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Ein zweiter Schwerpunkt war der Umgang mit den Petitionen im Zusammenhang mit der Überstellung auf der Basis der Dublin-III-Verordnung und hier insbesondere die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Darüber haben wir in unserem Petitionsausschuss in der Vorprüfungskommission schon häufiger gesprochen. Die Dublin-III-Verordnung regelt – das wissen Sie –, welcher Staat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Rückführungen zur Durchführung der Asylverfahren in die dafür zuständigen Staaten führen in der Praxis recht häufig zu humanitären Problemen. Die Betroffenen haben vielfach nachvollziehbare Einwände gegen ihre Rückführung und wenden sich deshalb an die Petitionsausschüsse der Bundesländer. Aber die Länder dürfen diese Petitionen überhaupt nicht behandeln. Der Bund ist sowohl zuständig für die zielstaatsbezogenen Abschiebehindernisse als auch für die Hindernisse in den einzelnen Ländern selbst.

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Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, die im letzten Jahr auf der Bundesebene im Aufenthaltsrecht beschlossen worden sind, direkt auf die Arbeit im Petitionsausschuss ausgewirkt haben. Ich glaube, es gibt schon einen Grund, warum nicht sehr viele Petitionen von Syrern bei uns gelandet sind. Das hatte damit zu tun, dass die Aufnahmeprogramme sowohl des Bundes als auch der Länder gewirkt haben. Das zeigt: Wenn man legale Wege der Migration oder der Flucht organisiert, dann kann den Menschen schneller geholfen werden, und es müssen keine „Umwege“ über den Petitionsausschuss gegangen werden. Von daher gesehen, kann ich nur dazu ermuntern, in einer sehr schwierigen humanitären Situation Aufnahmeprogramme aufzulegen.

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Sie ist schlecht; denn – ich konstruiere ein Beispiel – wenn zwei Nachbarn ihre Petitionen in gleicher Angelegenheit beim Hessischen Landtag einreichen, behandeln wir die eine, weil wir ganz zufällig zuständig sind, und müssen die andere – die Vorsitzende hat darauf hingewiesen – zuständigkeitshalber an den Bund geben, weil für die zielstaatsbezogenen Regelungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig und das eine Bundesangelegenheit ist.

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Wir begrüßen daher die Vereinbarung der Innenminister von Bund und Ländern, die Zahl der Bediensteten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – deutlich zu erhöhen und insbesondere Anträge von Kosovaren und Albanern schnellstmöglich abzuschließen. In diesem Zusammenhang sind auch deutsche Hilfen zur Kontrolle der EU-Außengrenze zu Ungarn und bei der Unterstützung von serbischen Behörden bei der Aufdeckung von Dokumentenfälschungen zielführend.

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Meine Damen und Herren, auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss sich etwas ändern. Die Verfahren dort dauern absolut zu lange. Das kann man nicht hinnehmen. Diese lange Dauer hat den Nachteil, dass wir nicht wissen, wer nun im Lande bleiben kann und wer nicht. Solange aber diese Entscheidung nicht getroffen ist, können viele andere Maßnahmen nicht vollzogen werden. Deshalb ist es notwendig, dass das Bundesamt zu schnelleren Verfahren kommt und wir Lösungen finden, wie dieser Berg von derzeit rund 300.000 unerledigten Verfahren vermindert wird und wir mit den neuen Herausforderungen der Menschen, die täglich kommen, intelligenter fertig werden.

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Für all diese Herausforderungen werden wir auch die Unterstützung des Bundes brauchen. Genau darüber wird in diesen Tagen verhandelt, und hoffentlich kommen wir am Donnerstagabend zu einem guten Ergebnis; denn wir brauchen die Unterstützung des Bundes. Wir können als Land nicht alles allein schultern. Wir brauchen eine bessere Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, damit schnell entschieden wird und wir schnell Klarheit haben.

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Meine Damen und Herren, dabei geht es nicht um eine Unterscheidung in gute und schlechte Flüchtlinge, sondern es geht darum, festzustellen, welche Menschen an Leib und Leben bedroht sind und unsere Hilfe brauchen, und welche Menschen aus anderen, wenn auch sehr verständlichen Gründen in unser Land kommen. Darum geht es, wenn wir über eine bessere Ausstattung und schnellere Entscheidungsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge reden.

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Das heißt im Klartext: Wir ergänzen mit unseren vorzüglichen Maßnahmen, die eine konzertierte Aktion sind, die Maßnahmen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit und andere Träger zur

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Das zeigt, dass unser hessisches Schulsystem enorm flexibel ist. Das weiter Gehende, das Sie fordern, ist eine vernünftige Grundidee, die aber das System der beruflichen Schulen überfordert und auch ihren originären Bildungsauftrag nicht ganz erfasst. Hier sind auch andere Bildungsträger gefordert. Die anderen Bildungsträger sind natürlich wichtige Partner im Bereich von Bildung, Ausbildung und Fortbildung. Ich will als Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennen.

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Im Einwanderungsland Deutschland müssen wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Darüber können wir heute debattieren. Der Weg, Zuwanderung allein den Wünschen der Wirtschaft folgend zu organisieren, ist ein falscher, das haben wir aus den Erfahrungen der vergangenen Jahren lernen können. Daher müssen wir uns Gedanken machen, wie wir zukünftige Migration in diesem Land organisieren wollen. Gerade integrierte und gut ausgebildete Kinder von Gastarbeitern verlassen in den letzten Jahren dieses Land. Wir müssen uns fragen, warum. Ein Grund liegt in der mangelhaften Anerkennungskultur, und auch die Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse dauert viel zu lange. Viele sind aus rechtlichen Gründen gehindert, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Die Umsetzung läuft halbherzig und braucht zu lange – auch das müssen wir kritisieren und ändern.

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1967 der erste Charterflug Berlin-Istanbul, 1972 der erste türkische Imbiss in Berlin, 1973 die erste Präsentation türkischer Erzeugnisse auf der Grünen Woche. Und es ist auch allen öffentlichen Mären zum Trotz ein Erfolg in der beruflichen Ausbildung. Während der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Wohnbevölkerung 18,7 Prozent beträgt, beträgt er im Bereich der beruflichen Bildung bei den jungen Menschen 28,6 Prozent. Kurzum: Migration hat nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmer, Investoren, Arbeitgeber und Ausbilder in das Land und damit in unsere Stadt gebracht.

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Nicht unerwähnt lassen will ich auch, dass zu dem allen der Regierende Bürgermeister sich immer weggeduckt hat, wenn es darum gegangen wäre, zum Thema Integration und Migration Stellung zu beziehen. Als Sarrazin durch Berlin zog und Folien auflegte, wie viel mehr Geld Berlin hätte, wenn Migrantinnen und Migranten keine staatlichen Leistungen bezögen, lange noch bevor er sein schreckliches Buch geschrieben hat! Er hat auch geschwiegen und sogar sein Publikationstermin verlegt, als das ganze Land über Sarrazins Ausschluss debattierte.

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Das sind keine Randfragen, sondern Kernfragen, vor denen wir als Hauptstadt stehen. Eine Metropole wie Berlin ist immer auch eine Hauptstadt von Migration und Integration. Ja, es wäre vermessen zu sagen, wir haben auf alles eine Antwort. Aber es ist ganz sicher, dass mit Positionen wie „Wir sind kein Einwanderungsland“ und mit Debatten, wie sie im vergangenen Jahr geführt worden sind, die Stadt nicht vorankommt. Ganz im Gegenteil, sie haben viele Bürgerinnen und Bürger tief verletzt! Deutschland schafft sich nicht ab. sondern Deutschland erfindet sich neu. So heißt auch das neue Buch von Frau Sezgin, und der Titel trifft auch auf Berlin zu. Berlin erfindet sich neu – nach Anwerbeabkommen und Mauerfall und mit unzähligen Menschen, die aus allen Ländern der Welt kommend Berlin zu dem gemacht haben, was es ist: eine weltoffene, lebenswerte, multikulturelle Stadt. – Uns gelingt die Integration.

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Deshalb freue ich mich, wenn der Ministerpräsident in Interviews – gerade heute wieder in der „HNA“ – darüber redet, dass die Zahlen deutlich sinken müssen. Herr Ministerpräsident, ich frage Sie aber: Was soll denn dazu führen, dass sie sinken? Gibt es konkrete, abgestimmte Vorschläge? Gibt es in der Koalition in Berlin abgestimmte Vorschläge? Oder sind das wieder nur wohlfeile Reden? Sind das Reden nach dem Motto „Wir müssen schneller abschieben“, obwohl in Hessen die Verwaltungsrichter oder die Amtsrichter fehlen, die letztendlich in diesem Bereich notwendig sind? Darüber, dass im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Mitarbeiter fehlen, reden wir seit Monaten.

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Der aktuelle Referentenentwurf der Großen Koalition sieht vor, subsidiär Schutzberechtigten den Familiennachzug dauerhaft zu erschweren. Für einen Zeitraum von zwei Jahren soll der Familiennachzug für diese Gruppe von Schutzberechtigten komplett ausgesetzt werden. Bundesinnenminister de Maizière hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits angewiesen, syrischen Flüchtlingen nicht mehr automatisch den Schutzstatuts der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen. Möglichst viele der Bürgerkriegsflüchtlinge sollen den schwächeren Status der subsidiär Schutzberechtigten erhalten.

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Abschließend will ich darauf hinweisen – Kollege Bocklet hat das schon gemacht –, dass wir weiterhin behutsam bei der Frage von Abschiebungen nach Afghanistan vorgehen werden. Die humanitären Hintergründe sind nicht nur unseren Behörden, sondern auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr wohl bewusst. Es wird daher keinen pauschalen Abschiebestopp geben; im Einzelfall werden aber Prüfungen vorgenommen werden. – Vielen Dank.

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Nach einer nicht repräsentativen Umfrage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben 21 % der zwischen 2013 und August 2014 nach Deutschland gekommenen Syrer in ihrem Heimatland einen Hochschulabschluss erworben. Aber eine im Oktober dieses Jahres erschienene Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellt fest, dass die Flüchtlinge mittlerweile sogar niedrigere Qualifikationen haben als die bereits hier lebenden Ausländer.

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Wir haben mit der Enquetekommission „Migration und Integration“ gute Erfahrungen gemacht. Dementsprechend beantragen wir hier die Einsetzung einer Enquetekommission für die Schulpolitik.

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Erstens. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, welche Antwort auf die zunehmende Gründung von weltanschaulichen und konfessionellen Schulen gegeben werden kann. Mit der Migration gehen religiös motivierte Ansprüche von islamischer Seite einher, ebenso an Veränderung von Gesellschaft mitzuwirken wie die christlichen Gemeinden. Ich nenne nur die Stichworte Gülen und DITIB.

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Zunächst ist es so, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass sowohl der Integrationsausschuss – also der Beirat für Integration und Migration – oder die Integrationsbeauftragten der Bezirke ihre Zusammenarbeit aufgekündigt haben. Im Gegenteil gibt es sehr intensive Arbeits- und Gesprächskontakte zwischen allen Seiten.

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Dann sind Sie übergegangen zu den Fragestellungen, die es in der vergangenen Woche zum Beirat für Integration und Migration gegeben hat. Am Montag wird die letzte Sitzung des Beirats stattfinden. Es liegt eine überaus erfolgreiche Arbeit des Gremiums vor. Allein der Vorwurf, der hier jetzt unterstellt worden ist, dass es dort eine Instrumentalisierung der Mitglieder durch meine Person gegeben habe, ist schon sehr merkwürdig. Er ist sowohl von mir als auch von allen anderen Beteiligten zurückzuweisen. Ich finde es seltsam zu sagen, dass IHK, Handwerkskammer, UVB, alle Staatssekretäre der SPD und auch die Migrantenvertreterinnen und -vertreter, die gewählt worden sind, sich von einer Senatorin instrumentalisieren lassen. Diesen Vorwurf hier in Frageform gekleidet vorzutragen, das sollte man sich noch einmal überlegen.

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Senatsbeauftragten für Migration und Integration entlassen!

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Selbstverständlich steht auch unsere Metropolregion vor echten Herausforderungen. Auch sie muss sich permanent weiterentwickeln. Sie unterliegt einem stetigen Wandel und muss ihre Ziele ständig neu definieren. Es sind die aktuellen Megatrends – wie Migration und demografischer Wandel, wie Digitalisierung, wie Antworten auf den Klimawandel –, die gerade in den Metropolen dieser Welt wie in einem Brennglas gebündelt werden.

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Die aktuelle Frage – das Thema ist gestern angesprochen worden – lautet jetzt: Wieso müssen Flüchtlingsdaten eigentlich einmal vom Land Hessen erhoben werden und dann später noch einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge? Es reicht doch vollkommen aus, wenn man das einmal macht.

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In § 4a Abs. 1 der Integrationskursverordnung wird auf § 9 Abs. 2 verwiesen. Nach dieser Vorschrift befreit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag folgende Teilnahmeberechtigte von der Kostenbeitragspflicht: erstens Teilnahmeberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, also ALG II als Grundsicherung für Arbeitsuchende, zweitens Teilnahmeberechtigte, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, also Sozialhilfe, drittens Teilnahmeberechtigte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und viertens Teilnahmeberechtigte, für die eine Kostenbeitragspflicht unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und der wirtschaftlichen Situation eine unzumutbare Härte darstellen würde.

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Das wahre Gesicht dieser Koalition zeigt sich beim Thema Integration immer stärker, und es ist schwer vorstellbar, dass das alles in eine Richtung gehen wird, wie es der Regierende Bürgermeister in seiner Rede angedeutet hat – nach dem Motto: Legt euch doch noch nicht so fest! Lasst uns doch ein bisschen Zeit, damit wir vielleicht noch das eine oder andere Vorurteil ausräumen, das ihr in Bezug auf uns habt! – Aber dazu muss ich sagen: Der Senat hat sich in der Zeit, in der er bislang agiert hat, in erster Linie dadurch ausgezeichnet, dass der eine Koalitionär dem anderen nicht auf die Füße tritt. In Bezug auf die Ressortverteilung kann ich mir insofern nur wünschen, dass fast alle Themen im Zusammenhang mit Integration und Migration dem Innensenator weggenommen und der Integrationssenatorin zugesprochen werden. Das sind die Anträge, auf die Sie sich schon mal vorbereiten können. – Vielen Dank!

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Es geht hier nicht um Entmachtung. Im Gegenteil! Das Land Berlin misst dem Politikfeld Integration eine besonders hohe Bedeutung bei. Die Aufwertung wird durch die Installation einer neuen Fachabteilung Beauftragte/-r des Senats von Berlin für Integration und Migration in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sichtbar. Die eigene Pressestelle und der persönliche

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Herr van Ooyen hat gerade auch über Integration geredet. Ich finde, man sollte einmal die Tatsachen zur Kenntnis nehmen; und das muss man einmal betonen: Gelungene Integration ist bei uns der Normalfall. Integrationsprobleme sind die Ausnahme. – Wenn Sie den Bericht der Enquetekommission „Migration und Integration“ nachlesen, dann werden Sie das auch so sehen. Das soll nicht bedeuten, dass wir vor den Problemen die Augen verschließen, sondern man muss einfach Realitäten und Fakten zur Kenntnis nehmen.

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Im Übrigen gibt es jenseits der 23 Jahre in den Wirtschaftsressorts, in den Sozialressorts, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei freien Trägern eine Vielzahl von Angeboten. Warum sollen wir zu denen in Konkurrenz treten? Das haben Sie mir bisher nicht plausibel erklären können.

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die Bildungswerke, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und noch viele freie Träger –, dass wir die Chancen dieser Unterschiedlichkeit nutzen müssen

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Im Sinne der Verordnung EG-Nr. 1935/2004 dürfen Lebensmittelverpackungen unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit des Menschen gefährden. Findet ein Übergang von Substanzen aus der Verpackung an das zu verpackende Lebensmittel statt, so bezeichnet man dies als Migration. Verbraucherschutzorganisationen befürchten, dass besonders Inhaltsstoffe von Kunststoffverpackungen an die enthaltenen Produkte abgegeben werden könnten.