Der wichtigste Punkt: Werden und wurden die Menschen im Ruhrgebiet ausreichend in Bezug auf das Trinkwasser vor möglichen gesundheitlichen Gefahren geschützt? Wasser, Trinkwasser ist das wichtigste Gut. Es muss alles getan werden, damit es in einem ordentlichen und möglichst schadstofffreien Zustand erscheint. In dieser Hinsicht hat der Minister gestern eine Bankrotterklärung für die Landesregierung abgegeben.
Deshalb ist es notwendig und richtig, dass der Landtag heute die Initiative ergreift und an zwei entscheidenden Stellen die Vorgaben definiert: erstens, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um kurzfristig die Werte der Belastung im Trinkwasser unter 100 Nanogramm zu halten – das heißt: Quellen verstopfen und die entsprechende Technik anwenden, damit das PFT nicht in das Trinkwasser gelangen kann –, und zweitens – auch das ist ausgesprochen notwendig und richtig –, dass umfassende Transparenz hergestellt wird.
„Trinkwasser ist ein lebensnotwendiges Nahrungsmittel und braucht daher einen besonderen Schutz. Verbraucher haben ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Dafür muss Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen.“
Herr Minister, Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ein Trinkwasser, das sie sorglos trinken können. Sie haben nämlich keine Auswahl. Wenn man den Hahn aufdreht, kann man nicht vorher wählen, von welchem Anbieter man das Wasser bezieht. Deshalb muss Trinkwasser ganz besonders geschützt werden. Deshalb brauchen wir einen Verbraucherschutzminister. Wir fordern Sie noch einmal auf: Werden Sie als Verbraucherschutzminister endlich aktiv!
Vielleicht nehmen Sie noch einen zweiten Gedanken auf, Herr Roolf. Sie haben gerade gesagt, dass es überhaupt nicht angehen kann, dass Gemeinden Waren produzieren und verkaufen. Dann schauen Sie bitte mal nach, als was Trinkwasser in unserem Lande gehandelt wird und wer in diesem Land eigentlich Trinkwasser vertreibt und wer das den Bürgerinnen und Bürgern, übrigens auch den Unternehmen, auch der Wirtschaft, verkauft. Das sind die Kommunen und das sind kommunale Zweckverbände und ich möchte bitte schön, dass das auch so bleibt.
Zum Antrag auf Verpressung: Kali + Salz ist der Ansicht, sie können in Gerstungen, in der Gerstunger Mulde, die nächsten 30 Jahre sicher verpressen, ohne dass es zu schädigenden Umweltauswirkungen kommt. Ich will bloß daran erinnern, einen ähnlichen Zeitraum hatte man auch in Neuhof vor und hat die Genehmigung dafür bekommen, die Halde dort zu erweitern, weil ja die Verpressung die nächsten 30 Jahre sicher ist. Die Genehmigung wurde erteilt mit der Maßgabe, 10 Jahre bevor der Verpressungszeitraum endet hier entsprechend Alternativen vorzulegen. Bereits zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung hat die gleiche Behörde die Versenkbrunnen geschlossen, weil es zur Trinkwasserbelastung bereits gekommen war. Ich habe die Firma Kali + Salz im Gemeinderat in Gerstungen gefragt, was sie denn so sicher macht, dass Ihnen in Gerstungen nicht das gleiche Problem passiert, denn wenn das Trinkwasser einmal verseucht ist, ist es zu spät. Da bekam ich zur Antwort - man höre und staune -, man weiß über den Plattendolomit in Gerstungen viel besser Bescheid als über den in Neuhof. Gut, nun kann man ja alte DDR-Unterlagen genommen haben. Die haben gesagt, man kann dort nicht verpressen, ohne dass das Trinkwasser gefährdet wird. Vielleicht haben sie auch neue Erkenntnisse, aber wenn ich mir die Antragsunterlagen durchlese, dann lese ich nur, es kam im Raum Gerstungen an vielen Stellen zu einer Erhöhung des Salzgehalts, unter anderem im Reservetrinkwasserbrunnen Kohlbach II, und man weiß nicht, woraus das resultiert. An der Verpressung kann es nicht gelegen haben, aber man weiß es nicht, das ist alles unklar, was da unter der Erde abgeht. Man weiß auch nicht, was wird mit den verpressten Abwässern, wie reagieren die mit den dort schon befindlichen Wässern? Das ist alles unklar. Man weiß noch nicht mal, wo
Allein im TAZV Blankenburg sind bei Berücksichtigung der AfA für Kanäle und Trinkwassernetze Gebührenerhöhungen beim Schmutzwasser von 32 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 8 Cent pro Kubikmeter sichtbar. Insgesamt ergeben sich bei diesem Verband somit Gebührenerhöhungen aus der AfA und der Softwareanpassung beim Schmutzwasser von 45 Cent pro Kubikmeter und beim Trinkwasser von 15 Cent pro Kubikmeter.
ich mir auch noch ein bisschen von der Bank, durch meine Fenster zieht es, mein Dach ist undicht und mein Bad riecht nicht mehr so angenehm, also ich investiere. Er baut sich ein neues Bad und vielleicht eine Sauna mit rein und er macht das Dach neu und investiert in neue Fenster. Kurz vor Jahreswechsel, so wie jetzt die Zeit, kommt der Versicherungsvertreter und sagt, ach, sie haben ja investiert, wunderbar. Ja, da müssen wir aber etwas tun. Ist denn ihr Haus jetzt mehr wert mit dem neuen Bad, mit dem neuen Dach und mit den neuen Fenstern? Ja, selbstverständlich, sagt er, ist das mehr wert. Wenn das runterbrennt, will ich auch den entsprechenden Wert wieder ersetzt haben. Auf meine gleiche Frage in mehreren öffentlichen Veranstaltungen, ob denn eine neue Wasserleitung frei von Asbest und Blei oder überhaupt erst mal die Existenz eines nagelneuen Kanals nicht auch den Wert des Grundstücks steigert, da ist zunächst einmal Totenstille im Saal und dann bekomme ich zur Antwort, ja, so könnte ich ja nun nicht argumentieren, weil, wenn man das nämlich anerkennt, diesen Grundsatz, dann fällt die ganze Argumentation einfach wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das ist das Grundproblem. Es geht doch nicht darum, so wie es Herr Prof. Kirchhof in seinem Gutachten getan hat, dass er den Vorteilsbegriff ausschließlich auf die Frage der Wertsteigerung präjudiziert, das ist doch gar nicht der Punkt. Ohne den Vorteil einer Abwasseranlage und einer Wasserversorgung ist ein Grundstück mit einem Haus weder bewohnbar noch bebaubar. Darin besteht doch der Vorteil, Herr Minister. Sie als Jurist, Ihnen muss es doch die Nackenhaare aufgestellt haben, als Sie diese Argumentation der Umdeutung dieses Vorteilsbegriffs in diesem Kirchhoff-Gutachten gelesen haben. Jeder ernsthafte Jurist in diesem Land, dem geht es im Übrigen genauso. Das ist der Kernpunkt der Diskussion, in der wir uns befinden. Alles andere, was danach kommt, sind alles Folgeerscheinungen mit der ganzen Frage des Rückwirkungsverbots und der Rückzahlungen. Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie der Meinung sind, dass man einen Unterschied in dieser Argumentation beim Trinkwasser und beim Abwasser machen kann, diese Schizophrenie erklären Sie mal bitte dem Verfassungsgericht, aber detailliert. Darauf bin ich im Übrigen gespannt. Diese Argumentation an dieser Stelle, also beim Trinkwasser erkennen Sie nicht an, dass es einen Vorteil für das Grundstück gibt, aber beim Abwasser sehr wohl. Das ist eine Argumentation - Entschuldigung, wenn ich das so sage aus meiner praktischen Erfahrung auch, Sie wissen, ich habe da auch einige Jahre als Bürgermeister gewirkt -, die kann ich nicht nachvollziehen. Wenn wir einmal bei der kommunalen Seite sind, Stichwort "kommunale Selbstverwaltung", wenn Sie so tief eingreifen in die kommunale Selbstverwaltung wie mit dieser Gesetzesnovelle, wo also den Zeckverbänden, sprich den in ihr organisierten Kommunen
Ich fasse zusammen: Wir wollen das beste Trinkwasser für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, wir wollen aber auch langfristig bezahlbare Preise für Trinkwasser und für Abwasser haben. Da sind Umsicht, Augenmaß und konsequentes Handeln gefordert.
Weder Skandalisierung noch Verharmlosung hilft. Skandalisierung wird von den Grünen betrieben, Verharmlosung machen wir nicht. Eine wichtige Botschaft, die wir unseren Mitbürgern sagen können, ist: Es gibt kein PFT-Problem im Trinkwasser. Die Menschen an Rhein und Ruhr können nach wie vor unser Lebensmittel Nummer eins genussvoll trinken. Es gibt kein PFT-Problem im Trinkwasser!
Das ist jetzt nicht meine Baustelle. Meine Baustelle sind die politischen Rahmenbedingungen. Ich halte noch einmal fest – vielleicht habe ich das eben nicht deutlich genug ausgedrückt –: Wir haben kein PFT-Problem beim Trinkwasser. Das Trinkwasser von Rhein und Ruhr ist in Ordnung.
Wir haben es geschafft, in relativ kurzer Zeit zu diesen erfreulichen Werten zu kommen? Die im Juni 2006 festgestellte und veröffentlichte erhöhte PFT-Konzentration in Ruhr und Möhne sowie vereinzelt im Trinkwasser entlang der Ruhr hat mein Haus zum Anlass genommen, die spezifischen Probleme im Ruhreinzugsgebiet zu untersuchen und Lösungen auf den Weg zu bringen und flächendeckend in Nordrhein-Westfalen PFTEmissionen zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt all unserer Überlegungen stand immer und steht auch heute noch, eine einwandfreie Trinkwasserversorgung aus der Ruhr sicherzustellen. Hierfür ist die Konzentration von PFT im Trinkwasser und im Ruhrwasser als Quelle für die Wasserversorgung das ausschlaggebende Kriterium.
Unser Trinkwasser ist sauber. Sie können anscheinend nicht die Abwässer von Kläranlagen und Trinkwasser unterscheiden.
Der Verbraucher in Mülheim, der sauberes Trinkwasser haben will, interessiert sich aber nicht für die Fracht, die in Dortmund eingeleitet wird – die auch schwanken kann; da gibt es unterschiedliche Erfolge –, sondern dafür, dass er sauberes Trinkwasser bekommt.
Und das ist die Botschaft des heutigen Tages: Das Trinkwasser an der Ruhr ist in Ordnung – wie das Trinkwasser überall in Nordrhein-Westfalen. Das wissen Sie. Deswegen reden Sie immer wieder von Frachten, um hier zu einer Verunsicherung beizutragen.
Ich sage Ihnen noch einmal ganz deutlich: Für die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen wir Transparenz. Es muss für sie klar sein, ob sie das Trinkwasser, das aus dem Hahn kommt, trinken können. Die Experten und wir alle hier wissen, dass das so ist. Das Trinkwasser ist sauber; es ist trinkbar; es ist gut. Das muss aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar werden. Wir haben hier keinen freien Markt mit der Möglichkeit: Bevor ich den Hahn aufdrehe, mache ich ein bisschen Preselection und suche mir den Anbieter aus. Das ist im Wasserbereich nicht möglich.
Nun zu den Bleirohren, mit denen wir uns jetzt ausschließlich zu beschäftigen haben. Destilliertes und luftfreies Wasser greift Blei in den Rohren überhaupt nicht an. Dagegen wird Blei natürlich in Gegenwart von Sauerstoff langsam in Bleiverbindungen überführt. Hier geht es im Wesentlichen um die Verbindungen mit Kalzium und mit Sulfat. Die Einwirkung von Luft und Wasser ist deshalb von Bedeutung, weil natürlich gerade in den älteren Häusern häufig Bleirohre in den Zuleitungen verwandt wurden. Dort ist durch Sanierungsarbeiten und dergleichen mehr, bei denen das Blei noch einmal bewegt oder abgeschnitten worden ist, eine neue Welle von erhöhtem Bleigehalt im Trinkwasser an der Entnahmestelle zu verzeichnen. Die eigentliche Schwierigkeit besteht immer darin, dass eine einmal erfolgte Auskleidung dieser Rohre kaum noch lösbar ist. Es kann allerhöchstens sein, dass dieses Blei wieder gelöst wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn z. B. Kohlensäure in dieses Trinkwasser gelangt, was in Deutschland nur selten bzw. gar nicht vorkommt. Kohlensäure ist also nur eine hypothetische Annahme.
Ebenso, meine Damen und Herren, spielt die jeweilige Unternehmensform für die Verteilung und Sicherstellung von Trinkwasser keine entscheidende Rolle. Jeder Anbieter von Trinkwasser hat sich stets nach den national geltenden Versorgungsbestimmungen und den jeweiligen rechtlichen Vorgaben zu richten. Wasserversorgungsunternehmen sind anlageintensive Betriebe mit einer hohen Kapitalbindung. Die einzelnen Wässer sind aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Eigenschaften nicht beliebig mischbar. Es macht auch keinen Sinn, einen Wasseraustausch oder einen Wassertransport über weite Strecken zu organisieren. Das ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch technisch besonders klug. Aus diesen Gründen verbietet sich auch der immer wieder strapazierte Vergleich mit der Elektrizitätsversorgung, Frau Steiner.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen: Das Entscheidende ist, dass wir heute den Zielwert von 100 Nanogramm PFT-Belastung beim Trinkwasser überall in ganz Nordrhein-Westfalen unterschreiten und dass der Umweltminister heute den Bürgerinnen und Bürgern in NordrheinWestfalen sagen kann: Unser Trinkwasser ist in Ordnung, gerade auch weil die Landesregierung, der Hochsauerlandkreis, die Stadt Arnsberg und alle weiteren, die aufgerufen sind, umfassend und konsequent gehandelt haben.
Das MUNLV hat bei PFT als Zielwert 100 Nanogramm pro Liter Trinkwasser vorgegeben. Die von der Trinkwasserkommission des Bundes ausgegebene Unbedenklichkeitsgrenze beträgt bei lebenslanger Aufnahme durch den Menschen 300 Nanogramm PFT pro Liter. Die Ablaufwerte an einigen Kläranlagen erreichen ca. 300 Nanogramm pro Liter Abwasser – ich betone: pro Liter Abwasser. Ich möchte noch einmal klarstellen: Der für den Menschen relevante Wert ist der Wert für das Trinkwasser. Ich wüsste nicht, dass irgendein Mensch Ablaufwasser aus Kläranlagen trinkt.
Unsere Sorge gilt natürlich erst einmal dem Trinkwasser. Sauberes Wasser spielt nicht nur hier und heute eine Rolle, sondern schon die Römer hatten sich mit ihrem Erfindungsgeist erfolgreich darum gekümmert, dass die Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser versorgt wurde. In meiner Heimatstadt Augsburg, damals noch Augusta Vindelicorum, haben sie Kanäle und Gräben gebaut, die frisches Wasser aus dem Umland nach Augsburg transportierten. Ob das damals bei einem durch und durch liberalisierten Markt gelungen wäre, wage ich zu bezweifeln. Heute, 2000 Jahre später, versorgt uns in Augsburg die öffentliche Hand mit
Immer wieder und auch im Antrag der FDP-Fraktion werden die Preise für Trinkwasser angesprochen. Ich kann hier nur wiederholen, was solide Untersuchungen mehrfach ausgewiesen haben. Verbrauchs- und Grundgebühr für den Bezug von Trinkwasser summieren sich für jeden einzelnen Thüringer Einwohner täglich zu einem Aufwand von gerade einmal 20 bis 30 Cent im landesweiten Durchschnitt. Für diesen Tagespreis bekommen Sie keinen Becher Kaffee, kein belegtes Brötchen und schon gar keinen Liter Benzin.
Entschuldigung, das ist eine Tischvorlage. Schauen Sie mal, wie sehr ich mich schon einlasse auf Ihre Einlassung. Also, die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken usw. und so fort. Träger der Wasserversorgung ist die Gemeinde Gerstungen. Ich wäre sehr damit einverstanden, wenn die Thüringer Landesregierung aufgefordert wird, die Gemeinde Gerstungen in ihrer Funktion als Aufgabenträger der Wasserversorgung für die Gemeinde zu unterstützen bei ihren Bemühungen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde sofort zu ergreifen und die Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip zu sichern. Das ist deshalb wichtig, weil natürlich nur die Gemeinde Gerstungen diese Bemühungen in die Wege leiten und durchführen kann. Sie braucht natürlich Unterstützung, denn die Aufgabe ist kompliziert genug und das Durchsetzen der Finanzierung über das Verursacherprinzip ist auch kompliziert genug und wird sicher einen langen Rechtsweg gehen. Aber dass die Gemeinde an diesem Punkt unterstützt werden muss, ist ohne jeden Zweifel, denn die leben heute ja im Grunde schon, auch wenn bislang das Trinkwasser noch nicht entsprechend beeinträchtigt ist, auf einer Bombe - sagen wir mal -; es kann jeden Moment durch eine geologische Umschichtung dort zu einem Fehler kommen und zu einem Durchbrechen der entsprechenden Versenkungslauge in die Trinkwasserreservoire. Deshalb muss die Gemeinde eigentlich jetzt schon die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen erreichen, denn es könnte morgen schon passieren, dass ihr Trinkwasser nicht mehr nutzbar ist. Insofern wäre ich für eine entsprechende Umformulierung Ihres zweiten Punktes und dann natürlich für Einzelabstimmung, dass die Thüringer Landesregierung gebeten wird, die Gemeinde Gerstungen als Aufgabenträger der Wasserversorgung zu unterstützen bei ihrem Bemühen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung zu ergreifen und durchzuführen, und ihr zu helfen bei der Finanzierung entsprechend dem Verursacherprinzip. Vielen Dank.
Auch wir als FDP wollen, dass sich die Weser – und zwar über längere Strecken – wieder dazu eignet, Trinkwasser zu gewinnen, ohne dass wir in Bremen wollten, dass hier Trinkwasser so gewonnen wird, denn wir haben genügend Tiefenwasser, da gibt es keine Notwendigkeit, sich an den Fluss anzubinden, aber die Qualität sollten wir wieder erreichen. In der Tat ist doch eines der Probleme neben der Menge des Salzes, die eingeleitet wird, auch die schwankende Einleitung von Salz, denn die schwankende Einleitung von Salz führt dazu, dass die Lebewesen im Fluss immer wieder Osmoseprozessen ausgesetzt werden, die sie überfordern und sie eben nicht kontinuierlich mit einer Stärke von Belastung leben müssen, auf die sie sich einstellen könnten. Insofern ist auch hier etwas zu tun.
In einem liberalisierten Wassermarkt müssten dagegen Entnahmen von Trinkwasser über den örtlichen bzw. regionalen Bedarf hinaus zugelassen werden. Das Wasser würde zu einer freien Handelsware. Dies wäre schon wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit und die Qualität der Trinkwasserversorgung, die zum Schutz der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen sind, bedenklich. Eine Bedarfsplanung und damit eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserhaushalts, wie sie sich für den Verbraucher aus unserer Sicht bestens bewährt hat, würde es nicht mehr geben können. Trinkwasser ist im Übrigen wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung nicht beliebig mischbar und damit für Durchleitungsrechte, wie sie die private Wirtschaft befürwortet, nicht ohne Weiteres geeignet. Strategien und Maßnahmen des vorsorgenden Gewässerschutzes müssten bei einem regionalisierten Wassermarkt zunehmend durch nachsorgende Sicherungsmaßnahmen, Wasseraufbereitung als End- durch Pipetechnologie ersetzt werden. Dies stünde nach unserer Überzeugung in völligem Widerspruch zu Artikel 7 der EUWasserrahmenrichtlinie.
Ich glaube und ich befürchte aber, dass sowohl das Handeln der Bayerischen Staatsregierung als auch das Handeln der Bundesregierung nicht entschieden genug sind. Ich fordere daher alle Bürgerinnen und Bürger auf: Unterzeichnet die europäische Bürgerinitiative www.right2water.eu. Bisher haben hier 50.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Wir brauchen eine Sicherstellung des Rechts auf sauberes Trinkwasser. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda herunterzunehmen. Unterschreiben Sie bitte alle diesen Aufruf und werben Sie hierfür, und zwar intensiver als in der Vergangenheit.
Hier geht es jetzt darum, den Ressourcenverbrauch finanziell zu erfassen. Man muss sich auch überlegen, dass Trinkwasser heute sehr teuer aus Uferfiltrat aufbereitet werden muss, während andererseits bestes Trinkwasser, nämlich Grundwasser, nach Ihren Vorstellungen kostenlos industriell genutzt werden soll. Das ist in der Tat gegenüber den Ge
mit den Menschen denn nicht darauf hinweisen kann, dass es auch ihr Trinkwasser ist, das es zu schützen gilt. Hier handelt es sich schließlich nicht um ein fremdes Gut. Das Trinkwasser gehört uns allen. Wenn wir uns darauf verständigen könnten, wären wir bereits einen riesigen Schritt weiter.
Trinkwasser aus Uferfiltrat gewonnen. Insofern ist es ausgesprochen wichtig, dass wir hier unsere ökologischen Hausaufgaben machen, damit alle Menschen im Land, insbesondere im Ruhrgebiet, sauberes Trinkwasser genießen können, das wichtigste Lebensmittel, das allen Menschen zur Verfügung stehen muss, auch in vergleichbar hoher Qualität.
Trinkwasser ist ein Lebensmittel, es darf nicht gefährdet werden. Wir Bremerinnen und Bremer erwarten, dass wir auch weiterhin in Bremen die gewohnte 1-a-Qualität an Trinkwasser bekommen, die es jetzt hat. Das darf nicht durch diese umweltunfreundliche Technologie gefährdet werden.
Mit Ihrem Beifall verkürzen Sie meine Redezeit nicht. Ich bitte die SPD um eine Klarstellung. Da Trinkwasser auch zu anderen Zwecken als zur Trinkwasserversor gung entnommen wird, sollte Ihr Änderungsantrag in der Form geändert werden, dass Satz 5 des Artikel 4 folgende Fassung erhält: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser zu Trinkwasserzwecken ist unzuläs sig." Wenn Sie diese Änderung übernehmen, werden wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen. - Herr Kollege Wörner nickt. Somit stimmen wir dem Änderungsantrag in der geänderten Fassung zu.