28 000 Flüchtlinge, im Jahr 2010 48 000 Flüchtlinge und im Jahr 2012 77 000 Asylbewerber und Flüchtlinge. Die Realität im Jahr 2014 sind 220 000 Flüchtlinge. Das heißt, wir haben mit Blick auf 2008 fast eine Versiebenfachung der Zahlen. Das stellt uns vor die Herausforderung, die Personalausstattung so zu gestalten, dass der, der einen Anspruch hat, seinen Status schnell und klar geklärt bekommt, und dass der, der diesen Anspruch nicht hat, sehr schnell weiß, dass es so ist, und wieder in sein Heimatland zurückgeführt wird.
Wer nach Erfüllung der sogenannten Vorbezugsfrist zum Stichtag der aktuellen Gesetzesänderung schon andere Leistungen als die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten hat, darf also nicht mehr in den abgesenkten Leistungsbezug zurückgeschickt werden. Das Urteil sagt außerdem, auch die Flüchtlinge, die zum Stichtag der Gesetzesänderung Grundleistungen auf der bisher geltenden 36-Monatsfrist bezogen haben, können nicht nachträglich mit der längeren Frist von 48 Monaten belegt werden. Diese Flüchtlinge haben Anspruch, nach 36 Monaten aus dem abgesenkten Leistungsbezug entlassen zu werden. Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir als Fraktion DIE LINKE, die Landesregierung muss das Rundschreiben des Landesverwaltungsamts so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen. Auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Duisburg und weiterer darin genannter Urteile hat die Landesregierung an die zuständigen Behörden einen Erlass über die Einhaltung des Vertrauensschutzes für Flüchtlinge bei Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes herauszugeben, denn - ich betone noch einmal - Menschenwürde und deren rechtlicher Schutz sind unteilbar. Das gilt auch und gerade für Flüchtlinge als Hilfe suchende und auch auf Hilfe angewiesene Menschen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN) Irakische Staatsangehörige erhalten nach den Vereinbarungen der Innenministerkonferenz in der Regel sechsmonatige Duldungen und sind aktuell nicht von Abschiebungen bedroht. Die Erlasslage ist eindeutig, was nicht heißt, dass sich die Innenministerkonferenz nicht jedes Mal auch mit diesen Themen beschäftigte. und dies in einer Situation, in der man sich wirklich um die humanitären Probleme dieser geduldeten Flüchtlinge kümmern sollte. Es ist nicht sauber und fair, in dieser Diskussion mit Angstszenarien Abwehrmechanismen aufzustellen, denn das Aufenthaltsgesetz bietet selbstverständlich die Möglichkeit, verurteilten Straftätern oder Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik nachhaltig beeinträchtigen, den Aufenthaltstitel zu verweigern. Von dieser bestehenden Möglichkeit soll auch nichts zurückgenommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise Sie auf zwei Dinge hin, die mir bei dieser Problematik wichtig sind. Wenn über eine aufenthaltsrechtliche Regelung für hier lebende irakische Flüchtlinge entschieden werden soll, bitte ich vor dem Hintergrund der rechtlichen und Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf ihrer Sitzung im November 2004 hat die ständige Konferenz der Innenminister den Bund gebeten, sie über die weitere Entwicklung der Lage im Irak zu unterrichten, um eine rechtzeitige Abstimmung über ein Rückführungskonzept zu ermöglichen. Ein Bleiberecht wurde dabei nicht in Erwägung gezogen. Erst Mitte Juni dieses Jahres hat die IMK ihre bisherige Beschlusslage zum Irak bekräftigt und beschlossen, dass eine Rückführung von Personen, die schwere Straftaten begangen haben, und von sonstigen Personen, die die innere Sicherheit gefährden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt werden solle. tatsächlichen Lebensumstände der Menschen, die nur eine Duldung besitzen, die Entwicklung, die der Irak auf absehbare Zeit nehmen wird, nicht außer Acht zu lassen und einer eingehenden Prognose zu unterziehen, denn wenn die Situation im Irak gemäß der Erwartung auf Dauer keine wesentliche Änderung hin zum Besseren erfahren sollte und aus diesem Grunde eine Rückführung der hier lebenden Flüchtlinge längerfristig unverantwortbar bleibt, dann sollte über eine rechtliche Besserstellung hier lebender Flüchtlinge diskutiert werden. (Beifall bei der CDU und der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN)
Letzte Woche im Innenausschuss hatte die FDPFraktion einen Antrag zu den Auswirkungen der Lockerung der Residenzpflicht seit dem 1. Juli 2011 auf der Tagesordnung. Da sind wir von Innenstaatssekretär Rieder informiert worden, dass zumindest, was die Auswirkungen, was Ordnungsgeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren bezüglich der Residenzpflichtverletzungen angeht, überhaupt keine konkreten Angaben gemacht werden können, weil diese Daten getrennt statistisch nicht erhoben würden. Was die Auswirkungen der Residenzpflicht angeht, da brauchen wir tatsächlich keine Evaluierungen, weil wir die im Prinzip vor zwei Jahren im Innenausschuss schon vorgenommen haben. Auf einen Antrag der FDP-Fraktion zur Lockerung der Residenzpflicht hin hatten wir dort eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchgeführt und die haben die Auswirkungen der Residenzpflicht ganz eindrücklich beschrieben. Um es kurzzufassen, die Residenzpflichtevaluation wird ergeben, sie grenzt aus, sie isoliert, sie diskriminiert. Auch die neue Verordnung seit 1. Juli 2011 ändert diese Ausgrenzungs- und Diskriminierungstatbestände nicht, ganz im Gegenteil hat sie noch was dazugefügt, nämlich die Ungleichbehandlung. Ich will nur ein Beispiel nennen: Flüchtlinge aus dem Kyffhäuserkreis - die Flüchtlinge dürfen ja jetzt in die angrenzenden Landkreise und eine kreisfreie Stadt - dürfen erlaubnisfrei in Erfurt Flüchtlinge besuchen. Flüchtlinge, die in Erfurt leben, dürfen dies umgekehrt nicht, die müssen einen Urlaubsschein beantragen, wenn sie einen Flüchtling im Kyffhäuserkreis besuchen müssen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Einmal wieder diskutiert der Hessische Landtag über Flüchtlinge. Wir machen das intensiv seit über einem Jahr. Wir überlegen, was wir tun können, um die Situation der Flüchtlinge in Hessen, aber auch der Flüchtlinge in Europa und in Deutschland zu verbessern und uns der Herausforderung zu stellen, die Aufnahme der Flüchtlinge zu organisieren.
Die Maßnahmen des Landes werden im Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zusammengefasst. Sie sind im Haushalt solide abgebildet. Sie beruhen auf den nach dem heutigen Stand zu erwartenden Zahlen der Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016. Sollten die Pauschalen des Landes angepasst werden, sollten sich die Zahlen der Flüchtlinge erheblich verändern – wir gehen derzeit davon aus, dass 2015 1 Million Flüchtlinge und im Jahre 2016 800.000 Flüchtlinge deutschlandweit zu uns kommen –, dann gibt es Wege, die Höhe der Mittel anzupassen, etwa über einen Nachtragshaushalt.
Die Landesregierung hat das erkannt und ein bundesweit bislang einzigartiges Förderprogramm für Sport und Flüchtlinge aufgelegt. Was leistet das neue Programm? Die Kernidee sind sogenannte Sportcoachs, die auf die Flüchtlinge zugehen und den Kontakt zu Sportvereinen, Asylbetreuung und Flüchtlingsinitiativen herstellen. Die Sportcoachs kümmern sich gemeinsam mit den Sportvereinen und den Trainern in den Gemeinden um Wege, wie Flüchtlinge vor Ort Sport treiben und in die Sportangebote von Vereinen integriert werden können. Sie begleiten die Flüchtlinge in der Anfangszeit und helfen bei Fahrgemeinschaften und weiteren Diensten.
digt, dass Deutschland 5 000 Flüchtlinge aufnimmt. Die Verteilung innerhalb Deutschlands erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, wonach Brandenburg 154 syrische Flüchtlinge aufnimmt. Die ersten 91 müssten in diesen Tagen in Brandenburg ankommen - das genaue Datum kenne ich nicht, aber Ende September war signalisiert worden. Zuständig dafür sind in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, sie erfüllen dies als Pflichtaufgabe nach eigenem Ermessen, haben also vor Ort nach Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen. Sie werden von uns aber auch unterstützt, das heißt, ich gebe dem Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz - FaZIT Geld aus Lottomitteln, damit sie die syrischen Flüchtlinge beraten, aufnehmen und menschenwürdig unterbringen können. Dies ist im Interesse des Landtags; ich kann mich noch gut an die Reaktionen in einer der letzten Landtagssitzungen erinnern, als es darum ging, dass Deutschland Flüchtlinge aufnimmt und wie schwierig die Situation gerade für diesen Personenkreis hier im Lande ist. - Danke.
In Ungarn werden derzeit Flüchtlinge systematisch inhaftiert, misshandelt und in Haft mit Pharmaka traktiert, und dann werden sie auf die Straße gesetzt. Inzwischen sitzen auch knapp 5 000 Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea, Sudan, Äthiopien, die während des Krieges aus Libyen geflohen sind, in Wüstenlagern des UNHCR in Ägypten und Tunesien fest, das hat auch meine Kollegin Frau Vogt erwähnt. Dort wurden Asylverfahren nach europäischem Standard durchgeführt. Es ging um die Frage, ob diese Menschen nach dem Genfer Konventionsrecht schutzbedürftige Flüchtlinge sind. Der UNHCR hat bestätigt, dass über 90 Prozent dieser Menschen im Rahmen der Genfer Konvention als schutzbedürftige Flüchtlinge gelten. Aber nur 14 Industriestaaten haben bislang rund 900 sogenannte Resettlement-Plätze zugesagt, die restlichen 3 500 Menschen müssen noch in der Wüste bleiben.
Dieses Jahr wird Deutschland 200 Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager Choucha an der tunesisch-libyschen Grenze aufnehmen. Das war der allgemeine Wunsch. Auch nach dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft sollten afrikanische Flüchtlinge aufgenommen werden, die vor anhaltender Gewalt ursprünglich nach Libyen geflüchtet waren. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern, BMI, des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, waren Ende Januar vor Ort und haben sich die Lage dort angesehen. Das Flüchtlingslager ist glücklicherweise deutlich kleiner geworden, aber noch immer haben wir dort 3 000 Flüchtlinge vor Ort, wobei es ursprünglich einmal mehrere Zehntausende umfasste. Wir sollten weiterhin das Ziel verfolgen, die vollständige Auflösung dieses Lagers anzustreben gerade auch vor dem Hintergrund des furchtbaren Überfalls und des Brandanschlags im Jahr 2011.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts des immensen Leids, dem die Flüchtlinge in Syrien und den Nachbarstaaten infolge des Bürgerkriegs ausgesetzt sind, hat sich Thüringen bereiterklärt, über die 140 Flüchtlinge aus dem 5.000erKontingent hinaus weitere Flüchtlinge in Thüringen aufzunehmen. Ich habe deshalb Herrn Bundesinnenminister Dr. Friedrich den Entwurf einer Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, übersandt und um das erforderliche Einvernehmen gebeten. Nachdem der Bundesinnenminister sein Einvernehmen erteilt hat, hat das Thüringer Innenministerium am 10. September 2013 die entsprechende Aufnahmeanordnung erlassen, deren Inhalt ich Ihnen kurz vorstellen möchte.
Anfang des neuen Jahres haben weit über 100.000 Asylanträge der Bearbeitung geharrt. Die Betroffenen haben teilweise mehr als zwei Jahre darauf warten müssen, dass sie ihren Asylantrag bearbeitet bekommen haben. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Blick auf 400.000 zu erwartende Flüchtlinge im vierstelligen Bereich Stellen aufstocken möchte, dann ist das zunächst ein gutes Signal. Wenn aber einige Monate später diese Zahl verdoppelt wird, die Prognose 800.000 nach Deutschland kommende Flüchtlinge lautet und man vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nichts, aber auch gar nichts zu einer weiteren Aufstockung des Personals hört, dann, meine Damen und Herren, ist das eine sehr, sehr schlechtes Signal für die Meisterung der Probleme.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Auch heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Flüchtlinge und insbesondere mit dem Thema Recht auf Arbeit auch für Flüchtlinge. Ich denke, den meisten ist bekannt, dass es Arbeitsverbote für Flüchtlinge gibt, denn seit anderthalb Jahren protestieren auf dem Oranienplatz Menschen auch gegen das Arbeitsverbot für Flüchtlinge. In unserem Antrag fordern wir, dieses aufzuheben. Leider mussten wir während der Beratungen feststellen, dass sich hier im Haus keine Mehrheit dafür gefunden hat. Dennoch will ich Ihnen erläutern, warum wir der Ansicht sind, dass die Arbeitsverbote aufhören sollten.
Punkt zwei: Wir wissen, dass Flüchtlinge nicht nur Flüchtlinge sind, sondern Berufe ausgeübt haben, bevor sie ihre Heimat verlassen haben, sie Qualifikationen und Berufserfahrungen haben. Deswegen müssen wir den Blick auf die Flüchtlinge ändern und nicht nur gucken, wo sie herkommen, sondern auch, was sie können. Es gibt eine bundesweite Umfrage, anhand derer deutlich wird, dass ein großer Teil der Flüchtlinge einen Schulabschluss hat, ein Viertel hat einen Berufsabschluss, 40 Prozent haben Berufserfahrungen und 20 Prozent sogar einen Hochschulabschluss. Die Potenziale unter den Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt sind sehr groß.
Sie müssen die Flüchtlinge abziehen, die aus Afghanistan kommen. In Afghanistan ist Bürgerkrieg; in ein Land mit Bürgerkrieg schieben wir nicht ab! Sie müssen die Flüchtlinge aus dem Iran abziehen, denn dort gibt es eine autoritäre Regierung, die das Volk massiv unterdrückt. Sie müssen auch die Flüchtlinge aus Russland abziehen - im Übrigen die größte Gruppe vollziehbar Abschiebungsfähiger in Brandenburg -, weil Russland keinerlei Flüchtlinge mehr zurücknimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn zwei Zitate hier vortrage von der Vorsitzenden des Landesflüchtlingsrates, die in einem Zeitungsinterview Folgendes ausführt, ich zitiere: „Grundsätzlich ist es schwierig, für die Sache der Flüchtlinge eine Lobby zu bekommen. Es geht immer nur dann um Flüchtlinge, wenn das Thema gerade wieder einmal öffentlich diskutiert wird. Je weniger Flüchtlinge es im Lande gibt, desto geringer ist das öffentliche Interesse. Auch bestehen oft dort besonders starke Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen, wo es tatsächlich nur wenige Flüchtlinge gibt. Umgekehrt gibt es dort die besten Erfahrungen, wo Menschen mit Flüchtlingen direkt in Kontakt stehen“
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass Deutschland als eine große Industrienation zu den Hauptverursachern der Erderwärmung gehört, was unter anderem zu Katastrophen wie aktuell auf den Philippinen führt. Ich denke, dass sich durch solche Klimakatastrophen der Migrationsdruck erhöht; es wird mehr Flüchtlinge, mehr Klimaflüchtlinge geben, aber nicht einmal zehn Prozent aller dieser Flüchtlinge, dieser weltweiten Flüchtlinge erreichen Europa, erreichen europäischen Boden. Deshalb kann keine Rede von einer Flutwelle oder einem Tsunami der Flüchtlinge in Europa sein. Deshalb ist das, was im Mittelmeer auf Lampedusa passiert, meine Damen und Herren, unerträglich für Europa. Deshalb kann es nicht so bleiben! Wir müssen etwas dafür tun, wir müssen uns dafür einsetzen. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
hat er nämlich gesagt - Zitat: „Die Residenzpflicht gilt während des Schwebezustands und für diejenigen, die ausreisepflichtig sind.“ Dem ist nicht so. Für die Ausländerinnen und Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, gilt § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Den muss ich erneut zitieren, dort steht geregelt - Zitat: „Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt.“ Nicht auf das Gebiet der Ausländerbehörde, sondern auf das Gebiet des Landes. Satz 2 dieses Absatzes 1 ist: „Weitere Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden.“ Wenn nun aber der Innenminister argumentiert, dass diese Auflage, geduldete Flüchtlinge dürften sich auch nur im Gebiet des Landkreises bewegen, mit dem Argument „gerechtfertigt“ wird, dass die geduldeten mit den gestatteten, also den Asyl suchenden Flüchtlingen gleich behandelt werden müssen, dann ist das aus unserer Sicht nicht eine Ausnahmeregelung, wie eigentlich nach Gesetzestext vorgeschrieben, sondern hier wird das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht in aus meiner Sicht rechtlich unzulässiger Weise und es wird die Ausnahme zur Regel gemacht für ganz Thüringen und für alle geduldeten Flüchtlinge, bis auf einzelne Flüchtlinge. Wir haben Einzelfälle schon erlebt, wo auch der Flüchtlingsrat Thüringen Flüchtlingen geholfen hat, von dieser Regel befreit zu werden. Aber das sind dann Kämpfe, die die Flüchtlinge selbst einzeln mit den Behörden ausfechten müssen. Das kann nicht sein, es muss in dem Fall das Bundesgesetz tatsächlich gelten. Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „ABOLISH - Flüchtlinge diskriminierende Gesetze abschaffen“, so heißt eine bundesweite Kampagne, die vorgestern von Flüchtlingsorganisationen gestartet wurde und unter anderem die Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes zum Ziel hat. Was soll dieses Thema hier im Thüringer Landtag? Dabei geht es doch um ein Bundesgesetz. Beim AsylbLG ja. Aber das Thema der Flüchtlinge diskriminierenden Gesetze und Regelungen hat gerade auch Relevanz für Thüringen. Noch immer halten die Thüringer Landesregierung und mit ihr die Fraktionen von SPD und CDU an der Residenzpflicht fest, die Flüchtlingen nachgewiesenermaßen unnötigerweise, einzig mit dem Ziel der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Menschenrecht auf Freizügigkeit nach Artikel 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorenthält. Noch immer hält Thüringen am Sachleistungsprinzip und den unsäglichen sogenannten Wertgutscheinen fest. Gutscheine, mit denen Flüchtlinge, denen ohnehin durch das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz erheblich weniger Leistungen als das verfassungswidrige Existenzminimum nach Hartz IV zugestanden werden, Gutscheine, mit denen Flüchtlinge ihre Lebensmittel, Kleidung, etc. nur in bestimmten und oft nicht den preiswertesten Geschäften einkaufen dürfen und damit die Leistungen noch weniger, nämlich in der Summe bis zu 50 Prozent weniger wert sind.
Die meisten der Flüchtlinge leben im Moment in Tunesien und Ägypten. Das UNHCR hat mehrfach an Europa appelliert, mindestens 5 000 Flüchtlinge aus dem Maghreb aufzunehmen. Reagiert haben bis jetzt sieben EU-Mitgliedstaaten, die aber insgesamt nicht einmal 400 Plätze zur Verfügung stellen, und Deutschland gehört im Moment leider nicht dazu. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn Herr Mäurer sich im Dezember noch einmal dafür einsetzt. Stattdessen hat die BRD zugesagt, 100 Flüchtlinge aus Malta aufzunehmen, aber unseres Wissens ist das bislang noch nicht geschehen. Ich denke, um hier ein deutliches Zeichen zu setzen und auch den Initiatoren dieser Kampagne sowie Pro Asyl zu zeigen, dass wir es durchaus ernst meinen, sollten wir versuchen, die Situation dahingehend zu entschärfen, dass sich Bremen dafür einsetzt, dass auch Flüchtlinge aus dem Maghreb aufgenommen werden, denn man darf eines nicht vergessen: Bei der Flucht über das Mittelmeer sind seit Anfang des Jahres mindestens 2 000 Menschen gestorben, wahrscheinlich sogar mehr. Die Dunkelziffer ist ja immer relativ hoch.
Ich komme zum Schluss zu einem Thema, das Sie ganz gerne ignorieren, weil Sie der Meinung sind, dass diese Menschen überhaupt nicht integriert werden sollen: Es handelt sich um Flüchtlinge. Flüchtlinge haben hier in Bayern grundsätzlich keinen Anspruch auf Integration. Sie werden nach sicherheitspolitischen und ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Obwohl geduldete Flüchtlinge hier oft Jahre oder gar Jahrzehnte wohnen, wird ihnen nicht das Recht, sich zu integrieren, gewährt. Man gängelt sie mit Vorwürfen, ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen, man sorgt für eine Kultur des Misstrauens, und man vergeudet dadurch Potenziale, die auch Flüchtlinge in die Gesellschaft einbringen könnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gerne zur Realität zurückkommen. Wir haben in der letzten Woche im Kreis der Innenminister die Lage mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erörtert. Ich empfehle, wie ich das monatlich einmal mache, einen Blick in die sogenannte Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu werfen. Sie wird monatlich in das Internet eingestellt und aktualisiert. Ich glaube, wenn man da einen Blick hineinwirft, bekommt man eine Vorstellung davon, wie groß das Problem ist, das wir gegenwärtig in der Bundesrepublik haben. Herr Hinners, die Hoffnung, dass die Asylverfahren schneller abgearbeitet werden, teilen wir alle. Nur habe ich Zweifel, ob das wirklich so gelingt. Die Asylgeschäftsstatistik weist für den Monat November 2015 einen Bestand von 355 000 nicht erledigten Verfahren auf. Die Innenminister haben anerkannt, dass sich Herr Weise bemüht, die Zahl der Entscheider zu erhöhen. Das ist auch gelungen. In diesem Jahr sind 240 000 Verfahren entschieden worden, aber es sind auch überhaupt nur 425 000 Anträge beim Bundesamt eingegangen. Sie haben vielleicht in den letzten Tagen die Botschaft in den Medien mitbekommen, dass wir sehr wahrscheinlich eine Million Flüchtlinge haben. Da ist natürlich die Frage berechtigt: Wie passt das zusammen, 425 000 zu einer Million? Die Antwort ist relativ einfach. Das heißt, wir haben riesige Warteschleifen, bis die Anträge überhaupt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ankommen. Die Statistik weist ja nur aus, dass 425 000 Anträge gestellt worden sind. Ich vermute einmal – –.
Das nächste Missverständnis möchte ich auch gerne aus der Welt schaffen. Es gibt keine pauschale Ju gendhilfe. Es gibt auch keine pauschale Jugendhilfe für junge Flüchtlinge. In meinem Verein wird übrigens eine Jugendhilfe für junge Flüchtlinge genehmigt. Ich lade Sie gerne ein, sich das anzuschauen. Diese Flüchtlinge leben in eigenen Wohnungen, haben eine Ausbildung begonnen und verdienen zum großen Teil ihren Lebensunterhalt selbst. Das ist ein anderes Thema. Über die Förderung muss noch einmal ge sprochen werden. Weil wir heute noch einen weiteren Tagesordnungspunkt haben, kann ich da noch deutli cher darauf eingehen. Zum größten Teil verdienen diese jungen Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst. Sie brauchen wöchentlich nur noch etwa zwei oder drei Fachleistungsstunden. Sie brauchen noch etwa drei bis sieben Monate, um das richtig auf den Weg zu bringen, was vorher durch viel Engagement und Kostenaufwand auf die richtige Bahn gesetzt wurde. Dieses Missverständnis haben Sie bisher noch nicht aus der Welt geräumt.
Kommen wir auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – in Bayern zu sprechen. Die Staatsregierung und die ausführenden Organe – so will ich sie einmal nennen – hintertreiben immer noch die 3-plus-2-Regelung. 5.000 willige Flüchtlinge – das ist angesichts der Anzahl der gesamten Flüchtlinge keine große Zahl – hätten einen Ausbildungsplatz, aber nur 2.000 Flüchtlinge dürfen ihre Ausbildung antreten. Diese Flüchtlinge hätten bei kleinen und mittleren Unternehmen einen Job und könnten zum Ausgleich des Fachkräftemangels beitragen. Aber die Staatsregierung verbietet diesen willigen Flüchtlingen, einen Ausbildungsplatz anzunehmen und zu arbeiten. Setzen Sie sich damit auseinander und unterstützen Sie somit kleine und mittlere Unternehmen.
Inhaftierung von Asylsuchenden in der EU zur Regel zu werden droht. Zwar gibt es im Detail etliche, auch wichtige Verbesserungen. Sie sind aber vor allem Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu verdanken. So wird etwa die Rechtsstellung von Minderjährigen verbessert. Flüchtlinge sollen gegen die Abschiebung in einen Drittstaat klagen können. Während in Deutschland bis dato ein zwölfmonatiges Arbeitsverbot galt, muss dies künftig auf neun Monate verkürzt werden. So gibt es einige Verbesserungen, die im Wesentlichen in langen und zähen Auseinandersetzungen vor Gericht erkämpft wurden. Das Grundproblem des DublinVerfahrens aber bleibt. Primär zuständig für Asylsuchende bleiben die EU-Randstaaten, in denen die Flüchtlinge erstmals ihren Fuß auf EU-Territorium setzen. Italien, Malta, Zypern und Griechenland liegen an jenen Routen, über die circa 90 Prozent der Flüchtlinge in die EU einreisen. Jeder kann die desaströsen Zustände etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn kennen. Zur Genüge gibt es Bilder, Filme und Berichte von den furchtbaren Zuständen in den Randstaaten oder sogenannten Drittstaaten. Dort erhalten Menschen vielfach keinen Schutz, sondern sie verelenden. Selbst unter dem Eindruck der schrecklichen Katastrophe im Mittelmeer und dem Tod von einigen Hundert Menschen hat sich der EU-Gipfel, das ist schon gesagt worden, vor zwei Wochen nicht dazu verstanden, das bisherige System der Verteilung, oder besser Nichtverteilung, der nach Europa gelangenden Flüchtlinge zu reformieren. Es soll bis auf Weiteres alles beim Alten bleiben. Vor allem die bisherige Bundesregierung blockiert den dringend notwendigen Richtungswechsel in der EU-Politik. Für diese Verantwortungslosigkeit fehlen mir die Worte.
Sachsen ist für die allerwenigsten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, das erste Ziel ihrer Reise. Im Regelfall werden die Asylsuchenden dem Freistaat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich neu errechnet wird und in den zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes einfließen. Derzeit entfallen nach diesem Schlüssel rund 5,1 % der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf den Freistaat Sachsen. Nach ihrer Ankunft durchlaufen die Asylsuchenden das Asylverfahren, das über die Anerkennung als Flüchtling entscheidet. Dieses Verfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Flüchtlinge, die aus ihren Heimatländern fliehen und Angst um ihr Leben und das Leben ihrer Kinder und Familien haben, suchen Schutz bei uns in Hamburg, in Deutschland und in Europa. Sie sind meistens durch die Erlebnisse in ihren Heimatländern oder durch die Flucht durch verschiedene Länder traumatisiert. Dass die Flüchtlinge, die nicht über Kontingente aufgenommen werden, Europa überhaupt heil erreichen, ist ein Wunder. Die Entwicklungen zeigen, dass wir in den nächsten Jahren mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen, und das wollen wir auch. Wenn wir uns aber ernsthaft mit den Problemen der Flüchtlinge beschäftigen und ihre Teilhabechancen in der Gesellschaft erhöhen wollen, sollten wir in Hamburg
Auch die neuen Programme des Europäischen Sozialfonds schreiben vor, dass 20 Prozent der Mittel für die Bekämpfung von Armut aufgewendet werden sollen, und im Fokus sollen auch Asylbewerber und Flüchtlinge stehen. Die GRÜNEN haben im Europaparlament gute Arbeit dafür geleistet. Wir brauchen keine weitere Prüfung, sondern die Umsetzung vorhandener Maßnahmen und Beschlüsse auf allen Ebenen. Nach dem Anerkennungsgesetz haben auch Flüchtlinge das Recht, einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse zu stellen, aber es reicht nicht, die Flüchtlinge nur besser zu informieren. Sie müssen dringend und unbedingt in das Stipendienprogramm integriert werden. Gerade Flüchtlinge können diese Verfahren nicht selbst finanzieren; das ist bekannt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2015 war für viele Flüchtlinge das Jahr des Ankommens. Auch in diesem Jahr werden weitere Flüchtlinge zu uns nach Schleswig-Holstein kommen. Aber 2016 wird vor allem das Jahr der Integration werden. Zu den wichtigsten Hebeln für die Integration gehört die Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt. Wir wissen das schon länger. Wir haben das auch im Flüchtlingspakt „Willkommen in SchleswigHolstein“ formuliert, den wir im Mai 2015 gemeinsam mit vielen Verbänden, Vereinen und Organisationen geschlossen haben. Nun kommt es darauf an, das Thema ganz konkret anzugehen. Die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt liegt im gemeinsamen Interesse der Flüchtlinge, der Betriebe und Unternehmen des gesamten Landes.
Gebieten humanitäre Gründe ein Aufenthaltsrecht? Das ist, wie das Gutachten feststellt – ich habe es zitiert –, eine politische Leitentscheidung. Alles spricht für eine politische Leitentscheidung zugunsten eines Aufenthaltsrechts. Ich habe eingangs an den Leidensweg der schwarzafrikanischen Flüchtlinge aus Libyen erinnert. Ich erinnere Sie daran, dass im April 2011 der UN-Flüchtlingskommissar Guterres die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten aufgerufen hat, Aufnahmeplätze für schwarzafrikanische Flüchtlinge aus Libyen zur Verfügung zu stellen. Ich erinnere auch an das Ergebnis. Anfang November, also am Ende des Bürgerkriegs, gab es Hunderttausende schwarzafrikanische Flüchtlinge. Schweden hatte 120 dieser Flüchtlinge aufgenommen, die Niederlande 40, Portugal 23, Deutschland keinen. In diesem Wettbewerb der Unterbietung der Humanität nahm Deutschland Platz 1 ein. Hamburg kann und Hamburg muss Wiedergutmachung leisten.
Ich möchte es einmal ganz deutlich sagen: Es gibt Flüchtlinge, die ihr Anliegen vor dem Rathaus vorgetragen haben, und es gibt, wie Sie selber ausgeführt haben, andere Gruppen, die dann dort auch agiert haben. Sie können die Flüchtlinge nicht dafür haftbar machen, was andere Personen in diesem Umfeld tun, ebenso wenig wie Sie uns dafür haftbar machen können, was andere Unterstützer der Flüchtlinge tun. Wenn Sie das vermengen und uns, weil wir die Anliegen der Flüchtlinge unterstützen, praktisch unterstellen, dass wir dann automatisch Gewalttaten und Regelverstöße anderer Personen gutheißen, dann ist das unanständig und vergiftet das politische Klima in dieser Stadt. Ich würde davor warnen, diesen Weg weiter zu beschreiten.