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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/3236: Hamburg macht ernst mit der Gleichstellung: Landesaktionsplan für mehr Beschäftigung von Frauen auf guten Arbeitsplätzen (Antrag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 20/7713 –]

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Punkt 32, Drucksache 7728, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6863: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung (Se- natsantrag) – Drs 20/7728 –]

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damit sie religionsgerecht untergebracht werden können, dann wissen Sie selber, dass das der deutsche Datenschutz verbietet. Bitte stellen Sie einfach in dieser Situation auch etwas Sachlichkeit in den Vordergrund!

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Mir fällt der Name leider nicht ein, ich gebe es zu. Er wird in der Fachwelt als Datenschutzpapst benannt. Der hat uns ganz eindeutig öffentlich bescheinigt, dass das Thüringer Gesetz eindeutig das beste Gesetz ist, was es auf dem Markt gibt, und dass der Datenschutz ganz hervorragend gestaltet ist. Deswegen warten wir doch einmal ab und schauen uns das Ganze in Ruhe an und nicht so holterdiepolter jetzt einfach einmal so zwischendrin etwas raushauen.

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Bei Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - sind während der Haushaltsberatungen keine Änderungen vorgenommen worden.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5168 –........... 6466

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Wahl von Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... 6468

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5168 –

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Meine Damen und Herren, kurz das Prozedere: Der Landtag wählt in geheimer Wahl den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag einer Fraktion; eine Aussprache findet nicht statt.

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Wir haben folgenden Vorschlag vorliegen: Herr Professor Dr. Dieter Kugelmann soll zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgeschlagen werden.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben soeben die Niederschrift über die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhalten. Der Landtag hat 101 Abgeordnete. Davon ist die Mehrheit 51. Ich hatte zu Beginn der Sitzung vorgelesen, wer entschuldigt und krank ist. Das Ergebnis lautet wie folgt:

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Entschuldigen Sie, wir sind in der ersten Beratung. Ich möchte hier erst einmal einen Gesamtüberblick geben dürfen, so, wie das nach unserer Geschäftsordnung auch vorgesehen ist. Das ist nämlich genau das – das stammt nicht nur von mir, sondern das hat auch Herr Wagner, unser bisheriger Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, in seiner Stellungnahme ausdrücklich geschrieben –, was die Leute interessiert, und das findet hier jetzt nicht wirklich statt.

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tember 2016, Bericht des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, und die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 39 und 40, Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten, Antrag der Fraktion der CDU und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit dazu, für die Februar-Sitzungen auszusetzen.

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Herr Kollege, Sie haben ja wieder das Beispiel mit den Algorithmen angeführt, Frau Vogt hat das auch gemacht: Wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass der Datenschutz überhaupt keine Probleme mit diesen Systemen hat, die ich angesprochen habe?

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Nein, ich habe es ja gar nicht als Datenschutzproblem erkannt! Ich habe das Wort Datenschutz gar nicht in den Mund genommen!

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20. KEF Bericht Mitteilung des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/434) Wir verbinden hiermit: 20. KEF Bericht Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. Dezember 2016 (Drucksache 19/882)

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Zehnter Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 11. März 2016 (Drucksache 19/331) Wir verbinden hiermit: Stellungnahme des Senats zum „Zehnten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit“ Mitteilung des Senats vom 30. August 2016 (Drucksache 19/719) und Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Zehnten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 10. März 2016, Drucksache 19/331, und zur Stellungnahme des Senats vom 30. August 2016, Drucksache 19/719 vom 17. Januar 2017 (Drucksache 19/906)

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10. März 2016, Drucksache 19/331, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 18. Sitzung am 20. April 2016 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 30. August 2016, Drucksache 19/719, in ihrer 28. Sitzung am 21. September 2016 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 19/906 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 10. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 19/331, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 19/719, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/906, Kenntnis.

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Wir brauchen eine Verbindung dieser neuen Themen zu den Bereichen Arbeit, Datenschutz, Privatheit und Selbstbestimmung, Mensch-Maschine-Interaktion.

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Zum Schluss noch ein Schmankerl: In der Begründung des Antrages wird auch die Sicherheit von Daten auf dem Smartphone und Bankzugangsdaten angeführt. Das ist ein ganz lustiger Ansatz – Datenschutz durch Strafrecht. Das ist wirklich abenteuerlich. Wir setzen da lieber auf Verschlüsselungstechnologien, die wirklich sicher sind. Denn wenn die Daten futsch sind, nutzt es Ihnen relativ wenig, dass der Täter am Ende vielleicht härter bestraft wird. In diesem Lande wird aber statt über Verschlüsselungstechnologie lieber darüber philosophiert, welche Hintertürchen man in Verschlüsselungssoftware einbauen kann.

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Beim E-Ticket soll ein deutlich vereinfachtes Tarifsystem zur Anwendung kommen. Wir empfehlen auch die Gewährleistung des Erwerbs von PrepaidE-Tickets ohne Registrierung; doch auch darüber hinaus muss der Datenschutz beim E-Ticketing aber gewährleistet sein. Wir wollen außerdem das direkte Buchen von Bedarfsverkehren und flexiblen Angeboten via Internet auch mobil ermöglichen.

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„Handlungsfähigkeit der Schulen, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums oberstes Gebot - In Berlin haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Lehrerverbände und der Rechteinhaber erneut mit dem ‚Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen gemäß § 53 UrhG’ befasst. Die Gesprächspartner sind sich einig, dass mit dem Vertrag grundsätzlich ein Rechtsrahmen geschaffen ist, der die Schulen handlungsfähig macht, Rechtssicherheit schafft und der zugleich die Rechte der Verlage und Autoren schützt.

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Aus Sicht meiner Fraktion müssen die Neuverhandlungen zu einem Ergebnis führen, welches keinen auch nur in irgendeiner Weise datenschutzverletzenden Eingriff in die Schulen vorsieht. Der Datenschutz muss einhundertprozentig gewahrt bleiben. Wir sollten den Antrag nicht zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überweisen.

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a) zum Einsatz von Überwachungssoftware (hier unter Einbeziehung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) ,

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Dabei sind die grundlegenden Felder der Medienbildung auch aus Sicht der dafür tätigen Fachkommission Information, Kommunikation, Präsentation, Produktion, Analyse, Reflexi on, Umgang mit und in der Mediengesellschaft, Jugendme dienschutz, aber auch Persönlichkeits-, Urheber-, Lizenzrecht und Datenschutz.

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Subsidiarität – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung/ KOM (2012) 11) sowie Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung

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Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 3. Sitzung am 23. Juni 2011 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag den Ausschussmitgliedern ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der darauf zielte, die Beschränkungen in der Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

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Im Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang jedoch schon erörtert, wie dem Anliegen, dem Datenschutz im parlamentarischen Raum eine breitere Aufmerksamkeit zu verschaffen, künftig besser Rechnung getragen werden kann. Ich habe angeregt, dass sich der Innenausschuss einmal jährlich ausschließlich und eingehend mit den Belangen des Datenschutzes beschäftigen sollte.

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Landesbeauftragten für den Datenschutz hin blieb es bei den Ordnungswidrigkeitsregelungen allerdings bei einer dynamischen Verweisung.