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Lassen Sie mich zu den Anträgen kommen. Ich finde es von der CDU schon fast Chuzpe, diesen Antrag aufrechtzuerhalten, wenn ich ehrlich bin. Schon am Tag, als Sie ihn gestellt haben, wurde im Wirtschaftsausschuss angekündigt: Es wird veröffentlicht. – Eine große Zahl ist jetzt schon, eine Woche später, veröffentlicht. – Es ist im Ausschuss angekündigt, was weiter veröffentlicht wird. Es ist deutlich gemacht worden, dass es bei einer kleinen Anzahl von Stellungnahmen Fragen zum Datenschutz gibt, weil es aus Unternehmen kommt, die zu klären sind.

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Fraktion der SPD - Drs. 16/ 525 -, d) Ob Google, Telekom oder Vorratsdatenspeicherung - Datenschutz ist wichtig, nicht lästig - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 16/526 - und e) Neue Auslegung der Planfeststellungsunterlagen: Niedersächsische Interessen bei der Elbvertiefung wahren! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16/527.

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Ob Google, Telekom oder Vorratsdatenspeicherung - Datenschutz ist wichtig, nicht lästig - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 16/526

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürgerrechte werden häufig als Anspruchsrechte des Einzelnen an den Staat missverstanden. Aus unserer Sicht sind es keine Anspruchsrechte, sondern es sind allzu häufig Abwehrrechte, also sind es Freiheitsrechte für den Einzelnen. Zu diesen Rechten zählen wir als Liberale auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also den Datenschutz. Der Schutz der Daten von uns allen ist ein wesentliches Gut, das es gerade in der heutigen Zeit in besonderer Weise zu stärken gilt.

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Die Große Koalition in Berlin, aber auch große Konzerne weltweit verstehen den Datenschutz allzu häufig eher als lästiges Übel, anstatt dies als ein wesentliches Recht der Bürger, aber auch der Kunden und Verbraucher richtig anzuerkennen, zu würdigen und zu respektieren.

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Unser Plädoyer für mehr Datenschutz ist also nicht nur ein Kampf gegen die um sich greifende Datensammelwut des Staates, z. B. bei der Vorratsdatenspeicherung, sondern dieses Plädoyer gilt natürlich auch für den privatwirtschaftlichen Bereich; denn im nicht öffentlichen Bereich kommt der Da

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Wenn sich Herr Obermann als Chef der Telekom hinstellt und behauptet, dass durch den aktuellen Skandal keiner seiner Kunden zu Schaden gekommen sei, aber gleichzeitig das Bundeskriminalamt über einzelne Kunden Gefährdungsanalysen ausführen muss, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt das doch sehr deutlich, dass Herr Obermann - die Deutsche Telekom - nichts mehr mit Glaubwürdigkeit im Datenschutz zu tun hat und überhaupt kein Problembewusstsein hat. Ich finde, das sollten wir alle gemeinsam ändern.

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Ein wesentlicher Beitrag, eine wesentliche Forderung von uns Liberalen ist, dass alle personenbezogenen Daten, die für Werbung genutzt werden sollen, vorher einer Einverständniserklärung des jeweils Betroffenen bedürfen sollen. Das wäre, glaube ich, ein richtiger und sinnvoller Schritt in Richtung auf mehr Datenschutz, auch für den betroffenen Einzelnen.

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Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass die FDP das Thema Datenschutz heute zum Gegenstand der Aktuellen Stunde gemacht hat. Die Bundesrepublik ist momentan tatsächlich zu einem Datensaustall geworden. Das Grundrecht - es ist ein Grundrecht; Herr Rösler hat das betont - auf informationelle Selbstbestimmung wird in diesem Land mittlerweile mit Füßen getreten.

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gerade schon angesprochen -, filmt ganze Straßenzüge ab und stellt das ins Internet, wodurch weltweit die Anonymität in Frage gestellt wird. Wir brauchen tatsächlich höchst dringend eine Revitalisierung, ja sogar eine Reanimation eines sterbenden Verfassungsrechts. Der Datenschutz in der Bundesrepublik liegt momentan auf der Intensivstation.

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Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in diesem Landtag darüber diskutieren, ist natürlich die Frage: Was haben unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in den letzten Jahren faktisch und praktisch für den Datenschutz getan?

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Ich kann bei dem, was Sie hier in den letzten fünf Jahren gemacht haben, nur eines erkennen: immer mehr Verfassungsschutz, immer weniger Datenschutz. Das ist die Politik der ehemaligen Bürgerrechtspartei und Rechtsstaatspartei FDP zu diesem Thema. Angesichts dieser Bilanz, angesichts der blamablen Leistung in den letzten fünf Jahren sollten Sie sich zu diesem Thema wirklich nicht noch einmal zu Wort melden.

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diesem Thema zu Wort gemeldet haben. Es ist ein wichtiges Thema. Aber ich höre auch, was Herr Kubicki sagt. Ihr Handeln in Niedersachsen - Herr Briese hat das ausgeführt - ist ein ganz anderes. Ich habe noch einmal nachgeschaut, was Sie in den letzten drei Jahren zum Thema Datenschutz in diesen Landtag eingebracht haben: gar nichts. Die Koalitionsfraktionen haben dem Datenschutzbeauftragten den nicht öffentlichen Bereich des Datenschutzes entzogen. Wir haben dagegen protestiert. Daraufhin sind Sie zurückgerudert und haben es ihm wieder zurückgegeben. Sie wissen, dass gerade der nicht öffentliche Bereich derjenige ist, in dem man auf Wirtschaftsunternehmen Einfluss nehmen kann, in dem man sie beraten kann. Es ist schön, wenn Sie jetzt durch aktuelle Anlässe eines Besseren belehrt worden sind.

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und wie Sie Institutionen fördern, die sich für Datenschutz- und Verbraucherrechte einsetzen. Da ist von Ihrer Seite bislang noch nichts zu sehen gewesen.

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Aus dem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgt, dass der Staat bei der Gesetzgebung zum Datenschutz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat und dass er zwischen berechtigten Interessen zur Datenspeicherung und zwischen den Freiheitsrechten und den Grundrechten der Menschen, die u. a. von Herrn Briese schon angesprochen worden sind, zu unterscheiden ist.

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Ich möchte hier feststellen, dass es ab und zu erstaunliche Übereinstimmung zwischen der FDP und den Linken gibt. Das haben Ihre Kollegen im Bundestag auch schon verstanden, und deswegen verhalten sie sich ab und zu entsprechend. Vielleicht dringt diese Erkenntnis auch einmal bis hier, zur Landtagsfraktion, durch. Ich sage ganz klar: Die Linke schließt sich der Aussage der FDP ausdrücklich an. Datenschutz ist wichtig. Sie können nicht verhindern, dass wir dazu klatschen, ob es Ihnen an der Stelle recht ist oder nicht.

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Allerdings müssen Sie diese Maßstäbe auch gegen sich selbst gelten lassen. Deshalb fordere ich insbesondere die FDP-Fraktion - Sie können hier bei dem einen oder anderen Gesetz das Zünglein an der Waage sein - ausdrücklich auf: Nehmen Sie Datenschutz sehr ernst! Wägen Sie sorgfältig ab! Wenn Sie das tun, dann müssen Sie zu dem Schluss kommen, dass die geplanten Öffnungen im Verfassungsschutzgesetz und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz unverhältnismäßig sind und dass diese Entwürfe in die Tonne gehören. Ich fordere Sie auf, entsprechend zu handeln.

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die Menschen in Ihrem Land beschnüffelt haben und nichts, aber auch gar nichts von Datenschutz gehalten haben.

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Ich finde diesen Antrag zur Aktuellen Stunde, von der FDP gestellt und von Herrn Dr. Rösler hier vorgetragen, außerordentlich wichtig, weil in diesem Hause unstrittig und klar ist, dass Datenschutz für alle ein sehr wichtiges Gut

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Ich betone aber, dass das kriminelle Machenschaften sind und nichts damit zu tun hat, dass der Datenschutz insgesamt nicht gewährleistet werde. Das müssen wir uns in Ruhe anschauen.

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Insofern ist Datenschutz wichtig. Wir müssen klare Regelungen haben, um im Internet vernünftige Funktionen zu haben. Ich glaube, dass gerade das, was auf Bundesebene vom Bundesdatenschutzbeauftragten gemeinsam mit der Deutschen Post auf den Weg gebracht worden ist, in Ordnung ist. Insofern müssen wir uns genau anschauen, was in Niedersachsen, aber auch bundesweit mit Google passiert. Dort ist etwas, was rechtlich sicherlich sehr fragwürdig ist. Insofern müssen die Datenschutzbeauftragten hier so schnell wie möglich reagieren.

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Der letzte Punkt, damit das deutlich wird: Hier wird immer gesagt, dass der Datenschutz in Niedersachsen Schlusslicht sei. Das ist mitnichten so. Wir sind im Vergleich mit Baden-Württemberg, Bayern und anderen personell durchschnittlich ausgestattet. Wir haben die gleiche Ausstattung. Wir haben in diesem Bereich nicht ein einziges Mal gekürzt. Herr Bartling, als Sie noch Verantwortung getragen

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Wir hatten heute Morgen ja schon eine Diskussion über den Datenschutz. Es ist für die Versammlungsfreiheit schon sehr wichtig, dass das liberalisiert und neu normiert wird. Selbstverständlich kann die Polizei zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten auch weiterhin Aufnahmen machen; das ist gar keine Frage. Aber wir wollen das auf das verfassungsrechtlich notwendige Maß reduzieren.

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Der zweite Punkt, den ich hier ansprechen will: Eine Partei, die sich in besonderer Weise als Rechtsstaatspartei versteht, hat hier heute noch einmal in pompöser Weise betont, wie wichtig ihr Bürgerrechte und Datenschutz sind. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern schlicht und ergreifend das Recht geben, auf Versammlungen die Polizisten zu identifizieren. Was soll daran so schlimm sein? Wir begeben die Polizei dadurch nicht in Gefahr. Kein Polizist, keine Polizistin wird dadurch gefährdet. Vielmehr herrscht dann schlicht und ergreifend Waffengleichheit. Um mehr geht es nicht. Das ist ein Bürgerrecht!

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Der Datenschutz – von dort wurden die Regelungen letztendlich übernommen – ist aus meiner Sicht eine andere Aufgabe als die Gleichstellung. Aus meinem Verständnis heraus muss die Gleichstellung bei der Behörde erfolgen; das muss aus einem Guss passieren. Die Gleichstellungskonzepte – das ist der Vorschlag in unserem Gesetzentwurf – sollen Teil der Personalführung werden. Sie sollen nicht extern, nicht von außen beurteilt werden, sondern letztendlich intern in den Behörden. Wir meinen deshalb, derartige Parallelstrukturen zu schaffen, ist wenig hilfreich

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Dieses Ziel verbinden wir mit unserem Gesetzentwurf. Unsere wesentlichen Änderungsvorschläge lauten: Wir brauchen einen ganz anderen Anspruch als bisher. Wir möchten, dass der Verfassungsauftrag tatsächlich umgesetzt wird. Deswegen orientieren wir uns schon bei der Namensgebung des Gesetzes an dem Auftrag im Grundgesetz und nennen es Chancengleichheitsgesetz. Ähnlich hat es auch BadenWürttemberg vorgemacht. Wir möchten auch eine wirksamere Kontrolle der Durchsetzung. Die Stelle eines oder einer Landesbeauftragten für Gleichstellung, die die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, wird installiert. Damit ist das Ziel verbunden, den Gleichstellungsbeauftragten eine wirklich starke und unabhängige Stimme zu geben, ähnlich wie sie die Landesbeauftragten für den Datenschutz haben. Sie

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In einem auf dezentrale und erneuerbare Energien ausgeleg ten Stromversorgungssystem ändert sich insbesondere die Aufgabe der Netze grundlegend. Wie in fast allen Bereichen der Energiewende, sei es beim Neubau von Windkraftanla gen, bei der Stromspeicherung oder bei Netzneubauten, muss die Bevölkerung auch bei der Einführung von Smart Grid ver stärkt und von Anfang an einbezogen werden. Stichworte hier zu sind Stromzähler und Datenschutz.

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Oft ist in der Öffentlichkeit von Politikverdrossenheit die Rede; da heißt es dann „die da oben“ wüssten gar nichts von den Sorgen der Bevölkerung. Hier liegt es an dem Petitionsausschuss, in der täglichen Arbeit zu zeigen, wie wichtig diese Sorgen der Menschen genommen werden. Wir dürfen dabei nie aus den Augen verlieren, dass es sich bei den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht selten um existenzielle Probleme handelt. Hinter jeder einzelnen dieser Petitionen steht letztlich ein persönliches Schicksal. Da geht es ebenso um Baugenehmigungen oder den Datenschutz wie um aufenthaltsrechtliche Fragen und dienst- oder steuerrechtliche Belange.

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Der um eine weitere Stellungnahme gebetene Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestätigte die Auffassung des Petitionsausschusses. Der Beauftragte widersprach ausdrücklich der Meinung des Ministeriums, dass im Fall eines Hinweises auf die Videoüberwachung deren Zweck vereitelt würde. Im Gegenteil reicht in dem Fall der Anbringung eines Hinweises allein der Umstand der Kenntnis der Überwachung möglicherweise aus, um mögliche Straftaten wie etwa die Einbringung verbotener Gegenstände in die Anstalt zu verhindern.

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In ihrer Folge, in der Folge der Führerscheinrichtlinie, die jetzt auf uns gekommen ist, werden alle Autofahrer gezwungen, natürlich wiederum auf eigene Kosten einen neuen Führerschein zu beantragen – und das nicht nur einmalig, sondern regelmäßig wiederkehrend. Denken wir an die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung, die uns hier im Hohen Haus auch schon längere Zeit beschäftigt hat, die vor allem kleinere Unternehmen, aber auch etwa Vereine mit einem enormen und teuren Verwaltungsaufwand belastet. Denken wir an die inzwischen verabschiedete Urheberrechtsrichtlinie, die namentlich mit ihrem inzwischen berühmten Artikel 13 massiv die Freiheit des Internets bedroht. Denken wir an die sogenannte Euro-Währungsunion, bei der ich auch gern einen Moment verweilen möchte.

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Oder: Ein Land allein will den digitalen Kapitalismus regulieren. Bislang scheren sich die Internetgiganten nicht darum. Ob sie 5, 15 oder 50 Millionen Nutzerinnen weniger haben, ist ihnen im Moment egal. Aber ganz Europa, nämlich 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, ist ein großer Faktor, auf den sie eben nicht verzichten können. Wir haben es bei der Datenschutz-Grundverordnung gesehen, sie ist quasi der weltweite Maßstab geworden, weil die Europäische Union sie geschlossen beschlossen hat.