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Das wollen wir nicht. Wir wollen Leben retten und Anschläge verhindern. Das heißt natürlich auch, dass zum Beispiel das Ausländerzentralregister oder andere Daten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat, und Daten, die wir im polizeilichen Auskunftssystem erfasst haben, zusammengeführt und abgeglichen werden, damit wir wissen, mit wem wir denn unterwegs sind.

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Stichwort Europa: Die Staatsregierung kämpft für den Gebrauch der deutschen Sprache auf EU-Ebene – wogegen ich nichts habe. Sprachliche und kulturelle Vielfalt ist ja nun gerade ein Markenzeichen der EU. Wo aber sind ihre ernst zu nehmenden Einflussnahmen auf große Themen wie Sicherheit, Asyl und Migration, europäische Grundwerte, soziale Dimension, Klimaschutz, Friedenspolitik und Bekämpfung von Fluchtursachen? Es herrscht weitgehend Schweigen. Sachsen spielt keine Rolle mehr. Das war unter Kurt Biedenkopf anders.

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Herr Böger! Sie verstehen sicher die Aufregung, denn in Ihrem Bereich existieren schon die mobilen Beratungsteams nicht mehr. Sehen Sie Möglichkeiten, die Aktivitäten auf dem Sachgebiet Suchtprävention ressortübergreifend zu verstärken, beispielsweise indem Sie an der Fachstelle für Prävention andocken, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz errichtet wurde? Wäre das eine Möglichkeit, das Gebiet inhaltlich zu verstärken?

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Sie haben auch gesagt, die Leiter der Gesundheitsämter seien total dagegen und das alles sei kein sinnvoller Entwurf. Es gab einen Fachbeirat. Das muss man bei der Struktur des Projekt einmal sagen. Es hat lange gedauert – das ist meine Kritik gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz –, bis wir diesen Gesetzentwurf bekommen haben. Aber einen Vorteil hatte diese Projektstruktur: Über den Fachbeirat sind alle bezirklichen Gesundheitsämter in die Arbeit des Reformprojekts zu jeder Zeit einbezogen gewesen. Viele Anregungen aus dem Fachbeirat, in dem die Gesundheitsämter saßen, wurden aufgenommen.

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Hinzu kommt, wenn wir auf die primären Haushaltszahlen schauen, dass die Ausgaben – selbst bei gestiegenen Einnahmen – die Einnahmen überschreiten, und zwar im Jahr 2017 um 462 Millionen Euro und im Jahr 2018 um 162 Millionen Euro. Dass Sie das durch vorweggenommene Rücklagen und Haushaltsstärkungsmittel kaschieren können, sei Ihnen professionell zugestanden. Tatsächlich zeigt das aber, dass dieser Haushalt eben noch nicht strukturell ausgeglichen ist. Dass Sie, wie in den vergangenen Monaten, immer so tun, als sei die geopolitische Lage, die Weltentwicklung bei Flüchtlingen, Migration und anderem, wie aus heiterem Himmel über uns gekommen und nicht letztendlich Konsequenz einer seit Jahren oder gar Jahrzehnten verfehlten deutschen und europäischen Migrations-, Sicherheits- und Asylpolitik ist, das schlägt dem Fass dann aber doch den Boden aus.

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Was uns der Senat hier aber als neuen Public-healthAnsatz verkauft, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Freibrief für willkürliche Kürzungen in den Bezirken, die nicht beziffert sind. Schauen Sie sich den Gesetzentwurf an. Bei „finanziellen Auswirkungen“ steht dort: Es wird ein Produktkatalog gemacht und dieses und jenes, und es wird sich ganz viel kürzen lassen. Das steht dort relativ deutlich. 30 bis 60 % hat der Finanzsenator angekündigt. Das ist der Ausverkauf des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das ist angesichts der sozialen Lage und eines Anwachsens der gesundheitlichen Probleme in großen Teilen der Bevölkerung für eine Linkspartei.PDSgeführte Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz ein Armutszeugnis.

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Danke schön, Herr Kollege Lehmann! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss. Widerspruch dazu höre ich nicht, dann wird so verfahren.

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Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Antrag ist auf die nächste Sitzung vertagt. Die Antragsteller bitten um Vorabüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Dieser Bitte werde ich entsprechen. – Widerspruch höre ich nicht.

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Wenn die Situation so ist, dass in diesem Jahr wahrscheinlich 220 000 Menschen in Deutschland Hilfe und Unterstützung suchen, dann steht auch die Bundesregierung vor der Herausforderung, die Frage zu beantworten, wie sie im Bundesamt für Flüchtlinge und Migration die Personalausstattung so gestalten kann, dass eine entsprechende Verfahrensbearbeitung rechtzeitig erfolgt.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Ja, Frau Petry, es ist genau Ihre holzschnittartige Darstellung, Ihre Verdrehung der Zahlen und Fakten, die dazu beitragen, dass wir eine besondere Stimmung auf den Straßen Sachsens haben. Es ist Ihre Fehlinterpretation der Zahlen, zum Beispiel aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Die Wahrheit ist – das muss man leider sagen –, dass die Anerkennungsquote in Deutschland, wenn ich die Anerkennung aller Asylberechtigten, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz usw. zusammenfasse, nach der aktuellen Veröffentlichung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration in Deutschland bei 29,8 % liegt, und Sie können sich nicht nur den Flüchtlingsschutz herausgreifen. – Dies insoweit zu diesem Thema.

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ten Interessen zu finden. Ich wiederhole mich noch einmal, aber Wiederholung fördert ja auch den Lernprozess: Es geht uns darum, dass wir zum einen die Menschen, die berechtigt Asyl suchen, die Flüchtlinge sind, unterbringen wollen und diese eine Begleitung, eine faire Chance und eine Migration in unserer Gesellschaft erleben. Aber es geht genauso darum, unsere Bevölkerung, unsere Tradition, unsere Werte ernst zu nehmen und diesen Diskurs einzuflechten, um ein gemeinsames Miteinander zu finden.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die personelle Ausstattung der Außenstelle Chemnitz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Verwaltungsgerichte durch Schaffung von zusätzlichen Richterstellen zu stärken und so das Asylverfahren im Freistaat Sachsen zu beschleunigen.

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Die absoluten Ablehnungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrugen im Jahr 2008 insgesamt noch knapp 13 000 Anträge. In diesem Jahr sind in den ersten elf Monaten knapp 81 000 abgelehnte Anträge zu verzeichnen. Das bedeutet zugleich eine prozentuale Ablehnungs- und Verweisungsquote von 70 % bei etwa 115 000 Sachentscheidungen.

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Addiert man die Asylanträge im Zeitraum seit dem Jahr 2011 und zieht hiervon die Summe aller Entscheidungen des Bundesamtes ab, ergibt sich per 30.11.2014 ein Saldo in Höhe von 139 636. Das heißt, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden am Jahresende mehr als 140 000 unerledigte Asylanträge vorliegen.

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Erstens. Die Personalausstattung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration ist eine originäre Aufgabe und Zuständigkeit des Bundes. Der Bund muss diese Aufgabe erfüllen. Wenn wir von einer Versiebenfachung der Zahlen der Asylsuchenden in diesem Land ausgehen, gebietet es, für diese aktuelle Entwicklung diese Gegensteuerung vorzunehmen. Erste Schritte hat der Bund in diesem Zusammenhang getan.

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Dieser Antrag ist nicht nur unnötig, sondern in Teilen für den Freistaat Sachsen wirklich schädlich. Zur Problembeschreibung der langen Asylverfahren wurde heute schon einiges gesagt. Ich selbst habe heute Vormittag deutlich gemacht, dass die SPD für eine Beschleunigung der Asylverfahren ist, vor allem, um den betroffenen Menschen schnell Klarheit zu verschaffen. Zuständig für das Verfahren – das klang heute auch schon bei Herrn Abg. Hartmann an – in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF. Die Verantwortung für die Stellenausstattung hat somit der Bund. So weit, so gut.

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der Regel bei der Stadt eingestellt sind. Aber auch diese Pädagoginnen und Pädagogen sind zum Beispiel mit dem Thema Migration, Integration, Kontakt zu traumatisierten Kindern in erheblichem Maße konfrontiert. Mich hat eine Erzieherin angerufen und gesagt, sie habe ein Kind, bei dem sie nicht einschätzen kann, ob es wirklich traumatisiert ist. Sie hat keine Möglichkeit, sich an jemanden zu wenden, der gegebenenfalls eine Diagnose machen könnte, unabhängig von der therapeutschen Behandlung, Herr Wurlitzer.

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Bei der Europaministerkonferenz unter niedersächsischem Vorsitz in Berlin am 15. Februar dieses Jahres hat der Haushaltskommissar Günther Oettinger angeführt, dass durch den Brexit ein Einnahmeausfall von bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr zu erwarten sei. Dazu komme ein Mehrbedarf der EU für neue Aufgabenfelder - wie z. B. Grenzsicherung, Migration, Entwicklungszusammenarbeit - in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr.

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Diesen Antrag hatte ich vorab an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle fest. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion. Der Kollege Hoffmann hat das Wort. – Bitte schön!

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Ich schlage vor, dass die Senatsverwaltung dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz eine realistische Zwischenbilanz vorlegt. Was ist verbessert worden? Woran muss man noch arbeiten, um die Prozesse zu optimieren? Eine Anhörung bzw. ein etwas größerer Bericht des Senats würde einige Fragen klären. Dabei darf man aber nicht aus den Augen verlieren, dass man die Menschen, die gesund sind und arbeiten können, im Zweifelsfall fordern muss. Diejenigen, die aus Krankheitsgründen oder auf Grund einer Behinderung nicht arbeiten können, muss man dagegen fördern. Das ist das liberale Prinzip, das uns mittlerweile die ganze Legislaturperiode begleitet. – Vielen Dank!

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Meine Damen und Herren Abgeordneten des Sächsischen Landtags, natürlich haben wir nicht jeden Tag Anlass zur Freude. Unser aller politische Arbeit steht unter großem Erwartungsdruck. Die Menschen im Lande erwarten von uns Antworten auf die drängenden Fragen zur Lage der Migration, zur Wirtschafts- und Sozialordnung, zur Bildung und Ausbildung. Wir alle können in den nächsten Tagen, den drei Feiertagen um den Tag der Deutschen Einheit, die wir haben, mit Menschen ins Gespräch kommen, aber auch mit den Ausstellern, die diesen Tag der Deutschen Einheit gestalten werden. Demokratieforen, die Bundesländer, der Bundesrat, die Gerichtsbarkeiten, die Landeszentralen für politische Bildung, die Bundeszentrale für politische Bildung, viele Ehrenamtliche – ich nenne nur das Deutsche Rote Kreuz, das THW, unsere Feuerwehren –, aber auch die Nachbarländer Polen und Tschechien präsentieren sich in Dresden mit einem großen Ziel: Brücken zu bauen, die unsere Gesellschaften und Werte verlässlich auch in die nächsten 26 Jahre tragen können. Das ist wahrlich ein Grund zur Freude.

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Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss höre ich keinen Widerspruch. Damit ist die Empfehlung des Ältestenrates beschlossen.

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Das KOM-Dokument der Europäischen Kommission zeigt, dass während der Visa-Verhandlungen große Fortschritte in den vier Themenkomplexen Dokumentensicherheit einschließlich biometrischer Daten, illegale Migration einschließlich Rückübernahme, öffentliche Sicherheit und Ordnung erzielt wurden. Der Abbruch dieses Prozesses führt sicherlich nicht zu einer Steigerung der Sicherheit, weder in Russland noch in Deutschland.

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Ich habe in den Sondierungsgesprächen - nur damit die Chronologie passt - Migration und Flucht verhandelt. In diesen Sondierungsgesprächen ist das Thema Ankerzentren geboren worden - eine Bezeichnung, die übrigens Joachim Herrmann gewissermaßen erfunden hat. Ich habe schon damals auf die Probleme, die mit diesen Ankerzentren verbunden sein würden, hingewiesen: Trägerschaft, Aufenthaltsdauer und dergleichen, also auf alle Rahmenbedingungen, über die wir heute immer noch - so wie Sie vorhin ja auch - als Problembeschreibung reden, für die es aber noch keine Antworten gibt. Auf alles das habe ich hingewiesen. Dann habe ich im weiteren Fortgang der Koalitionsverhandlungen Innen und Recht verhandelt und war an dem Thema nicht mehr beteiligt.

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Es kommt noch etwas hinzu. Frau Kollegin Hamburg hat eben gerade davon gesprochen, Sie von der AfD würden Angst schüren. Sie paaren das Angstschüren mit unzulässigen Unterstellungen, indem Sie davon ausgehen, dass Bildungsferne und soziale Lagen automatisch nur mit dem Indikator Migration gleichzusetzen seien. Das ist ein grundlegender Fehler.

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In dem Kontext ist natürlich das Zitieren der Homepage des MK „Schulen in besonderen sozialen Lagen“, dass Sie die Städte aufzählen und den Eindruck erwecken, die einzige Herausforderung sei Migration an diesen Schulen, total falsch. Deswegen hat sich der Kollege Thiele zu Recht aufregt. Denn das ist eine falsche Gleichsetzung von Punkten, die entweder aus Unwissenheit - das wäre schon schlimm - oder sogar aus Vorsatz von Ihnen betrieben wird.

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Ich erinnere noch einmal daran, dass auch die Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe in einer am 23. Juni 2015 einstimmig verabschiedeten Resolution forderte, dass das Aufnahmeprogramm wieder fortgesetzt werden soll. Schon unter Rot-Grün konnten wir uns leider mit dieser Forderung nicht durchsetzen.

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Zunächst ist der Punkt Migration und die Zukunft Europas ein wichtiges Thema.

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Das alles hätten wir auch ohne den sogenannten summer of migration vorgeschlagen. Leitbilder unseres linken Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die Garantie der Menschenwürde und der Teilhabe vom ersten Tag an. – Bevor ich zu den inhaltlichen Schwerpunkten komme, möchte ich noch erwähnen – und damit auch die kritischen Anmerkungen aus den Ausschussdiskussionen aufgreifen –, dass der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ein umfangreicher Beteiligungsprozess vorausgegangen ist.

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Erstens wollen wir eine grundlegende Änderung bei der Zuständigkeit für die Flüchtlingsaufnahme. Das ist gar nicht einmal so revolutionär. Zahlreiche Bundesländer sind diesen Weg bereits vor uns gegangen. Uns geht es um eine Zuständigkeitsänderung weg vom Innenministerium hin zum Ministerium für Migration und Integration und damit weg von einem ordnungspolitischen Ansatz hin zu einem sozialpolitischen und integrativen Leitbild. In unserem Sinne würde die Zuständigkeit am besten in ein aufgewertetes Integrationsministerium wandern. Sachlich fundierte Einwände gegen diesen Vorschlag haben wir in den Ausschussdiskussionen nicht gehört.