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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2005 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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dass der Bereich Datenschutz im öffentlichen Bewusstsein mit einigen Schwerpunktthemen bekannt ist, wir aber die Brisanz, die darin steckt, wohl noch in die Öffentlichkeit bringen müssen. Was haben wir in den letzten Jahren nicht alles debattiert, was den Datenschutz angeht. Wie viel Zeit haben uns die Debatten über die DNAAnalyse hier, in anderen Landtagen und in Berlin an Zeit gekostet. Was haben die Debatten über die Vaterschaftstests an Zeit gekostet. Wir haben uns über den großen Lauschangriff unterhalten, obwohl seine Bedeutung in der Praxis kaum auffällt.

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Wir haben hehre Ziele, hehre Debatten, hehre Untersuchungen zu den Punkten, die verfassungsrechtlich in der Theorie brillant sind, leider aber nicht die Brisanz deutlich machen, die der Datenschutz für die Öffentlichkeit hat. Datenschutz betrifft das Leben eines jeden.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende 2003 jährte sich das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum zwanzigsten Mal. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Grundstein für den Datenschutz in Deutschland gelegt und den Datenschutz von seiner Einstufung als technische Spezialmaterie ohne gesellschaftliche Bedeutung zum informationsspezifischen Grundrecht gewandelt.

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Auch Ermächtigungsnormen für die Datenverarbeitung durch Wirtschaft und Verwaltung sind mit dem Datenschutz eng verknüpft. Datenschutz bedeutet Sicherung der informationellen Selbstbestimmung – ein Schutzziel, das in NordrheinWestfalen – darauf ist mit Recht schon hingewiesen worden – Verfassungsrang genießt. In Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:

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Ich kann es wirklich nicht verstehen; für mich hat der Datenschutz auch Bedeutung. Ich hänge ihn aber nie so hoch wie Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite des Hohen Hauses und plötzlich ist Ihnen der Datenschutz nichts mehr wert. Das kann ich nicht verstehen.

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Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei all denen zu bedanken, die im Datenschutz arbeiten und die im Datenschutz gemeinsam erfolgreich arbeiten. Der Bericht der Datenschutzbeauftragten ist für uns nicht immer erfreulich. Der Bericht des Landesrechnungshofs ist für uns auch nicht immer erfreulich. Das aber ist gerade Sinn der Sache. Es geht nicht darum, was erfreulich ist, sondern es geht darum, was zweckmäßig in der Organisation und in der Umsetzung ist.

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Seit mittlerweile zehn Jahren wird im Land Brandenburg darüber diskutiert, die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im nichtöffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Ak

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Das Thema Datenschutz: Wir hatten das CISPA da, das Highlight für den Datenschutz wahrscheinlich in ganz Europa. Die haben auch vorgetragen, dass wir aufpassen müssen, wenn die neue EU-Datenschutzgrundverordnung kommt. Die wird im Mai wirksam werden. Die nächste Novelle dieses Gesetzes haben wir quasi schon programmiert, da werden wir uns in ein paar Monaten damit beschäftigen müssen. Das wird die Grundlage sein, aber sie ist - soweit ich das beurteilen kann - in Form und Gesetzestechnik machbar und wird unser Gesetz nicht weiter stören, sondern sie wird es im Prinzip weiter ausbauen.

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Sie sehen, es gibt noch Handlungsbedarf. Datenschutz ist ein spannendes Thema. Er ist in den vergangenen Wochen und Monaten wegen vermeintlicher Skandale in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Wir müssen uns dem Datenschutz widmen. Dafür eignen sich der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten und die Diskussion darüber immer ganz vortrefflich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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chen werden. Es geht beispielsweise um folgende Fragen: Wann verkaufte die LfA Schneider-Aktien in welcher Größenordnung? Ist es richtig, dass schon Tage nach der Insolvenzverwaltung der SLT Übernahmeangebote vorlagen? Gibt es eine Vereinbarung darüber, dass die Fertigung in Türkheim wieder aufgenommen werden muss? Was passierte mit den Rücklagen? In welcher Höhe fielen Research-Kosten an? Erhielt der SLT-Beauftragte der Rothschildbank ein Honorar? Welche Gesamteinnahmen erwartet die LfA nach dem derzeitigen Stand im Zusammenhang mit der Schneider-Insolvenz? Alle diese Fragen, die wirklich keine großen Geheimnisse bergen, wurden – pauschal gesagt – nicht beantwortet. Erst hat man dies mit dem Datenschutz begründet, obwohl das mit dem Datenschutz überhaupt nichts zu tun hat, dann mit dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Aber das waren alles Begründungen, die nicht stichhaltig waren.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dadurch, dass man einen Irrtum ständig wiederholt, wird er nicht wahr, Herr Innenminister. Die öffentliche Anhörung im Innenausschuss am 2. Oktober hat gezeigt, dass das Innenministerium keine Argumente gegen eine Übertragung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die LDA hat. Man kann zu EU-Richtlinien stehen, wie man will. Ich denke, keine Fraktion hier im Haus sieht die Regelungswut von Brüssel kritischer als wir. Trotzdem kann es nicht angehen, dass das Innenministerium Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie fleißig weiter ignoriert. Dort steht, dass die Kontrolle für den Datenschutz in völliger Unabhängigkeit wahrgenommen wird. Das bedeutet, dass die Frage der Unabhängigkeit für die Organisation des Datenschutzes von zentraler Bedeutung ist.

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Erstens: Die Aufsichtsbehörde hat intensiv an dem von der LDA initiierten Projekt „Datenschutz für Lehrer und Schüler“ mitgewirkt. So wurden Lehrmaterialen zu Themen wie Gewinnspiele, Kundenkarten, Schufa oder andere Handelsauskunfteien erarbeitet. Die jüngsten Vorfälle beim Datenschutz zeigen, wie wichtig eine solche Aufklärungsarbeit ist. Das ist Prävention im besten Sinne des Wortes.

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Etwas zum Datenschutz: Beim Datenschutz gibt es tatsächlich, Herr Minister, eine Verbindung in der Paketlösung zum SOG, und zwar eine reichlich paradoxe. Seit Jahren bemüht sich meine Fraktion gerade im Bereich Kriminalitätsbekämpfung – Herr Schubert hat das ausgeführt, zuletzt 2001 –, immer wieder und immer wieder die berechtigten Interessen der Vollzugsbehörden, die Interessen der Ermittler gegen völlig überzogene Datenschutzbedenken durchzusetzen. Der berühmte Paragraf 44 „Rasterfandung“ lässt da grüßen. Und gerade die Linkspartei.PDS hat sich in der Vergangenheit doch immer wieder zum Gralshüter des Datenschutzes –

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Abschließend möchte ich mich im Namen des SSW bei Herrn Dr. Bäumler und seinem Team für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Daten bedanken. Wir halten auch weiterhin daran fest, dass der Datenschutz auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe dieses Landes bleibt. Wir wissen, dass das ULD auch in Zukunft den Datenschutz weiter optimieren wird. Dies wird vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Technologien

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weise keine massenhaften Veröffentlichungen von intimen Daten oder ähnlich spektakuläre Fälle, aber die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es nicht, erst dann einzuschreiten, wenn etwas passiert ist. Datenschutz wird hergestellt im Verfahren, und wir haben gesetzlich geregelt, dass der Datenschutzbeauftragte bei relevanten Umstrukturierungen oder bei der Neuregelung von persönlichen Daten von Anfang an einzubeziehen ist. Das Erfolgskriterium für den Datenschutz in Bremen ist also nicht, dass es gelingt, möglichst viele Fälle von Datenklau und Datenmissbrauch aufzudecken, sondern dass durch frühe Einbeziehung so etwas von Anfang an vermieden wird. Das ist Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, er macht seine Sache gut. Auch von unserer Seite, also vom Bündnis 90/Die Grünen, herzlichen Dank an Sie, Herr Holst!

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Meine Damen und Herren, wir müssen darauf achten, dass Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird. Wir haben hier letztes Jahr in etwas anderer Zusammensetzung über die Situation für Menschen, die eine Befreiung bei den Rundfunkgebühren, den GEZ-Gebühren, haben wollten, diskutiert. Da war es ja so, dass die kompletten Originalbescheide teilweise mit seitenlangen Beschreibungen über privateste Dinge wie zum Beispiel familiäre Verhältnisse, Suchtprobleme, Überschuldung und so weiter an die GEZ geschickt werden mussten, teilweise über 30 Seiten lange Bescheide. Das lag nicht daran, dass die GEZ-Mitarbeiter sonderlich viel Interesse daran gehabt hätten, über Frau Müller oder Herrn Meyer intime Sachen zu erfahren, es hatte einfach niemand nachgedacht. Aber es kann doch nicht sein, dass die Leute Datenstriptease machen mussten, weil einfach keiner darüber nachgedacht hatte, welche Erfordernisse es für eine neue Regelung gibt. Beim Mammografie-Screening das Gleiche, alles gut gemeint, alles medizinisch gut überlegt, aber beim Datenschutz gibt es nur die Note mangelhaft! Was uns als Datenschutzausschuss, glaube ich, allen übel aufstößt, ist, wenn sich die Behörde um festgestellte Mängel nicht kümmert. Auch hier ist es so, dass das Thema nicht neu ist. Manche Probleme wurden abgestellt, andere könnten sofort abgestellt werden, wenn denn bei der Gesundheitssenatorin nicht so nachlässig mit Vereinbarungen umgegangen würde, die zwischen Parlamentsausschuss und Fachsenatorin getroffen wurden. Ich hoffe, dass die nunmehr von der Gesundheitssenatorin vorgelegten Verfahrensänderungen alle bisherigen Datenschutzmängel beim Mammografie-Screening ausräumen.

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Diesbezüglich ist die hohe Akzeptanz des Datenschutzes aus dem Bewusstsein zu erklären, dass der Verlust der Privatsphäre ein zu hoher Preis wäre, ein Preis, dem jedenfalls deutlich höheres Gewicht zukäme als den Rechtfertigungslasten und Vorkehrungen, die der Datenschutz gebietet. Das hohe Vertrauen unserer Bürger und Unternehmen in den Datenschutz fördert die Bereitschaft, die moderne Telekommunikation in Anspruch zu nehmen.

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Der Entwurf ist unter anderem auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt, das stimmt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nach meinem Wissen auch keine Bedenken geäußert, sich aber eine tiefer gehende datenschutzrechtliche Prüfung vorbehalten. Er hatte im Übrigen kaum Zeit für eine gründliche Stellungnahme. Mir scheint, dass die datenschutzrechtlichen Fragen nochmals aufgegriffen werden sollten.

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wekamp angesiedelt ist, gilt das Gleiche. Der Missstand, dass da nicht durch ein schlüssiges Konzept sichergestellt ist, dass mit Daten sicher umgegangen wird, ist seit 2004, also seit 3 Jahren, bekannt. Immerhin liegt hier seit September 2006 ein Entwurf vor. Auch hierüber hatte der Datenschutzbeauftragte nicht erst in diesem Bericht geschrieben, sondern bereits in dem vorigen. Besser spät als nie, aber für ein Ressort, das beim Schutz der Grundrechte in der Verfassung eigentlich führend sein müsste, äußerst bedenklich! Wir kommen nur dann im Datenschutz voran, meine Damen und Herren, wenn im öffentlichen Bewusstsein bei allen Amtsträgern und Entscheidern in öffentlichen Angelegenheiten fest verankert ist, dass Datenschutz kein Randthema ist, um das man sich einmal so nebenbei kümmert, sondern dass der Schutz und die Sicherstellung der Privatsphäre wichtige Aufgaben der gesamten Staatsgewalt sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag und der Bericht des Rechtsausschusses liegen vor. Ich möchte das auch nicht alles wiederholen, wie ich Sie kenne, haben Sie das auch dementsprechend gelesen. Es ist aber seit Jahren hier im Hause Tradition, dass die Sprecher für Datenschutz hier noch etwas zu den Belangen oder zu der aktuellen Situation des Datenschutzes hier in Bremen sagen, das möchte ich auch tun. Obwohl wir hier natürlich im Rechtsausschuss mehrere Beanstandungen abgearbeitet haben – Sie können es nachlesen –, kann ich aber aus meiner Sicht feststellen, dass sich die bremischen Behörden datenschutzrechtlich auf einem sehr hohen und bei Weitem sehr zufriedenstellenden Niveau befinden. Es liegt daran, dass viele in den letzten Jahren ein anderes Verständnis für den Datenschutz entwickelt haben, und das, finde ich, ist auch gut so. Die Ursache liegt auch darin, dass selten nutzlose Frontstellungen eingenommen werden, sondern ein fruchtbares Zusammenwirken zum gemeinsamen Schutz der Grundrechte Vorrang hat. Das schließt nicht aus, dass der Datenschutzbeauftragte immer wieder einzelne Mängel beim Umgang mit personenbezogenen Daten findet: Ob es das Verfahren der Rundfunkgebührenbefreiung ist, technische Mängel bei der Arbeitszeiterfassung oder die Beratung in den Sozialämtern in Anwesenheit anderer Bürger geführt wird, all das ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung, und das bemängeln wir dann auch. Die häufigsten Mängel folgen aus einer Unart, die in der menschli––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg in institutionell und materiell unabhängiger Kompetenz

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Meine Damen und Herren, der 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2007, Drucksache 16/1362, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 4. Sitzung am 11. Juli 2007 und die Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 28. August 2007, Drucksache 17/31, in ihrer 5. Sitzung am 19. September 2007 an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/151 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Wie Sie wissen, ist dem Landesbeauftragten für Datenschutz im Berichtsjahr auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften nach dem Informationsfreiheitsgesetz übertragen worden. Federführender Ausschuss für das IFG war seinerzeit der Medienausschuss. So wurden jetzt Datenschutz und Informationsfreiheit in einen Ausschuss gegeben, und das ist für die Betrachtung der verschiedenen Aspekte auch gut, denn so bleibt auch im Parlament alles in einer Hand.

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Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat Bremen im Berichtsjahr den Vorsitz der Konferenz der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gehabt. Ich habe den Vorsitz unter anderem dazu genutzt, dieses Gremium endlich davon zu überzeugen – nach knapp 30 Jahren, muss man sagen –, seine Beschlüsse zur Rechtsauslegung des Bundesdatenschutzgesetzes wie auch seine Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes öffentlich zu machen. Sie finden daher erstmalig in meinem Jahresbericht im Anhang die Beschlüsse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.

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Dabei stehen wir erst noch ganz am Anfang einer Entwicklung, die auch viele Fragen des Datenschutzes berührt. Wichtig ist dabei für die Wirtschaft, und sie ist auch daran interessiert, verlässliche Erklärungen zum Umgang mit dem Datenschutz beim Einsatz von RFID zu erhalten. Mir ist es auf der Herbstkonferenz der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Bremen gelungen, eine Einigung über einen Beschluss zum datenschutzgerechten Einsatz der RFIDTechnologie herbeizuführen.

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Wie wichtig eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz ist, zeigt sich dadurch, dass viele von Herrn Holst eingebrachte Anregungen aufgenommen und seine Bedenken berücksichtigt wurden. So wurde zum Beispiel bei der Razzia der Polizei im Stubu, bei der die Räumlichkeiten des Finanzamtes genutzt wurden, ein ausreichender Schutz der dort vorhandenen personenbezogener Daten gewährleistet. Bei der Videoüberwachung wurden die Anregungen vom Landesbeauftragten für Datenschutz zur zeitlichen Eingrenzung der Videoüberwachung mit in die Planung einbezogen. Von der Datenbank „Toptäter“ wurde nach gemeinsamer Erörterung Abstand genommen.

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Bei einem sehr knappen Budget und einem engen Personalsockel waren die hierdurch entstandenen Aufgaben von Ihnen zusätzlich abzudecken. Es hat geklappt, ohne dass der Datenschutz in unserem Lande unter die Räder geraten ist. Frau Troedel ist in ihrem Bericht schon auf alle Einzelheiten eingegangen. Da will ich nur hinzusetzen, es ist schade, dass der Datenschutz noch nicht den Stellenwert einnimmt, den er eigentlich einnehmen müsste, weil die Fristen teilweise einfach zu lang sind, bis Forderungen umgesetzt werden.

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Der Datenschutz ist nicht auf einer freundlichen Abendveranstaltung abzuhandeln. Immerhin, Herr Kollege, haben Sie erkannt – und das ist für einen CSU-Kollegen sehr viel –, dass der Datenschutz nicht nur im Rahmen der Sicherheitspolitik ein heiß diskutiertes Thema ist und nicht nur die von Ihnen immer wieder angeführten Straftaten und die dazugehörigen Täterinnen und Täter betrifft. Das Thema des Datenschutzes war immer ein sehr wichtiges Thema unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes. Auf unserer Klausur 2003 haben wir uns bemüht, das Thema in größerem Umfang zu umreißen, um zu zeigen, was letztlich alles dahinter steckt.

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Jetzt komme ich zum Bericht! Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, ich spreche im Weiteren kurz von Medienausschuss, ist in dieser Wahlperiode erstmals für die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes nach Paragraf 35 des Bremischen Datenschutzgesetzes zuständig. Diese Aufgabe wurde in der Vergangenheit zunächst durch einen eigenen Datenschutzausschuss und in den letzten Jahren durch den Rechtsausschuss wahrgenommen. Die Übertragung an den Medienausschuss erscheint zunächst nicht unbedingt sach- und hautnah, führt aber die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes mit der Informationsfreiheit zusammen und spiegelt beide Aufgabenbereiche des Landesbeauftragten für Datenschutz, der seit Kurzem Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ist, wider. Zur Informationsfreiheit hat der Ausschuss einen eigenen Bericht erstattet, zu dem wir später kommen, wir hoffen, in der Bürgerschaftssitzung im Februar.

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Medienausschuss den 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und auch die Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend den Bericht für den Ausschuss erstatten! In seiner September-Sitzung legte der Medienausschuss die beratungsbedürftigen Schwerpunkte aus dem Jahresbericht des Landesbeauftragten fest. Zu diesen Beratungen zog der Medienausschuss den Landesbeauftragten, die Senatskommissarin für den Datenschutz sowie die betroffenen Ressorts hinzu. Die Ergebnisse der Beratungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht des Medienausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/151.