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Wo weniger gearbeitet wird, werden weniger Werte geschaffen und da ist auch weniger zu verteilen. Damit muss man sich immer wieder auseinandersetzen und schauen, dass man in der Analyse nicht in Sackgassen kommt. Das Problem mit solchen Analysen ist, dass ich, wenn ich von der einen Seite her etwas angehe, zu einem Ergebnis komme, gehe ich von der anderen, komme ich zu einem ganz anderen Ergebnis, von einer dritten Seite wieder zu einem anderen. Sowohl in der Wissenschaft wie in der Politik ist es notwendig, diese Dinge abzuwägen, wobei es die Wissenschaft dabei zugegeben leichter hat als die Politik.

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Zusammenfassend möchte ich sagen: Die kulturellen Ausgaben bewegen sich auf gleich hohem Niveau wie im Vorjahr. Wir bieten im Haushalt 2011 den Hochschulen eine langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Hessen braucht auch in Zukunft eine fortschrittliche Entwicklung der Wissenschaft. Wir werden Forschung, Lehre und Wissenschaft weiter als einen politischen Schwerpunkt sehen. Das drücken wir mit diesem Haushalt aus. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur im Bereich der Wissenschaft, sondern auch im Bereich der Kultur ist Hessen das einzige Bundesland, das keine Kürzungen hinnehmen muss, sondern das die Ansätze im Haushalt überrollt hat und für diese Programme sogar noch Geld draufgelegt hat. Deshalb sind Kultur und Wissenschaft in Hessen bei CDU und FDP in guten Händen.

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Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 49. Plenarsitzung am 23. Juni 2010 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 22. September 2010 eine mündliche Anhörung durchgeführt.

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Es liegen mir folgende Überweisungswünsche vor: Die lfd. Nr. 1 – VO-Nr. 16/101 – Fünfte Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung – an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung auf Antrag der FDP sowie die lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 16/102 – Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen (Vergabeverordnung) an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung auf Antrag der CDU.

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Frau Abgeordnete, die in dem Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, die beiden von Ihnen eben genannten Gebührenordnungen an den Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei auch die Kostenentwicklung zu berücksichtigen, kann ich nur begrüßen. Das Problem ist nämlich, dass keine regelmäßige Anpassung vorgenommen worden ist und die Gebührenordnungen deswegen den aktuellen Stand der Wissenschaft nicht abbilden können. Wenn man sich die Gebührenordnung der Zahnärzte außerdem vor dem Hintergrund anschaut, dass sie seit mehr als 20 Jahren nicht geändert worden ist, sieht man, dass sich auch die Kosten derart entwickelt haben, dass auch sie an der Stelle zu berücksichtigen sind. Insofern begrüßt die Landesregierung die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Absicht.

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Wissenschaft ist unsere Zukunft. Auch im Bereich der Wissenschaft geht es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Berlin seine Potentiale optimal nutzt. Keine andere Stadt in Deutschland besitzt eine solche Dichte an wissenschaftlichen Einrichtungen wie Berlin. Unsere Universitäten betreiben Spitzenforschung, sind auf vielen Feldern hervorragend vernetzt mit Forschungsverbünden und privaten Unternehmen. Unsere Wissenschaftsparks in Adlershof und Buch entwickeln sich immer mehr zu innovaten Zugpferden. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Strategie aufgeht. Berlin profitiert von dem engen Miteinander von Hochschulen, privaten und öffentlichen Forschungsinstituten und Unternehmen. Wir werden alles dafür tun, damit unsere Universitäten bei der Exzellenzinitiative erfolgreich sein können.

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Aber wir sollten auch keine Zerrbilder malen. Wenn zu diesem Hochschulpakt aufgrund der guten Steuerentwicklung jetzt noch einmal 20 Millionen € und aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung noch einmal 47 Millionen € hinzukommen, wird sie das nicht in Saus und Braus bringen, aber es belegt etwas: Entgegen früheren Zeiten, als ich auch schon die Ehre hatte, diesem Hause anzugehören, als sozialdemokratische Wissenschaftsministerinnen hier heulend hinausgelaufen sind und man sich anschließend wechselweise gefragt hat, wer denn diesen Trauerjob übernehmen will – für diejenigen, die es näher haben wollen, kann ich das nach meiner Redezeit detailliert erklären –, haben unter dieser Regierung und den sie tragenden Fraktionen Wissenschaft und Forschung einen zentralen Stellenwert, weil die Wissenschaft und die Forschung von heute die Arbeitsplätze von morgen sichern.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4675 in zweiter Lesung anzunehmen.

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Antrag abzulehnen.

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Die Zahlen belegen, dass Wissenschaft schon jetzt für Berlin von großer Bedeutung ist. Wissenschaft ist ein eigenständiger Wirtschaftsfaktor für die Region. Das Betriebspanel 2007 hat darüber hinaus einen relativ geringen Fachkräftemangel und eine relativ günstige demografische Zusammensetzung der Bevölkerung bescheinigt. Mit diesen positiven Ergebnissen, die auch auf die einzigartige Wissenschaftslandschaft zurückzuführen sind, dürfen wir uns aber nicht zufrieden geben, und ich verspreche Ihnen: Der Senat wird sich nicht zufrieden geben!

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Nachdem Sie in den letzten Jahren alle Steuermehreinnahmen für dieses und jenes verplant haben, will jetzt bei Rot-Rot offenbar niemand mehr für den selbst erklärten Schwerpunkt Wissenschaft noch Geld lockermachen, trotz einer jahrelangen Debatte, die Wissenschaft zum Essential und Zukunftspotenzial für die Stadt erklärt hat. Es ist noch gar nicht lange her, dass Sie dies auch selbst so sahen, Herr Oberg. Ich zitiere den „Tagesspiegel“ vom September 2008:

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Das ist selbstverständlich, Herr Gaebler. Doch dieses selbstverständliche Vorgehen hat die Wissenschaft nie geschützt. Das hat die Kliniken und Forschungsinstitute in die Misere geritten. Sie waren der Meinung, freie Forschung durchzuführen, weil sie die Weißkittelstrategie nicht erkannt haben oder nicht die Zeit hatten, sich damit ausführlich zu befassen. Vor Geldern und Einflussnahme aus der Tabakindustrie benötigt die Wissenschaft Schutz. Dagegen hilft nur ein eindeutiger Kodex. Wir Grüne wollen solch einen Vorfall wie den am Herzzentrum nicht mehr haben und lehnen deshalb Ihren Text ab und wünschen uns Zustimmung zu unserem Anliegen.

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Wenn wir alle für die Autonomie der Hochschulen sind, dann haben wir als Landesregierung – wenn wir isoliert nur das Ministerium für Wissenschaft und Kunst betrachten – diese autonom getroffene Entscheidung der Hochschule erst einmal zu respektieren. Denn das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat hier nur die Rechtsaufsicht. Wenn der Fachbereichsrat diese Entscheidung getroffen hat, als strategische Planung, universitätsintern, dann wird das natürlich auch vom Wissenschaftsministerium zunächst einmal nicht hinterfragt. Die Schließung dieser sexualmedizinischen Ambulanz – die ich auch bedauere, ich denke, wir alle bedauern die – sollte von Ihnen nicht zum Anlass genommen werden, hier die Wissenschaftsministerin zu kritisieren. Ich denke, das wird dem Thema auch nicht gerecht.

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Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Drucks. 18/4678 zu Drucks. 18/4314, hierzu: Änderungsantrag der SPD, Drucks. 18/5029. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

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Dank des Programms LOEWE ist es uns auch gelungen, dass diese gemeinsame Arbeit der Unternehmen und der Wissenschaft durch die Wirtschaft in erheblichem Umfang kofinanziert wird. Wer sich an die letzten Jahre erinnert, weiß, dass es immer wieder Berührungsängste zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gab. Das Programm LOEWE hat an dieser Schnittstelle einen wichtigen Beitrag zur Kommunikation geleistet.

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Bei Ihrem Antrag kann man nicht nur von einem Verdummungsversuch reden, denn er ist weitaus gefährlicher. Denn Sie betreiben nichts anderes als deutsche Wissenschaft. Woran das erinnert, muss ich hier wohl kaum jemandem erklären. Die Nazis verfolgten damals auch, sich von den sogenannten jüdisch-bolschewistischen Wissenschaften abzugrenzen und eine „deutsche“ Wissenschaft beziehungsweise die „deutsche“ Physik hochzuhalten.

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Konsequenzen, die wir aufgrund unvollständiger Informationen nicht bis ins Detail kennen. Das nennt sich Unsicherheit. Das ist etwas völlig Normales. Wir müssen im Leben damit immer umgehen. Wenn viel Neues kommt, ist die Unsicherheit größer, und uns ist dieses Problem des Entscheidens in unserer Unsicherheit umso präsenter. Die Lösung, die Sie dafür im Antrag vorschlagen, finde ich nicht gelungen. Sie schlagen vor, dass alle bisher gewonnenen Daten und Erkenntnisse an die Staatsregierung übermittelt werden sollen, damit diese gesammelt und analysiert werden können. Das ist aus unserer Sicht kein geeigneter Weg. Wissenschaft funktioniert anders. Wissenschaft lebt davon, dass nicht eine Stelle zentral Daten sammelt und analysiert, sondern dass es viele verschiedene Forschungsansätze gibt; Kooperationen unter den Institutionen, Austausch, Dezentralität.

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Selbstverständlich bedürfen auch – und insofern stimme ich in weiten Teilen mit Ihnen überein, Frau Kollegin – die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze – auch dahin zielt unser Antrag, wenn wir eine Evaluation der gewonnenen medizinischen und virologischen Erkenntnisse öffentlich diskutieren wollen – der Bekanntgabe und der Diskussion, nicht der Blackbox-Regelung. Verfassungsrechtlich ist die Wissenschaftskommunikation ein Referenzgrundrecht zur Meinungs- und Kunstfreiheit des Artikels 5. Das Bundesverfassungsgericht versteht unter dem Begriff Wissenschaft den nach Inhalt und Form ernsthaften und planmäßigen Versuch zur Ermittlung einer wissenschaftlichen Tatsache. Geschützt ist jede geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematisch nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das heißt in der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie geschützt werden soll, sondern jede wissenschaftliche Tätigkeit, die die Kriterien

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Ich will einen fünften Punkt hinzufügen, den das DIW nicht nennt, der aber lange Zeit Überzeugung einiger Fraktionen hier im Hause war: Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, die 1999 in der Regierung unter Roland Koch und Ruth Wagner in der „House of“Idee auf den Weg gebracht worden ist. Wissenschaft und Wirtschaft auf einer gemeinsamen Plattform zusammenarbeiten zu lassen, das ist eine Grundlage für Innovation in diesem Lande, die es in keinem anderen Land der Bundesrepublik gibt. Ich kann nur dazu raten, das fortzusetzen, weil das die optimale Grundlage ist.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wissenschaftsgemeinschaft ist in Aufruhr. Vielerorts verschlechtert sich gerade das Verhältnis zwischen Wissenschaft und staatlicher Gewalt. Das Verhältnis zwischen Wissenschaft und staatlicher Macht ist in der Ver

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Von daher haben wir heute die vorliegende Initiative zum Setzpunkt erhoben; denn wir wollen, dass der Landtag ein klares Signal setzt, dass die Wissenschaftsfreiheit für uns ein hohes Gut ist und bleibt, dass Bildung an und für sich wichtig für eine offene Gesellschaft ist und dass es ohne freie Wissenschaft keine freie Gesellschaft geben kann, weil, wenn die Freiheit der Wissenschaft stirbt, die Demokratie mit ihr stirbt.

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Wir möchten heute betonen: Wir sehen die Wissenschaft auch als treibende Kraft für einen internationalen Austausch und für den interkulturellen Dialog. Wenn man sich die große Anzahl an Studenten anschaut, die jedes Jahr an wissenschaftlichen Austauschprogrammen teilnimmt, dann wird doch deutlich, dass die Wissenschaft die erfolgreichste Maßnahme zum internationalen Austausch und zum interkulturellen Dialog ist.

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Ihre eigene Interpretation von Autonomie finde ich interessant, denn Ihre Autonomie ist etwas Interessengebundenes. So habe ich es jedenfalls verstanden. Ich habe es von Herrn Zöllner im Ausschuss gehört, ich habe es eben wieder von Ihnen gehört: Es gibt Ihrer Meinung nach keine Autonomie, die ungebunden ist. Das ist doch paradox. Autonomie bedeutet Eigenständigkeit. Autonomie bedeutet Selbstverantwortung. Autonomie bedeutet, selber den Begriff von Wissenschaft, Forschung und Lehre ausfüllen zu können. Dass es so etwas gibt wie einen Anspruch der Gesellschaft an Universitäten, ist völlig unbenommen, aber es gibt meines Erachtens keinen Anspruch darauf, Universitäten aus ideologischen Gesichtspunkten politisch in Wissenschaft, Forschung und Lehre zu beschränken.

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Es ist auch ein klare Signal an diejenigen, die versuchen, mit alternativen Fakten zu operieren – ich habe das Thema Klimakatastrophe schon erwähnt –, die meinen, dass man Fake-News verbreiten könnte, und die meinen, dass man Verschwörungstheorien verbreiten sollte. Das betrifft all die, die sogenannte alternative Fakten verbreiten und die die Wissenschaft zensieren wollen. All denen setzen wir ein klares Stoppschild und sagen: Die Freiheit der Wissenschaft ist und bleibt in unserem Land geschützt. Daran wird es mit uns kein Rütteln geben. – Vielen Dank.

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Bei der dazugehörigen Konferenz kam jedoch ein weiterer, nicht unwesentlicher Aspekt zur Sprache, der die Frage nach dem Warum thematisiert. Warum kommt es dazu, dass Wissenschaft in Bedrängnis gerät und dass sie politisiert wird? Die Antwort von den Diskutanten war, dass es einen generellen gesellschaftlichen Vertrauensverlust in die Wissenschaft gebe und dass auf die Veränderungen in der Kommunikation durch die sozialen Medien und die Digitalisierung noch nicht ausreichend reagiert werde. Hier müssen die Chancen, aber auch die Herausforderungen aufgegriffen werden. Diesbezüglich müssen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden.

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Das war aber nur der staatliche Teil. Es gibt noch eine Reihe von Auseinandersetzungen, die gar nicht aus dem staatlichen Bereich kommen. Schauen wir uns einmal in den Vereinigten Staaten nach den sogenannten Think Tanks um, die aus gesellschaftspolitisch genehmen Wissenschaftlern zusammengesetzt werden. Schauen wir uns aber auch einmal die offene Korruption an. Schauen wir uns einmal Studien zum Tabakkonsum vor dem Hintergrund der in diesem Zusammenhang geflossenen Gelder an. Hierzu gibt es einen ordentlichen Bericht des amerikanischen Senats. Dadurch wird deutlich, dass Wissenschaft auch offen bezahlt werden kann. Auch an dieser Stelle wird Wissenschaftsfreiheit aufgegeben, sodass kritische Wissenschaft nicht möglich ist.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass sich der Landtag heute mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung sowie der Situation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Welt befasst. Denn es gibt, global betrachtet, leider allen Grund zur Sorge um die Freiheit von Wissenschaft und Forschung.

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Wir erleben, wie auf politischer Ebene ganze Wissenschafts- und Bildungslandschaften eingerissen und zerstört werden – und zwar nicht nur in Ländern, die als Diktaturen gelten. In den USA geschieht dies in Form von massiven Streichungen bei der öffentlichen Finanzierung von Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Jonathan Foley, Ökologe und Direktor einer betroffenen Einrichtung, spricht von einem „Krieg gegen die Wissenschaft“. In vielen Städten der USA und weltweit demonstrierten Zehntausende Menschen im Rahmen des March for Science gegen diese Angriffe. Wir unterstützen diese Bewegung für die Freiheit der Wissenschaft.

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Wir sollten deshalb selbstkritisch auch über die Lage der Wissenschaft in Deutschland reden. Wir würden uns freuen, wenn das heutige Plädoyer für die Wissenschaftsfreiheit auch zu einer Stärkung der freien Forschung und Wissenschaft in Hessen führen würde. Das heißt auch, dass wir eine stärkere Beteiligung bislang unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen am wissenschaftlichen Diskurs und am Abbau von Bildungshürden brauchen.

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Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass Art. 5 Abs. 3 GG nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.