Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention haben sich in Deutschland alle politischen Ebenen dazu bekannt, die Konkretisierung dieses Rechts für Menschen mit Behinderung im Land umzusetzen. Es geht um die umfassende Teilhabe aller Menschen mit Behinderung. Es gilt der Grundsatz: Es ist nicht das einzelne Handicap, sondern es sind die gesellschaftlichen Strukturen, die diese Menschen behindern. Diese Strukturen müssen wir verändern, um diese Behinderungen abzuschaffen.
Wir haben darüber hinaus die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt und geben so möglichst vielen Kindern die Chance, den Kindergarten zu besuchen und dort bestmöglich gefördert und gebildet zu werden. Und mehr noch: Mit dem neuen Kita-Gesetz werden die Rechte von Kindern, die behindert bzw. von Behinderung bedroht sind, deutlich gestärkt. In unseren Kitas erfolgt die gemeinsame Förderung mit Kindern ohne Behinderung noch intensiver, und auch das zeigt die neue Bertelsmann-Studie, auch hier sind wir in einer Spitzenposition in der Bundesrepublik. Das, glaube ich, ist eine deutliche qualitative Verbesserung.
Im Wissenschafts- und Medienausschuss wurde auch der Landesbehindertenbeauftragte angehört, der sich für einen festen Sitz des Landesteilhabebeirats ausgesprochen hat. Diese Änderung wurde von der Koalition übernommen, und auch das finden wir richtig, denn auch wir wollen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden. Darüber hinaus finden wir es aber auch richtig, wenn der Sozialverband Deutschland mit einem Sitz im Rundfunkrat vertreten ist. Er vertritt schwerpunktmäßig die Belange von Menschen mit Behinderung. Jedoch ist das nicht alles, vielmehr setzt er sich auch für Seniorinnen und Senioren ein sowie für alle Menschen, die von Sozialleistungen abhängig sind. Wir sehen es daher als eine sinnvolle Erweiterung des Rundfunkrates an, wenn auch der SoVD dort vertreten ist.
Für uns Grüne ist ein ganz wichtiges Ziel: Inklusion darf nicht von der Art und der Schwere einer Behinderung abhängen. Auch Kinder mit schwerster Behinderung haben einen An spruch auf Inklusion. Auch dafür gibt es Modelle, wie sie auch schon der Landesverband der Körperbehinderten vor Jahren gefordert hat – mit sogenannten inklusiven Mittelpunktschu len, an denen auch die Therapie und die optimale sonderpäd agogische Förderung ausgestaltet werden können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rastätter, warum ist gemein samer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung so wichtig? Weil Hänschen hier lernt, was auch Hans in seinem späteren Leben beherzigen wird: Menschen mit Behinderung sind Teil der Vielfalt des menschlichen Lebens. Sie gehören zu uns und in die Mitte unserer Gesellschaft. Sie sollen ihr Le ben so selbstbestimmt und frei leben können, wie es irgend wie möglich ist. Dazu muss auch unser Bildungssystem sei nen Teil beitragen. Darin sind wir uns alle einig. In dieser Fra ge sind wir in den letzten eineinhalb Jahren einen großen Schritt vorangekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Februar dieses Jahres enthält unser Schulgesetz - in § 4 Abs. 11 so festgelegt - erstmals das Ziel einer inklusiven Beschulung. Schleswig-Holstein bekennt sich zu einer Politik, die Menschen mit Behinderung von Anfang an in alle Lebensbereiche einbezieht. Wir wollen unsere Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der im Jahr 2008 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ergeben.
Wenn wir zugestellte Wege, zugeparkte Behindertenparkplätze, Schwellen und steile Treppen beseitigen wollen, dann müssen wir auch immer noch Barrieren in den Köpfen abbauen. Auch wir warten mit Spannung auf das Bundesteilhabegesetz. In den letzten Wochen mehren sich kritische Stimmen. Am Ende wird auch über Geld gesprochen werden müssen. Bremen gibt für die Eingliederungshilfe viel Geld aus. Wir haben eine lange Tradition, Menschen mit Behinderung ein möglichst normales Leben in der Gesellschaft und uns Menschen ohne Behinderung ein Leben mit Behinderten im Alltag zu ermöglichen. Dabei streiten wir auch für unsere Standards. Ein
Am 13. Dezember 2006 hat die UN-Generalversammlung die Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit dieser Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, insbesondere dass Kinder nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden, sondern dass sie gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen (im englischen Original: inc- lusive), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Weiterhin verpflichten sich die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.
Bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention brauchen wir mehr Entschlossenheit und mehr Initiative. Eines ist mir an dieser Stelle noch einmal ganz wichtig: die Umsetzung des persönlichen Budgets. Die Umsetzung muss dringend verbessert werden. Es muss Schluss sein damit, dass Menschen mit Behinderung gesagt wird, wie sie welche Leistungen zu bekommen haben. Wir müssen endlich dahin kommen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat seinen vierten Bericht zur Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein und seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgelegt. Für diesen Bericht möchte ich mich im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken. Der Bericht macht deutlich, dass Schleswig-Holstein und vor allem die Menschen mit Behinderung in Schles
Auf der Inklusionskonferenz, an der leider nur Vertreter der Regierungsfraktionen teilgenommen haben, Herr Thoroe, ist deutlich geworden, dass Menschen mit Behinderung auch Menschen mit Behinderung brauchen, um sich wohlzufühlen. Ich finde diese Aussage beeindruckend. Die CDU-Fraktion
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit seinem vierten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, einen umfassenden Bericht über die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein vorgelegt. Ich will im Namen der SPD-Fraktion und auch ganz persönlich, sehr geehrter Herr Hase, Ihnen und Ihrem Team ein herzliches Dankeschön sagen,
,,Die Kündigung des Landesrahmenvertrages wertet der Landesbeauftragte als überaus problematisch. Dies nicht nur, da sie sehr zur Verunsicherung der Menschen mit Behinderung beigetragen hat. Gerade im Hinblick auf Einheitlichkeit und Transparenz von Leistungen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein ist ein Landesrahmenvertrag notwendig, der Standards beziehungsweise Qualitätsabsprachen in der Leistungsgewährung beinhaltet.“
Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung geht noch auf viele weitere Punkte wie zum Beispiel die unzureichende Umsetzung des persönlichen Budgets, aber auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ein. Diese Punkte, die ich an dieser Stelle nun leider zeitmäßig nicht mehr ansprechen kann, sollten wir aber weiter intensiv diskutieren.
Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung muss zur Selbstverständlichkeit werden. Behinderung darf nicht vorrangig zur individuellen Schicksalsfrage werden. Inklusion bedeutet für uns Liberale die Wertschätzung und selbstverständliche Einbeziehung des Menschen in allen Bereichen. Inklusion und Barrierefreiheit sind dabei stetige Prozesse, die auf allen politischen Ebenen vorangetrieben werden müssen.
samtkonzept auf den Weg gebracht hat und damit die Politik für Menschen mit Behinderung am Leitbild der Inklusion ausrichtet, erkennen wir ausdrücklich an. Doch es muss mehr getan werden, um in Zukunft allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse geben zu können. Jeder Mensch - mit seinen individuellen Stärken und Schwächen, aber auch mit seinen Bedürfnissen - muss selbstverständliches Mitglied unserer Gesellschaft sein. Das ist nicht ein Ziel, das man zu einem bestimmten Zeitpunkt voll und ganz erreicht hat und dann abhaken kann, sondern das ist ein stetiger Prozess. Schleswig-Holstein ist bei Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung lange sogar Vorreiter gewesen; doch heute haben wir die Sorge, dass dieser Prozess ins Stocken gerät.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Uli Hase, bei allen Differenzen in der einen oder anderen Frage und dem Vorwurf, die Landesregierung tue zu wenig, habe ich aus der letzten halben Stunde Debatte den Eindruck gewonnen, dass es in diesem Haus fraktionsübergreifend, und zwar ohne Unterschiede, wie in den vergangenen zehn Jahren, in denen ich diesem Parlament angehören durfte, Einigkeit darin gibt, nicht eine Politik für Menschen mit Behinderung von oben herab zu machen, um irgendetwas Gutes für Menschen mit Behinderung zu tun, sondern dass sie mitten in die Gesellschaft geholt werden sollen, dass sie als ganz selbstverständliche Mitglieder in unserer Gesellschaft mit all ihren Möglichkeiten leben können. Das finde ich gut.
Lassen Sie mich zu dem Punkt kommen, den die Kollegin Bohn angesprochen hat. Sie wissen, dass eine ganze Menge arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht nur zur Verfügung steht, sondern auch eingesetzt wird. Ich will exemplarisch das Modell des Fachberaters nennen. Ich will aber auch sagen, dass wir am 7. November 2011 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eine große Initiative für Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung starten. In diesem Gesamtkonzept werden 2.000 Unternehmen in SchleswigHolstein nicht nur angeschrieben, sondern auch dafür interessiert, dass Menschen mit Behinderung Potenziale haben, dass man diese Menschen nicht nach Defiziten beurteilt, sondern dass man endlich zuallererst die Potenziale von Menschen erkennt und sie nutzt und dann, wenn es Defizite gibt, schaut, wie wir gemeinsam mit den Möglichkeit, die es gibt - beispielsweise über die Ausgleichsabgabe -, dazu beitragen können, dass diese Menschen tatsächlich im ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Ich lade dazu ein, Gebrauch hiervon zu machen. Ich lade die Unternehmen dazu ein, aber auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Ministerin Lautenschläger, Sie haben kürzlich aus Anlass des 5.Mai,des Internationalen Protesttages behinderter Menschen, einen hohen Anspruch formuliert, der mit diesem Gesetz umgesetzt werden soll. Sie haben gesagt,jeder Mensch mit Behinderung solle so leben können wie Menschen ohne Behinderung. Das konnte man Ihrer Pressemitteilung entnehmen. Das ist ein hoher Anspruch.
All das führt zu Spekulationen, die wir so nicht wollen. Zuletzt schränken Sie die Behinderung der Aufklärung und die Beweissicherung unnötig ein. Wir wollen keine Behinderung der Aufklärung und Beweissicherung wie auch immer geartet. Ich bitte Sie, aus diesen Gründen unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit bekundeten wir alle gemeinsam Interesse, Vorgänge aufzuklären, damit sich solche Vorgänge zukünftig nicht wiederholen. – Vielen Dank!
Für Menschen mit Behinderung muss es eine Vielfalt von Perspektiven der Beschäftigung auch auf dem Arbeitsmarkt geben. Dazu ist eine kreative Arbeitsmarktpolitik notwendig. Es bedarf aber auch des Zusammenwirkens mit den Werkstätten, die bei verschiedenen Arten von Behinderung von großer Bedeutung sind. Wir können auf die Werkstätten nicht verzichten. Wir können auf die wertvollen Infrastrukturen, die im Behindertenbereich aufgebaut worden sind, nicht verzichten. Dies ist ein Baustein, um Inklusion zu erreichen und um die Behindertenrechtskonvention offensiv umzusetzen. Es ist aber nicht alles falsch, was in der Behindertenpolitik bisher gemacht worden ist - im Gegenteil. Von dieser Stelle aus ein herzliches Vergelts Gott an die Träger der Infrastrukturen!
Wenn hier immer von Kahlschlag gesprochen wird, dann möchte ich sagen: eindeutige Fehlanzeige. Allein die Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung steigen um 47 Millionen Euro, und das ist ein Fortschritt für Menschen mit Behinderung. Hamburg ist hier gut aufgestellt.
sondern auch Programme für Menschen mit Behinderung, obdachlose Menschen oder Zuwanderer. Ich möchte für meine Fraktion klar und deutlich feststellen, dass für uns Integrationspolitik nicht Sozialpolitik ist, für uns sind Zuwanderer nicht in einer Reihe mit Menschen mit Behinderung oder Obdachlosen zu sehen. Wir wollen alle Zuwanderer mitnehmen und sie nicht als Sozialfall abstempeln, wie Sie es tun.
Was mich natürlich nicht positiv stimmt, ist, dass man in dieser Stadt wieder einmal denkt, durch Regulierung, Nicht-Behinderung von Sanierungsmaßnahmen und Behinderung von Investitionsmaßnahmen etwas zu erreichen. Das aber schädigt den Wohnungsbau eher, als dass er vorangebracht wird. SAGA GWG und die Baugenossenschaften können nämlich nicht das schaffen, was in Hamburg erreicht werden könnte. Wenn Sie aber dafür sorgen, dass Investoren eher abgeschreckt werden, vor allem die kleineren Investoren, dann ist das nicht gut für diese Stadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der 18. Dezember 2012 war ein guter Tag für Menschen mit Behinderung in Hamburg. Warum? Der Hamburger Senat hat den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, bei der Barrierefreiheit geht es nicht um eine Sozialmaßnahme. Die Vermeidung von Barrieren ist deshalb eine Querschnittsaufgabe, weil Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Belangen eine wichtige Rolle spielen. Gerade in verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zusammenhängen wird es vom Zugang zur Infrastruktur abhängen, ob und wie wir alle gesellschaftlichen Gruppen erreichen und alle gesellschaftlichen Ressourcen nutzen können. Die Fähigkeiten und Qualifikationen von Älteren werden ebenso an Bedeutung gewinnen wie die weitere Integration von Menschen mit Behinderung und die Mobilität von Männern und Frauen, die in sehr ländlichen Räumen wohnen. Damit wir eine Gesellschaft von morgen schaffen können, in der es gerechter, offener, gleichberechtigter und fairer zugeht als heute, brauchen wir Rahmenbedingungen, die dies gewährleisten.
Jetzt lassen Sie mich noch drei Sätze sagen zu Herrn Koplin und seinen Vorstellungen von Inklusion. Die reine Lehre von Inklusion, die hört sich wunderbar an. Ich will jetzt mal anknüpfen an den Schlossbesitzer, den Sie gerade erwähnt haben. Also Inklusion im Schloss muss genauso möglich sein wie in einer Fünfzimmerwohnung irgendwo in der Stadt. Jetzt stellen wir uns diesen Schlossbesitzer vor, der ist als Mensch mit Behinderung in diesem Schloss und hat genug Kohle, dieses Schloss entsprechend barrierefrei herzurichten. Jetzt muss dieser Schlossbesitzer aber auch letztendlich aus dem Schloss raus. Da gibt es nur Kopfsteinpflaster. Da hat er mit seinen Beeinträchtigungen Probleme. Wer ist jetzt dafür zuständig, das Kopfsteinpflaster wegzubringen? Er kann auch kein Auto mehr fahren und muss an die nächste ÖPNV-Haltestelle. Wer ist dafür zuständig, dass der Weg barrierefrei gemacht wird? Wer finanziert das? Wer finanziert die Barrierefreiheit der entsprechenden ÖPNVHaltestelle? Wer ist derjenige, der sicherstellt, dass für diesen Schlossbesitzer regelmäßig auch ein Bus vorbeikommt, der letztendlich Niederflurtechnik hat und es ihm ermöglicht, mit seiner Behinderung problemlos in diesen Bus einsteigen zu können, vielleicht noch, wenn das Schloss in einer Ecke liegt, wo ÖPNV-Verkehr regelmäßig gar nicht mehr stattfindet?
Da ist zunächst die Jugendhilfe. Manchmal geschieht es, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen Behörden hin und her geschoben werden. Mit einem solchen Anliegen wandte sich eine Familie an uns. Die engagierten Eltern hatten neben ihren eigenen Kindern ein Pflegekind mit Behinderung aufgenommen. Mit vielen Bemühungen hatten sie es in den Jahren geschafft, die Behinderung der Pflegetochter in den Hintergrund treten zu lassen, und erste kleine Erfolge erzielt. Auch hatten sie die Rückstellung von der Schulpflicht erreicht und hofften, dass ihre Tochter im Kindergarten ein weiteres Jahr lang eine gute Vorbereitung auf die Schulzeit erhalten könne. In die Zukunft blickend, hatten die Eltern auch schon eine integrative Schule ausgesucht, die die Tochter später besuchen sollte.
Von besonderem Interesse sind für uns die ersten 14 Seiten des Landesaktionsplans. Darauf möchte ich kurz eingehen. Sehr wichtig fand ich, dass sich die Definition von Behinderung vom medizinischen Modell abwendet und sich dem sozialen, menschenrechtlichen Modell zuwendet. Das heißt, mit Behinderung ist Beeinträchtigung gemeint, sei sie körperlicher oder seelischer Art. Dem entspricht der Leitgedanke der Inklusion und das bedeutet, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Während Blindenführhunde durch ihr Geschirr und die offensichtliche Behinderung des Halters respektive der Halterin gut zu erkennen sind, ist bei Signalhunden, zum Beispiel zur Warnung bei lebensbedrohlicher Unterzuckerung, weder die Funktion des Hundes noch die Behinderung für Außenstehende erkennbar. Auch kann die Funktion des Hundes oder die Notwendig keit des Mitführens nicht unmittelbar nachgewiesen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Auch ich möchte noch mal auf die Ausgleichsabgabe kommen, die ist jedes Jahr Thema, sie ist jedes Jahr Thema im Finanzausschuss, sie ist jedes Jahr Thema hier im Plenum und wenn der Finanzminister mir noch eine Bitte erfüllen könnte, dann sollte er ein Sondervermögen anlegen, damit endlich klar wird, dass wir nicht Geld bunkern, das Geld kommt im Laufe des Jahres herein, da können wir es noch nicht ausgeben. Im Folgejahr versuchen wir, es auch mit Sonderprogrammen, wenn wir viele Einnahmen haben, auszugeben. Wir haben allein 10 Mio. € in den letzten Jahren zusätzlich ausgegeben, um Anreize zu schaffen, dass Menschen mit einer Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt kommen und auch die Mär, in Rheinland-Pfalz würde das aus der Ausgleichsabgabe genommen, Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt auf eine andere Art und Weise finanziell zu unterstützen, ist eben nur eine Mär. Eins kann ich mir auch nicht verkneifen. Auch ich muss zu den Einsparungen im IT-Bereich, welche die FDP angesprochen hat, noch einmal sagen, ich weigere mich, die Trommel wieder einzuführen in einer modernen Welt und ich weigere mich auch noch einmal, das Morsen zu lernen.