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ellen Stunde darüber zu reden, nicht nur mit Blick auf die Bundesebene und den NSA-Skandal, sondern auch mit Blick auf die Entwicklung in Thüringen und mit Blick darauf, dass wir hier diese Schwierigkeit der Digitalisierung immer wieder zum Thema haben und natürlich auch Fragen von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung hier in Thüringen mit besprechen müssen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Gesellschaft, die offen ist, die frei ist, in der Menschen ihre Meinung äußern können, ohne dass sie in irgendeiner Weise davon einen Nachteil erhalten. Wir sind für Freiheit statt Angst im Gegensatz zur CDU-Fraktion und ihrer Partei auf Bundesebene und rufen alle Bürgerinnen und Bürger und alle Menschen in Thüringen dazu auf, am Samstag für ihre Grundrechte, für Datenschutz und für die informationelle Selbstbestimmung auf die Straße zu gehen. Herzlichen Dank.

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dass Datenschutz in unserer digitalisierten Welt nicht vernachlässigt werden kann. Und da klingen mir immer auch die Worte von unserem Innenminister Dr. Thomas de Maizière im Ohr, dass Deutschland auch mit dem IT-Gesetz, was wir im Bundestag verabschiedet haben, zu einem der sichersten Länder in dieser Datenwelt, in dieser digitalisierten Welt gehört. Danke schön.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – bis zu diesem Teil des Plenarsaals! Oh mein Gott, bei der AfD-Fraktion merkt man wirklich, dass die einzig kompetente Person, die sich im Bereich Datenschutz, Netzpolitik usw. auskannte, aus guten Gründen diese Fraktion verlassen hat und deswegen hier vorn auch entspre

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chend nicht mehr adäquate Reden, die auch nur im Geringsten etwas mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde, die von den Grünen angemeldet wurde, „Freiheit statt Angst – Bürgerrechte und Datenschutz in Thüringen stärken“, dann hier vorn vorgetragen wurden. Das war, man sagt, glaube ich, umgangssprachlich, eine Nullnummer vermischt mit rassistischen Erklärungen. Aber was anderes hätte ich zumindest auch nicht erwartet.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Anpassung von Landesvorschriften in Drucksache 6/495 wurde am 30.04. in der ersten Beratung hier im Plenum behandelt und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wir haben hier in der Sitzung am 21.05. beraten. Es gab einen Antrag der CDU-Fraktion, den Gemeinde- und Städtebund, den Landkreistag, das Bürgeramt Erfurt an einer Anhörung zu beteiligen. Weiterhin gab es einen Antrag von Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Jens Kubieziel mit anzuhören und es hat sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Hasse gemeldet. Alle wurden angehört, wurden gebeten, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese wurden im Ausschuss am 03.09. beraten. Es erfolgte eine Auswertung. Dazu wurde noch ein Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion gestellt, um eine gewichtige Frage abzuklären, die entstehenden Mehrkosten, auch das ist erfolgt und wurde beantwortet. Es gab eine mehrheitliche Annahme des Gesetzes mit einer Beschlussempfehlung hier an das Plenum in der Drucksache 6/1002, die Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. Danke schön.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen, mit Wirkung vom 01.11.2015 tritt auf Bundesebene das neue Meldegesetz in Kraft und wird das Meldewesen in Deutschland grundlegend reformieren. Meine Vorredner haben darauf schon hingewiesen. Die wesentliche Intention des Bundesgesetzes besteht in der Stärkung der inneren Sicherheit sowie in der Schaffung von Voraussetzungen für ein modernes, unbürokratisches Meldeverfahren in den Einwohnermeldeämtern. Überdies können Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder künftig auf bestimmte Melderegisterdaten des Meldeportals online zurückgreifen. Vieles müsste einfacher und schneller gehen. Die Landesregierung hat entsprechende Regelungen getroffen, um dieses Gesetz hier auf Landesebene anzupassen. Wir haben die schriftliche Anhörung durchgeführt – ich hatte es vorhin bereits erwähnt –, Gemeinde- und Städtebund, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Stadt Erfurt, die insbesondere Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert haben sowie Änderungen und Nachbesserungen wollten. Gerade der kommunale Bereich hat darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Mehrkosten als gering eingestuft hat. Das wurde vom Gemeinde- und Städtebund und der Stadt Erfurt dementiert. Überdies wurde moniert, dass der Gesetzentwurf melderechtlichen

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Meine Damen und Herren, auf zwei inhaltliche Fragen will ich noch eingehen: Herr Adams hat dankenswerterweise bereits auf die Klarstellung der Landesregierung zur Regelung der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften hingewiesen. Ich möchte aber auf zwei Gegenstände hinweisen, die im Rahmen der schriftlichen Anhörung dem Ausschuss als Problemlage dargestellt worden sind: Da ist einerseits die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der darauf hingewiesen hat, das bräuchte in einer Ausführungsbestimmung in Thüringen eine Normierung der Löschpflicht für im Zusammenhang mit der Ausführung von Wahlen entstehende Daten wie beispielsweise der gesammelten Unterstützungsunterschriften. Das ist, wenn wir das in diesem Gesetzentwurf nicht aufgenommen haben, nicht eine Absage an diesen doch durchaus wichtigen Einwand, sondern die Überzeugung, dass die Darstellung, dass dies ausreichend gesetzlich geregelt ist, auch zutreffend ist. Wir werden das sicherlich in der Ausführung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten weiter diskutieren, ob dem dann auch so ist. Gegebenenfalls erwarten wir natürlich auch durch das umsetzende Innenministerium hier eine entsprechende Klarstellung, wenn diese Fragen in den Kommunen auftauchen.

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/4433 (Neufassung):

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/5066:

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/6303:

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/4433 (Neu- fassung): Pilotprojekt "Gründer-Kurs" in Justizvollzugsanstalten als Maßnahme der Resozialisierung einführen (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/7433 –]

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/5066:

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/6303: Mehr Bewerber für Hamburgs Justizvollzug (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/7436 –]

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Die digitale Revolution ist gleichermaßen mit Gefahren und Herausforderungen verbunden. Hier sind mangelnder Datenschutz und fehlender Schutz für die Privatsphäre zu nennen. Und das ist in NRW katastrophal und strukturell unterfinanziert.

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Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fehlt es an Personal, um die an ihn gestellten, immer schneller wachsenden Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen. Nach dem Mooreschen Gesetz haben wir eine Verdopplung seit 2011. Das sieht man beim Landesdatenschutzbeauftragten leider nicht, obwohl er sich redlich müht und dafür zu loben ist, ihm „danke“ zu sagen ist.

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4. Wie ist der Datenschutz für diese Onlinefunktionen gewährleistet?

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Zu Frage 4: Die Daten, die sich auf dem Personalausweis befinden, werden nicht zentral gespeichert. Die Fingerabdrücke werden gemäß § 26 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes nur auf dem Chip sowie kurzzeitig während der Ausweisproduktion gespeichert. Weiterhin sorgen digitale Sicherheitsmechanismen dafür, dass die Daten auf dem Personalausweis nur von den berechtigten Personen ausgelesen werden können. Dabei wird sichergestellt, dass diese Berechtigten auch nur Zugriff auf die Daten haben, die sie benötigen. Auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sind weiterführende Informationen zum Datenschutz bereitgestellt. Herzlichen Dank.

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Ich möchte Sie fragen, wie sich die CDUFraktion dazu verhält, dass es zurzeit mit den USA eine andere große Baustelle gibt, nämlich betreffend den Datenschutz und den Ausspähskandal. Stellt sich die CDU-Fraktion vor, dass das durch die Verhandlungen eines Freihandelsabkommens besser wird? Wäre es nicht eine sinnvollere Forderung, die

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Von den Befürwortern des Abkommens wird behauptet, Verbaucherschutzstandards stünden vielleicht gar nicht zur Disposition. Wir lassen uns hier aber keinen Sand in die Augen streuen, denn für die USA machen die Verhandlungen nur Sinn, wenn sie dadurch auch einen Zugang zu Märkten bekommen, die sie bisher nicht haben. Es geht nicht nur um Lebensmittel, sondern es geht auch um Medizinprodukte, Chemikalienpolitik, Nanotechnik, Datenschutz, Finanzmarktregeln und den Schutz des geistigen Eigentums. Es geht um Kultur.

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den mangelnden Datenschutz beklagt - Stephan Mayer -, dann ist Alarmismus nicht zu gering zu schätzen; denn bisher waren die CSU-Experten dafür nicht bekannt.

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b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz

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Wer möchte also zunächst die Drucksache 21/7608 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung abgelehnt.

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Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, der in Ergänzung des Gesetzentwurfes den Datenschutz stärken, die parlamentarische

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Kontrolle ausbauen und eine Erweiterung der Befugnisse des GKDZ ausschließen soll. Wir wollen damit ein klares Bekenntnis zum Datenschutz, eine Erwartungshaltung an technische Datensicherheit im GKDZ und Vorgaben für Schutzmaßnahmen gegen nicht vom Gesetz vorgesehene Datenspeicherung, -nutzung und -weitergabe zum Votum dieses Landtags abgeben.

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Wir haben damit - analog zu unseren Kolleginnen und Kollegen in Thüringen - Bedingungen formuliert, unter denen dieser Gesetzentwurf für uns tragbar gewesen wäre. Es gibt allerdings - dies zeigt auch die heutige Debatte wieder - keine Bereitschaft, sich darauf einzulassen - was unsere Skepsis natürlich verstärkt. Wenn es denn so wäre, dass alles - wie es im Ausschuss für Inneres und Sport und auch heute wieder hieß - im Grunde schon geregelt, alles überhaupt nicht problematisch und nur überflüssig sei, dann wäre es doch auch kein Problem, es hier zu beschließen und so noch einmal ein Votum für den Datenschutz abzugeben.

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Die Bedenken der Linksfraktion hinsichtlich des Datenschutzes teilen wir nicht. Regelungen zum Datenschutz haben in umfangreicher Form Eingang in den Staatsvertrag gefunden. Auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung wurde berücksichtigt, sodass ein datenschutzrechtlich hoher Standard im Umgang mit personenbezogenen Daten durch das Zentrum besteht.

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Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Bundeslandes verarbeitet, gelten die Vorschriften über den Datenschutz des auftraggebenden Landes. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem Landesdatenschutzbeauftragten, der neben einem Beratungs- und Betreuungsrecht auch ein Betretungsrecht gegenüber der Anstalt hat.

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Besucherzahlen und Datenschutz auf den Internetseiten der Landesregierung

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Zum Datenschutz möchte ich noch sagen, dass wir dringend eine gesamteuropäische Harmonisierung brauchen. Wir brauchen Instrumente und ein Datenschutzrecht. Die Bürger einer digitalen Gesellschaft - auch bei uns im Norden - haben ein Recht darauf, sich schützen zu können und dass dies europaweit standardisiert wird.

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Wir kommen jetzt zum Thema Datenschutz: