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Das Saarländische Datenschutzgesetz und die dienstrechtlichen Vorschriften werden nun an diese Regelung angepasst. Die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung erfordert eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes. Die Regelungen treten nur noch ergänzend neben den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auf.

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Ziel muss sein, die Öffentlichkeit und jeden Einzelnen für dieses wichtige Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an das Datenschutzzentrum Saarland, das hier mit seinen Mitarbeitern gute Arbeit leistet. Getreu dem Motto „Datenschutz sollte immer beides berücksichtigen, unsere Daten zu schützen, aber auch uns vor unseren Daten zu schützen“, bitte ich Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen. - Vielen Dank.

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An Sie, Frau Liebaug, bleibt die Frage: Warum, verdammt noch mal, sind Sie nicht in der Lage, dieses so deutlich zu formulieren? Sie sind verantwortlich für die Art und Weise wie das Amt für Datenschutz sich auch nach außen darstellt und dieses Bild ist ein schlechtes, ein sehr schlechtes. Letzte Woche beschrieb ein guter Bekannter in meiner Gegenwart das Thüringer Amt für Datenschutz folgendermaßen: Es erinnert mich an so manchen DDR-Betrieb. Die Belegschaft kompetent und fleißig, aber die Spitze taugt nichts, weil ihre einzige Qualifikation das Parteibuch ist.

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Nach der Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes sowie des Gesetzes zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die DatenschutzGrundverordnung dient der nun vorliegende Gesetzentwurf der Anpassung des Fachrechts an diese Datenschutz-Grundverordnung im öffentlichen Bereich bei Behörden, Ämtern und Kommunen in unserem Lande. Um eine Einbringung von mehreren Gesetzentwürfen zu vermeiden, die sich mit der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung befassen, wurde beschlossen, einen Gesetzentwurf zu konzipieren, an dem sich alle Ressorts, die fach

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Selbstverständlich ist Datenschutz eine wichtige Sache, Opferschutz ist aber wichtiger. Bevor diese so genannten Datenschützer sich Sorgen um Datenschutz von Kriminellen machen, sollten sich diese Datenschützer einmal eher große Sorgen um die Einhaltung des Datenschutzes in Bezug auf das Bank- und Kontengeheimnis der Normalbürger machen, das wäre weitaus wichtiger.

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Der Ausschuss für Inneres und Sport hat unter Hinzuziehung des Unterausschusses für Datenschutz und Informationsfreiheit das Gesetz in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 gelesen und die Anhörung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes beschlossen. In ihrer Stel

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Meine Damen und Herren, der 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 19. März 2004, Drucksache 16/189, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 17. Sitzung am 5. Mai 2004 und die Stellungnahme des Senats zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. August 2004, Drucksache 16/379, in ihrer 27. Sitzung am 7. Oktober 2004 an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/553 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Uns liegt der 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für das Jahr 2003 vor, den wir gemeinsam mit der Stellungnahme des Senats dazu beraten haben. Man fragt sich ja: Was hat der Rechtsausschuss mit Datenschutz zu tun? Der Rechtsausschuss ist, seitdem es den Datenschutzausschuss nicht mehr gibt, für alle Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig.

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Zu den Regelungen im Einzelnen, und zwar zum Ausführungsgesetz zum G-10-Gesetz: Durch die Neufassung des Artikel-10-Gesetzes des Bundes wurde eine Anpassung dieses Gesetzes hier im Land erforderlich. Es wird jetzt klargestellt, dass sich die Kontrollbefugnis der G-10Kommission nicht nur auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung von G-10-Maßnahmen, sondern auf den gesamten Prozess der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus G-10-Maßnahmen erstreckt. Außerdem erhält die Kommission das Recht, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei bestimmten Vorgängen oder in bestimmten Bereichen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz kontrollieren zu lassen. Dadurch wird klargestellt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz anders als im heute noch geltenden Recht auch im G-10-Bereich für die Kommission tätig werden kann.

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Es sind im Jahre 2003 vom Landesbeauftragten für den Datenschutz zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen festgestellt worden. Wir haben uns im Ausschuss mit einigen wenigen Fällen beschäftigt, nämlich genau mit den Fällen, bei denen zunächst zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Senat, der Verwaltung, keine Einigkeit hergestellt werden konnte, wie weiter zu verfahren ist.

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Ich will es aber auch nicht vertiefen und langsam zum Schluss kommen, das hatte ich ja angekündigt. Mein Bestreben ist eigentlich nur gewesen, mit diesem Beitrag den Datenschutz hervorzuheben, aber auch zu vermitteln und deutlich zu machen, dass Datenschutz im Sicherheitsbereich auch Grundrechtsschutz ist.

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Hier wurde gegen Bestimmungen im Strafgesetzbuch verstoßen. Wo war hier der Datenschutz? Hatte der Beschuldigte hier nicht das Recht auf die ärztliche Schweigepflicht oder auf die Bestimmungen des Krankenhausdatenschutzgesetzes? Mit dem Eid des Hippokrates darf sich der ärztliche Berufsstand wohl zu den Begründern der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes zählen. Regelungen zum Datenschutz und zur ärztlichen Schweigepflicht finden sich im Ersten Sozialgesetzbuch, das in seinem Paragraphen 60 Absatz 1 die Bestimmung enthält, dass die Inanspruchnahme von Sozialleistungen mit dem Ein

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Auf den Datenschutz wurde hier keine Rücksicht genommen. Sie sind doch sonst so für den Datenschutz! Es galt in erster Linie, den Innensenator zu beschädigen, das war Ihr Ziel.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte auch ich im Namen der Fraktion der Grünen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz nochmals ganz herzlich danken. Herr Köhler hat darauf zwar schon hingewiesen, man kann es aber nicht oft genug tun. Sie waren ja im vergangenen Jahr mit Ihrer Behörde wieder stets für das wichtige Bürgerrecht Datenschutz im Einsatz, das möchte ich hier ausdrücklich loben.

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Alle pauschalen Angriffe auf den Datenschutz weisen wir zurück. Der Datenschutz für Bürger ist nicht nur bindendes europäisches Recht, sondern ein Bestandteil der öffentlichen Sicherheit. Polizei und Geheimdienste dürfen nicht ohne Kontrolle arbeiten. Deshalb sind wir mehr denn je für eine Stärkung der eher schwachen parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte.

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Denn mit diesem Gesetzentwurf hat es sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, künftig den Datenschutz für den privaten wie auch den wirtschaftlichen Sektor mit der behördlichen Datenschutzkontrolle in einer Hand zusammenzufassen. Durch diese Aufgabenverlagerung will die Landesregierung die Bürgerfreundlichkeit im Datenschutz erhöhen und die Ressourcen in der Verwaltung stärker konzentrieren.

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Und auch da muss man sich wirklich einiges mal quer angucken. Ich sage solche Worte wie Datenschutz, der manchmal dazu führt, dass erzieherische Möglichkeiten, die gar nichts mit Strafen zu tun haben, gar nicht denkbar sind, weil sie dem Datenschutz unterliegen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 2. Dezember 2002 – Dreiundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 13/1500, 13/1760

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Wir hatten vorgeschlagen und sind damit auch der Anregung von Herrn Zimmermann gefolgt, die Zweigleisigkeit im Datenschutz aufzulösen und den nichtöffentlichen Bereich funktional dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu übertragen. Neben dem Synergiepotenzial, das hier ungenutzt schlummert, sind unserer Ansicht nach auch rechtliche Gründe relevant. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich jetzt allerdings darauf, diese in Gänze auszuführen.

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In der Dienstleistungsgesellschaft ist das Bürgerrecht auf Datenschutz essenziell, und es kann nicht hoch genug bewertet werden. Wir können hier trotz knapper Kassen dem Datenschutz helfen, seine Aufgabe besser für uns alle zu lösen. Herr Dr. Scheffold, ich finde Ihren Beitrag in dieser Richtung durchaus übereinstimmenswert.

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Eine positive Entwicklung sehen wir darin, dass auch im Bereich des Justizministeriums der Datenschutz verstärkt werden kann. Hier gab es ja Überlegungen zur richterlichen Unabhängigkeit, zur Unabhängigkeit der Justiz, die dazu geführt haben, dass der Datenschutz eingeschränkt werden sollte. Wir sind der Meinung, dass hier die Position des Datenschutzbeauftragten richtig ist. Ich habe auch mit der Justizministerin noch einmal über diese Frage gesprochen.

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Es ist erkennbar – wie es auch bei seinem Vorgänger der Fall war –, dass auch Herr Zimmermann, wie es Kollege Oelmayer formuliert hat, großen Wert auf sein zweites Standbein, nämlich die Beratung in Bezug auf den Datenschutz, legt. Das ist deshalb sehr wichtig, weil Angehörige von Behörden, wenn sie das Gefühl haben, dass sie bei kritischen Fragen vom Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allererster Linie beraten werden, auch keine Scheu haben, um diese Beratung zu ersuchen. Das halte ich unter dem Blickwinkel, dass man den Datenschutz weiter voranbringen will, für sehr wichtig.

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Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz ist nach 30 Jahren den Kinderschuhen entwachsen, auch wenn die angeführten Probleme und Beanstandungen deutlich machen, dass neben einer weiteren Zunahme an Aufgaben, einer fortschreitenden Diversifizierung in der Problemstellung und einem weiter gestiegenen Beratungsbedarf gerade auch im Hinblick auf die Verstetigung der Entwicklung einer Datenschutzkultur, die nicht stichprobenartig nachlaufend, sondern präventiv vorausschauend das Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung zur Geltung bringt, der Datenschutz in Baden-Württemberg immer noch wie Don Quichotte gegen Windmühlen anreitet – ich zitiere aus dem Datenschutzbericht –, wenn Probleme auftreten, die man wirklich nicht mehr für möglich gehalten hätte. Wenn sensible Daten in Müllcontainern auftauchen, wird das von Herrn Zimmermann zu Recht als ein Rückfall in die Steinzeit des Datenschutzes betrachtet.

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Ich darf schließen, indem ich noch einmal dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke. Ich glaube, wir dürfen mit Genugtuung feststellen: Im öffentlichen Bereich hat sich der Datenschutz in Baden-Württemberg auch dank der Beratungshilfe des Landesdatenschutzbeauftragten Zimmermann und seines Vorgängers wirklich erfreulich entwickelt.

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Das ist jetzt mein letzter Satz. Warum ist der Satz „Datenschutz darf nicht Terroristenschutz sein“ so schlimm? Er impliziert nämlich, dass das so sein könnte. Auch der Bundesinnenminister hat auf Anfrage der Grünen nicht einen einzigen Bereich, nicht ein einziges Vorhaben des Datenschutzes nennen können, der jemals Terroristenschutz gewesen wäre. Datenschutz überhaupt in die Nähe des Terroristenschutzes zu stellen, ist nichts weiter als rechtspopulistische Stimmungsmache. Das, meine Damen und Herren, machen wir nicht mit!

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Zu Punkt II.2 und II.3 kann ich nur sagen: Die Bundesregierung und hier insbesondere Minister Dr. Wolfgang Schäuble hat die für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern zu einem Gespräch am 4. September 2008 eingeladen. Auf diesem Treffen wurden mit großer Übereinstimmung Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz vereinbart. Am 10. Dezember 2008 wurde dann der auf der Grundlage der von den datenschutzzuständigen Institutionen aus Bund und Ländern im September vereinbarten Eckpunkte vom Bundesministerium des Innern erarbeitete Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften vom Bundeskabinett beschlossen. Dieser Gesetzentwurf hatte das Ziel, die derzeit existierenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adresshandels transparenter zu gestalten. Die Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung, Markt- und Meinungsforschung sollen in Zukunft grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Dadurch werden die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten und damit auch generell ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung gestärkt.

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Meine Damen und Herren, Sie wollen ganz offensichtlich den Datenschutz nicht ernst genug nehmen. Das tut mir leid für den Datenschutz selbst, es tut mir auch leid für die Bürgerinnen und Bürger, die - und darauf hat Frau Stauche hingewiesen - in vielfacher Weise und in ziemlich dreisten Arten vom Umgang mit persönlichen Daten betroffen sind. Auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen, es werden vier zentrale Fragen zur Sicherung des Datenschutzes für Bürgerinnen und Bürger bleiben:

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4. Wir brauchen - und das sage ich auch vor dem Hintergrund, dass wir Anfang der 90er-Jahre in unsere eigene Landesverfassung den Datenschutz ausdrücklich aufgenommen haben - den Datenschutz auch im Grundgesetz.

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Die Antwort des Senats ist zunächst auf den ersten Blick etwas differenziert aufzufassen. Der Senat hat das Gesetzesvorhaben im Bundesrat, ich sagte es bereits, unterstützt, teilt die Auffassung, dass dies ein Beitrag zum Anlegerschutz ist. Das finden wir natürlich gut, denn dies war eine Initiative aus dem SPD-geführten Justizministerium. Aber bei der Frage, ob denn nun diese Überlegungen, die dahinterstehen, auf Bremen übertragbar sind, finden wir die Antwort des Senats enttäuschend. Einerseits wird ein grundsätzliches Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen anerkannt, andererseits wird aber auch, und zwar vorrangig, auf den Datenschutz verwiesen, und zwar den Datenschutz in Bezug auf die Personen der Geschäftsführer.

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Frau Ministerin Dreyer, bei jeder Fachtagung, zu der Ihr Haus oder auch Frau Ministerin Ahnen oder auch der Landesjugendhilfeausschuss einlädt, wird das Thema „Datenschutz und Optimierung im Datenschutz“ ein Thema bleiben. Ich sage das wirklich ohne Polemik. Wenn ich gleich dabei bin, Sie anzusprechen, will ich sagen, es ist auch viel zu optimieren in der Zusammenarbeit der beiden Häuser – wenn wir uns den Einzelplan 06 anschauen, für den primär Frau Thelen Verantwortung trägt, wenn wir uns den Einzelplan 09 anschauen –, dass die Dinge ineinander greifen und eine bessere Vernetzung erfahren.

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Ein Lösungsansatz für die bestehenden Probleme ist die Einführung eines Datenschutzmanagements. Wir brauchen eine Organisationsstruktur in der Verwaltung, die einen Datenschutz bereits eingebaut hat. Wir brauchen vordefinierte Verfahrensabläufe zu seiner Umsetzung, die Datenschutz und eine vernünftige Kommunikation zwischen dem IT-Bereich und den jeweiligen Fachbereichen zur Routine werden lassen.