht geregelt werden kann, wie wir vor allem die illegale Migration begrenzen oder verhindern und die legale Migration steuern und auf rechtlich sicheren Boden stellen.

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Denn Migration ist nicht das, wozu der Bundesinnenminister sie erklärt hat; das werde ich hier sicherlich nicht wiederholen. Migration ist eine schlichte Zustandsbeschreibung seit Beginn der Menschheitsgeschichte.

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Interessant ist, dass man dann immer versucht, geeignete Prognosen zugrunde zu legen. Dabei kommt immer der Verweis, man könne doch auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schauen, die hätten doch diesbezügliche Prognosen. Ja, die haben sie, aber die momentanen Zugangszahlen haben sich beispielsweise vom 18. August bis zum 18. September 2014 um sage und schreibe 10.000 Menschen erhöht. Wer dann sagt, dass er am 18. August auf der Grundlage der Prognose der Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Vorsorgeeinrichtungen bereitgehalten hat, der hat einen Monat später schon längst nicht mehr genügend Platz.

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Der zweite Teil ist die Phase des Rechtsschutzes nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Da ist der Kern der Regelungen bezüglich der sicheren Herkunftsstaaten, die viele in unserer Gesellschaft – und auch wir GRÜNE – als schwierig ansehen. Wenn der Rechtsschutz gegen eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge extrem verkürzt wird, ist damit die Sorge verbunden, ob diejenigen, die doch ein Anrecht auf Schutz haben, ihr Recht tatsächlich durchsetzen können. Aber man kann doch darüber reden, wie man diesen Schutz verbessert. Man kann Lösungen finden, wenn man sich endlich einmal mit der Sache beschäftigen – statt mit Symboldebatten.

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Meine Damen und Herren! Auch wenn längst nicht so viele Geflüchtete und Asylbewerber in Deutschland ankommen wie noch 2015, ist der Migrationsdruck nach Europa nach wie vor sehr groß. Angesichts der Krisenherde auf dieser Welt und der zu erwartenden Fluchtbewegungen aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen werden Europa, Deutschland, ja, und auch der Freistaat Sachsen mit seinen Kommunen in der Zukunft weiter mit Zuwanderung, Flucht, Asyl und Migration umgehen müssen. Es ist eine Binsenweisheit, dass längst nicht jeder Mensch hier bleiben kann, der Asyl oder einen anderen Bleiberechtsstatus beantragt. Das ist so. Für diese Entscheidungen gibt es das Asyl- oder Aufnahmeverfahren, welches vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird – übrigens mit besserer Qualität, als noch vor Wochen auch in diesem Haus geunkt wurde. Die Verfahrensdauer ist im Durchschnitt gesunken, und das ist auch gut und im Sinne der Betroffenen.

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Erstaunlich sind aber die Hoffnungen, die mit einem solchen Gesetzeswerk verbunden werden. Frau Beer hat hier vorgetragen, dass sie glaubt, Migration lasse sich durch ein Einwanderungsgesetz regeln: dass es möglich sei, dann klar zwischen Flüchtlingen und Migranten zu unterscheiden. Genau das ist meiner Ansicht nach das Manko der aktuellen Diskussion. Entweder gibt es die Erwartung, dass durch ein Einwanderungsgesetz alle mit der Zuwanderung verbundenen Fragen gelöst werden könnten – was ich realitätsfremd finde –, oder das Bedürfnis, ein Einwanderungsgesetz zu haben, entsteht unter dem Eindruck der gegenwärtigen Probleme bei der Migration, also im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.

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Drittens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist in der Tat ein Sachzusammenhang herzustellen. Denn worüber reden wir? Wenn Sie vonseiten der LINKEN dies nicht als reine Klamaukveranstaltung sehen, sondern wenn es Ihnen darum geht, darüber zu debattieren, wie wir mit Integration und Migration umgehen wollen, wie Sie es im zweiten Absatz Ihres Antrags anführen, dann ist unser Antrag selbstverständlich damit zu kombinieren. Denn es geht in unserem Antrag um nichts anderes als darum, dass wir über Integration und Migration in Hessen sprechen wollen, sodass beide Seiten davon profitieren, die aufnehmende Gesellschaft und diejenigen, die aufgenommen werden wollen. Da ist ein Sinnzusammenhang. Deshalb freue ich mich auf die gemeinsame Diskussion nachher.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die drängenden Fragen der Migration können natürlich nur europaweit beantwortet werden. Deshalb begrüßen wir es, dass die EU-Kommission für Mitte Mai ein umfassendes Konzept zur europäischen Migrationspolitik angekündigt hat. Wir in Hessen sehen dieser Strategie, diesem Konzept mit großem Interesse entgegen, denn wir wissen: Diese Aufgabe ist eine europäische, nicht nur eine nationale und erst recht nicht eine rein kommunale. Keine Nation Europas bietet ein glückliches Inseldasein – in der Komplexität unserer Lebensverhältnisse und der globalen Herausforderungen. Deshalb gehört die Bewältigung von Migration und Armut zu den großen Herausforderungen unserer Gemeinschaft. Sie ist eine Bewährungsprobe für uns alle, für die europäische Gemeinschaft. Die europäische Gemeinschaft ist eine Wertegemeinschaft.

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Zur Beschleunigung der Asylverfahren soll mehr Personal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen Anträge von Asylbewerbern nach Herkunftsstaaten konzentriert und vorrangig durch eine aufgestockte Anzahl von Entscheidern im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet werden.

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Nun hat Deutschland einen Bundesinnenminister, der die Migration als „die Mutter alle Probleme“ bezeichnet hat. Die Mutter aller Probleme: Wohnungsnot, Lehrermangel, Pflegenotstand, Klimawandel, Umweltzerstörung. Also dafür soll die Migration der Sündenbock sein? – Was für ein Unsinn.

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Nein, es ist nicht aus der Bibel, auch wenn die Grünen das meinen. – Das sind die letzten Zeilen des Textes auf dem Sockel der Freiheitsstatue. Was hat die Freiheitsstatue mit Migration zu tun? – Früher gab es noch Worte, die Menschlichkeit ausdrückten, die den Wert von Migration an sich schätzten und nicht versucht haben, jeden Menschen nach Nützlichkeit zu bewerten.

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Meine Damen und Herren! Deutschland, die EU, wir wollen angesichts dieser Ereignisse nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen verhindern, dass weitere Menschen im Mittelmeer zu Tode kommen. Migration ist schwierig genug.... Migration darf keine Frage von Leben und Tod werden.

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indem sie keine Möglichkeiten bietet, von außerhalb der EU Asyl zu beantragen. Die Fixierung auf und die Bekämpfung von Schleusern soll nun dazu dienen, von der eigenen Verantwortung für die Tausenden von Toten abzulenken. Doch Migration wird es immer geben, mal weniger und mal mehr, bedingt durch aktuelle Bürgerkriege. Auch das Commitment auf die Bekämpfung von Fluchtursachen ist eine Farce und wird Migration nicht verhindern. Die sofortige Wiedereinführung einer dauerhaften Seenotrettungsmission wie Mare Nostrum – nicht zu verwechseln mit dem Versenken von mehr Geld in der Abschottung via Frontex, wie jetzt geplant ist – ist das Minimum, was geleistet werden muss.

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Während das Landesamt nach dem Gesetz, das Sie heute einbringen wollen, bereits am 1. Januar 2016 errichtet werden soll – offenbar hat der Senat auch eine Zeitmaschine –, wollen wir als Grüne der Verwaltung bis zum 1. Januar 2017 Zeit für eine vernünftige Planung geben. Wir glauben, dass man nämlich so viel Zeit braucht, um ein Landesamt für Migration und Flucht als echte Willkommensbehörde zu errichten, die dann aber auch umfassend die Zuständigkeiten von Flucht, Migration und Integration bündelt und außerdem Teilaufgaben der Ausländerbehörde und des Integrationsbeauftragten zusammenführt.

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Es geht hier um einen Pakt – so heißt er – für eine sichere, geordnete uns regelkonforme Migration. Also es geht nicht um ungeregelte, unsichere und illegale Migration.

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Damals hat man gesagt, man ruft Arbeitskräfte, aber – oh, Wunder, das stellte Max Frisch fest – es kamen Menschen! Es hat immer schon Migration gegeben, und umso wichtiger ist es, dass wir Migration endlich als etwas Wichtiges begreifen, als etwas Positives, als das, worauf die Menschen auch ein Recht haben,

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seiner Rede schon gesagt –, im Parlament einen Sonderausschuss einzurichten. Das finde ich gut, und das haben wir schon vor einem halben Jahr angeregt. Wir müssen aber auch an den Strukturen der Verwaltung etwas verändern. Warum sollen wir nicht ein Landesamt für Migration und Flucht einrichten? Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Christian Hanke, hat gesagt: Diese Behörde ist so am Boden! – Er redet vom Landesamt für Gesundheit und Soziales. Wer dafür verantwortlich ist, wissen die meisten hier auch – das ist der zuständige Senator. Das Verhältnis zwischen ihm und der Behörde ist zerrüttet. Eine Umstrukturierung würde die Chance mit sich bringen, dass die alten Wunden und Verletzungen, die da bestehen, bereinigt würden und die Behörde neu aufgestellt werden könnte. Ein Landesamt für Migration und Flüchtlinge würde ich gerne in dem neu zu gründenden Ausschuss diskutieren. Die Menschen, egal, wie viele kommen, haben ein Recht darauf, in Berlin anständig behandelt zu werden.

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Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wenn der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlischt – wofür zwei andere Institutionen, nämlich entweder die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, verantwortlich sind –, dann erlischt natürlich auch ein Leistungsanspruch. Aber ich glaube, was Sie meinen, ist Folgendes: Wenn jemand möglicherweise keinen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen hat, er aber, wenn er ihn dort hätte, eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bekäme – also ohne sein Verschulden der Titel ausgelaufen ist, weil in dieser Institution kein Termin zustande gekommen ist –, dann verliert er seinen Leistungsanspruch nicht. Er muss nur einmal deutlich signalisieren, dass das der Grund dafür ist, dass sein Aufenthaltstitel abgelaufen ist.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich will zu Beginn einmal versuchen, mit ein paar Missverständnissen und falschem Verständnis von dem, was auf dem Tisch liegt und lag, aufzuräumen. Zum einen, weil es gerade noch einmal angesprochen wurde, die E-Akte. Da ist im Ausschuss beim Verständnis von einigen Kollegen etwas schiefgegangen. Die E-Akte und die Migration der Arbeitsplätze haben erst einmal nicht direkt etwas miteinander zu tun. Die Ausschreibung der E-Akte läuft. Ob der Termin 2023 zu halten ist, hängt nicht mit dem Termin der Migration der Arbeitsplätze 2026 zusammen. Insofern liegt ein Missverständnis vor. Wir arbeiten daran, dass die E-Akte zügig eingeführt wird. Die Ausschreibungen laufen. Das wissen Sie alle. Da muss man schauen, was die Unternehmen liefern. Da sind wir aber erst einmal auf dem Weg. Es kann sich immer alles verzögern, aber das, was in den Zeitungen stand und was jetzt gesagt wurde, stimmt erst einmal sachlich nicht.

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tifizieren, Ermittlungen durchzuführen und die Möglichkeit einer Ausweisung und Abschiebung zu überprüfen. Auch heute ist es natürlich richtig, dass wir die Mittel haben müssen, ungeklärte Identitäten aufzuklären. Grundsätzlich dafür zuständig ist, jedenfalls wenn es sich um Asylbewerber handelt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Registrierung vorzunehmen, die Asylanträge zu prüfen und im Zuge dessen auch die Identitäten aufzuklären hat. Ich glaube, dass auf Bundesebene sehr viel in den letzten zwölf Monaten geschehen ist, um die personelle, aber auch materielle Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge so zu versehen, dass das gewährleistet ist.