Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun der Herr Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Herr Zehetmair, bitte.
REGIERUNG: Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie, K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr M a a s (SPD) Minister für Finanzen und Europa T o s c a n i (CDU) Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S t o r m Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz R e h l i n g e r (SPD) Minister für Bildung und Kultur C o m m e r ç o n (SPD)
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung hochschulrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3795 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/3955
Ich will den Komplex „Anteil der Frauen in der Wissenschaft“ nur insofern deutlich ansprechen, als Sie sich über das Thema nicht mit mir auseinandersetzen müssen. Nur wenn Sie mir die eine Berufung vorhalten, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, ich habe an der Vorstellung der Hochschule vorbei secundo loco und nicht primo loco berufen. Bei einer Didaktikfrage war der Vorschlag primo loco nicht zu nehmen aufgrund der Vorstellung des Kultusministeriums, dass man die Eignung für den Bedarf bei der zweiten Stelle sieht. Die Eignung geht auch im Gesetz der Geschlechtlichkeit vor. Das wird weiterhin gelten müssen, auch wenn wir auf dem Gebiet alle miteinander erheblichen Nachholbedarf haben. Das ist klar.
Das ist in vielen Bereichen zum Ausdruck gekommen, sei es auf Initiative der Grünen, sei es aufgrund der Vorschläge, die aus meinem Haus gekommen sind. Jedenfalls hat die gewisse Zurückhaltung der Leitungsgremien bei der Besprechung mit Frauenbeauftragten dazu geführt, dass wir Termine in das Gesetz aufgenommen haben: verpflichtend pro Semester einmal bzw zweimal. Alles, was darüber hinausgeht, ist natürlich herzlich willkommen. Ich darf zusammenfassend sagen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ein großer Schritt zur Förderung der Frauen in der Wissenschaft und zur Verbesserung des Studiums von Frauen gemacht wird.
Seit 1990 in den Ausschüssen für Umweltfragen sowie für Wissenschaft und Kultur arbeitend, hatte er sich vor allem in den letzten Jahren in die diffizilen Probleme der Umweltpolitik höchst kompetent eingearbeitet. Aus allen Fraktionen des Hauses höre ich die Versicherung, dass die Gesetze zum Nationalpark Wattenmeer und zum Nationalpark Harz sowie dem Biosphärenreservat Elbtalaue ohne seinen großen persönlichen Einsatz so nicht zustande gekommen wären. In dem Versuch, Akzeptanz zwischen den Fraktionen und vor allem in der betroffenen Bevölkerung herzustellen und zu erreichen, stellte er durchaus einen neuen Typus eines Politikers dar. Er wusste, dass es nicht ausreicht, Gesetze zu beschließen, wenn die Menschen sie nicht annehmen.
Dieser Gesetzentwurf wurde im Oktober an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ernst. Sie hat das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 3955 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDUFraktion ergangen. Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Rechtsausschuss der Stimme enthalten und im Haushaltsausschuss sowie im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir noch über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3955 unter Nr. 2 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung dieses Ausschusses in der Drucksache 3955 unter Nr. 2 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls so beschlossen.
Ist das weniger Sachlichkeit? Oder haben die weniger auf die Wissenschaft gehört, Frau Hansen? Ich glaube, nein.
Meine Damen und Herren, nun weiß ich, die Gerichte und die Wissenschaft können uns die Entscheidung nicht abnehmen. Sie können uns Hilfestellung leisten, aber die Entscheidung haben wir hier miteinander zu treffen. Aus der Vielfalt der Meinungen kann jedenfalls nicht gefolgert werden: Rasseliste zulässig oder Rasseliste unzulässig. Wir Parlamentarier müssen entscheiden. Wo setzen wir - das ist die Frage - mit unserer Verantwortung an? Ich appelliere an die CDU-Fraktion und auch an die Bündnis 90/Die Grünen: Folgen auch Sie dem Vorsorgegrundsatz „Erst der Mensch und dann der Hund“. Lassen wir den ersten Biss, der tödlich sein kann, wie wir wissen, nicht zu.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/581 – Neudruck – an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer für diese Überweisungsempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Behörde für Wissenschaft und Forschung 4480 A
Wir brauchen neue Wohnformen, wir müssen von dieser Idee wegkommen, daß wir lebenslang in derselben Räumlichkeit wohnen, sei es in einer Eigentumswohnung, im eigenen Haus oder in einer normalen Mietwohnung. Wir müssen die Überlegungen mit einbeziehen, die sich in außerpolitischen Kreisen, in der Wissenschaft, aber auch unter den Wohnungsbaugesellschaften immer mehr breitmachen, und zu den Wohnformen kommen, die den jeweiligen Lebensabschnitten entsprechen.
Einzelplan 3.2: Behörde für Wissenschaft und Forschung
Zweitens: Der Verfall der Stabi muß dringend gestoppt werden. Nur mit wenigstens einer voll funktionsfähigen Bibliothek hat Wissenschaft auf hohem Niveau in Hamburg eine Zukunft.
[Antrag der Fraktion der CDU: Haushalt 2001 Einzelplan 3.2: Behörde für Wissenschaft und Forschung Mittelverteilung stärker nach dem Kriterium der Frauenförderung ausrichten – Drucksache 16/5162 –]
[Antrag der Fraktion der CDU: Haushalt 2001 Behörde für Wissenschaft und Forschung Aktionsprogramm „Hamburgs Hochschulen Fit für das 21. Jahrhundert“ – Drucksache 16/5211 –]
Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, geben wir dem zuständigen Kulturminister Commerçon wie auch der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ein Instrument in die Hand, um die zukünftigen Aufgaben zu meistern. Zu diesen Aufgaben zählen auch der Fortgang und die Fertigstellung des Vierten Pavillons, dafür ist eine gute Grundlage gegeben. Weiterhin glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf geeignet ist, dafür zu sorgen, dass sich die Stiftung selbst wie auch die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung in unserem Lande weiterhin gut entwickeln kann. - Vielen Dank.
Nach Beschluss des Landtages soll die Landesregierung bis zum 30.04.2002 einen Entwurf zur Denkmalschutznovelle vorlegen. Dieser Entwurf soll unter anderem einen Denkmalfonds beinhalten. Die dafür notwendigen Mittel sollen dem Vernehmen nach auf Wunsch der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur dem Gemeindefinanzierungsgesetz entnommen werden.
Wir haben also keine Zeit verloren, sondern wir haben die Zeit bis heute intensiv genutzt. Die Rolle der Politik, die dabei auch immer in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist völlig klar. Wir haben eine einmalige Chance, meine Damen und Herren, technologisches Wissen, Technologie, die im IHP auf wissenschaftlicher Basis entwickelt worden bzw. entstanden ist, mit Wertschöpfung und Produkten zu verknüpfen, und das noch dazu in der Region. Was Sie immer fordern, dass wir Wirtschaft und Wissenschaft miteinander verknüpfen, ist hier geradezu idealtypisch realisiert worden. Darauf sollten wir stolz sein und das sollten wir nicht schlechtreden.
Das Projekt in Frankfurt (Oder) unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten vom Lausitzring oder ähnlich gelagerten Projekten. Zum einen geht es um die Entwicklung von Technologien. Ziel ist die Wertschöpfung aus einer Technologieforschung heraus. Auf diese Weise entstehen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Zum anderen geht es darum, dass über die Chipfabrik regionalisierte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wissenschaft und mittelständischen Unternehmen geschaffen werden. Mit diesem Projekt haben wir die Chance, internationale und regionale Entwicklungen gemeinsam zu realisieren. Dieser Aspekt unterscheidet das Projekt der Chipfabrik wesentlich vom Lausitzring und anderen so genannten Leuchttürmen. Deshalb sollte man mit einem solchen Begriff in diesem Zusammenhang vorsichtig umgehen, denn er impliziert eine Skepsis gegenüber Großprojekten, die in Brandenburg angebracht ist. Das hat die Vergangenheit gezeigt.
Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Frau Müller (Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur):
Laut Stiftungsgesetz soll das Stift Neuzelle zweierlei Zwecke verfolgen: Erstens soll die denkmalgeschützte Klosteranlage wieder hergestellt und erhalten sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und zweitens sollen die kulturelle Tradition und das historische Erbe bewahrt werden, indem Einrichtungen und Veranstaltungen unterhalten und gefördert werden, die der Kultur, Wissenschaft und Bildung dienen.
In der Zwischenzeit ist seitens der Abgeordneten Bewegung in die Angelegenheit gebracht worden. Es gab mehrere Fragen im Landtag und auch zwei Befassungen im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Abgeordneten im Ausschuss waren sich einig, dass die Stiftung vom Land gewünscht war und ist und ihr Bestand dauerhaft gesichert werden muss. Sie sind sich deshalb einig darüber, dass es dabei nicht zielführend ist, wenn zwei Ressorts, nämlich das Bildungsministerium, weil es für Schulen zuständig ist, und das Kulturministerium, weil die Stiftung in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, sich in Hilfskonstruktionen üben und dabei vielleicht den Anschein erwecken, sich ihrer Verantwortung für die Stiftung entziehen zu wollen, weil es eben dabei zu keinem Ergebnis kommen kann.
Erst nach der Wende, im Jahre 1990, setzte sich eine Kreistagsinitiative für die Wiederbelebung ein, die 1996 zu der Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung “Stift Neuzelle” des Landes Brandenburg führte. Diese Stiftung nahm 1997 ihre Arbeit auf und hat die Aufgabe, die ehemalige Klosteranlage wieder herzustellen, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Wissenschaft, Kultur und Bildung zu fördern.
Ich rufe den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der Drucksache 3/3894 zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.
Schauen Sie nach Niedersachsen, was Niedersachsen macht! Niedersachsen erlaubt jetzt eine Kurzausbildung von einem Jahr für Leute, die keine Lehrerausbildung haben, Niedersachsen versucht auch das Modell, dass sie gleichzeitig in Schulen auch praktisch qualifiziert werden, und sorgt so dafür, dass relativ schnell Lehrer, die auch pädagogisch mittlerweile qualifiziert sind, für Schulen zur Verfügung stehen. Ich rate Bremen dringend an, ein solches Programm ebenfalls nicht nur zu überlegen, sondern auch durchzuführen. Ich glaube, Sie werden noch nicht einmal mehr bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ernsthaftem Widerstand begegnen.
Dienstlich verhindert sind der Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister Dr. Schäuble, Herr Sozialminister Dr. Repnik, Herr Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Trotha sowie die Herren Staatssekretäre Stächele und Rückert.
Die Aussagen zum Beispiel zur Weiterbildung des Personals, auch mit Supervision, mit Hospitation in den anderen Einrichtungen usw., zur internen und externen Qualitätskontrolle, zur Zusammenarbeit mit der forensischen Wissenschaft usw. sind aus meiner Sicht schon imponierend, wohl auch, dass in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren die ganz großen, spektakulären Ausbrüche ausgeblieben sind, die bekanntlich meist im Zusammenhang mit Freigängen passieren. Diese sind bekanntermaßen ebenso Bestandteil des Therapie-, Besserungs- bzw. Resozialisierungskonzeptes und somit ebenso unerlässlich wie auch nie ohne Restrisiko für die heile Welt außerhalb der Anstaltsmauern.