Einzige (abschließende) Beratung: Datenskandal: Keine "gläsernen Menschen" - ein wirksamer Datenschutz ist Bürgerrecht - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/437 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/714.......................... 2892
ein wirksamer Datenschutz ist Bürgerrecht - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/437 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/714
Wir haben versucht, mit unserem Antrag eine Diskussion um den Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland hervorzurufen. In den letzten sechs Monaten gab es fundamentale Datenskandale in der Bundesrepublik. Entsprechende Meldungen sind in den letzten sechs Monaten durch alle Zeitungen gegangen. Es gab die TelekomSkandale. Am letzten Freitag stand in einem großen Artikel der Wirtschaftswoche, dass sich Kontodaten von fast 21 Millionen Bürgern im freien Umlauf befinden und auf den Märkten gehandelt werden. Der Skandal hat mittlerweile monströse Ausmaße angenommen. Deswegen ist es gut und richtig und dringend erforderlich, dass das Datenschutzgesetz sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene in verschiedenen Bereichen nachgebessert wird.
Die Einhaltung der Datenschutzgesetze muss aber auch kontrolliert werden. Das liegt in Niedersachsen weiter im Argen; darüber haben wir im Rahmen der Haushaltsdebatte heute bereits diskutiert. Das beste Gesetz nützt - wie gesagt - nichts, wenn es nicht wirksam vollzogen und der Vollzug nicht kontrolliert wird. Sie verhindern einen wirksamen Datenschutz in Niedersachsen, weil der Datenschutzbeauftragte nicht gut genug ausgestattet ist. Das ist das große Manko. Daran merkt man, dass Ihnen in diesem Bereich das kriminalistische Gespür ein bisschen fehlt. Wir wissen ganz genau:
Meine Damen und Herren, wir haben dieses Thema im Oktober-Plenum ja schon im Rahmen einer Aktuellen Stunde beraten. Die Fraktion der Grünen hatte zu diesem Zeitpunkt ihren Antrag schon eingebracht. Wir haben ursprünglich versucht, ihn im Fachausschuss sehr schnell abschließend zu beraten. Von den Koalitionsfraktionen kam dann die Aussage, es müsse noch ein bisschen nachgebessert werden. Darauf haben wir uns eingelassen. Das war ein Fehler, meine Damen und Herren, weil wir in der Sache nicht weitergekommen sind. Bei der Beratung in der Aktuellen Stunde habe ich bereits gesagt, dass wir in Niedersachsen handeln müssen, dass der Datenschutz ein ausgesprochen wichtiges Thema ist und dass er in Niedersachsen personell und finanziell besser ausgestattet werden muss.
Eine weitere Forderung der CDU war ein sogenanntes Datenaudit für die Wirtschaft, was bedeutet, dass die Unternehmen, die besonders viel für den Datenschutz tun und die rechtmäßige Verwendung bzw. Handhabung der Daten gewährleisten, ein Gütesiegel erwerben können.
Danke, Herr Kollege! Wir sind uns also einig, dass sich außerhalb des deutschen Territoriums die NSA nur an amerikanisches Recht halten will. Können Sie bestätigen, dass das amerikanische Recht für Nicht-US-Bürger keinerlei Datenschutz und keinerlei Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorsieht, sodass die NSA - im Einklang mit US-amerikanischem Recht! - im Ausland flächendeckend Kommunikationsbeziehungen sammeln und in Datenbanken wie PRISM millionenfach aufbereiten kann?
Statt zahnlose Pseudoabkommen sollte die Bundesregierung lieber die Verhandlungen über die Freihandelszone mit den USA mit einem Abkommen zum Datenschutz verknüpfen. Das wäre wirksam.
Zweite Frage: Sie haben nach den Konsequenzen gefragt, die wir daraus ziehen. Unterstützen Sie die Forderung der Piratenpartei, die Zusammenarbeit beim Informationsaustausch mit Staaten, die keinen gleichwertigen oder überhaupt nennenswerten Grundrechts- und Datenschutz haben, außer in Notfällen sofort einzustellen?
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, dann schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, dass wir jetzt noch den weiteren Teil der Aktuellen Stunde behandeln und dann in die Mittagspause gehen und nach der Mittagspause die Fragestunde und danach den Tagesordnungspunkt 22 – ich sage nur Stichwort „Wolf“ – und dann den Tagesordnungspunkt 9 behandeln, Stichwort „Datenschutz“, damit Sie sich in den jeweiligen Fraktionen vorbereiten können.
Wenn das einzige Angebot bis 18. April 2019 eingegangen ist, wir mittlerweile Ende September 2019 haben, also über einen Zeitraum von fünf Monaten sprechen, warum wurden denn dann zwischenzeitlich nicht zumindest die Fragen bezüglich Datenschutz und gegebenenfalls auch weiterer Änderungen mit dem einzigen Bewerber geklärt?
Ich will noch einmal versuchen, eine inhaltliche Argumentation in die Diskussion einzuführen. Wenn wir nicht versuchen – und mit "wir" meine ich nicht das bayerische Parlament, sondern die Europäische Union, die Europäische Kommission – auf die Gestaltung der Regeln des Welthandels der Zukunft Einfluss zu nehmen, dann werden das andere für uns tun. Wir schauen dann nur zu. Ich sage Ihnen, die anderen werden die großen Weltmärkte sein: China, möglicherweise Russland und andere in Asien. Angesichts dessen stelle ich Ihnen schon die Frage: Wollen Sie mitgestalten im Sinne unserer Werte und Standards? Wollen Sie die Regeln so gestalten, dass die Standards gesichert werden? Wollen Sie die Regeln so gestalten, dass der Datenschutz ernst genommen wird? Wollen Sie die Regeln so gestalten, dass es keinen Einfluss gegen die Parlamentshoheit der Nationalstaaten in der EU gibt, auch nicht gegen die der Länderparlamente? Wollen Sie das? – Wenn Sie das wollen, lieber Herr Aiwanger, dann dürfen Sie keine Fundamentalopposition betreiben, sondern dann müssen Sie in dieser Frage doch mitreden. Das ist doch der Kern der Sache.
den Umgang mit personenbezogenen Daten im Landtag und in den Fraktionen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung bildet die Basis und sie erforderte, dass wir in Thüringen das Datenschutzgesetz anpassen, was wir hier im Hohen Haus vollzogen haben. Wir haben dabei ganz bewusst den Landtag und die Fraktionen herausgenommen. Wir wollten eine separate Regelung dafür schaffen und die schaffen wir mit dieser Datenschutzordnung.
Danke, Frau Präsidentin. Es ist natürlich nicht ganz leicht, lieber Werner, jetzt gleich danach wieder zum Alltag und zur Datenschutz-Grundverordnung oder zur Datenschutzordnung des Landtags überzugehen, aber mit deiner Erlaubnis werde ich das natürlich jetzt trotzdem tun.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass sich die Fraktionen wegen ihrer in Thüringen verfassungsrechtlichen eigenen Stellung selbst um den Datenschutz und die Kontrolle kümmern. Ausgehend von der oben genannten verfassungsrechtlichen Stellung der Fraktionen gab es im Rahmen der Erarbeitung der neuen Vorschrift eine ausführliche Diskussion, ob die Fraktionen grundsätzlich in den Anwendungsbereich dieser Datenschutzordnung einbezogen werden sollen. Der Ausgangsantrag der Koalitionsfraktionen hatte mit seinem Regelungsmodell an dieser Stelle die verfassungsrechtliche Eigenständigkeit noch stärker betont. Allerdings war schon damals klar, dass bei der Zusammenarbeit der Fraktionen mit dem Landtag, der Landtagsverwaltung die Datenschutzordnung Anwendung finden müsste. Nach erneuter und intensiver Prüfung auch im Rahmen der Beratung im Ausschuss wurde klar, dass es in Sachen Regelungsklarheit und Rechtssicherheit für die betroffenen Dritten Vorteile hat, wenn sich die Fraktionen für ihre parlamentarische Arbeit dem Anwendungs
Aber jetzt zum Thema: Wir haben einen Entwurf der Datenschutzordnung vorliegen, den die demokratischen Fraktionen dieses Hauses auf Grundlage des Ursprungsantrags – Herr Geibert hat es ausgeführt – von Rot-Rot-Grün aus dem Februar 2019 gemeinsam erarbeitet haben. Wir waren es nicht allein – auch das ist richtig, Herr Geibert hat es gesagt –, sondern die Verwaltung hat uns hier tatkräftig unterstützt. Das ist eine gute Sache, denn wir wissen es alle: Datenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die Nutzung des Netzes als auch die Wirtschaft, den Handel genauso, aber auch für gesellschaftliche Partizipation und natürlich auch den sozialen Austausch.
Andererseits – da sind wir uns in nicht geringen Teilen dieses Hauses einig – weist die Verfassung dem Thema Datenschutz und der Verwendung der Daten einzelner Personen einen au ßerordentlich hohen Stellenwert zu. Unsere Kunst im Parla ment – die Kunst derer, die die Verantwortung tragen; das ist nicht nur die Regierung, sondern auch das Parlament – muss es sein, die entsprechende Balance zu halten. Ich habe den
Herr Schurig, unser Sächsischer Datenschutzbeauftragter, hat in unserer Ausschusssitzung betont, dass das Thema Datenschutz im Sächsischen Landtag – im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten – hinreichend thematisiert wird. Er konnte ebenso feststellen, dass die Behörden im
Freistaat Sachsen trotz vereinzelter Kritik den Datenschutz grundsätzlich beachten und grobe Verstöße dagegen der Vergangenheit angehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat versucht, die bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift für diese Tätigkeit anzupassen, damit in allen Bundesländern diese Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden. Leider konnten sich die anderen Bundesländer diesem Vorstoß nicht anschließen. Nur Sachsen hat es getan und dies landesgesetzlich einzeln geregelt. Somit haben wir in Sachsen ein höheres Maß an Datenschutz. Das ist einerseits dem Ministerium, andererseits aber auch dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zuzurechnen.
Festzustellen bleibt nach der Lektüre des Tätigkeitsberichtes, dass die Bürgerbeschwerden im sozialen Datenschutz offensichtlich nicht weniger geworden sind. Herr Schurig mahnte bereits in der Pressekonferenz zur Vorstellung im Dezember 2009 Datensparsamkeit, Verhältnismäßigkeit und Rücksichtnahme an. Von den Sozialbehörden sei in Anbetracht deren Verantwortung höchste Sorgfalt bei der Anwendung der gesetzlichen Datenverarbeitungsgrundlage zu fordern.
Bezeichnend finde ich auch, wie mir aus dem letzten Innenausschuss berichtet wurde, dass Sie aus allen Wolken fallen – insbesondere Kollegen Bandmann soll es wie Schuppen von den Augen gefallen sein –, dass jetzt plötzlich Probleme mit dem E-Pass auftauchen, weil dieser selbst in Kopie aus Datenschutzgründen nicht mehr hinterlegt werden kann. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass Herr Bandmann mir bei der 3. Lesung des Zensusgesetzes Technikfeindlichkeit vorgeworfen hat, als ich über den Datenschutz beim E-Pass diskutieren wollte. Aber wir freuen uns ja, wenn die Erkenntnis mit der Zeit wächst.
Natürlich sind die polizeilichen Aktivitäten dazu geeignet, dem Bürger auch datenschutzrechtlich ziemlich nahezukommen. Aber auch im sozialen Bereich sehen sich Bürger in ihrem Grundrecht auf Datenschutz durch die Datenverarbeitung der kommunalen Sozialbehörden mitunter verletzt und wenden sich an unseren Datenschutzbeauftragten. Hier steht auf der einen Seite der sich sorgende Staat, die sich sorgende Kommune, und auf der anderen Seite stehen häufig die Schwächsten der Gesellschaft, die sich gegen den „Daten-Striptease“ – wie es Herr Schurig nannte –, der von den Behörden verlangt wird, nicht wehren können. Gerade in diesem Bereich ist ein besonders sensibles Herangehen in Richtung Datensparsamkeit erforderlich. Das möchten wir unterstreichen.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat eindringlich vor den Missbrauchsrisiken einer derart umgestalteten Behörde, unter anderen mit Mitarbeitern, die in der Vergangenheit nicht immer unbedingt die nötige Sensibilität für den Datenschutz aufbrachten, gewarnt.
Aber ich möchte deutlich sagen: Wir haben ein gemeinsames Ziel, nämlich den Datenschutz zu stärken. Die Staatsregierung ist sich durchaus bewusst, dass wir verpflichtet sind und gleichzeitig in der Verantwortung stehen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
In der Bundesratssitzung am 11. Februar 2011 steht die Mitteilung der Kommission „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“ (BT- Drucksache 707/10) auf der Tagesordnung.
für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich bereits jetzt gewährleistet. § 30 a Satz 2 Sächsisches Datenschutzgesetz, wonach der Sächsische Datenschutzbeauftragte bei seiner Kontrolltätigkeit im nicht öffentlichen Bereich der Rechtsaufsicht der Staatsregierung unterliegt, wird infolge des EuGH-Urteils nicht mehr angewendet.
Landesgesetz zur Änderung datenschutz
Für beide Drucksachen liegen Anträge der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und AfD auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor. Die FDP-Fraktion möchte nur die Drucksache 21/5973 dorthin überweisen.
Wer möchte zunächst den Antrag der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wer möchte den Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig überwiesen worden.