Nächster Punkt: Sie fordern einen Internetpranger für Unternehmen, die schwere Regelverstöße begangen haben. Auch hier frage ich mich, weshalb. Arbeitgeber, die gegen Gesetze verstoßen, müssen sanktioniert werden. Dies ist bestehende Gesetzeslage und ich kann auch nicht erkennen, dass außer ein wenig Populismus ein solcher Pranger zur Verbesserung in der Arbeitswelt beitragen soll, ganz zu schweigen von Problemen beim Datenschutz.
Der Datenschutz sowie wirksame Kontrollen von Dritten müssen gewährleistet sein, gerade dann, wenn solch heikle Software bestellt wird. Das kann man entsprechend unterbinden, wenn man in Bremen diesem Antrag, den wir heute auf den Weg bringen werden, Rechnung trägt, dass bei der Bestellung von Software, wenn Verhandlungen mit der Privatwirtschaft stattfinden, die genannten Beschlusspunkte eingehalten werden, damit man jederzeit den Quelltext einsehen, Veränderungen vornehmen, aber auch
Das ist der Hintergrund, das macht die Sache so kompliziert, und deswegen, wie gesagt, haben wir uns klar und deutlich dafür entschieden, dass wir diese Maßnahmen nur dann fortsetzen werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definiert sind und wir mit dem Datenschutz keine Probleme haben. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Richtlinien liegen uns die formalen Regelungen für die Arbeit des Bewertungsausschusses vor. Wie mein Vorredner begrüße auch ich im Namen unserer Fraktion ausdrücklich, dass es diese Regelungen gibt. Es sind Regelungen, die auch dem Datenschutz Rechnung tragen, die notwendige Geheimhaltungen im Detail regeln. Es sind aber auch Regelungen, die zugleich die Rechte der Betroffenen wahren und ihre Eingriffs- und Beteiligungsrechte sichern. Darüber sollte hier, denke ich, auch kein Streit entfacht werden. Wir halten es deshalb für richtig und notwendig, diese Richtlinien zu verabschieden und werden ihnen auch zustimmen. Das, was von Ihnen, Herr Bartl, angesprochen wurde, ist ja nur die Grundlage dieses Ganzen. Die Grundlage dieser Richtlinie ist der Auftrag, der im Artikel 118 der Sächsischen Verfassung erteilt wird, ein Auftrag, der auch in § 1 des Abgeordnetengesetzes aufgenommen wurde und der sich im Wahlgesetz nahezu wortgleich wiederfindet.
Die Regelungen über die Annahme von Geld und Sachspenden sowie den Datenschutz sind geeignet, das Vertrauen in Volksbegehren zu erhöhen. Auf das Maßnahmenpaket passt der Satz: Viele kleine Schritte ergeben auch einen großen Schritt. – Einen richtig großen hätten wir uns allerdings auch vorstellen können.
betrifft wohl jeden und hat nicht nur im weitesten Sinne mit Datenschutz zu tun.
Aus der Anhörung darf ich Ihnen zwei Zitate nennen, die belegen, dass wir uns, glaube ich, sehr große Mühe damit gegeben haben, alle im Vorfeld geäußerten Bedenken bei diesem Gesetzentwurf zu berücksichtigen. So hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Frau Hartge, ausgeführt, dass die Regelung, die vorgelegt wird, im Vergleich mit den bereits bestehenden Regelungen zahlreicher anderer Bundesländer die engste und beste Lösung sei, um den Bereich Bestandsdaten zu regeln.
Wir können uns eine Konzentration auf die Brennpunkte vorstellen. Diese Fragen werden jedoch durch das Polizeiaufgabengesetz in Form der polizeilichen Videoüberwachung erfasst. Die Überwachung des Innenbereichs von Bahnhöfen wird durch das Hausrecht gedeckt. Wenn Bedarf für eine Videoüberwachung besteht, sollte die Zuständigkeit dafür besser bei der Polizei angesiedelt sein. Wir werden uns einer gesetzlichen Regelung nicht verweigern, wenn enge Grenzen gezogen werden. Wir wollen keine Regelung, die die Videoüberwachung in beliebigem Umfang zulässt, sondern eine Regelung, die dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Menschen das nötige Gewicht gibt.
uns das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Entscheidung zum Bayerischen Versammlungsgesetz gezeigt. Eine generelle Aufnahme und ein generelles Sammeln von Daten aufgrund dieser Situation ist unzulässig und insoweit Gegenstand der Entscheidung gewesen. Allerdings wehren wir uns nicht dagegen, gewisse Probleme auch unter dem Gesichtspunk des Datenschutzes zu sehen. Aber sehen wir es einmal so: Sie haben, Frau Guttenberger, mit der Normenbestimmtheit und Normenklarheit und mit einem - was Sie so angedeutet haben - Werkzeug operiert. Normalerweise ist im Spannungsverhältnis zwischen persönlichem Datenschutz und der Berücksichtigung öffentlicher Belange wie der Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit notwendig.
Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stehen nach dem Landesdatenschutzgesetz Befugnisse zu, die sicherstellen, dass er seine Kontrollfunktion nach Para graf 30 des Sicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ausführen kann. Dies beinhaltet auch die Durchführung von Anlass unabhängigen Kontrollen in den jeweiligen Behörden und Ministerien, den freien Zutritt zu Diensträumen, Auskunft und Einsicht in Unterlagen und selbstverständlich in Datenverarbeitungssysteme.
Diese Befugnisse greifen allerdings eher – das ist nun mal an einer Sache so – vor Einbrüchen und Diebstählen, denn danach. Sicherlich ist es in einem solchen Fall hilfreich, im Benehmen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit das entsprechende Sicherheitskonzept äußerst kritisch zu hinterfragen und im Einzelfall nachzubessern. Mitteilungspflichten hat der Gesetzgeber lediglich zu Verbund- und Abrufverfahren, die in besonderer Weise in die Rechte der Betroffenen eingreifen, und zu Datenverarbeitungen, die zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung vorgesehen sind. Diese bewusste Einschränkung dient letztendlich auch der Deregulierung und der Entbürokratisierung.
Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass alle in den Landesbehörden eingeführten und angewandten IT-Verfahren mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, und ferner, dass die mit diesen abgestimmten und nach dem BSI-Grundsatzhandbuch erstellten
Auch die Regelungen zum Datenschutz stellen uns nicht zufrieden. Es gibt zwar Verbesserungen, aber es sind zu wenige. Die GEZ darf beispielsweise weiterhin die Anschriften der Bürgerinnen und Bürger bei Adressagenturen einkaufen. Das halten wir für sehr problematisch, weil die GEZ bereits heute einen besonderen Zugang zu Daten über die Einwohnermeldeämter hat. Unserer Ansicht nach wird
Nun zur Antwort des Senats! Es wird sehr deutlich – übrigens gibt der Senat das selbst zu –, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit noch nicht ganz zufrieden ist mit der Veröffentlichungspraxis.
Ich zitiere aus der Mitteilung des Senats: „In diesem Zusammenhang wird auch der Befund der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfrei––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die Gesetzesnovelle beinhaltet des Weiteren Regelungen zum Datenschutz. Diese sollen sowohl den Behörden als auch den Tierhaltern eine effektive oder schnelle Datenübermittlung ermöglichen und vor allen Dingen künftig Doppelarbeiten vermeiden.
Das ist zum einen, dass die Zuständigkeit der Amtstierärzte als Leiter der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten beibehalten wird. Das ist zum Zweiten, dass der Amtstierarzt eine besondere zusätzliche Qualifikation erwerben muss, bevor er als approbierter Tierarzt die hoheitlichen Aufgaben des Amtstierarztes ausführen darf. Drittens begrüßen wir, dass die Festlegung, einen Tierseuchenbekämpfungsdienst gesetzlich festzuschreiben, mit diesem Ausführungsgesetz jetzt auch in Brandenburg umgesetzt werden kann und wird - das ist absolut notwendig und auch positiv. Die Regelungen zum Datenschutz für den Informations- und Datenaustausch zwischen den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der obersten, der oberen und unteren Landesbehörden ist notwendig und richtig. Ich denke, die Ergänzung um das Landeslabor Berlin-Brandenburg und die Tierseuchenkasse ist an dieser Stelle ebenfalls geboten.
Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen folgende Punkte: Tagesordnungspunkt 3 - Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln für Abgeordnete -, 16 - Große Anfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung -, 19 Große Anfrage zur Lage und Entwicklung des Handwerks -, 21 - verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung -, 65 - Schutz personenbezogener Daten in der europäischen Zusammenarbeit -, 68 - Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der Innovationsstiftung -, 69 - Europabericht 2008 -, 70 Verfassungsschutzbericht 2007 - und 71 - Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2008.
Ich hätte mir gewünscht, dass der Datenschutz, der einen großen Teil der Verbraucherschutzrechte ausmacht, auch bei Ihnen angesiedelt worden wäre. Ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass er hauptsächlich unter Sicherheitsgesichtspunkten im Innenministerium vor sich hin vegetiert. Als Ministerpräsident Seehofer noch in Berlin für das Thema zuständig war, gab es außer Wunschdenken nur wenig, Verbesserungen auf jeden Fall nicht. Seine Nachfolgerin Ilse Aigner steht ihm im Wunschdenken, das sie auf Pressekonferenzen verkündet, in nichts nach.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aufgrund eines Einzelfalles in Augsburg noch kurz feststellen: So wichtig der Datenschutz ist - daran gibt es überhaupt keinen Zweifel -, aber fest steht auch: Wir müssen bei den Fragen des Kinderschutzes den Schutz des einzelnen Kindes, den Schutz und die Förderung der Familien in den Mittelpunkt rücken. Hier dürfen wir keine Abstriche zugunsten anderer Dinge machen. Kinderschutz muss im Mittelpunkt stehen. Ich bitte, das auch bei den Diskussionen über den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Telekom-Abhörskandal verurteilen, unverzüglich Konsequenzen ziehen, Datenschutz stärken, Drucksache 5/1528.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Telekom-Abhörskandal verurteilen, unverzüglich Konsequenzen ziehen, Datenschutz stärken – Drucksache 5/1528 –
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir reden also heute nicht nur über den aktuellen Telekom-Skandal, es geht um ein grundsätzliches Verständnis für den Datenschutz. Seit Jahren können wir die zunehmende Tendenz beobachten, dass datenschutzrechtliche Belange zunehmend dem vermeintlichen Sicherheitsbedürfnis geopfert werden.
Und ich möchte an dieser Stelle zitieren aus dem „Behörden Spiegel“: „Der private Überwachungsstaat“. Zitat: „,Staat im Staate‘, das gibt es nun öffentlich zu bestaunen. Allerdings nur als Teilansicht, denn was bei Telekom und Bahn zumeist legal, aber auch kriminell ‚spioniert‘ wurde, gibt es auch im Handel, der Finanzwirtschaft und der Informations- und Kommunikationsbranche selbst. Und immer verwischt die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem. Datenschutz ist eine stumpfe Waffe, ein zu häufig als überflüssiges Hindernis angesehenes Relikt. Es bleibt aber längst nicht bei der Informationsbeschaffung, der Auswertung folgen auch Konsequenzen. Dies sind Handlungen ohne das Licht der Öffentlichkeit, effizienter und wirkungsvoller als eben eine Einschaltung staatlicher Stellen wie Polizei und Justiz.“ Zitatende. Und eine Unterschrift darunter ist: „Sicherheit in einer Parallelgesellschaft“.
In Mecklenburg obliegt – und jetzt wird es für Sie ganz spannend, liebe Kollegen von der linken Seite –, in Mecklenburg obliegt die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, einer unabhängigen Stelle. Dieser Stelle obliegt es, Unternehmen des Landes auf Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren und gegebenenfalls auch fortzubilden.
kann ich auch nichts über die Qualität der Aufsichtstätigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz in diesem Punkt sagen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Telekom-Abhörskandal hat gerade uns als Liberale schockiert. Er beweist einmal mehr, dass der Datenschutz in unserem Lande immer mehr zu einem Bürgerrecht zweiter Klasse wird
Bei der Telekom wurden systematisch Verbindungsdaten ausgespäht, um telefonische Kontakte zwischen Journalisten und Mitarbeitern des Unternehmens nachweisen zu können. Es wurden sogar interne und externe Mitarbeiter auf Betriebs- und Aufsichtsräte angesetzt. Die Telekom hat sich somit im Bereich Datenschutz quasi zur rechtsfreien Zone erklärt. Die bekannt gewordenen Fälle sind eklatante Verletzungen des Datenschutzes sowie des Fernmeldegeheimnisses. Zu den strafrechtlichen Dingen ist hier genug gesagt worden, darauf brauche ich nicht weiter einzugehen.
Damit ist es klar, meine Damen und Herren, wir leben in einer Informationsgesellschaft. Früher brauchte ein Kurier zwei Wochen, falls er ankam, um eine Nachricht zu überbringen, heute genügt ein Knopfdruck, um das Millionenfache von Informationen in kürzesten Zeiten über alle mögliche Datenleitungen und sogar durch die Luft zu jagen. Deswegen braucht es Vertrauen in diese Systeme. Aber nur ein wirksamer Datenschutz schafft Vertrauen. Ansonsten wird jeder beim einfachen Telefonieren Misstrauen haben. Das wollen wir nicht. Das kennen wir irgendwoher, aber das wollen wir nicht wiederhaben.
Unter dem Eindruck des 11. September 2001 wurde an die Bürgerrechte in wachsender Geschwindigkeit und an die Intensität die Axt gelegt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das sogenannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und das Finanzmarktförderungsgesetz, mit dem das Bankgeheimnis quasi abgeschafft worden ist. Auch die Erhebung und Speicherung biometrischer Daten wurde eingeführt. Mit diesem Verhalten haben die rot-grüne Bundesregierung und die Große Koalition letztlich den Boden zur Aufgabe des Datenschutzes bereitet. In der letzten Zeit aufgedeckte Fälle belegen, wie wichtig effektiver Datenschutz auch im privaten Bereich ist. Die Unternehmen müssen den Schutz der informellen Selbstbestimmung gegenüber ihren Mitarbeitern wahren.
Gerade deswegen sind Wirtschaftsunternehmen in der Pflicht, Persönlichkeitsrechte sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren und in ihrer Unternehmenspolitik anzuwenden. Das gebieten Rechtsstaat und Moral. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Daten nicht zu gesetzwidrigen Zwecken missbraucht werden. Die Wirtschaft darf den Datenschutz als lästige Pflichtübung verstehen. Die jüngsten Ereignisse, nicht nur bei der Telekom, zeigen, dass das Datenschutzbewusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft dringend verbessert werden müssen. Unternehmensspionage darf nicht mit Mitarbeiterspionage bekämpft werden.