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Was Sie hier vorschlagen, ist ein Widerspruch in sich. Vielleicht machen Sie sich einmal die Mühe, Ihren Antrag sinnlogisch zu durchdenken und fragen sich, wie Sie das eine mit dem anderen in Einklang bringen wollen, und dann versuchen Sie mir noch zu erklären, wie Sie im internationalen Recht die zukünftige Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Jordanien in der Steuerung der Zuständigkeit der Sicherungsverantwortung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, in der Koordinierung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration, in der Verantwortung des Souveränitätsrechtes des Landes erklären wollen. Dann viel Spaß!

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Natürlich haben es die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, aber auch die Personen, um die es hierbei geht, nämlich die Zuwanderer, verdient, dass sich dieser Sächsische Landtag mit den Problemen rund um das Thema Zuwanderung, Asyl, Migration und Integration ernsthaft befasst. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich diesen Antrag nicht für eine ernsthafte Beteiligung an dieser Debatte halte. Aber es ist dennoch ein sehr interessanter Antrag.

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Er kommt als sachlicher Vorschlag zum Umgang mit Migration in und nach Deutschland einher. Es drängt sich – wahrscheinlich nur mir – der Gedanke auf, dass die Antragsteller eigentlich etwas ganz anderes wollen. Sie trauen sich nur nicht, es offen auszusprechen.

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Mit einer einzigen exterritorialen Einrichtung ist es nicht getan, wenn man es mit der heimatnahen Unterbringung ernst nimmt. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll eingeladen werden, in den Einrichtungen der „sächsischen Überseegebiete“ zu arbeiten. Diese sollen dort in Deutschland gestellte Asylanträge bearbeiten. Dabei kommen sicherlich viele Flüge und Spesen für den Auslandseinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sächsischen Ausländerbehörden und des BAMF zusammen.

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Unterm Strich zeigen Sie mehr als deutlich, dass der Antrag einfach nicht ernst gemeint ist. Sie zeigen, dass Sie, getrieben von einem ewiggestrigen Nationalismus, nicht in der Lage sind, Realitäten anzuerkennen und an den wirklichen Problemen beim Komplex Migration und Integration zu arbeiten. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion Ihren Antrag auf tiefster Überzeugung ab.

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Ich will mich bei meinen Ausführungen aber auf den Kern, der mir beim Lesen und beim Beantworten des Antrages wichtig gewesen ist, konzentrieren, und zwar auf die Tragödien bei der Überfahrt nach Europa. Das ist eine schwierige Situation. Mehr als 1 800 Menschen kamen seit Jahresbeginn laut der Internationalen Organisation für Migration auf der Mittelmeerroute ums Leben oder werden vermisst. Über 5 000 Menschen waren es im Jahr 2016. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu muss man klar sagen: Jeder Einzelne ist einer zu viel.

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Aber im Einzelnen zu den Punkten. Im Feststellungsantrag wird in den Ziffern VI und VII das geschlossene Vorangehen aller Mitgliedsstaaten beschworen. Dieses Ziel erscheint auch uns wünschenswert, allerdings lassen die unterschiedlichen Debatten und Haltungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf den Kanon der Grundwerte der Europäischen Union, insbesondere auf Migration und Asylrecht, den Verdacht aufkommen, dass ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen künftig nicht zustande kommen könnte.

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In diesem Bereich ist aber ein Fortschritt in der Zusammenarbeit unabdingbar. Eine einseitige Belastung einzelner Staaten ohne jedweden Ausgleich durch andere, die sich nicht beteiligen, ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Es wird weiterhin Migration geben und es bedarf einer gemeinsamen Reform der Dublin-Abkommen. Wer das nicht will, muss sich gefallen lassen, dass diejenigen vorangehen, die sich einigen wollen und müssen. Das bedeutet nicht, dass andere sich dem dann nicht auch wieder anschließen können. Dafür muss der Prozess natürlich offen sein.

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Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gerade am Dienstag in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe zu dieser Frage Stellung genommen hat. Der GBD hat sehr gut herausgearbeitet, dass die Hintergründe zu Beginn dieser Praxis völlig andere waren. Damals lag die durchschnittliche Verweildauer der Kinder und Jugendlichen bei knapp einem Monat. Für einen solchen Zeitraum ist das vielleicht noch relativ hinnehmbar. Dies hat sich - das habe ich eben schon dargestellt - auch aufgrund der Rechtslage massiv verändert, sodass die Verweildauer jetzt viel länger ist, bis weit über ein Jahr hinaus. Der GBD hat deutlich unterstrichen, dass er das für äußerst problematisch hält, aus vielerlei Gründen, vor allem aufgrund eines Verstoßes gegen EURecht.

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Wie mir aus der Sitzung der Kommission für Migration und Teilhabe berichtet wurde, hat der GBD eine Stellungnahme zum Thema Schulpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen abgegeben. Es wurde u. a. die Auffassung vertreten, dass die Regelungen in den ergänzenden Bestimmungen zum gewöhnlichen Aufenthalt im Hinblick auf den aktuellen Zustand - also einer längeren Verweildauer von über drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung - zu überprüfen sind und gegebenenfalls eine Änderung der gesetzlichen Bestimmung des Niedersächsischen Schulgesetzes in Erwägung zu ziehen ist.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bock, Sie sagten, die GroKo sei sich einig, dass ein Schulbesuch nach kurzer Zeit nicht gewünscht ist. Das erstaunt mich etwas, weil ich Frau Liebelt gerade so verstanden habe, dass sie genau im Sinne unseres Antrags und auch im Sinne der Kritik in der Kommission für Migration und Teilhabe das Schulgesetz ändern möchte, um hier bereits im kommenden Schuljahr Veränderungen herbeizuführen. Da müssen Sie mir einmal Ihre große Einigkeit erklären. Sehen Sie das so wie Frau Kollegin Liebelt oder nicht?

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Dieses Konzept ist eine hervorragende Grundlage für die weitere Arbeit. Es muss deshalb weiterentwickelt werden. Es müssen konkrete Ziele beschrieben werden, und diese müssen auch messbar werden. Deshalb ist in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Migration enthalten, dass in der künftigen Berichterstattung Indikatoren darzustellen sind, damit wir konkrete Maßnahmen überprüfen und ggf. korrigieren können.

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Antrag der SPD und der Linkspartei.PDS Drucksache 15/5214: Ich stelle die nachträgliche Zustimmung zur Vorabüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz fest. Dieser Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die CDU und bei Enthaltung der FDP – die Annahme mit einer Änderung. Wer das unter Berücksichtigung der Drucksachen 15/5214 und 15/5276 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und die Grünen. Die Gegenprobe! – CDU! Danke schön! Enthaltungen? – FDP! Dann ist das – bei Enthaltung der FDP – mit der Regierungsmehrheit und den Grünen so angenommen.

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Es ist ein Weg, den sich auch die SPD-Fraktion vorstellen kann. Ich möchte näher erläutern, warum. Seit dem Jahr 2015 hat sich die gesellschaftliche Debatte um Flucht, Asyl, Migration und Integration verschärft. Seitdem sind viele Menschen als Zuwanderer nach Deutschland, nach Sachsen gekommen, manche als Flüchtlinge, manche als Asylbewerber, manche als richtige Zuwanderer. Sehr viele Menschen haben sich in dieser Zeit für einen Asylantrag entschieden, obwohl offensichtlich kein Asylgrund vorlag oder vorliegt. Sie haben es gemacht, weil wir in Deutschland ein lückenhaftes Regelwerk für Zuwanderung haben. Es ist auch bedauerlich, dass die Union im Bund sich bis jetzt nicht dazu durchringen konnte, ein Einwanderungsgesetz innerhalb der Regierung aufzustellen. Ich prognostiziere – egal, wie die Bundestagswahl ausgeht –, dass die nächste Bundesregierung an diesem Thema nicht vorbeikommen wird.

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Wir blicken darin zurück auf das Jahr 2016, das Jahr nach dem sogenannten Summer of Migration, das Jahr, in dem die Zahl der geflüchteten Menschen rapide zurückging von 890 000 – ich will die Zahl noch einmal nennen – im Jahr 2015 auf nur noch 280 000 im Jahr 2016. Ich sage

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Schauen wir aber auf den vorliegenden Bericht. Ganz richtig wird darin konstatiert, dass nach Aufnahme und Unterbringung die Fragen von Integration und Teilhabe in den Vordergrund gerückt sind und uns dauerhaft weiter beschäftigen werden. Wir können davon ausgehen, dass wir vor einer Aufgabe stehen, die viele Jahre dauert – das sagt die Migrationsforschung – und auch für uns, die hier Geborenen, Veränderung bedeutet. Integration ist kein krönender Abschluss von Migration, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, und wir sind in der Pflicht, diese zu gewähren.

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Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten sind die Jahresberichte dafür bekannt, plastische Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten des Ausländerbeauftragten zu bekommen. Hervorzuheben ist aus meiner Sicht insbesondere das wichtige Thema Netzwerkarbeit zwischen den Akteuren aus Migration, Integration sowie die Zusammenarbeit der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten. Damit wird einmal mehr Folgendes deutlich: Der Ausländerbeauftragte unterstützt einerseits die Ministerien und die Ausländerbehörden, andererseits

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Ich glaube aber, dass es auch noch anderer Reformen braucht. Wir haben es bei vielen Themenstellungen ja mit dem Einstimmigkeitsprinzip zu tun. Meine Damen und Herren, ich mache ja schon lange Kommunalpolitik. Wenn in meinem Gemeinderat alles einstimmig beschlossen werden müsste, würden wir nicht vorankommen, und das ist auf der europäischen Ebene ganz genauso. Das Einstimmigkeitsprinzip ist bei 28 Staaten an vielen Stellen einfach hinderlich. Deswegen müssen wir davon wegkommen. Gerade beim Thema Migration ist das Einstimmigkeitsprinzip der große Hemmschuh, der dazu führt, dass wir keine europäische Lösung hinbekommen, obwohl wir sie doch so dringend bräuchten. Also, wir müssen wegkommen vom Einstimmigkeitsprinzip und mehr Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union durchsetzen.

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zialer Sicherung, bezahlbaren Wohnraums, gesundheitlicher Daseinsvorsorge sowie eines Rechts auf Migration.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz als Teil des Berliner Migrationspaketes sieht aber auch vor, die Schwelle zur erleichterten Abschiebung von Straftätern abzusenken. Dieser Teil könnte ein Beitrag sein, die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen langfristig sicherzustellen. Aus zahlreichen Gesprächen und Veranstaltungen in meinen sechs Jahren als Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe weiß ich, dass das Thema Kriminalität von geflüchteten und auch gegen geflüchtete Menschen besonders aufwühlt. Deshalb ist es im Sinne derer, die bei uns künftig noch Zuflucht suchen werden - und die Zahlen könnten wieder ansteigen -, wenn Straftäter bei geringeren Strafen als bisher ausgewiesen werden können, u. a. bei einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr, beispielsweise in Fällen von Drogenkriminalität. Auch bei antisemitischen Hassstraftaten wird künftig das Ausweisungsinteresse schwer wiegen, und das ist gut so.

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In der Frage der Migration geht es doch darum, dass wir ein Miteinander brauchen, einen Zusammenhalt und, meine Damen und Herren, gegenseitigen Respekt. Das kann ich in dieser Form sicherlich nicht erreichen.

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Menschenrechtsverletzungen können wir bei diesem Gesetz nicht feststellen. Umso mehr stellen wir fest, dass dieses Gesetz von Minister Seehofer nur der erste richtige Schritt in eine richtige Richtung ist. Es muss noch einiges geschehen, bis wir die Migration wieder unter Kontrolle haben.

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Um ein Beispiel zu nennen: Für Saudi-Arabien bestimmte Patrouillenboote aus der Peene-Werft in Wolgast könnten, so die bauliche Ausgestaltung dies zulässt, bei der Bundeswehr, der Wasserschutzpolizei oder auch zur Abwehr von Schlepperbanden und der illegalen Migration bei Frontex eingesetzt werden. Sie sehen: Man kann die wehrtechnische Entwicklung und damit die Verteidigungsfähigkeit und die Arbeitsplätze erhalten, wenn man bereit ist, auch mal andere Wege zu gehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Wege mit uns beschreiten würden.

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Die soziale Säule hatte ich angesprochen. Beide große Reden tragen in sich den Gedanken der Festung Europas. Das muss deutlich angesprochen werden. Mit dem Schutz der Außengrenzen ist immer auch verbunden, dass es um die Abwehr von Migration geht. Dazu wird aber nicht gesagt, was getan werden muss, um Migrationsursachen zu bekämpfen. Wenn Herr Juncker sagt, dass Afrika ein „erhabener Kontinent“ sei, dann hört sich das gut an. Die Lösung kann aber nicht sein, dass europäische Tomaten und Billighähnchen die Grundlage der Ökonomie in

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Damit komme ich zu der Kette, die Sie aufgemacht haben, Frau Zais: Asyl, Migration, Einwanderung – ich könnte ergänzen: Flüchtlinge. Ich denke, dass man Anfang der Neunzigerjahre eine Entscheidung über Rahmenbedingungen getroffen hat, unter welchen Regeln man im Bewusstsein erheblich steigender Flüchtlings- und Asylzahlen mit dem Thema umgeht. Es ist durchaus so – und da lernen wir alle dazu –, dass der Dialog der letzten Monate, vielleicht auch der letzten Jahre in Sachsen, vor allen Dingen aber auch in der gesamten Bundesrepublik – – Deshalb wehre ich mich immer ein bisschen dagegen, so zu tun, als ob der Osten ganz besonders und Sachsen noch einmal besonders speziell ist. Mit Nuancen und regionalen Unterschieden ist es ein gesamtdeutsches, ein gesamtgesellschaftliches Thema. Es ist auch ein gesamteuropäisches Thema, dass man sich der Frage stellt, wie man mit den Themen umgeht.

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diesen Ländern Afrikas zerstören und Hunderttausende zur Migration zwingen.

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Ohne den Schutz der Außengrenzen ist Schengen nicht möglich, meine Damen und Herren. Wir schauen bei Schengen natürlich auf das Thema illegale Migration, die durch Schengen verhindert werden muss, und zwar insbesondere durch ein wirksames Außenregime im Bereich der Grenzsicherung. Aber wir übersehen dabei leicht die wirtschaftliche Seite. Ich möchte einmal daran erinnern, dass BMW jeden Tag 800 Lkw-Ladungen mit Teilen für sein Automobilwerk bekommt. Die Zulieferungen erfolgen aus ganz Europa. Wenn wir dort keinen freien Warenverkehr mehr hätten, würde uns das in den internationalen Lieferketten – Großbritannien spürt das gerade – sehr stark beeinträchtigen.

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Ein weiterer Unterschied ergibt sich daraus, dass es bei den Schäfern keine unkontrollierte Migration gibt. Bestandsauffrischung wird dort nicht mit Zuwanderung gelöst. Ganz im Gegenteil, von den Schäfern wird eine Einzeltierkennzeichnung mit zwei Ohrmarken, elektronische lesbar, verlangt. Die nächsthöhere Form gibt es bei Rindern. Dort ist bei der Einziehung der Ohrmarke noch eine Gewebeprobe zu nehmen. Das heißt, dort haben wir schon den genetischen Fingerabdruck. Die Schäfer haben ständig ein Bestandsverzeichnis mitzuführen. Die Tiere haben natürlich keine direkte Residenzpflicht, aber beim Überschreiten von Landkreisgrenzen ist ein gültiges Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt und Anmeldung im neuen Landkreis mit Nachweis des genehmigten Aufenthaltsortes, spricht Weidefläche, erforderlich.

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Der Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat in seinem im Frühjahr dieses Jahres herausgegebenen Jahresgutachten 2017 darauf verwiesen, dass der Staat Afghanistan im Gefährdungsindex – dieser Gefährdungsindex beschreibt das Risiko des Staatszerfalls – den gleichen Punktwert wie Syrien erreicht. Mit 2,7 Millionen Flüchtlingen ist Afghanistan nach Syrien das Land mit den zweitmeisten internationalen Flüchtlingen weltweit. Mit 12 262 Erstanträgen im Zeitraum von Januar bis August 2017 liegt laut dem Geschäftsbericht des BAMF Afghanistan nach Syrien und dem Irak mittlerweile auf Platz 3 der stärksten Herkunftsländer.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet im Rahmen einer Einzelfallprüfung über jeden Asylantrag und darüber, ob sogenannte Abschiebeverbote vorliegen, und dies unter Einbeziehung sämtlicher individueller Umstände wie Ethnie, Herkunftsregion, Konfession, Familienstand und Herkunft.

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Hinsichtlich der Sicherheitslage in Afghanistan stützt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insbesondere auf den jeweils aktuellen Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes. Nach diesem Bericht ist eine pauschale Bewertung der Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung in