- Dann formuliere ich jetzt auch prinzipiell: Dass es Menschen gibt, die aufgrund ihrer Behinderung der Fürsorge anderer bedürfen, darüber sind wir uns einig. Das trifft insbesondere auch auf die Entscheidungen für geistig Behinderte zu, weil man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie über bestimmte Sachen selbst entscheiden. Darin besteht schließlich der Grund ihrer Behinderung. Um mehr geht es nicht. Deswegen habe ich mich gewundert, was Sie daraus machen.
Ein Schwerpunkt der Politik der CDU für Behinderte und für Menschen mit Behinderung, wie es richtigerweise heißen muss, ist deshalb die Weiterentwicklung, Förderung und finanzielle Absicherung von Konzepten und Hilfen, die der „Normalisierung“ der Lebensverhältnisse und Bedingungen dienen. Das ist unter dem Strich dann die Vision, die wir alle haben, dass a) die Menschen mit Behinderung diese im gesellschaftlichen Umgang nicht mehr spüren und b) – das ist dann unsere Aufgabe, aber auch eine Frage der Funktion von Köpfen –, dass Menschen mit Behinderungen Mitmenschen sind, nicht mehr und nicht weniger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in einem Land leben, in dem alle vor dem Gesetz gleich sind. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Ich möchte auch in einer Gesellschaft leben, in der niemand benachteiligt ist aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der niemand benachteiligt wird aufgrund seiner Behinderung. Lebe ich schon in dieser Gesellschaft? Lebe ich schon in dieser Gesellschaft, obwohl all dies heute schon der Normierung des Artikels 3 unseres Grundgesetzes entspricht? Absolute Gleichberechtigung von Mann und Frau, keine Benachteiligung aufgrund der Herkunft, der Sprache, der Heimat? Keine Benachteiligung aufgrund von Behinderung?
Sie haben insgesamt drei Anträge eingebracht. Zu dem Antrag Malwettbewerb: Ich glaube, dass die Frage und die Idee als solches vernünftig und richtig ist, dass sich zehnbis fünfzehnjährige junge Menschen damit beschäftigen, in welcher Form Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung in Zukunft zusammenleben. Das Ergebnis wird am Ende sein, dass wir eine offizielle Postkarte
Gerade vor dem Hintergrund des Landesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung ist es zwingend erforderlich, den Ausbau weiter voranzutreiben und zu einem Abschluss der gesamten Prioritätenliste zu kommen. Unser aller Ziel muss es sein, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ein autonomes Leben führen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich alle in diesem Hohen Hause noch an die Diskussionen im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zum Integrationsförderratsgesetz erinnern können. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich persönlich große Hoffnungen in dieses Gremium gesetzt habe und auch weiterhin setze, damit das Ziel der Regierungskoalition in Umsetzung des Landesverfassungsgebots, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, erreicht werden kann. Im Rahmen der Beratungen im Sozialausschuss hatte meine Fraktion sich deshalb auch mit Nachdruck und mit Erfolg für Veränderungen, die die Arbeitsfähigkeit des Gremiums verbessern sollten, eingesetzt. Das betraf vor allem die Beschlussfähigkeit, hier vor allem das Quorum und die Einladungsmodalitäten für eine erneute Sitzung bei vorheriger Beschlussunfähigkeit. Ebenso haben wir abgesichert, dass auch Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Menschen mit Behinderung im Integrationsförderrat vertreten sind. Ich denke, das korrespondiert mit den beiden vorhergehenden Themen.
Was die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen angeht, gelten natürlich grundsätzlich das Benachteiligungsverbot bzw. der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Trotzdem gibt es im öffentlichen Leben immer wieder die Situation, dass jemand aufgrund seiner Behinderung von der Teilnahme an bestimmten Leistungen, die er gerne in Anspruch nehmen möchte, ausgeschlossen wird; es kann z. B. vorkommen, dass jemandem mit Behinderung das Betreten eines Lokals verboten wird. Es gibt immer noch keine Regelungen, die diejenigen in solchen Fällen zu anderem Handeln verpflichten. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu sehen.
Frau Elsner-Solar, Sie haben den Oppositionsparteien gerade vorgeworfen, sie hätten die Antwort auf die Große Anfrage nicht richtig gelesen, weil sie geäußert hätten, dass sich die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtert habe. Sie haben eine solche Entwicklung bestritten und sogar behauptet, dass sich die Situation verbessert habe. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass im Jahre 1990 14.271 Menschen mit Behinderung in Niedersachsen arbeitslos waren und dass diese Zahl im Jahre 1999 17.089 betrug? Halten Sie das für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit einer Behinderung im niedersächsischen Arbeitsmarkt?
Darüber hinaus gibt es natürlich eine Reihe von Aufgaben im Landesrecht. Sie haben sicherlich die Übersicht, die Frau Warnicke erstellt hat, gesehen. Bei einigen Punkten steht ja ganz stolz: Abhilfe geschaffen, Gesetz wurde geändert. Aber ich sehe dennoch eine Reihe von offenen Fragen, gerade auch im Bereich der Menschen mit Behinderung. Anlässlich des europaweiten Tages der Menschen mit Behinderung wird sicherlich wieder darauf hingewiesen werden, dass behinderte Kinder nachmittags oftmals keine Gleichaltrigen um sich herum haben und dass es nach wie vor Streit um die Frage gibt: Wie viel Zeit hat die Schule zu investieren, wie kann dem Anspruch dieser Kinder auf Freizeit und Schule besser entsprochen werden? Die Bürgerbeauftragte hat uns diesbezüglich eine Änderung des Schulgesetzes empfohlen. Ich denke, wir sollten uns dieses Themas - gerade auch vor dem Hintergrund dieser Anhörung, die am 4. Mai stattfinden wird - noch einmal annehmen.
Nach einer Statistik des LASV - das ist übrigens eine andere Statistik als wir sie über den Landesbetrieb Datenverarbeitung und Statistik bekommen - lebten im Dezember 2002 in Brandenburg 157 000 Mädchen und Frauen mit einer Behinderung. Insgesamt waren es 313 000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %. Rund 50 % der als schwerbehindert anerkannten Frauen sind älter als 65 Jahre.
Wichtig und ein ganz elementarer Bereich ist aber auch die berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, wo klar ist, dieses muss verbessert werden. Es kann nicht sein, dass auch hier die Sonderbeschäftigungsformen die Normalität sind, sondern der Mensch mit Behinderung muss selbst, unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung, in die Lage versetzt werden, dass er selbst entscheiden kann, in welcher Form er oder sie am Arbeitsleben partizipieren möchte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rat der Europäischen Union hat das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung“ ernannt. Dieses Jahr soll sensibilisieren und die Belange von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit rücken.
Die besondere Diskriminierung von Frauen mit Behinderung hat auch in die Erklärung von Madrid vom März 2002, die dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung zugrunde liegt, Eingang gefunden. Darin heißt es - ich zitiere -:
Das Einkommen von behinderten Menschen liegt deutlich unterhalb des durchschnittlichen finanziellen Niveaus von Nichtbehinderten im Land. Auch hierbei verfügen Frauen mit Behinderung über weniger Einkommen und geraten häufig in den Armutsbereich - übrigens sagt der Armutsbericht darüber gar nichts aus -, zumal die Behinderung auch zusätzliche Kosten verursacht.
Menschen mit Behinderung werden oft als geschlechtsneutrale Wesen angesehen, als Wesen ohne sexuelle Identität. Man bezeichnet sie oft als „die Behinderten“, ohne auf das Menschsein, geschweige denn auf das Mann- oder Frau-Sein hinzuweisen. Diese Bezeichnung hat die Bedürfnisse der Frauen und Männer von denen im Zusammenhang mit der Behinderung stehenden Bedürfnissen getrennt. Das zeigt sich unter anderem auch darin, dass behinderten Frauen oft abgeraten wird,
Ein anderer Bereich wird durch die Fragen umschrieben: Was verstehen wir unter Gesundheit, Krankheit oder Behinderung? Kann künftig eine Frau mit Behinderung ein Kind bekommen dürfen, oder ist eine Frau, die ein krankes oder behindertes Kind zur Welt bringt, verantwortungslos gegenüber der Kosten tragenden Solidargemeinschaft?
Die Frage: „Was machen Menschen mit einer Behinderung im Ruhestand? Wie wollen sie wohnen? Wie wollen sie leben? Wie wollen sie ihre Freizeit verbringen?“, wird uns zunehmend beschäftigen, weil die Gruppe dieser Menschen immer größer wird. Das hat den sehr erfreulichen Hintergrund, dass auch die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung stetig zunimmt. Deshalb ist es gut, dass wir uns mit einem Problem beschäftigen, das zahlenmäßig noch klein ist, aber in Zukunft absehbar wichtiger und größer wird.
Unser sozialpolitisches Grundverständnis auch bei der Gestaltung von Leitlinien für Hilfen für ältere und alte Menschen mit Behinderung ist das Gebot der Normalität. Das heißt zu fragen: „Wie gestalten Menschen ohne Behinderung ihren Lebensabend? Welche Hilfen benötigen sie?“, um dann weiter zu fragen: „Welche Aktivitäten können demgegenüber behinderte Menschen nicht wahrnehmen? Wo benötigen sie besondere und zusätzliche Unterstützung?“. - Wir haben in der Vorbemerkung zu den Antworten dazu relativ ausführlich Stellung genommen.
Damit die Ruheständler mit Behinderung nicht in ein Loch fallen, müssen im Zusammenhang mit ihrem Wohnumfeld besondere Angebote vorhanden sein. Welche Angebot das sein können, hat eine Studie ergeben, die von der Werkstatt am Drachensee in Auftrag gegeben worden ist. Dort ist nach den Wünschen und Bedürfnissen älterer Menschen mit Behinderung im Hinblick auf Arbeit, Wohnen und Freizeit gefragt worden. Befragt wurden die über 40Jährigen. Die Studie ist von 1999 und in ihren Ergebnissen immer noch aktuell. Wir haben darauf zurückgegriffen.
Ich will den Prinzipienstreit jetzt hier nicht aufgreifen. Ich denke, er nutzt den Betroffenen am allerwenigsten. Ich gehe nur noch kurz auf die Position der Landesregierung in dieser Frage ein. Uns erscheint der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen für einen Teil der Einrichtung eine geeignete und allen Anforderungen gerecht werdende Lösung. Die behinderten Menschen erhalten professionelle Pflegeleistungen wie andere pflegebedürftige Menschen auch. Sie können ihren Anspruch gegenüber der Pflegekasse in voller Höhe durchsetzen wie andere Menschen ohne Behinderung auch, ihr Anspruch auf Eingliederungshilfe, auf Leistungen der Eingliederungshilfe wird nicht geschmälert, etwas, was häufig bestritten wird, allerdings zu Unrecht, weil es nicht stimmt. Sie verbleiben damit in ihrer bisherigen gewohnten Umgebung, wie es sich Menschen ohne Behinderung auch wünschen. Wichtig für die Träger dieser Einrichtungen: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden so bemessen, dass das Budget der Einrichtung in der bisherigen Höhe erhalten bleibt.
Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie bereit ist, diesbezüglich Hilfestellung, Mitarbeit und Unterstützung zu gewähren. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung die Werkstätten in ihren Bemühungen unterstützen wird, auch in Zukunft Aufträge von Wirtschaft und Industrie zu erhalten, die es ihnen ermöglichen, älteren Beschäftigten ihrer verminderten Leistungsfähigkeit entsprechende Arbeiten anzubieten, und dass die Landesregierung bereit ist, gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten erforderliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, um den Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung im Ruhestand zu fördern, und dass sie an ihrer Forderung festhält, langfristig ein einheitliches Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Das SGB IX, das morgen verabschiedet werden wird, macht deutlich, dass der Einsatz erste Früchte trägt.
Ich bin davon überzeugt, dass uns dieses Thema auch weiterhin beschäftigen wird. Nicht nur Menschen ohne Behinderung werden im Durchschnitt immer älter, sondern auch Menschen mit Behinderung haben heute dank eines anderen gesellschaftlichen Verständnisses, einer besseren Versorgung und Ernährung, einer Frühförderung und nicht zuletzt dank erheblicher Fortschritte in der Medizin und Medizintechnik eine deutlich erhöhte Lebenserwartung. Es liegt an uns, ihnen einen vernünftigen Rahmen zu bieten, der es ihnen ermöglicht, weiterhin selbstbestimmt am Leben teilzuhaben.
Der Bericht der Landesregierung über die Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben und arbeiten, dort - wenn sie wollen - auch bis zum Tode bleiben und am sozialen Leben teilnehmen können. Ich unterstreiche drei Mal: Das ist gut so.
Der Bericht betont und beschreibt die leider immer noch nicht selbstverständliche Einsicht, dass sich alte Menschen mit Behinderung in ihren Grundbedürfnissen hinsichtlich Vielfalt und Tendenz nicht von Menschen ohne Behinderung unterscheiden. Es war sehr interessant, was Professor Walburg und der Diplomsoziologe Klaus Jutzi im Auftrag des Landesbeauftragten für Behinderte hierzu ihre Antworten vorgelegt haben. Daraus wird deutlich, dass über 80 % mit den Kollegen in den Werkstätten für Behinderte auch im Alter in Kontakt bleiben wollen. Über 66 % haben damals geantwortet, sie möchten in ihrer Wohngruppe bleiben, auch wenn sie nicht mehr voll in der Werkstätte arbeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahrzehnten ist viel unternommen worden, um Menschen mit Behinderung ein Leben zu ermöglichen, das so normal wie möglich ist. Menschen mit Behinderung werden in Kindertagesstätten gefördert, in Schulen integriert und in das Arbeitsleben einge
Menschen mit Behinderung werden erfreulicherweise zunehmend älter. Sie überleben ihre Eltern, kommen über das Rentenalter hinaus und müssen - wie alle anderen - früher oder später die Erwerbstätigkeit aufgeben. Wie alle anderen Senioren heute ist diesen Menschen aber nicht damit gedient, in Altenheimen vor sich hinzusitzen, bis sie Pflegefälle werden und schließlich „das Zeitliche segnen“. Also muss die Politik für Menschen mit Behinderung jetzt herausfin
men die älter werdenden Menschen mit Behinderung irgendwann in die Situation, dass sie körperlich oder geistig abbauen und zunehmend pflegebedürftig werden. Wie bei allen anderen Pflegebedürftigen besteht dann bei ihnen natürlich auch der Wunsch, so lange wie möglich Zuhause gepflegt zu werden, statt in eine Pflegeeinrichtung umzusiedeln. Dieses Recht gestehen prinzipiell alle Beteiligten den Menschen mit Behinderung zu. Allerdings gibt es erhebliche Probleme, weil die praktische Umsetzung alles andere als gesichert ist. Da ambulante Pflegedienste nicht in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig werden dürfen, muss die Einrichtung selbst ein solches pflegerisches Angebot vorhalten. Anderenfalls müssen die älteren Menschen anderswo stationär gepflegt werden, was weniger wünschenswert ist.
Meine Damen und Herren, kein Gesetz, und wenn es auch alle Wünsche von Vertretern der Behinderten berücksichtigt, kann auch nur einem einzigen Menschen die Behinderung nehmen. Bei allem, was wir in die Wege leiten: Persönliche Enthinderung kann durch kein Gesetz erreicht werden. Dies ist genauso eine Tatsache wie die, dass es den Behinderten nicht gibt. Kein Schicksal einer Behinderung gleicht
Kolleginnen und Kollegen, die Novellierung trägt dem Paradigmenwechsel in der pädagogischen Wissenschaft Rechnung, der den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung für wünschenswert für alle Kinder erachtet. Diese Erkenntnis findet bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06. Mai 1994 ihren Niederschlag, in dem es heißt, dass die Bildung junger Menschen mit Behinderung verstärkt als gemeinsame Aufgabe für grundsätzlich alle Schulen anzustreben sei.
dern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Einheit dar und sind in ein pädagogisches Gesamtkonzept zu fassen. Insbesondere Schüler und Schülerinnen mit einer schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderung, zumeist schwerer Mehrfachbehinderung, zum Teil auch bei schweren psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und massiven Sprachstörungen sind auf das fein abgestimmte Zusammenspiel von verschiedenen medizinischen, pädagogischen und therapeutischen Interventionsmaßnahmen existenziell angewiesen. Dies wird im Förderschulgesetz durch die Sicherstellung von Therapie und Pflege an den Förderschulen und durch das Erbringen von Teilen der Grundpflege durch die sonderpädagogischen Fachkräfte gewährleistet. Pflegerische und therapeutische Maßnahmen sind immer als Ergänzung, Voraussetzung oder als Ziel pädagogischen Handelns zu betrachten. Zur angemessenen Förderung von Schülern mit schweren Mehrfachbehinderungen nehmen deshalb sonderpädagogische Fachkräfte an Förderschulen unter Berücksichtigung der spezifischen Behinderung und des Lernprozesses unterrichtlich erziehende, pflegerisch erziehende und therapeutisch erziehende Aufgaben wahr.
Ich beziehe mich dabei auf meine Einbringungsrede in der ersten Lesung dieses Gesetzes vor einiger Zeit hier in diesem Hause. Ich erinnere daran, dass die Intention dieses neuen Thüringer Schulgesetzes darin besteht, eine in 10, 12 Jahren bewährte Schulstruktur fortzuentwickeln und nicht grundsätzlich umzustürzen und darüber hinaus Bildungsqualität in Thüringen zu entwickeln. Die Fortentwicklung der Thüringer Schulstruktur ist durch Stichworte wie "flexible Eingangsphase" in der Thüringer Grundschule zu beschreiben oder auch durch die Einführung der ersten Fremdsprache in der 3. Klasse. Am Beispiel der Regelschule ist hier das Stichwort der "Praxisklasse" zu nennen, eine spezielle Möglichkeit der Förderung von Schülern, die drohen, den Abschluss an der Regelschule nicht zu schaffen, und zwar der frühzeitigen Förderung in der Praxisklasse. Ich darf an die Leistungsüberprüfung in der 10. Klasse am Gymnasium erinnern, die wir durch eine zentrale schriftliche Zwischenprüfung einführen wollen. Die Art und Weise unseres Vorschlags, den wir vorgelegt haben, orientiert sich vor allem an den Erfahrungen der PISA-Studie, insbesondere der nationalen PISA-Studie. Aber natürlich haben wir auch damit eine Möglichkeit geschaffen, am Gymnasium in der 10. Klasse einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben zu lassen. Oder ich erinnere an die Weiterentwicklung der Förderschule. Dazu hat Frau Abgeordnete Zitzmann sehr ausführlich berichtet. Ich möchte nur noch einmal an dieser Stelle betonen, dass wir Wert darauf gelegt haben, dass nicht mehr die Behinderung, sondern die Förderung von Kindern mit Behinderung im Vordergrund steht, oder dass wir darauf Wert gelegt haben, dass nicht nur die einzelne Förderschule, sondern das Förderzentrum, welches beratend in der ganzen Region wirksam wird, in den Vordergrund gerückt wird.