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wieweit Behörden, Ämter oder die Polizei dieses Portal nutzen können, ohne ebenfalls datenschutz rechtlich fragwürdig zu agieren. Im Gegensatz zu Facebook muss sich die Polizei Bremen nämlich an die Datenschutzgesetze halten, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Infor

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Deutlichkeit: Der Datenschutz muss voll und ganz gewährleis tet werden, damit wir so etwas einführen können.

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Was sich nun in Bezug auf die heutige Debatte, meine Damen und Herren, ganz aktuell zugetragen hat, war die Verabschiedung des Entschließungsantrags Drucksache 5/1074, der im Sächsischen Landtag von CDU und FDP im Hinblick auf den Datenschutz und auf eine Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragen gestellt wurde. Meine Damen und Herren von den Grünen – Sie sind hier im Moment nur spärlich vertreten –, Sie haben sich nun aufgemacht – das muss man in diesem Hohen Haus lobend erwähnen –, den in Sachsen vorliegenden Entschließungsantrag von Schwarz-Gelb 1 : 1 zu übernehmen und hier im Landtag von Baden-Württemberg mit Ihrem Entschließungsantrag Drucksache 14/5992-1 einen in den Ziffern 1 und 2 von Abschnitt I fast wortgleichen Antrag einzubringen. Das muss man ausdrücklich anerkennen.

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In der Debatte sind zwei Punkte offengeblieben, die Kollege Wolf gerade angesprochen hat. Der eine ist die Frage des Datenschutzes. Hier ist für uns als sozialdemokratische Fraktion ganz klar, dass wir eine stärkere Einbindung des Datenschutz

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Wir haben in diesem Land in den letzten Jahren große Debatten zum Datenschutz und zu den ebenso großen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehabt. Bezüge oder wenigstens Hinweise auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, auf die Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme haben jedoch überhaupt keinen Eingang in diesen Staatsvertrag gefunden. Man regelt darin technische Fragen, man regelt wirtschaftliche Fragen, aber

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Ein entscheidendes Instrument wird der IT-Planungsrat auf der Grundlage dessen sein, was er sich als innere Verfassung gibt. Deren Ausgestaltung ist deshalb so wichtig, weil wir es natürlich nicht mehr schaffen, im Ratifizierungsprozess des Staatsvertrags eine ausdrückliche Fixierung auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung in den Staatsvertrag selbst hineinzunehmen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Bereitschaft der Landesregierung, im Vorfeld von einzelnen Beratungen und Festlegungen in diesem IT-Planungsrat auf Landesebene die Kooperation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ebenso herbeizuführen wie mit den kommunalen Landesverbänden.

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Jetzt liegen zwei Entschließungsanträge vor, einer von der Fraktion GRÜNE und einer von der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP. In Zeitschriften gibt es mitunter Rätsel mit der Aufgabe: Finde fünf Unterschiede. Dabei werden zwei Bilder nebeneinander gezeigt. So könnte man dies auch mit den beiden Anträgen machen: Sie sind quasi identisch. Wir haben unseren Antrag eingebracht, weil Sie im Innenausschuss noch nicht die Bereitschaft hatten erkennen lassen, wenigstens die verbliebenen Möglichkeiten, die wir noch haben, zu nutzen, um auf das Thema Datenschutz im Bereich des IT-Planungsrats tatsächlich Einfluss zu nehmen.

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Gerade die im Staatsvertrag vorgesehene vorrangige Verwendung bestehender Marktstandards darf nicht dazu führen, dass Verfahren ohne angemessenen Datenschutz beschlossen werden.

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Herr Kollege Kluck, nur eine Klarstellung von meiner Warte aus: Das Urteil des EuGH würde uns, glaube ich, nicht verpflichten, den öffentlichen und den nicht öffentlichen Datenschutz unter einem Dach zusammenzulegen. Wir tun dies gleichwohl, weil wir in der Sache vorankommen und uns nicht über Formalismen streiten wollen. Aber das ist schon ein wesentlicher Schritt nach vorn. Über alles andere werden wir dann reden.

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In Baden-Württemberg – das will ich noch sagen – werden auch alle anderen Ressorts sowie die Kommunen über die kommunalen Landesverbände und auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz eng eingebunden; das habe ich schon in der Ersten Beratung erwähnt.

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Noch in der Ministerpräsidentenkonferenz am 21./22. Oktober 2010 sind in den Entwurf des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Reihe von Änderungen eingeführt worden, die sich unter anderem aus der Anhörung der Länder am 11. Oktober 2010 in Berlin ergeben hatten. Das betrifft unter anderem die Frage der Mitarbeiterzahl und deren Staffelung, die Beitragspflicht für Kfz im nicht privaten Bereich und den Datenschutz.

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Für uns ist besonders wichtig, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich unverändert bleiben. Wir werden das Ganze im Rahmen einer Anhörung, die wir zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beantragen werden, näher erörtern können. Ich denke, da wird eine Rolle die Diskussion über den Datenschutz spielen. Es war in der letzten Legislaturperiode gute Tradition im Medienausschuss, dass wir eigene Anhörungen zu Rundfunkstaatsverträgen organisieren.

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Beim Datenschutz haben wir GRÜNEN jedoch weiterhin unsere Bedenken. Ziel muss es sein, weniger Daten zu erheben als bisher und auch die Methoden zu ändern. Die Schnüffelpraxis der GEZ fällt hoffentlich mit dem vorliegenden Vertrag endgültig weg. Die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten durch die GEZ muss jedoch besonders strengen Kriterien unterliegen. Unklarheiten im Handlungsspielraum, die sich der GEZ nun bieten, müssen aus dem Weg geräumt werden. Wir müssen, wenn die Umsetzung des Vertrages kommt, kontrollieren, inwieweit diese Handlungsspielräume ausgeschöpft werden oder nicht im Sinne des Datenschutzes stattfinden.

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Eine langfristige Speicherung der Daten ist aus unserer Sicht nur dann erlaubt, wenn wichtige Gründe vorliegen; denn ein Systemwechsel macht keinen Sinn, wenn der Datenschutz nicht endlich verbessert wird.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Großen und Ganzen sehen wir GRÜNEN, dass die Änderung der Rundfunkfinanzierung in die richtige Richtung geht. Sie wird eindeutig die Akzeptanz der GEZ und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steigern. Wir werden auch weiterhin diese Entwicklung begleiten. Wir müssen jedoch dabei kritische Fragen besonders im Hinblick auf den Datenschutz stellen. Der Diskussion im Medienausschuss darüber blicken wir jedoch als GRÜNEN-Fraktion positiv entgegen.

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Zum Antrag Drucksache 15/1311 wird die Überweisung federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. Hier soll sich der Unterausschuss Datenschutz der Sache annehmen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Parlamentarier nehmen uns heute eine halbe Stunde Zeit, um über eine Vorschrift zu reden, die das Bundesverfassungsgericht vor mehr als eineinhalb Jahren für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat. Juristen hier im Haus haben schon richtig darauf hingewiesen. Es schlagen zwei Seelen in meiner Brust: Der Jurist in mir fragt sich in der Tat: Was soll das? - Wenn das Gesetz nichtig ist, dann wird es nicht angewendet. Das wird in den Gesetzessammlungen üblicherweise über eine Fußnote geklärt. Der Datenschützer in mir freut sich aber, weil uns das Gelegenheit gibt, einmal grundsätzlich kurz über das Thema Datenschutz zu sprechen.

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Bedenken gab es schon vor der Verabschiedung. Diese wurden auch laut geäußert - wir haben es mehrfach gehört -, und zwar nicht nur von der damaligen Opposition, sondern auch von unabhängigen Fachleuten wie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und anderen. Nun gab es aber nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Scannen von Kfz-Kennzeichen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußerte nach Angaben des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel in der damaligen Debatte in einem Gutachten zu 16 Punkten verfassungsrechtliche Bedenken. Einen dieser Punkte können wir heute korrigieren. 15 weitere bleiben uns, um die wir uns in den nächsten Monaten und Jahren kümmern sollten.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zum Thema:

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Wer möchte die drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

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Wer stimmt einer Überweisung der drei Drucksachen federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das abgelehnt.

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Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21, Drucksache 20/4096, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Arbeitsbedingungen und Fehlzeiten im Hamburger Strafvollzug.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zum Thema: Arbeitsbedingungen und Fehlzeiten im Hamburger Strafvollzug (Selbstbefassungsangele- genheit) – Drs 20/4096 –]

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In unserer Ländervielfalt gibt es beachtliche Entscheidungen. Hessen, das Land des Datenschutzes - dort wurde er erfunden - hat ihn nach dem Einheitsmodell eingeführt. Ich bitte aber aufzumerken und zur Kenntnis zu nehmen, dass auch Baden-Württemberg das Einheitsmodell eingeführt hat. Das passierte nicht unter der Ägide von Grün-Rot. Noch unter der Ägide von Ministerpräsident Mappus hat sich Baden-Württemberg in der alten Südschiene entschieden, das Einheitsmodell gesetzlich umzusetzen. Die Erfahrungen sind gut. Das hat allerbeste Gründe. Einerseits ist klar, die einheitliche Ansprechpartnerschaft beim Datenschutz sorgt bei der Bevölkerung für Transparenz, Umsetzung und Effizienz. Das Nächste ist die Bürgerfreundlichkeit. Wir können uns vorstellen, dass unterschiedliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wer aber macht sich die Mühe, dem nachzugehen?

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Ein ganz wichtiger Aspekt ist die demokratische Legitimierung. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der vom Bayerischen Landtag bestätigt wird, erfährt dadurch die demokratische Legitimation, die ausreicht, im weisungsfreien Raum jederzeit tätig zu werden. Der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung sieht indes vor, dass die Bayerische Staatsregierung einen Beauftragten benennt. Das heißt, dieser Akt findet sozusagen in der Verwaltung ohne Kontrolle und ohne Rechtfertigung statt. Dieser Punkt bereitet uns Sorge; denn das ist ein ministerialfreier Raum.

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Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ernst genommen werden muss, was die Bayerische Staatsregierung meiner Meinung nach tut, darf der Beauftragte für den nichtöffentlichen Datenschutz, also der Präsident der Behörde, keine Weisungen empfangen. Das bedeutet, dass wir eine Situation bekommen, in der es darauf ankommt, wie gut oder wie schlecht die Person ist. Der derzeitige Präsident ist zweifelsohne ein hervorragender Mann und über alle Mutmaßungen erhaben. Es könnte aber einmal anders kommen. Da die Legitimation 0,0 gerechtfertigt ist, wollen wir eine einheitliche Lösung, damit auch dieser Datenschutzbeauftragte durch die Abstimmung im Bayerischen Landtag legitimiert wird.

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Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel ist Datenschutz sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich eine wichtige Angelegenheit. Richtig ist auch, dass die Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs neu geregelt werden muss.

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Wir haben gerade gehört: Die SPD möchte das derzeitige Landesamt für Datenschutzaufsicht auflösen, den öffentlichen und den nichtöffentlichen Datenschutz zentralisieren und Ansbach als Außenstelle weiterführen.

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Man negiert, dass es gegenüber dieser Zentralisierung große verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung weist die Aufgabe des Datenschutzes im öffentlichen Bereich ganz klar dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu und niemand anderem. Wir wollen eine rechtssichere Lösung, die jeder weiteren Anrufung des EuGH standhalten würde und bei der es kein Prozessrisiko gibt. Deshalb ist der Weg, den die Staatsregierung hier vorschlägt, der einzig gangbare.

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Aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf der SPD ablehnen - das wird niemanden überraschen und dem der Bayerischen Staatsregierung zustimmen, weil es zum einen gegen die Einheitslösung massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt - die Bayerische Verfassung kann nur das bayerische Volk ändern - und wir zum anderen der Ansicht sind, dass die von der SPD angestrebte Regelung vor dem EuGH nicht Bestand hätte, und zum Dritten - das ist für uns das allerwichtigste Argument -, weil die Datenschutzarbeit im öffentlichen Bereich eine andere Zielsetzung hat und andere Anforderungen an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt als der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.