Darüber hinaus ist uns der grundgesetzliche Schutz der Familie wichtig. Ein Auseinanderreißen einer Familie, um die Abschiebung nach Möglichkeit tagsüber durchführen zu können, ist nicht humaner als eine nächtliche Vollstreckung.
Für vollziehbar Ausreisepflichtige kommt eine Abschiebung keineswegs wie aus heiterem Himmel, sondern vielmehr müssen sie jederzeit mit einer solchen rechnen.
Jede Abschiebung, meine Damen und Herren, ist Verwaltungsvollstreckung und ein Vollstreckungsakt muss immer den individuellen Gegebenheiten angepasst sein und wird letztlich selbstverständlich von demjenigen verantwortet und auch bestimmt, der die Vollstreckung bestehender Gesetze durchzustehen hat. Hier, Frau Kollegin Möller, sind wir bei einem zentralen Unterschied zwischen Ihnen und uns, nämlich dem zwischen Liberalität und dem zwischen Anarchie.
dem Zeitpunkt, wann man mit der Vollstreckung einer Abschiebung beginnen muss. Der kann natürlich einmal zur Nacht liegen. Wir müssen uns fragen, was die Alternative wäre, wenn man in einem solchen Fall eine Vollstreckung machen will. Die Alternative wäre Abschiebehaft, meine Damen und Herren, und das kann es doch nun wirklich nicht sein.
Ein Fall einer Abschiebung zu diesem Zeitpunkt – also 1 Prozent aller Fälle – ist im vergangenen Jahr vorgekommen. Das zeigt, dass der Senat beziehungsweise das Ausländeramt vernünftig vorgeht und lange abwägt, bevor so etwas geschieht.
Die Duldungsfristen, die ausgesprochen sind, sind in jedem Fall bedingt. Auch das muss man am Anfang einmal sagen. In der in diesem konkreten Fall ausgesprochenen Duldung fand sich, wie in jeder Duldung, der Hinweis, dass sie jederzeit widerruflich ist. Eine Familie oder ein Individuum, das von einer Abschiebung betroffen ist, weiß, dass es abgeschoben werden wird.
nachgekommen. Es ist nun einmal die zwingende Folge, dass danach die Abschiebung erfolgt. Es ist – zugegeben – ein unglückliches Verfahren, wenn ein Abschiebetermin feststeht, eine übermäßig lange Duldung auszusprechen. Das wurde von der Behörde auch so erkannt. Im Ausschuss haben wir darüber gesprochen, dass hier eine Änderung der Praxis erfolgt und nicht mehr die offensichtlich standardisiert vorgegebenen vier Wochen für solche Fälle Verwendung finden. Das ist ein sachgerechtes Ergebnis, das auch möglich war, weil man über einen konkreten Einzelfall im Eingabenausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen des Datenschutzes reden konnte, was man sonst möglicherweise nicht erzielt hätte. Deswegen empfiehlt auch die FDP-Fraktion, den Ausschussbericht entsprechend anzunehmen.
Es gibt auch rechtliche Möglichkeiten, die Dinge, die uns vorliegen, anders zu interpretieren, als die Ausländerbehörde es tut. Für uns ist es oft sehr schwierig, das zu beurteilen, aber ich würde mir wünschen, dass wir uns in zweifelhaften Fällen wie diesem – und das fand ich im Ausschuss sehr einhellig – mehr Zeit nehmen, uns das genauer anzusehen und uns nicht unter Druck setzen zu lassen, weil die Ausländerbehörde behauptet, die Abschiebung stehe kurz bevor und die wolle sie durchführen. Das sollten wir nicht tun.
Eine HIV-infizierte Afrikanerin hat in Neuruppin eine Polizistin gebissen. Die Asylbewerberin aus Kamerun hatte am 1. Juni 2004 die Ausländerbehörde in Neuruppin aufgesucht. Da sie nach rechtskräftigem Abschluss eines Asylverfahrens zwecks Abschiebung zur Festnahme ausgeschrieben war, verständigte die Ausländerbehörde umgehend die Polizei. Bei Eintreffen der Beamten versuchte die seit mehreren Jahren HIV-infizierte Beschuldigte, sich durch den Biss der Festnahme zu widersetzen. Noch ist nicht bekannt, ob sich die Polizistin mit dem AIDS-Virus infiziert hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, am 1. Juni 2004 ist bei der Festnahme einer zur Abschiebung anstehenden, offenbar HIV-infizierten Ausländerin eine junge Polizistin durch Bisse verletzt und möglicherweise ebenfalls infiziert worden. Als ich davon erfahren habe, war ich im höchsten Maße betroffen. Ich habe mit dieser Beamtin telefoniert und ihr zugesichert, dass wir alles tun, um die notwendige ärztliche Versorgung und Unterstützung zu geben, weil dies eine schwierige Situation ist. Die Polizistin befindet sich jetzt in intensiver ärztlicher Behandlung und sie wird in den nächsten Wochen, den Wochen der Ungewissheit, auch seelsorgerisch betreut.
Zur Frage 17 a): Hier halten wir eine Regelüberprüfung des Vermögensstandes Abzuschiebender für dringend erforderlich. Eine Prüfung von Fall zu Fall reicht nicht aus, um beispielsweise auch durch eine Sicherung von Sachen, zum Beispiel Autos, Unterhaltungselektronik usw., die Kosten von Abschiebung optimal abzudecken
Es gibt aber auch Fälle, meine sehr geehrten Damen und Herren, in denen dies nicht so ist, und dieses Problem dürfen wir weder tabuisieren noch schönreden. Dies sollten wir vielmehr offen ansprechen und dem sollten wir auch entgegenwirken, indem wir ganz klare Integrationsverpflichtungen festschreiben. Und da, wo wir nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände auf unrechtmäßige Aufenthalte stoßen oder wo das Aufenthaltsrecht durch kriminelle Handlungen erwirkt wird, sollten wir die schnelle und konsequente Abschiebung betreiben. Nur so werden wir erreichen, dass die aufnehmende Bevölkerung auch in Zukunft und auf Dauer noch Ja sagt zu einer Flüchtlingspolitik, die ihren humanitären Verpflichtungen auch gerecht wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Herr Innenminister hat auch gesagt, eine Abschiebung nach einer langen Phase der Duldung würde von den Betroffenen als ungerecht empfunden. Da könnten wir humanitäre Aspekte stärker zur Geltung bringen, ohne die Bevölkerung zu überfordern, erklärte Bouffier wenige Tage vor der Innenministerkonferenz in Karlsruhe, wo dieses Thema noch einmal diskutiert wurde. Ich sage auch hier: zwar eine späte Einsicht, Herr Innenminister, aber durchaus Lob für den Lernprozess, den Sie in den letzten Jahren in diesem Bereich durchgemacht haben.
ist in vorbildlicher Weise in die deutsche Gesellschaft und vor allen Dingen in den Schulunterricht integriert. Eine Abschiebung in den Kosovo würde ihre positive Entwicklung beeinträchtigen, da sie keine sozialen Bindungen dahin hat. Ihre Familie und all ihre Freunde leben in Korbach.
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist....
Wegfall dieser Hindernisse nicht zu rechnen ist. Das gilt auch, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt war und – das wird in der Debatte häufig übersehen – ein Verschulden des Ausländers nicht vorliegt. Ein Verschulden wiederum liegt vor, wenn er falsche Angaben macht, wenn er über seine Identität, Volkszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit täuscht oder wenn er nicht entsprechend mitwirkt.
Wir müssen auch über die Frage reden, wie wir in Hessen die Abschiebungen durchführen. Herr Kollege Frömmrich, Sie haben vorhin das Beispiel eines Ausländers genannt, der es aufgrund des Protestes vieler Menschen – beispielsweise vor dem Regierungspräsidium in Darmstadt – geschafft hat, länger hierzubleiben, als eigentlich vorgesehen war. Denn nach Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel war die Abschiebung längst beschlossene Sache.
Sie können von Diyarbakir hinübergehen in den Irak. Herr Barzani war vor kurzem bei mir und hat das im Einzelnen dargelegt. Auch die früheren Gegensätze zwischen Barzani und Talabani sind inzwischen vorbei. Es ist aber kein offizieller Grenzübergang. Es gibt aber kein Drittland, über das die Abschiebung durchgeführt werden könnte. Hier aber wird ein Aufenthaltsrecht gegeben in gleicher Weise, wie man es einem Universitätsprofessor gibt, der als Höchstqualifizierter hierher kommt. Das halte ich für grundfalsch. Das habe ich Herrn Schily auch immer wieder gesagt. Aus meiner Sicht macht er hier einen schweren Fehler. Das war aber in der Tat ein Zugeständnis, welches man Rot-Grün machen musste.
Es geht z. B. um einen jungen Mann, der im Alter von vier Jahren hierher gekommen ist, unter vielen psychischen Belastungen und Problemen leidet, inzwischen erheblich psychisch erkrankt ist, sich seit Jahren in der Psychiatrie befindet und im Alter von Mitte 20 von einer Abschiebung bedroht ist.Er kann aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht arbeiten.
Was die Bleiberechtsregelung betrifft, die wir haben, kann man sagen: Das Glas ist halb voll, aber es ist eben auch halb leer. – Wir müssen jetzt handeln, bevor wieder eine Frist verstreicht, bevor wieder Menschen von Abschiebung bedroht sind und bevor sich die Problemfälle wieder akkumulieren. Wir müssen auch jetzt im Bundesrat tätig werden und die Zeit für eine Lösung dieser Problemfälle nutzen. Ich bitte herzlich um Zustimmung. – Danke.
Im Zuge des Abschiebungsverfahrens wird ein Asylfolgeantrag gestellt. Die Folge ist, die Abschiebung wird abgebrochen, der Antrag wird geprüft und ein neues Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt. Mit dem Folgeantrag hat der Asylbewerber die Möglichkeit, neue Verfolgungsgründe – also auch seine eigenen, die er meint, die er hat – anzuführen, die rechtsstaatlich geprüft werden müssen. Meinen Sie nicht, dass das etwas überzogen ist, dass man hier auch etwas straffen muss? Da gibt es Fälle, die machen das vier- bis fünfmal und nichts passiert, keine Konsequenzen. Die Verfahren ziehen sich deswegen in die Länge, die Verwaltungsgerichte sind völlig überlastet. Wir zahlen weiter hohe Kosten für Asylbewerber, die eigentlich schon hätten abgelehnt sein können, die aber weiter in unserem Lande leben. Ich glaube, wir machen, ich sage ruhig „wir“, da etwas falsch in Deutschland. Das kann nicht gut gehen, mit Humanität hat das nichts mehr zu tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich haben viele von Ihnen dieselbe Erfahrung gemacht wie ich: Es haben sich Nachbarn oder Freunde einer Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien an Sie gewandt und verzweifelt um Hilfe gebeten, weil eine Abschiebung droht und die Betroffenen beim besten Willen nicht in der Lage wären, dies zu verkraften. Eben dieses Gefühl der Ohnmacht bei lebenswichtigen Entscheidungen hat dazu geführt, dass sich rund 100 Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P., darunter auch Namen wie Volker Rühe, Klaus Kinkel und Otto Graf Lambsdorff, mit dem Appell an die Ministerpräsidenten gewandt haben, bestimmte Flüchtlingsgruppen vom Balkan weiterhin von der Zwangsabschiebung auszunehmen.
Entsprechendes gilt auch für jene Bosnien-Flüchtlinge, die heute noch bei uns leben und die ebenfalls nicht vertretbare und wahrscheinlich nicht überwindbare Probleme bei der Reintegration haben dürften. Bei denen, die heute noch unter uns leben, handelt es sich um solche „Problemgruppen“, die eigentlich unter eine Härtefallregelung fallen müssten, hätte nicht die Innenministerkonferenz verhindert, dass für diese Menschen auch die „Altfallregelung“ gilt. Auch sie müssen endlich von dem Druck der drohenden Ausreiseaufforderung befreit werden. Unvertretbar ist auch auf lange Zeit die Abschiebung von Menschen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit bedroht sind. Diesen Menschen muss endlich eine Lebensperspektive gegeben werden, indem ihr Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik abgesichert wird und sie die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
gesetzt werden sollen, die für die Abschiebung zuständig sind. Ist das einer dieser Standorte?
Meine Damen und Herren, schon jetzt nimmt das kleine Deutschland die meisten Asylbewerber auf, mehr als jedes andere europäische Land und sogar mehr als die großen USA, und am Ende werden maximal nur neun Prozent als asylberechtigt anerkannt. Trotzdem müssen die wenigsten Asylbetrüger oder Asylkriminellen mit Abschiebung rechnen. Sie bleiben auf Kosten und zu Lasten des Gemeinwesens in Deutschland. Der größte Schaden aber ist, dass politische Entscheidungsträger diesen katastrophalen Zustand nicht etwa beenden wollen, sondern auch noch fördern. Wenn zudem offenbar auch Umvolkung und Zerstörung von nationaler Identität Gesetz wird, ist das Höchstmaß der Niedertracht erreicht.
Das gilt auch für die schwierige Frage der Abschiebung. In diesem Bereich benötigen wir ganz sicher keine Verschärfung. Die bisherigen Regelungen reichen aus.
An dieser Stelle eine kleine Bitte an den verehrten Herrn Senator: Wenn Sie vielleicht auf die Retourkutsche heute verzichten können, dass die Leute, die so lange hier sind, das alles selbst verschuldet haben, weil sie Rechtsmittel eingelegt haben gegen ihre Ausweisung oder Abschiebung! Ich finde das billig, denn legale Verfahren gegen Entscheidungen der Verwaltung im Rahmen der Rechtsordnung sollten nicht disqualifiziert werden, sondern sie sind Teil unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Das heißt, wir lassen zum Beispiel bei Fragen des Kosovo, Afghanistans, aber auch zum Beispiel von Bürgerkriegsgebieten selbstverständlich niemanden in Regionen, die krisengeschüttelt sind, abschieben, selbstverständlich schieben wir auch niemanden ab, dessen Gesundheitszustand durch eine Abschiebung in sein Heimatland nachhaltig gefährdet ist. Wir schieben keine minderjährigen Kinder ab, wir schieben nicht einmal volljährige Kinder ohne ihre Eltern ab, wenn sie keine Bezugspunkte mehr in ihrer Heimat haben.
Wir möchten, dass § 6, der die Kostenerstattung regelt, geändert wird, denn nach der gegenwärtigen Rechtslage endet die Kostenerstattung für den im Gesetz gemäß § 2 Nrn. 3 und 5 benannten Personenkreis nach Ablauf von insgesamt vier Jahren. Die Kosten für den weiteren Aufenthalt wie für die Unterbringung, für den Lebensunterhalt usw. sind dann von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Genau darin liegt das Unhaltbare des Kostenerstattungsparagraphen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden für etwas zur Kasse gebeten, auf das sie so gut wie keine Einflussmöglichkeit haben, zum Beispiel auf die Gründe, die eine Abschiebung verzögern. Es ist einfach unerträglich, wenn man nicht in der Lage ist, innerhalb von vier Jahren - ich wiederhole: vier Jahren! - einen nicht anerkannten oder scheinbar nicht identifizierbaren Asylbewerber zurückzuführen.
Wenn Sie mit ihm reden, ist er durchaus liberal. Wenn er vor die Presse geht, ist das ganz anders. Wenn es zum Beispiel um die Frage der Abschiebung geht, hat jeder von uns – Sie gestatten, dass ich das als früherer Abgeordneter sage – mit Sicherheit jemanden als Petenten, von dem er sagt, den müsste man eigentlich hier behalten. Den haben auch die Bayern, und den schieben die auch nicht ab. Da muss man ein bißchen genauer hinschauen. Diese Uraltforderungen waren damals – 4. September – Wahlkampf. Das war reiner Wahlkampf. Da war das angebracht und sollte sein. Ich meine, die Opposition sei gut beraten, sich durchaus kritisch zur Landesregierung hin zu orientieren und sie auch zu kontrollieren. Aber man muss nicht unbedingt alles nachmachen, was aus Bayern kommt.
Da innerhalb einer Familie für die einzelnen Familienmitglieder Asylanträge häufig bewusst sukzessiv gestellt werden, hat das bei positiven Entscheidungen zur Folge, dass Kinder, für die nicht unverzüglich ein Asylantrag gestellt worden ist, keinen Anspruch mehr auf Familienasyl nach § 26 des Asylverfahrensgesetzes haben. Bei einer negativen Entscheidung wird durch die erstmalige Asylantragsstellung für ein minderjähriges Kind meist kurz vor der Abschiebung erreicht, dass zumindest dieses Kind mit einer Betreuungsperson im Bundesgebiet bleiben kann - ich kann das hier nur ganz verkürzt darstellen -, wobei aber auf Grund des öffentlichen Drucks erfahrungsgemäß der Aufenthalt aller Familienmitglieder geduldet wird. Auf diese Weise werden alle Bemühungen, Asylverfahren beschleunigt zu bearbeiten und im Falle einer