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Es gibt einen Landesaktionsplan. Das ist ein Plan, den haben wir in Rheinland-Pfalz gemacht. Da steht drin, wie Menschen mit Behinderungen überall dabei sein können und wie sie überall mitmachen können. Diesen Plan wollen wir noch einmal besser machen, und dabei sollen alle mitmachen: Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.

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Menschen, die selbst eine Behinderung haben, können andere Menschen mit Behinderungen oft sehr gut beraten. In der Beratung sollen deshalb mehr Menschen mit Behinderung mitarbeiten.

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Alle Menschen mit Behinderung sollen überall in Rheinland-Pfalz die gleich gute Unterstützung bekommen. Dafür sollen die Städte und die Landkreise mehr zusammenarbeiten. Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen eine gute Unterstützung bekommen. – Da war es wieder. – Dafür sollen alle besser zusammenarbeiten: Ärzte, Pfleger, Therapeuten und Betreuer und die Mitarbeiter von Krankenkassen und Pflegekassen und die von den Jugendämtern und von den Sozialämtern.

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Der Aufbau eines medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung als neues, spezialisiertes Angebot wird von allen Seiten als erforderlich angesehen, um die fachliche Lücke in der Versorgung in Ergänzung zu vorhandenen Angeboten schließen zu können. Erwartet wird die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde. Hier hat Ende Juni 2014 auf Antrag Bremens durch das Gesundheitsressort die Gesundheitsministerkonferenz der Länder beschlossen, die Bundesregierung um eine Erweiterung vom Paragraf 119 SGB V zu bitten, der die Einrichtung von medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung ermöglicht. Wir warten also noch auf diese gesetzliche Grundlage, ich habe aber gar keinen Zweifel, dass es sie geben wird, weil es eben der gemeinsame Wille der Bundesregierung und aller Länder ist.

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Der Inklusionsgedanke ist wesentlicher Bestandteil der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Deutschland – und damit auch Hamburg – im Jahr 2009 ratifiziert hat. Diesem Leitmotiv fühlen wir uns verpflichtet. Das bedeutet nun aber nicht, dass Inklusion, also die Schaffung von Bedingungen, die Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben lassen – Frau Jäck hat noch eine etwas differenziertere Definition geliefert –, sofort in allen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt wird. Das wäre zwar ideal, aber weder finanziell noch organisatorisch umsetzbar. Doch bedeutet das zu prüfen, wie der Inklusionsgedanke besser in der Arbeit des Senats, der Bürgerschaft, der Behörden und der Bezirke verankert werden kann. Die Berücksichtigung des Inklusionsgedankens ist zum einen ein wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung und zum anderen ein wichtiger Präventionsansatz.

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Menschen mit Behinderung sollen Unterstützung bekommen, wenn sie mit einer Entscheidung über ihre Hilfen nicht einverstanden sind. Das neue Gesetz über die Unterstützung von Menschen mit Behinderung soll möglichst bald kommen. Dafür will der Minister sich einsetzen. Das finden wir gut.

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Viele erfolgreiche Entwicklungen im Sinne der Inklusion können belegt werden, zum Beispiel die Umwandlung von bisher reinen Förderkindergärten in integrative Kitas. Die Inklusion in regulären Kitas wird weiter forciert. Wir haben heute in Rheinland-Pfalz 76 integrative Kindertagesstätten mit 1.868 Plätzen für Kinder mit Behinderung. Aber es sind natürlich auch in den integrativen Kindertagesstätten Plätze für Kinder mit und ohne Behinderung. Meine Damen und Herren, ich weiß, wovon ich rede. Meine zwei Jungen gehen in einen integrativen Kindergarten, und ich erlebe gemeinsam mit meiner Frau am eigenen Leib, wie gut das funktioniert.

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Alle Beteiligten - die Kommunen, die Schulfamilie, die Eltern von Kindern mit Behinderung und die Eltern von Kindern ohne Behinderung - müssen den Gedanken der Inklusion in ihren Köpfen verankern und mit dem Herzen nach außen tragen, nach dem Motto: Wir wollen es gemeinsam schaffen, und wir werden es gemeinsam schaffen. - Nur so kann es gelingen.

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(Beifall der CDU) Vizepräsidentin Frau Klamm: Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Dr. Konrad das Wort. Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Familien hinweisen. Ich halte es für ganz entscheidend, dass es – auch wenn wir ein wirklich wichtiges gesellschaftliches Feld der Versorgung durch Hebammen, der Versorgung durch die ambulante Tätigkeit von Hebammen und der Geburtshilfe außerhalb von Kliniken betrachten – auch um die Menschen und Familien geht, die durch eine schwere Behinderung infolge eines Fehlers bei der Geburt darauf angewiesen sind, dass sie durch eine Haftpflichtversicherung der verursachenden Hebamme, der verursachenden Klinik, der verursachenden Gynäkologin oder des verursachenden Gynäkologen eine Unterstützung bekommen, damit sie ihr Leben weiter fristen können, weil die Behinderung des Kindes das Leben, die Selbstversorgung und Selbstbestimmung dieser Familie so stark einschränkt, dass erhebliche Haftungssummen zusammenkommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das soll auch so bleiben!)

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Wir werden heute für die Menschen mit Behinderung mehr Demokratie schaffen. Das langjährige Wahlverbot für Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, wird heute in Nordrhein-Westfalen abgeschafft.

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Diesem folgte ein umfassender Aktionsplan der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit 100 Maßnahmen in allen Lebensbereichen. Diese Lebensbereiche haben die Themen „Inklusion“ und „Menschen mit Behinderung“ in den Mittelpunkt der Gesellschaft gestellt. In vielen gesellschaftlichen Bereichen läuft dieser Aktionsplan nach wie vor. Wer sich damit beschäftigt, weiß, dass er entscheidend dazu beigetragen hat, das Bild von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft positiv zu verändern.

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Beim Thema der Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung sollte grundsätzlich keine Schwarzweiß-Diskussion geführt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Sinne der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention wollen wir alle, dass Menschen mit Behinderung bzw. ihre Angehörigen oder Betreuer die Wohn-, Lebens- und Betreuungsformen frei wählen können. Wir sollten aber nicht so tun, als ob die bewährte Arbeit, die die Behindertenverbände in ihren Einrichtungen seit Jahrzehnten leisten, nichts wert wäre. Diese Arbeit ist wichtig. Wir sollten unseren Dank für die Arbeit aussprechen, die in den vergangenen Jahrzehnten geleistet wurde.

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Frau Kollegin Ackermann, psychisch oder seelisch, aber nicht psychisch und seelisch, weil es das Gleiche bedeutet, aber in unterschiedlichen Sprachen ausgedrückt ist. Die psychische Behinderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht sichtbar und damit auch für das Umfeld erst mal nicht wahrnehmbar ist. Es ist für nicht behinderte Menschen schwieriger, mit psychisch Behinderten umzugehen. Das macht diese Behinderung zu einem sehr sensiblen Bereich. Dennoch ist es ein wichtiger Punkt, wenn wir Inklusion umsetzen wollen. Da reicht es nicht, in der Interpellation auf die Grundsätze der Staatsregierung zu verweisen. Ich sage nicht einmal, dass die Grundsätze im

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Wir haben eine Ausschussfahrt nach Schweden zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention unternommen. In Norwegen und Schweden entspricht man bereits komplett der UN-Behindertenrechtskonvention. Das haben Sie auch alles gesehen. Schauen wir uns einmal an, was die Schweden schaffen. Das müssen wir für die Behinderten auf dem Arbeitssektor ebenfalls schaffen. Mit Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sind das einklagbare Recht auf Arbeit und der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderung zum ersten Arbeitsmarkt festgeschrieben. Dort steht, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Das ist ein Grundrecht. Das finden wir gut. Darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Wie sieht es aber in der Realität und in der Praxis aus? Dort sieht es nicht gut aus.

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Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn zwei Sätze zu einem Thema sagen, das mich sehr stark umtreibt, wenn es um die Eingliederung von Menschen mit Behinderung geht: die Barrierefreiheit auf Bahnhöfen und die Mobilität von Menschen mit Behinderung. Dieses Thema ist leider zu einem Randthema verkommen. Wir führen jeden Monat diesen Dialog mit der Deutschen Bahn, der vom Kollegen Huber verdienstvollerweise ins Leben gerufen wurde. Jedes Mal steht das Thema Barrierefreiheit auf der Tagesordnung, und Herr Josel zuckt mit den Schultern. Bundesministerin Ursula von der Leyen hat zwar gefordert, jedes Jahr 100 Bahnhöfe barrierefrei zu machen, aber die Realität sieht so aus, dass es zwar im Ballungsraum München funktioniert, aber in den Regionen eben nicht. Die Kreisstadt Karlstadt des Landkreises Main-Spessart, auch Gemünden, eine größere Stadt, haben keine barrierefreien Bahnhöfe. In meinem Stimmkreis verfügt nicht einmal die Stadt Kaufbeuren über einen barrierefreien Bahnhof, die Kreisstadt Marktoberdorf ebenso wenig. Das Schlimme ist, dass bis 2018 hier nichts vorgesehen

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Frau Kollegin Sonnenholzner, vielen Dank für Ihren Beitrag. Es sollte mitnichten so herauskommen, dass für Menschen mit Behinderung im Raum München paradiesische Zustände herrschen, ganz im Gegenteil. Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass auch hier noch eine Menge zu tun ist. Sie stimmen aber sicher mit mir darin überein, dass die Zustände im Großraum München im Vergleich zu anderen Regionen Bayerns relativ gut sind. Unser gemeinsames Ziel muss es sein - da spreche ich sowohl die eine als auch die andere Seite an -, dass wir akzeptable Bedingungen für die Mobilität von Menschen mit Behinderung bekommen, und zwar sowohl im Großraum München als auch in allen anderen Regionen Bayerns.

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Ich möchte im Einzelnen noch auf einige Punkte eingehen, die Schwerpunkte bei den Wortmeldungen waren. Zunächst möchte ich jedoch grundsätzliche politische Gedanken zum Thema Menschen mit Behinderung darlegen, die Frau Kollegin Meyer angesprochen hat. Der Freistaat Bayern und die bayerischen Kommunen wenden jedes Jahr 3,5 Milliarden Euro auf, um Menschen mit Behinderungen eine inklusive Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei geht es zum Beispiel um die offene Behindertenarbeit oder um einen Schwerpunkt im letzten Haushalt, nämlich die Einstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen des "Aufbruch Bayern" für ältere Menschen mit Behinderung, die vor Lebenssituationen stehen, die eigene Antworten benötigen.

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Beim Thema Inklusion sollten wir uns alle miteinander auch darüber Gedanken machen, ob es nicht dazugehört, dass Kinder ohne Behinderung in die Fördereinrichtung gehen. Dieses Petitum habe ich immer wieder von der Behindertenbeauftragten gehört. In diesen Einrichtungen sollen auch diese Kinder unterrichtet, gefördert und gebildet werden, obwohl sie bisher landläufig ausschließlich für Kinder mit Behinderung vorgesehen waren. Diese Forderung der Behindertenbeauftragten ist nur konsequent, wenn man die Inklusion als beidseitigen Prozess betrachtet. In diesem Fall müssen wir uns aber darauf einstellen, dass wir spannende Diskussionen mit den Eltern bekommen werden. Diese Diskussion müssen wir aber führen, und wir müssen sie sehr offen führen. Wir dürfen nicht nur in eine Richtung diskutieren.

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Vorhin war die Schulpolitik ein Thema. Ich erlebe immer wieder, dass Eltern von Kindern mit Behinderung ein großes Interesse daran haben, dass ihre Kinder in Regelschulen gehen, während Eltern von Kindern ohne Behinderung unglaublichen Wert darauf legen, dass ihr Kind bitte, bitte, bitte ganz individuell gefördert wird. Hier gibt es immer noch Scheren im Kopf. Ich kann nicht die höchste individuelle Förderung im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit verwirklichen, wenn ich mich gleichzeitig - wie Sie das tun politisch für eine Art Gemeinschaftsschule einsetze.

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Darüber hinaus muss man, wenn man tief in der Praxis verwurzelt ist, auch sagen: Das kommt doch nur sehr selten vor. Wenn man unsere gesetzlichen Grundlagen betrachtet, ist es rechtlich auch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund einer Behinderung, die auch eine sprachliche Behinderung sein kann, ein individueller Nachteilsausgleich gewährt wird.

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Sie ignorieren diese Hilferufe und unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer da nicht so, wie sie es verdient hätten. Sie ignorieren, dass diese Lehrerinnen und Lehrer aktuell einerseits eine Überforderung der Kinder mit einer Behinderung im Unterricht feststellen und andererseits, bedingt durch das fahrlässige Umsetzungssetting, eine Benachteiligung der Kinder ohne Behinderung sehen. Also kann man im Grunde genommen keinem wirklich gerecht werden.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit benennt die UN-Behindertenrechtskonvention fünf Fixpunkte, die bei der Realisierung gleichberechtigter Bildungspartizipation von Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden müssen. Zunächst die Realisierung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen, dann der ungehinderte Zugang von Kindern mit Behinderung zum Unterricht der allgemeinbildenden Schulen, die Orientierung an den konkreten Bedürfnissen des Einzelnen sowie an dem für seine soziale und schulische Entwicklung bestmöglich geeigneten Umfeld und das Anbieten individueller Unterstützungsmaßnahmen sowie das Sicherstellen personeller und materieller Ressourcen.

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Erstens geht es um die Hauptamtlichkeit des oder der Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Bislang ist diese Funktion ehrenamtlich besetzt. Künftig soll der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderung nicht mehr nur ehrenamtlich tätig sein, denn nach unserer Auffassung ist die Arbeit im bisherigen Rahmen nicht mehr machbar. Die UN-Konvention ist eine große Herausforderung. Die Anforderungen an

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Ich möchte feststellen, dass die Funktion der Beauftragten für Menschen mit Behinderung Teil einer Partizipationsstrategie der Menschen mit Behinderung ist, auch im Sinne der Inklusion, neben dem Landesbehindertenrat, neben den kommunalen Behindertenbeauftragten, neben den Verbänden und den Organisationen. Wenn man sich die Beschreibung der Aufgaben ansieht, wie Frau Badura sie selbst dargestellt hat, dann betreibt sie die Beratung der Politik, der Staatsregierung ebenso wie die der Fraktionen im Bayerischen Landtag, und das funktioniert in hervorragender Weise. Frau Badura organisiert die Vernetzung mit Verbänden, mit der Selbsthilfe und mit den kommunalen Behindertenbeauftragten. Sie organisiert und führt Fachveranstaltungen durch und setzt immer wieder neue Impulse.

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Diese Gewichtungsfaktoren sind einfach nicht fortschrittlich. Es hat sich gezeigt, dass die Gewichtungsfaktoren beispielsweise bei verhaltensauffälligen Kindern nicht zielgenau sind. Sie stigmatisieren Behinderte. Das haben wir allzu oft in den letzten sechs Jahren hier im Plenum diskutiert. In einer Zeit, wo anders gedacht wird und Inklusion groß geschrieben wird, wollen wir das nicht. Inklusion bedeutet Gleichberechtigung. Alle sollen dieselbe Chance erhalten, ob behindert oder nicht. In Zukunft wird nicht mehr eingeteilt. Das ist rückschrittlich. Das läuft auch dem kürzlich im Bayerischen Landtag beschlossenen interfraktionellen Bildungsweg zuwider. Dieser garantiert die freie Wahl der Bildungseinrichtung. In unserem Gesetzentwurf ist es unwichtig, wie viele Kinder mit Behinderung in einer Gruppe sind. Nur das Kind zählt, nicht die Behinderung und deren Einteilung. Deswegen brauchen wir einen anderen Stellenschlüssel. Das ist klar.

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Einige Punkte, in denen es Klarstellungen und Verbesserungen gegeben hat, sind eben auch genannt worden: passgenauere Leistungen für schwer erreichbare junge Menschen; Integrationsbetriebe öffnen sich für Langzeitarbeitslose mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohten; die Sozialpartner in den Beiräten werden gestärkt, weil deren Blick auf den regionalen Arbeitsmarkt von Bedeutung ist. Die Schnittstellen zwischen Ausbildungsförderung und SGB-II-Bezug werden mit dem Ziel entschärft, durch Ausbildung die Hilfebedürftigkeit durchbrechen zu können.

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Ein zweiter Punkt kommt hinzu. Das, was es so bitter macht, dass wir solche Gesetze überhaupt erlassen müssen, ist die Vulnerabilität, die sich nicht in Behinderung verwirklicht, sondern die Behinderung bedeutet, denn sie bedeutet zugleich, dass jede Barriere, jede Beeinträchtigung, jeder Punkt, an dem nicht automatisch eine Gleichstellung erfolgt, zu einer Demonstration einer Beeinträchtigung wird. Menschen ertragen ihre Schwächen in der Regel gut. Was sie schlecht ertragen, ist die Demonstration ihrer Schwächen. Ich glaube, dass gerade die Demonstrationen von Behinderungen, die wir in vielfältiger Art und Weise an Räumen und an bestimmten Orten noch immer erleben, das eigentliche Problem sind.

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Handwerker unseres Kreises Bergstraße, bereit erklärt, für diese Menschen einen Arbeitsplatz zu schaffen, der ihren Behinderungen gerecht wird, aber auch dem Selbstwertgefühl dieser Menschen Rechnung trägt. Diese Einrichtung, die seit 1995 besteht, hat es fertig gebracht, Menschen mit Behinderung, besonders Menschen mit seelischer Behinderung, das Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, um eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Ich glaube, das ist eines besonderen Lobes wert.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Hessen wurde in der Vergangenheit eine gute Politik für Menschen mit Behinderung gemacht. Dies geschah zusammen mit der FDP. Unter der jetzt von der CDU geführten Regierung wird das auch fortgesetzt.Wir können hier in diesem Hause sagen: Wir haben viel für unsere Menschen mit Behinderung erreicht. – Es gibt ein Sonderprogramm zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. In diesem Jahr stehen wiederum 20 Millionen c bereit, um Unternehmen, die bereit sind, solche Arbeitsplätze einzurichten, finanziell zu unterstützen. Aber diese Unternehmen erhalten auch, wenn sie überdurchschnittlich viele behinderte Menschen beschäftigen, eine besondere Auszeichnung.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Strukturen für die Menschen mit Behinderungen betonen noch zu stark den Geist der Sonderbehandlung und erinnern stark an Bevormundung. Es ist der Wunsch der behinderten Menschen, dass dies in den neuen Regelungen nicht mehr hervortritt.Es muss uns demnach ein zentrales Anliegen sein, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Es soll keine ausgrenzende Fürsorge, Mitleid oder wohlmeinende Bevormundung geben, sondern die gesellschaftliche Integration und die Gleichstellung behinderter Menschen. Unser oberster Grundsatz muss sein: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention haben sich in Deutschland alle politischen Ebenen dazu bekannt, die Konkretisierung dieses Rechts für Menschen mit Behinderung im Land umzusetzen. Es geht um die umfassende Teilhabe aller Menschen mit Behinderung. Es gilt der Grundsatz: Es ist nicht das einzelne Handicap, sondern es sind die gesellschaftlichen Strukturen, die diese Menschen behindern. Diese Strukturen müssen wir verändern, um diese Behinderungen abzuschaffen.