Sehr geehrter Herr Klingbeil, herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihren Tätigkeitsbericht. Ich schließe mich den Ausführun gen des Kollegen Salomon an, dass man einen guten Einblick in den Datenschutz bekommt, wenn man sich diesen Tätig keitsbericht anschaut. Herr Klingbeil, richten Sie bitte auch im Namen der SPD-Fraktion den Dank an Ihre Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter aus. Als Bettlektüre ist dieser Bericht wohl weniger geeignet, aber ich glaube, es lohnt sich, den ei nen oder anderen Blick hineinzuwerfen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bei dem Bericht, den wir vorliegen haben und der jetzt auch schon von mehreren Rednern zu Recht sehr positiv gewürdigt wurde, handelt es sich um den ersten Bericht, seitdem die Datenschutzaufsicht neu organi siert worden ist. Diese Neuorganisation erfolgte in der richti gen Art und Weise, auch hinsichtlich der Zuständigkeit, in dem sowohl der öffentliche als auch der private Datenschutz in einer Hand unabhängig verankert wurden. Ich glaube, dass wir da noch unter der vorherigen Landesregierung eine gute Struktur erreicht haben.
Ich entnehme dem Bericht, dass der Datenschutz im Land, was die Durchführung anbelangt, in guten Händen ist. Man entnimmt dem Bericht auch erfreut, dass von der großen Über schrift her die Skandale fehlen. Der Bericht ist sehr anschau lich und umfasst verschiedene Bereiche; das ist angesprochen worden. Man darf erfreut feststellen: Das Datenschutzbe wusstsein scheint in den letzten Jahren so weit gewachsen zu sein, dass man Gott sei Dank – ich drücke es salopp aus – nicht mehr die ganz dicken Dinger entdeckt, die in früheren Jahren doch zum Teil aus Achtlosigkeit geschehen sind. Sie zu verhindern ist der Datenschutzbeauftragte da, und die Ar beit ist offensichtlich ganz erfolgreich.
Was eine andere kleine Auslese von Themen anbelangt – wie gesagt, der Bericht ist sehr materialreich und zeugt von gro ßem Fleiß –, hat mich der Passus zum Datenschutz in sozia len Netzwerken beeindruckt. Die Risiken von Facebook & Co., die wir auch regelmäßig mit unseren Kindern zu diskutieren haben,
Diese positive Entwicklung wird für einige Bereiche ange merkt. Ich will hier nur stellvertretend den Kultusbereich nen nen. Dort wurde jetzt auch deutlich gemacht, dass gerade dort, wo es immer wieder einmal Beanstandungen gegeben hat, Fortschritte zu verzeichnen sind. Herr Klingbeil, Sie und Ih re Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ausgeführt, dass sich in diesem Bereich etwas tut. Ich finde, es tut sich in der Tat sichtbar etwas. Datenschutz und Medienkompetenz sind nicht nur in den Schulen implementiert, sondern bereits auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer entsprechend verankert. Natürlich wird auch dort weiter daran gearbeitet, sich zu verbessern.
In dieser vor uns liegenden spannenden Phase der Rechtsent wicklung sowohl jetzt im Bundestag als auch auf der europä ischen Ebene legen wir auch zukünftig auf den Austausch mit dem Landesdatenschutzbeauftragen großen Wert. Deshalb Ih nen noch einmal abschließend meinen ganz herzlichen Dank für die Arbeit, die Sie geleistet haben – natürlich verbunden mit der Zusage, dass wir weiterhin gemeinsam Interessen ver treten, was den Datenschutz anbelangt. Wir sind hierzu jeden falls bereit.
Meine Frage ist jetzt, wir hatten uns verständigt bei der Tagesordnung, dass der Punkt 21, Datenschutz, vorher beraten werden soll. Oder sollen wir mit TOP 20 weitermachen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, wir reden mal wieder über den Datenschutz. Das kommt hier nicht so häufig vor, ist aber eigentlich ein wichtiges Thema. Datenschutzrechtliche Bestimmungen, welche den Datenaustausch zwischen dem Landtag und den Abgeordneten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Fraktionen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regeln, gab es in anderen Bundesländern schon vor den Zeiten der DatenschutzGrundverordnung. Das ist prinzipiell keine neue Erfindung.
und seiner Organe auch im Datenaustausch mit den Abgeordneten und deren Mitarbeitenden sowie den Fraktionen und deren Mitarbeitenden zu wahren.“ Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung von Personen ist ein grundrechtlich geschütztes und oberstes Gut. Sie soll im Mittelpunkt unserer Betrachtung stehen. Da die nationalen Parlamente nicht dem Unionsrecht unterfallen, sondern dem Recht der Mitgliedstaaten unterstehen, findet die Datenschutz-Grundverordnung für die parlamentarische Arbeit keine Anwendung. Dennoch bekennen sich die Abgeordneten und Fraktionen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Datenschutzordnung versucht, beide Interessen in Einklang zu bringen.
Dass dem Datenschutz in diesem Haus so wenig Zeit gegönnt wird, das hätte ich bei den Koalitionsfraktionen bei Weitem nicht vermuten können, aber okay.
man schon den Eindruck gewinnt, dass CDU und FDP Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit immer nur dann entdecken, wenn es um den Schutz von Daten von Steuerbetrügern geht,
Der Gesetzentwurf ist vom federführenden Innenausschuss in einer Sitzung am 22. November 2012 abschließend beraten worden; dabei wurde auch noch ein Vertreter des Landesbeauftragten für den Datenschutz - zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs - angehört.
Doch im Ernst: Natürlich sind Dinge wie Datenschutz oder auch andere ein wichtiges Thema, aber hätten Sie sich vorher damit beschäftigt, dann hätten Sie gewusst, was Herr Dr. Tode gerade ausgeführt hat. Tatsächlich gibt es in diesem Bereich schon eine ganze Reihe von guten Instituten und Studiengängen an den verschiedenen Hamburger Hochschulen und Universitäten. Das Ganze dann mit Ihren Verschwörungstheorien hinsichtlich ausländischer Geheimdienste zusammenzubringen, die womöglich Deutschland bedrohen könnten, hilft dieser Sache genauso wenig wie die mangelnde Sachkenntnis, die wir schon erläutert haben. In diesem Fall können wir als CDU-Fraktion Ihren Antrag leider nur ablehnen. – Vielen Dank.
Vor allem aber verkennt der Antrag noch einen weiteren wesentlichen Punkt, nämlich den Datenschutz. Es gibt Datenschutzbeauftragte, die sich des Themas Datensicherheit sehr viel wirkungsvoller annehmen können, denn es reicht nicht aus, dazu nur zu forschen. Entscheidend ist die Durchsetzung des Datenschutzes.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist für DIE LINKE ein Leitfaden zur Gestaltung kommunikativer Beziehungen in der heutigen und in der künftigen Gesellschaft. Dazu gehören auch Datenschutz und Datensicherheit. Der Antrag der AfD ist ein erneutes Beispiel für vordergründig erst einmal ziemlich wirre Politik, die genauer betrachtet jedoch elitär ist und oft auch gefährlich für den gesellschaftlichen Frieden sein kann.
Ein Problem wird erkannt, in dem Fall das des Umgangs mit Datensicherheit und Datenschutz, und dann macht die AfD einen relativ vernunftbefreiten Vorschlag aus dem Repertoire populistischer Maßnahmen,
Als LINKE setzen wir dem einen freien und selbstbestimmten Umgang mit Daten und deren Sicherheit entgegen, und die Rahmenbedingungen dafür sollten eben nicht von kommerziellen, sondern gesellschaftlichen Interessen bestimmt werden. Die Maßnahmen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, sind uns bekannt. Ich nenne nur einige:
Ist das also dann mehr Betriebswirtschaft, die Sie da wollen, oder wollen Sie Datenschutz oder ITTechnik?
Es wurde schon gesagt, zur Finanzierung findet sich kein Wort. Und schließlich bin ich – Herr Kruse, nehmen Sie es mir nicht übel – etwas erstaunt, dass ausgerechnet die AfD sich mit Datenschutz beschäftigt. Fast jeder Partei würde ich das zutrauen, aber ausgerechnet die AfD? Lesen Sie bitte einmal Ihr Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl. Sie sprechen sich ausdrücklich für die Vorratsdatenspeicherung aus. Herr Kruse, ernsthaft: Ändern Sie einmal Ihr Wahlprogramm, dann können wir neu über Institute reden, aber so kann man es wirklich nicht beschließen. – Vielen Dank.
Was insbesondere notwendig ist und was wir als LINKE einfordern, ist ein vernünftiger Datenschutz und kein Aushöhlen des Datenschutzes, und dies ist leider in den letzten Jahren oft betrieben worden. Ich erinnere nur an den biometrischen Personalausweis, an die Prepaid-Karten oder jetzt an die Vorratsdatenspeicherung. Da werden einfach Fehler gemacht, und da muss auch ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen durchsetzungsstarke und fortschrittliche Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und zur emanzipationsfördernden Gestaltung datenbasierender und datenproduzierender Beziehungen. Genau das brauchen wir, und wie das funktionieren kann und wie es auch schon funktioniert, habe ich eben dargestellt.
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der CDU und der LINKEN an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dolzer, vorhin habe ich Ihre Ausführung zum Institut für Datenschutz sehr humorvoll kommentiert. Was Sie hier gemacht haben, duldet keinerlei humorvolle Antwort, es fordert eine sehr strenge, deutliche Antwort. Was Sie von sich gegeben haben, ist nichts anderes als gefährlich.
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der CDU und der LINKEN an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Der Gesetzentwurf, der von den GRÜNEN heute vorgelegt wird, wurde von ihnen in ähnlicher Form schon 2013 eingebracht. Dazu muss man sagen: Er ist im Wesentlichen von anderen Landesgesetzen kopiert. Wir sind der festen Überzeugung, dass damit Datenschutz vernachlässigt, gegen Europarecht verstoßen und überflüssige Bürokratie geschaffen wird. Unser Ziel muss sein, mit digitalem Recht Bürokratie abzubauen. Wir dürfen damit doch nicht umgekehrt zusätzliche Hürden aufbauen. Wir in Bayern wollen Bürger schützen, nicht belasten. Wir wollen Zugangsmöglichkeiten eröffnen, meine Damen und Herren, nicht neue Wege verschließen. Besonders wichtig ist uns, im ganzen Land dafür zu sorgen, dass Digitalisierung nicht nur ein Privileg der Großstädte ist. Der ländliche Raum hat genauso Anspruch auf all diese Leistungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir ganz kurz ein Wort zu den aktuellen Herausforderungen: Rechtliche Hürden erschweren den Ausbau der digitalen Verwaltung. Momentan fehlt es an nutzerfreundlichen Verfahren. Weiterhin existieren Zugangshürden für Menschen mit Behinderung; in diesem Punkt leistet der Gesetzentwurf einen ganz entscheidenden Beitrag. Um bei den Bürgern und Unternehmern Akzeptanz zu schaffen, sind klar umrissene Zugangs- und Verfahrensrechte sowie effiziente Regelungen zum Datenschutz und insbesondere zur IT-Sicherheit notwendig.
Die Realisierung der elektronischen Verwaltung ist ein ambitioniertes Unterfangen. Wir haben gehört, dass es insoweit immer noch Klärungsbedarf gibt. Wenn Sie schon anfangen, dicke Bretter zu bohren – zwei Jahre, nachdem der Bund es zugelassen hat –, dann bohren Sie doch bitte so, wie wir es vom Freistaat Bayern gewohnt sind. Sie behaupten, sie sicherten den Datenschutz. Aber Sie sichern nicht die Informationsfreiheit. Sie sprechen auf der einen Seite von der Möglichkeit, auf elektronischem Weg Akteneinsichtsrechte einzuräumen. Auf der anderen Seite ist noch nicht einmal klar, wie die nachweissichere Zustellung einer Einladung an Gemeinderäte erfolgen kann. Das ist übrigens eine Frage, die die Bürger interessiert. Sie haben die Gemeinderäte gewählt und möchten vielleicht wissen, ob diese überhaupt, und wenn ja, ob sie fristgerecht geladen worden sind. Das alles müsste Teil eines umfänglichen Informations- und Transparenzgesetzes sein. Die CSU und die Staatsregierung sollten in dieser Sache endlich Nägel mit Köpfen machen. Kollege Herold, Sie sprachen vorhin von der aktuellen Herausforderung. Ich sage: Das ist – auch im Sinne der Paragrafenbremse – die aktuelle Herausforderung.
Ich glaube, dass dieses Anliegen eigentlich auf breite Unterstützung des Landtages treffen würde. Wir haben in unserer Landesverfassung im Artikel 36 festgelegt, dass wir einen Bürgerbeauftragten wollen. Ich glaube, dass wir dieses Amt sehr kompetent besetzt haben. Wir haben natürlich auch noch einen weiteren Beauftragten für das Thema Datenschutz und die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zurückkommen zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es geht darin hauptsächlich um Anpassungen aufgrund der Europäischen DatenschutzGrundverordnung. Medienprivileg und Betrauungsnorm sind hier die Stichworte, die allen Medienpolitikern bestens vertraut sind. Zwischen Datenschutz einerseits und der Presse- und Medienfreiheit andererseits gibt es immer ein gewisses Spannungsverhältnis. Aber mit der Aufrechterhaltung des Medienprivilegs wurde dazu im Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine gute Lösung gefunden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen regelt der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwei Bereiche, die dringend geregelt werden müssen: Der eine Bereich ist die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung des Europaparlaments und des Rates, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Sie muss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigens geregelt werden, weil die Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in Staatsverträgen geregelt werden können.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine der vielen notwendig gewordenen Anpassungen bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. In genau einem Monat wird die Verordnung wirksam und greift mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vom Multimilliardenkonzern bis zum kleinsten Handwerksbetrieb in der Europäischen Union.