Mecklenburg-Vorpommern begrüßt daher ausdrücklich die Initiative des Phishing-Radars von den Verbraucherzentralen und der Bundesregierung. Im Übrigen ist mir auch das außerordentlich wichtig: Hier können Verbraucher Phishingattacken melden und sich natürlich auch Tipps zum Erkennen und zur Abwehr einholen. Wichtig ist neben den Angeboten zur Hilfe und Selbsthilfe vor allen Dingen auch die Sensibilität der Verbraucherinnen und Verbraucher für diese Problematik. Hier beraten die Banken selbst, und das halten wir für richtig, aber es kümmern sich natürlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern um die Belange der Verbraucherinnen und der Verbraucher als Bankkunden.
Umfassende Datentransparenz wird aber beispielsweise auch bei der Lebensmittelsicherheit gefordert. Das ist im Übrigen oftmals ein schwieriger Spagat zwischen dem Datenschutz – der Datenschutzbeauftragte nickt – oder auch den Informationsrechten oder den Informationsfreiheitsgesetzen, die hier zu bewältigen sind. Auch hier fordern wir im Übrigen durch die Bundesregierung schon seit Langem, dass wir sofort …
Anhand dieser Beispiele wird schon deutlich, wie breit gefächert Verbraucherschutz im Internet verstanden werden muss. Es geht um Datenschutz, es geht um Verbraucherschutz im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich und es geht um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.
liche Speicherkorridor von mindestens sechs und längstens 24 Monaten, die Beschränkung des Datenzugriffs auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher Straftaten, die Pflicht, durch rechtliche Vorkehrung Datenschutz zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat - übrigens insbesondere auf Initiative Schleswig-Holsteins - mehrheitlich das Vorhaben der EU grundsätzlich begrüßt, die Bundesregierung jedoch aufgefordert, sich für eine dem Datenschutz Rechnung tragende Lösung einzusetzen. Das ist geschehen. Der Kompromiss enthält schon eine Reihe von datenschutzrechtlichen Regelungen. Bei der nationalen Umsetzung wird die Landesregierung ihre Zustimmung im Bundesrat zu den jeweiligen Gesetzen davon abhängig machen, wie weit die Vorgaben des Bundesrates tatsächlich berücksichtigt werden.
Frau Sokol ist ausgebildete Juristin, sie hat nach erster Tätigkeit im Verwaltungsgericht in Bremen drei Jahre am Bundesverfassungsgericht gearbeitet. Ihre hohe juristische Kompetenz ist auch an der Liste ihrer Veröffentlichungen zu sehen. Im Jahr 1996 ist Frau Sokol zur Landesbeauftragten für Datenschutz und dann später auch für Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen gewählt worden. In dieser Funktion ist sie im Jahr 2004 einstimmig vom Landtag in Düsseldorf bestätigt worden. Sie hat dort ein Amt aufgebaut und geleitet, das in seiner Größe und vor allen Dingen in seiner unabhängigen Stellung und Aufgabenwahrnehmung gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit einem Rechnungshof sehr verwandt und ähnlich ist. Sie hat die Leitung dieses Amtes nach innen wie nach außen mit großem Erfolg und Anerkennung wahrgenommen. Nachgewiesene Erfahrung, hohes Problembewusstsein über die Pflichten und zukünftigen Aufgaben eines modernen Rechnungshofs und der uns sicher vermittelte Eindruck ihrer Fähigkeit zu kooperativer Führung waren entscheidende Gesichtspunkte für uns, Frau Sokol für dieses bedeutende Amt unserer Freien Hansestadt vorzuschlagen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Vorschlag zu unterstützen, und ich freue mich schon auf eine gute, kontroverse und konstruktive Zusammenarbeit zum Nutzen unseres Landes!
auftragen für Datenschutz gewählt wird, kann doch nicht bedeuten, dass dies Parteienfilz sei. Denn in einem Landtag kann nur eine Fraktion oder ein Vorstand gemeinsam einen Kandidaten vorschlagen. Es geht ja nicht anders! Die Tatsache, dass sie vorgeschlagen worden ist, hat mit ihrer politischen Richtung, die wir, wie bei allen anderen Kandidaten, in gar keiner Weise zum Gegenstand von Erörterungen gemacht haben, keine Rolle gespielt.
Ich finde, wir sollten auch nicht so vorschnell, wie Sie es in Ihrem Antrag beantragt haben, aussteigen. Ich meine, wenn wir so bei dem DRG-System vorgegangen wären, wie Sie jetzt vorschlagen, was ja ein erfolgreiches System ist und inzwischen auch exportiert wird, dann hätten wir dort genau diese Probleme. Das war auch ein lernendes System, und die Qualität wurde immer besser. Von daher sage ich, dass wir hier dabei bleiben sollten. Der Datenschutzbeauftragte ist in dem Prozess integriert. Er befürwortet sogar, dass man jetzt die alte Karte endlich abschafft, weil sie zukünftig Probleme bringt, was den Datenschutz betrifft. Er ist der Meinung, man sollte in diese Richtung weitergehen, und er wird auch zu allen Fragen immer wieder angesprochen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Jahren wird um die elektronische Gesundheitskarte ein heftiger Streit ausgetragen. Im Zentrum der Kritik stehen Besorgnisse um den Datenschutz, die vor allem vonseiten der Ärzteschaft vehement vorgetragen wurden und werden. Die FDP-Fraktion hat sich diesen Argumenten mit ihrem Antrag angeschlossen, und, meine Herren von der FDP, natürlich ist man nicht immer gut beraten, wenn man sich seine Argumente nur von einer einzigen Seite holt und diese dann auch ungeprüft, so will ich es sagen, zu eigen macht.
„Wir haben viel erreicht im Hinblick auf die gesetzliche Gewährleistung des Datenschutzes bei der Gesundheitskarte.“ So seien Datensouveränität und ein großes Maß an Freiwilligkeit weitgehend durchgesetzt worden. Seine Unterstützung des Projekts begründete Schaar unter anderem auch mit einer Verbesserung des Datenschutzes durch die elektronische Gesundheitskarte gegenüber der heutigen Krankenversicherungskarte. „Diese enthält zusätzlich zu den Verwaltungsdaten Kennzeichnungen für die Teilnahme am Desease-Management-Programm sowie des letzten Kostenträgers bei Sozialhilfeleistungen. Der Arzt kann erkennen, ob jemand Sozialhilfeempfänger ist“, kritisierte Schaar. „Mit dem Übergang zur eGK werden diese Daten verschlüsselt, was ein höheres Maß an Schutz bedeutet. Ein Moratorium heißt Perpetuierung der ungesicherten, unverschlüsselten Speicherung“, erläuterte Schaar. „Wir haben ein hohes Maß an Datenschutz erreicht. Ob das ausreicht, ist eine Frage, die letztendlich gesellschaftlich entschieden werden muss“, so Schaar. Das Datenschutzargument sei jedoch kein besonders gutes Argument gegen das eGK-Konzept. Soweit das Zitat aus dem „Deutschen Ärzteblatt“. Lassen Sie mich kurz hinzufügen, auch die übrigen Bedenken, die im FDP-Antrag aufgeführt werden, sind längst Gegenstand einer lösungsorientierten Diskussion auf der Ebene der gematik GmbH, zu deren acht Gesellschaftern unter anderem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zählen. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht gibt es keinen stichhaltigen Grund, dem vorliegenden FDP-Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Einen Dank möchte ich an die Landtagsverwaltung, den Thüringer Datenschutzbeauftragten, das ThILLM und die Ministerien richten, denn sie haben gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet, so dass nun trotz Datenschutz, der ja wichtig ist, Daten zur Qualitäts
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Haushalt 2008 blicken wir in die medienpolitische Zukunft. Datenschutz und Informationsfreiheit sind wichtige Themen, die für immer gläserner werdende Bürger und Unternehmen, die unweigerlich Spuren im Netz hinterlassen, von grundlegender Bedeutung sind.
Und zum Schluss: Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal vor – das geht jetzt schon ein bisschen in den Bereich Datenschutz –: Bei der allgemeinen Schulpflicht, die wir in Deutschland haben, würde über kurz oder lang jeder Bundesbürger in dieser Datei erfasst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, Datenschutz, Datensicherheit und Entbürokratisierung sind natürlich Themen, die überaus ernst genommen werden müssen.
Ich bin auch dankbar dafür, dass Frau Dr. Arnold vorhin an unser eigenes Schulgesetz erinnert hat, das der Landtag von Baden-Württemberg im vergangenen Sommer verabschiedet hat. Dort wurden die Grundlagen für einen datenschutzkonformen Umgang mit Schülerdaten geschaffen. Natürlich hat man auch da lange mit dem Datenschutz um eine Lösung gerungen. Am Ende aber kamen wir zu einer Schülerindividualdatei, deren Daten z. B. für das Kultusministerium nur in pseudonymisierter Form verfügbar sind.
Zweitens: Klar ist natürlich auch, dass ein solches Bildungsregister datenschutzrechtlich absolut wasserfest ausgestaltet werden muss. Es darf absolut keinen Missbrauch dieser Daten geben. Das muss mit dem Datenschutz eindeutig einvernehmlich geregelt werden. Sonst kann das in dieser Form nicht umgesetzt werden. In diesem Bereich haben die Kultusminister ihre Hausaufgaben bisher noch nicht gemacht.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz – auch kein FDPler – hält es mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für problematisch, mit Individualdaten auf Verwaltungsabläufe einzuwirken.
Sie müssen aber auch berücksichtigen, dass es sehr wohl Datenschutzbeauftragte gibt, die mittlerweile ganz konkrete Vorschläge machen, wie dieses Projekt auch datenschutzrechtlich unbedenklich umgesetzt werden kann. Ich möchte an dieser Stelle kurz die Vorschläge des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für den Datenschutz benennen. Der Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert hat folgende Schritte empfohlen:
Nächste Woche werden die Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer zusammenkommen und ihre Eckpunkte klar definieren. Gleichzeitig wird in der kommenden Woche die KMK tagen. In der KMK werden ebenfalls noch einmal wichtige Weichenstellungen hinsichtlich der Ziele erfolgen. Dann ist es möglich, Datenerhebung und Datenschutz zusammenzubringen.
Grünen in das Projekt einwilligen. Aber ich sehe sehr wohl, dass es gemeinsam mit dem Datenschutz möglich sein wird, dieses Projekt umzusetzen.
Natürlich brauchen wir diese Daten. Ich glaube, das ist jetzt wirklich schon sehr deutlich geworden, und wir brauchen darüber nicht weiter zu diskutieren. Geben wir doch der Kultusministerkonferenz jetzt einmal die Chance, ihre Gedanken weiterzuentwickeln, um dann konkrete Vorschläge auf den Tisch dieses Hauses zu legen. Herr Kluck, die Diskussion über den Datenschutz ist an dieser Stelle ein wenig verfrüht.
Wo ist hier das Problem mit dem Datenschutz?
An diesem Punkt – das räume ich gern ein – gehen wir über die verfassungsrechtlich zwingend erforderlichen Änderungen bewusst hinaus. Wir halten die Dokumentationspflicht für erforderlich, damit die Betroffenen und der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Möglichkeiten haben, die
Man muss das nur immer dann anwenden, wenn es denn Erfolg versprechend ist. Da sind wir der Meinung, das wäre bei Ihnen viel zu kurz gesprungen. Der Duktus Ihrer Fraktion und Ihres Antrags lässt klar erkennen: Sie wollen das am liebsten gar nicht machen. Das steht eindeutig drin. Die Indizien, die Sie genannt haben – Verfallsdatum und andere Dinge wie den Datenschutz einschalten –, sind eigentlich alles Beweise dafür, dass Sie an die Rasterfahndung – Sie haben es vorhin selbst gesagt – eigentlich gar nicht glauben. Wir von der CDU-Fraktion meinen, wir wollen unsere Polizei in die Lage versetzen,
Meine Damen und Herren, wir haben gestern von Kultusministerin Wolff erfahren müssen, dass bei der Implementierung der neuen Schulverwaltungssoftware LUSD der Datenschutz innerhalb der Landesverwaltung nicht gewährleistet war, dass es zu Verletzungen des Datenschutzes gekommen ist. Insofern müssen wir im Ausschuss darüber beraten, ob Satz 2 bei den Instrumentarien, die diese Landesregierung den Schulen zur Verfügung stellt, eingehalten werden kann.
Wir haben in unseren Gesetzentwurf einen weiteren Punkt aufgenommen, den wir – nach Rücksprache mit dem Datenschutz – noch klären müssen. Es ist tatsächlich so, dass hier sehr umfangreiche und sensible Daten aufgenommen werden, die sowohl etwas über die Entwicklung eines Kindes als auch über die Situation der Eltern aussagen. Von daher gesehen sind wir zu Recht darauf hingewiesen worden, darauf zu achten, inwieweit die erhobenen Datenmengen tatsächlich effektiv genutzt werden und wirklich zu einem besseren Schutz von Kindern führen. Wir haben deshalb in § 10 nach unserem Vorschlag eine präzise Formulierung eingefügt, die besagt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert werden muss – unter dem Aspekt, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, gleiche Ergebnisse erzielen, ohne so große Datenmengen erheben zu müssen.Auf der anderen Seite war ein Ergebnis der Anhörung, dass das Kindeswohl natürlich vor Elternrecht geht und dem auch die Datenerhebung unterzuordnen ist.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass – wie es die Union formuliert hat – ein richtiger Schritt gegangen wird. Klar ist, dass für Liberale natürlich das Thema Datenschutz eine wesentliche Rolle spielt. Ja, die Daten, die hier gesammelt werden – das hat die Anhörung gezeigt –,sind relativ weitgehend. Wir sind der Auffassung, und es ist das Gute, dass es die Union im Gesetzentwurf so formuliert hat, dass Sorge dafür getroffen werden muss, dass diese Daten frühzeitig gelöscht werden und nicht in die Hände anderer, dritter Personen fallen.
Frau Ministerin, hier hat der Staat eine erhebliche Verantwortung, der er nachkommen muss. Wir werden gemeinsam sehr genau darauf achten müssen, dass der Datenschutz in diesem Bereich gewährleistet ist. Wir erheben hier nämlich Daten, die sehr wichtig sind, aber auch sehr viel über die Person und die Familiensituation verraten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb müssen wir besonders aufpassen.
„Stopp der Jugendgewalt“ ist ein Ansatz, um dieses Thema in den Vordergrund zu bringen und die problematischen Entwicklungen hoffentlich auch zu stoppen. Wir haben dort nach wie vor noch Probleme mit dem Datenschutz, für die wir hoffentlich bald eine Lösung finden werden, denn wir sind der Auffassung, dass es weiter vorangehen muss und dass wir eine Lösung finden müssen, um den Kindern und Jugendlichen, die straffällig werden, gerecht zu werden und sie vielleicht von einer weiteren kriminellen Karriere abzubringen.
Sie hatten nach dem „Bundesanzeiger“ gefragt. Wir haben die Listen fast komplett erstellt; es sind über 6 000 Fälle. Wir haben uns kürzlich an die Beauftragte für den Datenschutz gewandt mit der Bitte um Prüfung, ob wir die Listen aus datenschutzrechtlicher Sicht im „Bundesanzeiger“ online stellen können. Da wir dies erst vor Kurzem angefragt haben, steht die Antwort noch aus. Wenn die Antwort positiv ausfällt, werden wir die Listen umgehend im Bundesanzeiger veröffentlichen. - Vielen Dank.
Eine Fortsetzung dieser Praxis ist mehr als bedenklich. Der beste Datenschutz ist und bleibt der, wenn Daten erst gar nicht