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Wir haben Anfang Juni eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Ich fand sie relativ einseitig besetzt; denn die Kritiker, die es in der Wissenschaft zu diesem Thema gibt, sind nicht zu Wort gekommen. Wir hatten noch nicht einmal das Protokoll bzw. eine Auswertung dieser Anhörung im Ausschuss gemacht, da hat das Justizministerium - allen vorherigen Ankündigungen zum Trotz einen Erlass herausgeschickt, in dem der Einsatz von Apomorphin als Brechmittel wieder freigegeben wurde. Sie wissen, das ist eine Osnabrücker Spezialität. Es wird nirgendwo im Lande gebraucht, weder in Hannover noch in Braunschweig noch in Oldenburg. Es wird auch fast nirgendwo anders im Bundesgebiet gebraucht. Aber in Osnabrück meinen sie das zur Aufklärung von Drogenstraftaten zu benötigen.

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Die großen Aufgaben der Europapolitik werden es sein, nicht nur die Währung zusammenzuhäkeln, die im Übrigen eine der stärksten Währungen der Welt geworden ist. Sie ist in nahezu allen Ländern, in denen früher der Dollar war, zur Ersatzwährung geworden. Wir müssen Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung so zusammenbringen, dass wir langsam aber sicher - und nicht Hals über Kopf - gemeinsam in eine Wirtschaftsstruktur hineinkommen, in der wir nicht nur den Euro als etwas Gemeinsames betrachten, sondern auch die Fragen: Wie viel Arbeitslose wir haben? Was wir tun müssen, um sie zu bekämpfen? Was müssen wir tun, um die soziale Sicherheit der Menschen zu garantieren? Was müssen wir tun, um wettbewerbsfähig zu sein? Das alles fragen wir für 450 Millionen Menschen. Dabei hat der Euro auch eine große Rolle zu spielen. Er ist aber nicht allein von Bedeutung. Europa ist mehr als die Summe aller Euros, die jetzt ausgegeben werden.

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Diese Qualitätsoffensive Hauptschule wird von 23 Mitgliedern eines Beirates konstruktiv begleitet. Gleichzeitig mit der Ankündigung der Offensive Hauptschule im Januar 2008 hatten wir auch die Schaffung eines Beirates angekündigt. Bei den Mitgliedern dieses Beirates handelt es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Wirtschaft, Kultur, Sport und Wissenschaft. Die Mitglieder vertreten in ihrem jeweiligen Aktionsrahmen die Interessen und Belange der Hauptschülerinnen und Hauptschüler. Mit der Konstituierung des Beirates

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Meine Damen und Herren! Für die Unterstützung und Förderung der sächsischen Verbundinitiativen waren folgende Ausgangsbedingungen für den Freistaat entscheidend: das Branchengefüge, das eine große Bandbreite an Unternehmen entlang der bestimmenden Wertschöpfungskette vorweist, und ein kreatives Umfeld aus Forschungseinrichtungen, Forschungs- und Entwicklungsverbünden. Hier sollte man auch die Brücke zum Hochschulbereich schlagen – es ist wichtig, dass in Sachsen Wirtschaft und Wissenschaft eng zusammenarbeiten –: von bereits bestehenden Vernetzungsansätzen gemeinsamer Technologien und sonstigen Kooperationsprojekten bis hin zu einer Form guter Zusammenarbeit.

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Gesetz über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/994 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/1133 ZWEITE BERATUNG

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Somit sprechen alle Anzeichen für die zügige Umsetzung des Ihnen heute in zweiter Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs. Mit der Eingliederung der Pädagogischen Hochschule in universitäre Strukturen ist damit ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Universität Erfurt gesetzt worden. Aus den genannten Gründen hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs und seine pünktliche Inkraftsetzung zum 01.01.2001 empfohlen. Ich danke Ihnen.

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Damit ist die Rednerliste erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/994 in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in - Drucksache 3/1133 - die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich bitte um Handzeichen, wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt. Danke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Eine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf mit übergroßer Mehrheit angenommen.

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sprünglichen Entscheidung bleibe, weil er ein gutes Angebot habe bei der Sparkassenstiftung, ein internationales Zentrum für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaftsethik in Schloss Neuhardenberg vor den Toren Berlins zu leiten. Diese neue Aufgabenstellung sei für ihn persönlich außerordentlich reizvoll, zugleich wolle er eine persönliche Zäsur vornehmen, wenn in der Stiftung Weimarer Klassik ebenfalls eine Zäsur vorgenommen wird.

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REGIERUNG: Minister der Finanzen J a c o b y (CDU) Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur - Chef der Staatskanzlei R a u b e r (CDU) Minister für Inneres und Europaangelegenheiten T o s c a n i (CDU) Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz W e i s w e i l e r Minister für Bildung K e s s l e r Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister für Wirtschaft und Wissenschaft D r. H a r t m a n n (FDP) Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr D r. P e t e r

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Gesetz zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrechts wurde vom saarländischen Landtag in seiner Sitzung am 25. November 2009 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Das neue Gesetz sieht vor, das bisherige Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz in zwei eigenständige Gesetze aufzuteilen, nämlich in das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz und das saarländische Weiterbildungsgesetz.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie Sie aus dem Vorspann "Problem und Regelungsbedürfnis" des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Kenntnis genommen haben, wurde in den letzten beiden Jahren eine Aufgabenüberführung von der Pädagogischen Hochschule an die Universität Erfurt nicht nur vorbereitet, sondern auch weitgehend vollzogen. Unter Duldung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst trafen die beiden Hochschulen Vereinbarungen, die eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Bibliothek errichteten. Das Rechenzentrum der Pädagogischen Hochschule Erfurt wurde in die Universität integriert. Das alles geschah zeitgleich mit dem Kernaufbau der Universität. Bildlich gesprochen leben Pädagogische Hochschule und Erfurter Universität bereits in wilder Ehe. Mit dem vorliegenden Gesetz soll nur die Legalisierung dieser Beziehung nachgeholt werden. Das ist zwar erforderlich, aber ein nachholender Akt. Impulse gehen von dem Gesetzentwurf nur wenige aus und sein Inhalt ist eher bescheiden.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt steht am Ende einer langjährigen Entwicklung. An deren Anfang steht die Wiederbegründung der Universität Erfurt und es geht um die Zusammenführung beider Hochschulen. Dieser Fusionsprozess ist sinnvoll; er wurde in Etappen gestaltet und wir können sicher an dieser Stelle in der zweiten Lesung darauf verzichten, hier all diese Etappen noch mal darzustellen. Es ist aber auch - und ich glaube, da sind wir uns einig - eine nicht alltägliche Fusion; einfach deshalb, weil aus bekannten Gründen die Aufgaben der größeren, wesentlich umfangreicheren Hochschule planmäßig übertragen werden auf eine kleinere Universität, die noch im Aufbau befindlich ist. Nicht zuletzt deshalb war der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst gut beraten, zumindest eine schriftliche Anhörung der Betroffenen zum Gesetzentwurf über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule durchzuführen. Neben einer fast durchgängig grundsätzlichen Zustimmung der Anzuhörenden zum geplanten Abschluss des Fusionsprozesses gab es auch eine Reihe kritischer Punkte und Fragen, die auf diese Weise zum Gegenstand der Beratung im Ausschuss werden konnten.

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digtes Wirklichkeit. Seit 1993 war der Weg der Pädagogischen Hochschule ziemlich klar beschrieben. Allein das Drängen der Hochschulangehörigen auf frühere Integration der Hochschule ist aus der Vergangenheit haften geblieben. Richtigerweise hat die Vertreterin der PDS darauf hingewiesen, dass es bei unserer schriftlichen Anhörung, die ansonsten weite Zustimmung signalisiert hat, eine kritische Anmerkung seitens des Wissenschaftsrates gab, dass nach dem ursprünglichen Konzept des Wissenschaftsrates 1993 diese Integration frühestens ab dem Jahr 2002 passieren sollte. Nun hoffe ich, dass der Wissenschaftsrat irgendwann anerkennt, dass die Thüringer insgesamt ein Stück schneller sind und auch der Aufbau der Kernverwaltung und der Kernfunktion dieser Universität heute so weit gediehen ist, dass wir tatsächlich diese Zusammenführung mit dem gesetzgeberischen Akt heute beschließen können. Aber diese Gewissheit wird sich garantiert noch einstellen. Nach all unseren Gesprächen sind die Vorarbeiten so weit gelaufen, dass wir diesen Abschluss heute setzen sollten. Was den Verbleib der Ausbildung ausländischer Studierender anbelangt, wir haben uns die Freiheit genommen als Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Fraktion nach Nordhausen zu fahren und mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort darüber zu diskutieren, wie sie ihre Zukunft sehen; und sie bestehen wahrlich nicht auf Anbindung an die Pädagogische Hochschule Erfurt respektive die Universität Erfurt und sind sehr zufrieden mit der verwaltungstechnischen Angliederung an die Fachhochschule Nordhausen. Die Zusammenarbeit klappt schon so gut, dass wir dort nicht noch einmal eingreifen sollten. So viel dazu.

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Frau Präsidentin, Herr Schwäblein, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, noch einmal auf Ihre Polemik eingegangen, die Sie auf die ersten Aussagen von Frau Dr. Stangner bezogen haben, zu denen in der heutigen Plenarsitzung: Wir hatten in der ersten Lesung folgende Fragen aufgemacht: Wenn wir es also mit einer Fusion zu tun haben, von der jeder davon ausgegangen ist, dass sie kommen wird und dass sie sinnvoll vollzogen werden muss, dann muss es eine Willensbildung im Parlament dazu geben. Diese Willensbildung im Parlament, die haben wir eingefordert. Dann sind wir mit dieser Auffassung und einigen Fragestellungen, auf die Frau Dr. Kaschuba heute eingegangen ist, in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst gegangen und wollten dort eine Anhörung beantragen. Dankenswerterweise, Herr Schwäblein, haben Sie den Antrag gestellt und haben gesagt, wir möchten auch eine schriftliche Anhörung dazu haben. Da waren wir sehr erfreut. Das haben wir auch gesagt, dass wir uns so geeinigt haben und haben eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Die Stellungnahmen sind zum großen Teil fristgerecht eingegangen, bis auf die

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Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Regierungsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen als Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit unter der Drucksache 14/88 vor. Unter Berücksichtigung des angenommenen Antrages wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

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Ich erteile das Wort dem Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, Dr. Christoph Hartmann.

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat mit der Drucksache 14/88 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag Drucksache 14/88. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 14/88 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/88 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland), Drucksache 14/9, wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 25. November 2009 im Erster Lesung einstimmig - bei Enthaltung von SPD- und LINKE-Fraktion - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.

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Zweitens bewegt die Öffentlichkeit der Eindruck, dass vermehrt Spitzenkräfte aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Sport Thüringen verlassen, ohne dass ein gleichrangiger Nachzug aus anderen Bundesländern oder aus anderen Staaten erfolgt. Gewiss gibt es unter Spitzenleuten ein normales Maß an Fluktuation, das vor Landesgrenzen nicht Halt macht, doch sehr bedenklich ist, dass die Bindungskraft Thüringens für Persönlichkeiten von Rang und Namen insgesamt sinkt. Damit drohen in letzter Zeit verstärkt Imageverlust und Provinzialisierung. Was tut die Landesregierung, um auf all diesen Gebieten Bedingungen und Anreize zu verbessern, um zu sichern, dass Thüringen ein attraktives Wirkungs- und Lebensfeld für Spitzenkräfte, dabei auch für unbequeme Voraus- und Querdenker, bleibt? Wir brauchen dafür keine Rechtfertigungsreden, sondern zielstrebige Regierungsarbeit - und die vermissen wir. Danke.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion betitelte die Aktuelle Stunde "Rücktritt des Präsidenten der Stiftung Weimarer Klassik". Ich saß vor diesem Titel und wir beraten im Arbeitskreis dazu und wir waren uns eigentlich nicht so ganz klar darüber, was denn der Sinn dieser Aktuellen Stunde sein wird. Denn wir saßen im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zusammen, haben über den Fusionsprozess der Stiftung Weimarer Klassik mit den Weimarer Kunstsammlungen beraten und am Ende dieses Tagesordnungspunkts informierte uns die Ministerin auf Nachfrage eines Abgeordneten darüber, dass der Präsident Bernd Kauffmann die Konstruktion dieser neuen Stiftung noch erarbeiten wird, aber für das Präsidentenamt ab 01.06.2001 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Es gab danach eine Pressekonferenz in diesem Zusammenhang und auf die Tätigkeit von Bernd Kauffmann in Thüringen wurde würdigend verwiesen. Ich könnte mich natürlich diesen Würdigungen des Präsidenten der Stiftung Weimarer Klassik anschließen, ich könnte mich anschließen in der Hervorhebung dessen, was er im Kulturstadtjahr "Weimar 1999" für Weimar bewirkt hat, wie er über Thüringen hinaus gewirkt hat und auch, welche Spuren er sicher in der Kulturlandschaft Thüringens hinterlässt. Ich könnte natürlich auf der anderen Seite sagen, dass der Kulturstadtetat Weimars um einige Millionen überschritten worden war und wir auch dazu im hohen Haus debattiert haben. Und ich könnte auch darüber sprechen, dass bei der Ein

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für den Freistaat Thüringen in Zukunft in neuer Qualität fortgeführt werden. Und wir werden zusammen mit der Stadt Weimar die Erörterung aufnehmen und alle Kultureinrichtungen einbeziehen. Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, dass ich der Meinung bin, dass wir Herrn Kauffmann dankbar sein sollen für das, was er hier geleistet hat, dass wir ihm viel Glück wünschen sollen bei der Übernahme einer neuen Aufgabe und dass wir uns einfach daran gewöhnen sollten, dass es Menschen gibt, die nicht ein Leben lang am gleichen Ort bleiben wollen. Es ist nicht richtig, dass uns sehr viele Menschen hier verlassen, sondern es kommen auch sehr viele Leute auf ein attraktives Angebot hierher nach Thüringen und nehmen zum Beispiel die Intendanz im Deutschen Nationaltheater wie Herr Märki auf. Ich erinnere an Herrn Brandenburg, einen Wissenschaftler, der den Zukunftspreis 2000 bekommen hat, der ebenfalls in den Freistaat Thüringen gekommen ist und hier wissenschaftlich arbeitet. Wir bauen hier eine neue Landschaft für die Kultur und für die Wissenschaft auf mit ganzer Entschiedenheit und Einsatzfreude.

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Meine Damen und Herren, weil diese im Gesetzentwurf der GRÜNEN ins Spiel gebrachten und vorgesehenen Änderungen sehr einschneidend sind man macht Schluss mit allen bisher vorgesehenen Ausnahmetatbeständen -, war es für die CDU-Landtagsfraktion ein Anliegen, eine umfassende Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz durchzuführen, unter Beteiligung aller Betroffenen, nicht nur unter Beteiligung derjenigen aus Wissenschaft und Medizin, die diese Zahlen natürlich genannt und auf die Gefahren hingewiesen haben. Uns war es wichtig, auch diejenigen zu hören, die insofern betroffen sind, als ihre Arbeitsplätze, ihre Branche wie die Gastronomie und der Getränkehandel oder auch der Tabakhandel betroffen sind. Das war uns wichtig.

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Das Wort hat nun der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit, Dr. Christoph Hartmann.

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat mit der Drucksache 14/87 einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 14/87 ist, den bitte ich eine Hand zu heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/87 mit den Stimmen aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.

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Ich gebe zu, wir machen es uns auch heute noch nicht leicht mit der Abschaffung der Gebühren, auch und gerade aufgrund des Ergebnisses der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit; denn das Ergebnis der Anhörung war, dass die Universität und alle anderen Hochschulen des Saarlandes - das war die eindeutige Botschaft der Hochschulleitung - dank der Studiengebühren eine positive Entwicklung im Lande genommen haben. Wir haben mehr Absolventen durch bessere Studienbedingungen, wir haben eine bessere Lehre durch tausend mehr Stellen für Lehrende erreicht

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„Geeinigt“ heißt auch, dass wir das nicht allein entschieden haben. Vielmehr haben wir das gemeinsam mit den vier Hochschulen besprochen. Ich darf Ihnen in dem Zusammenhang noch einmal die Presseerklärung, die gemeinsame Presseerklärung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft, der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar vorlesen.

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„Abschaffung der Studiengebühren in zwei Stufen. (...) Saarbrücken, 08.12.2009. Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, und die Leiter der saarländischen Hochschulen haben sich auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, um die Studiengebühren zum Sommersemester 2010 abzuschaffen. Die Leiter der vier staatlichen Hochschulen im Saarland, die Professoren Volker Linneweber (UdS), Wolfgang Cornetz (HTW), Ivica Maksimovic (HBK) und Thomas Duis (HFM) und Minister Hartmann wollen in zwei Stufen vorgehen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtagsplenum in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 in Erster Lesung gegen die Stimmen von SPD und LINKEN mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Mit diesem Artikelgesetz werden die einschlägigen Paragrafen des Saarländischen Universitätsgesetzes und des Hochschulgesetzes dahingehend geändert, dass die Pflicht zur Zahlung allgemeiner Studiengebühren an der Universität des Saarlandes und an den saarländischen Hochschulen zum Sommersemester 2010 beendet wird. Ein Problem liegt jedoch in der Tatsache, dass die Rückmeldungsfristen an den saarländischen Hochschulen bereits seit Januar 2010 laufen und hierdurch ein akuter Handlungsbedarf entstanden ist. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll vor diesem Hintergrund die Beendigung der Gebührenzahlungspflicht zeitlich vorgezogen und in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Auch die Frage nach der Bereitstellung der Kompensationsmittel für ausgefallene Studiengebühren soll einer gesonderten Regelung vorbehalten bleiben. Gleiches gilt für die Fragen hinsichtlich der Gebühren für Langzeitstudierende sowie Studierende im Zweitstudium. Kurz gesagt: Mit dem vorliegenden Gesetz wird zwar eine Grundsatzentscheidung zur Abschaffung der Studiengebühren getroffen. Wichtige damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen sollen hingegen erst später eine entsprechende Regelung finden.

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geregelt haben würden - für die Einschreibung für das Sommersemester 2010. Die Frage des Ausgleichs, die Frage der Kompensation, die Frage der Verwendung der Mittel der Langzeitstudiengebühren, die Frage der Verteilungsmechanismen, das sind alles Dinge, die Sie zu Recht angesprochen haben, sehr geehrter Herr Commerçon. Die haushalterische Behandlung dieser zusätzlichen Mittel in den Haushalten der Hochschulen, die Frage der Einbindung der Studierenden, alles das sind wichtige Fragen, die wir zum Gegenstand eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens mit einer intensiven Anhörung machen werden. Denn wer sich hinstellt und über 10 Millionen Euro zur Verbesserung der Lehre in die Hand nimmt, wer sich anstrengt den haushaltspolitischen Kraftakt zu machen, nicht nur, aber auch besonders in Zeiten der Krise, über 10 Millionen Euro mehr für Wissenschaft auszugeben, der trifft doch eine wichtige Entscheidung nicht nur für die Studierenden, nicht nur für die Lehrenden und nicht nur für die Hochschulen, sondern für das gesamte Land! Diese Entscheidung werden wir in Sorgfalt treffen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren. Daran sollten Sie mitwirken und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank!

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Es ist unbestreitbar, dass Bayern heute eine erste Adresse in Forschung, Wissenschaft und Technologie ist. Wir haben unsere Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt. Das zeigt, was der Föderalismus leisten kann. Dass wir heute in einer besseren Situation als vor 40 Jahren sind, verdanken wir in hohem Maße der Politik in diesem Lande. Die Kraft der Politik in Bayern hat dazu geführt, dass sich Bayern hervorragend entwickelt hat.

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Seit Jahren diskutiert die Wissenschaft über eine Reform des Föderalismus. Seit Jahren liegen Vorschläge für sinnvolle Reformen auf dem Tisch und verstauben in den