Der Datenschutz hat in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert. Für uns als CDU ist jedoch eines ganz wichtig: Die Sicherheit von Daten kann keinen Vorrang vor der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger haben. Deshalb hat das neue Polizeirecht für Schleswig-Holstein hier eine eindeutige Handschrift: Datenschutz darf nicht die Täter schützen.
Herr Dr. Weichert, Leiter des ULD, hat seinen Tätigkeitsbericht 2007 unter das Motto: „Der präventive Datenschutz startet durch“, gestellt. Dieser Satz hat mich nachdenklich gemacht. Was bedeutet „präventiver Datenschutz“? - Prävention ist - insbesondere aus der Sicht der gesundheitspolitischen Sprecherin sage ich das - das derzeitige Zauberwort.
Ich glaube daran, dass wir einen Punkt gefunden haben oder finden werden, der Datenschutz nicht um seiner selbst willen betreibt. Wir müssen von Fall zu Fall neu abwägen, wie viel Datenschutz sein muss.
Es gibt allerdings ein paar Punkte, die mir Sorge machen, ob sie nun gut gemeint oder der Einfluss einer Lobby sind. Als Ergebnis sind die gemeinnützigen Organisationen ausgenommen, was den Datenschutz und die Behandlung der Daten betrifft. Wir Grüne glauben, dass das keine gute Idee ist, weil gerade gemeinnützige Unternehmen sehr viel mehr davon profitieren, dass ihnen Vertrauen entgegengebracht wird. Wenn gemeinnützige Unternehmen von diesen Dingen ausgenommen werden, gibt es immer die Möglichkeit, dass dort Pannen passieren und das ist gerade für die Bereiche, wo Spenden dringend benötigt werden, viel schlimmer als gälten für gemeinnützige Unternehmen ebenfalls die für andere Organisationen getroffenen Regeln. Deswegen hoffe ich, dass in diesem Punkt noch nachgebessert wird. Das Problem ist nicht, dass die gemeinnützigen Unternehmen dann keine Spenden mehr bekommen, wenn sie den gleichen Datenschutz gewährleisten müssen wie die großen Unternehmen, sondern es besteht eher die Gefahr, dass durch Missbrauch die Spendenfreudigkeit und das Vertrauen auf lange Zeit zurückgehen. Mein Appell an dieser Stelle: Noch einmal nachdenken, damit das, was vielleicht gut gemeint auf den Weg gebracht wurde, am Ende nicht böse bezahlt werden muss, gerade von den gemeinnützigen Organisationen.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 6, Bremer Autobahnring menschengerecht planen und zügig schließen, und 7, Autobahn 281 – sofortiger Weiterbau des Torsos im planfestgestellten Bereich Neuenlander Straße und Durchführung eines Moratoriums, des Tagesordnungspunktes 17, Einsparungen im Kommunal- und Landeshaushalt durch arbeitsmarktpolitische Investitionen, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 24, Zweiter Bericht zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, und 25, Zweiter Bericht über die Tätigkeit des Landesbehindertenbeauftragten für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2009, des Tagesordnungspunktes 29, die Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven, und des Tagesordnungspunktes 30, Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht auf das Land Bremen. Des Weiteren wurden interfraktionelle Vereinbarungen getroffen zur Verbindung von Tagesordnungspunkten, und zwar der Tagesordnungspunkte 4, Bremisches Gesetz zur Streichung von Altersgrenzen, und 5, Streichung von Altersgrenzen in bremischen Verordnungen, der Tagesordnungspunkte 12 bis 14, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, der Tagesordnungspunkte 18, Erhalt des staatlichen Lotterie- und Sportwettenmonopols, 19, Glücksspielwesen modernisieren, und 55, Ausweitung der Glücksspielsucht verhindern – Lotterien und Sportwetten nicht dem gewerblichen Markt öffnen, der Tagesordnungspunkte 20 und 21, Wissenschaftsplanung für das Land Bremen fortschreiben und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung dazu. Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 31, 32 und 59, Bremisches Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters und Mitteilung des Senats, der Tagesordnungspunkte 37 und 53, es handelt sich hier um die Petitionsberichte Nummer 42 und Nummer 43, der Tagesordnungspunkte 46 bis 49, Vierter Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, und der Tagesordnungspunkte 56, 8,50 Euro Mindestlohn bei Aufträgen und Arbeit für die öffentliche Hand, und 57, Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe. Als Letztest zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten wurden Vereinbarungen getroffen, wobei auch vereinbart wurde, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, zu den
Nun zum Bericht, den ich für den Ausschuss halte! Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 21. April 2010 den 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 26. März 2010 und in ihrer Sitzung am 29. September 2010 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 24. August 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung am 29. Oktober 2010 mit dem 32. Jahresbericht sowie der Stellungnahme des Senats und stellte bei den nachfolgend aufgeführten Punkten Beratungsbedarf fest: Künstliche DNA, Stopp der Jugendgewalt, Datenschutzkonzepte beim Stadtamt Bremen – ein Dauerbrenner – BAgIS, ARGE, Jobcenter Bremerhaven und Auslagerung der Abrechnungsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen. In seiner Sitzung am 29. Oktober erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts. Für die gute, stellenweise sehr kritikoffene Zusammenarbeit möchte ich mich im Namen des Ausschusses bei allen Beteiligten bedanken.
Wir bleiben dabei: Zum modernen Datenschutz gehört letztlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Menschen und Informationsfreiheit ist eigentlich der beste Datenschutz.
In den vergangenen Jahren hat es vom Landesbeauftragten für den Datenschutz immer wieder Hinweise zum Justizvollzug gegeben. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz umfassend beteiligt wurde. Dies ist ja nicht immer selbstverständlich und auch nicht immer der Fall.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2006 – Siebenundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg – Drucksachen 14/650, 14/1269
Zunächst will ich natürlich auch hier im Parlament dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seinen Tätigkeitsbericht – für diesen pointierten, engagierten und sehr qualifizierten Bericht, wie wir meinen – herzlich danken. Wir als CDU-Fraktion nehmen die Inhalte des Berichts sehr ernst. Dieser Bericht mit einer Vielzahl von Einzelanmerkungen und auch grundsätzlichen Ausführungen zeigt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz heute und auch in Zukunft eine wichtige und notwendige Institution darstellt.
An der Stelle möchte ich immer vor einer Debatte warnen, vor dem Missbrauch des Datenschutzes. Es wird viel Missbrauch damit getrieben, je nachdem, wenn es einem passt, fordert man datenschutzrechtliche Konsequenzen, und dort, wo es unangenehm ist, zum Beispiel in Ermittlungstätigkeiten einzelner Behörden, kommen dann ganz schnell Forderungen seitens einiger Politiker, dass man doch dort absolute freie Hand geben muss, um den Datenschutz aufzuweichen. Das führt immer zu einem Missbrauch und zu einem tiefen Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern, mit denen wir uns ja in erster Linie immer wieder auseinandersetzen. Rechtswidrige Praktiken dürfen wir nicht zulassen, schon gar nicht als Landesparlament in Bremen. Grundsätzlich sind wir als Politik verpflichtet, wenn wir sagen, wir haben Recht und Ordnung und Gesetze, dann muss man sich daran halten. Die Beweisschuld, dort die Forderung zu erbringen, warum man jetzt vielleicht an der einen oder anderen Stelle den Datenschutz, um es einmal vorsichtig zu formulieren, aufweichen muss, diese Beweisschuld muss diejenige Stelle erbringen, die das an der Stelle fordert. Plakative, provokante Äußerungen, die genau in die Richtung des Populistischen gehen, sind dort nicht angebracht und dienen der Sache des Datenschutzes in der Regel nicht.
Punkt zwei: Stopp der Jugendgewalt! Das Projekt halte ich für gut, aber das, was Sie hier machen, Frau Dr. Sommer, führt dazu, dass diese Konferenzen gar nicht mehr stattfinden, weil die Betroffenen nicht zustimmen, und es ist auch nachvollziehbar, dass die Betroffenen nicht zustimmen. Nun weiß ich auch, dass man mit solchen Daten von ganz jungen Menschen sorgsam umgehen muss, aber auch hier gilt, dass wir deshalb nicht die Arbeit der Polizei erschweren dürfen, dass wir dadurch mit kriminellen Jugendlichen – wir haben ja leider viele davon, leider! – nicht angemessen umgehen können. Deshalb ist Datenschutz, und das will ich hier nur sagen, aus unserer Sicht immer auch eine Abwägungssache. Ein Zuviel ist falsch und ein Zuwenig natürlich auch. Diese Aufgabe haben Sie als Landesdatenschützerin, dass Sie diese Gratwanderung mit uns gehen, wir sind da ja an Ihrer Seite. Wir sind uns in den meisten Fällen auch völlig einig, das muss man dann auch sagen, aber ich will zu diesen beiden Beispielen nur sagen, da sind wir uns nicht einig. Hier bei „Stopp der Jugendgewalt“ haben Sie des Guten zu viel getan. Was da jetzt an Hürden aufgebaut worden sind und an Zustimmung der Betroffenen, das ist aus unserer Sicht falsch. Abschließend vielleicht noch, Datenschutz ins Grundgesetz, darüber kann man nun trefflich streiten! Was sollen wir eigentlich noch alles ins Grundgesetz aufnehmen?
Man sollte die Architektur insgesamt kennen. Beim Justizvollzugsdatenschutzgesetz geht es um ein Gesetz, das für alle Bereiche Gültigkeit haben wird: für den Jugendstrafvollzug, für die Untersuchungshaft und für den Erwachsenenstrafvollzug. Das brauchen wir aber jetzt schon im Zusammenhang mit dem Jugendstrafvollzug. Die bisherigen Regelungen zum Datenschutz im Vollzug sind unzureichend; da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Da hätte ohnehin Handlungsbedarf bestanden. Diesen Handlungsbedarf hat man schon vorher gesehen, und er wird jetzt gedeckt. In der Endausbaustufe werden wir vier Gesetze haben: Jugendstrafvollzugsgesetz, Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Strafvollzugsgesetz im Erwachsenenbereich und das Gesetz über den Datenschutz für all diese drei Bereiche. Diese vier Gesetze werden wir am Schluss in einem Buch über den Strafvollzug in Baden-Württemberg zusammenfassen.
Lassen Sie mich abschließend noch zum Antrag der Grünen sagen: Wir werden den Antrag, auch den nicht öffentlichen Datenschutz in das Aufgabengebiet des Landesbeauftragten für den Datenschutz einzubeziehen, aus verfassungsrechtlichen, aber vor allem aus verfassungspolitischen Gründen ablehnen. Darüber haben wir im Ausschuss vertieft gesprochen.
Es fördert aber auch die Vermutung – im Übrigen typisch deutsch –, dass ein Zwiespalt zwischen Freiheit und Sicherheit bestehe. Man müsse sich immer quasi auf halbem Wege entgegenkommen. Das wäre aber keine Balance, das wäre kein eigener Weg. Das wäre ein Datenschutz, der nicht in Gänze gedacht wird. Das ist nicht richtig. Gute Politik darf die Sicherheit mit Sicherheit nicht leiden lassen. Es darf aber auch nicht umgekehrt sein. Wir brauchen im Datenschutz keine unguten Kompromisse, sondern gute Lösungen.
Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und insbesondere sein Tätigkeitsbericht, der hier vorgelegt wurde, zeigt, wie wichtig diese Arbeit ist. Datenschutz ist nicht etwas für Spinner und politische Exoten, sondern Datenschutz ist der Schutz von Grundrechten. Das wird oftmals in der politischen Diskussion übersehen und von Mächtigen nicht wahrgenommen. In der Tat zeigt die protokollarische Geringachtung einiges, die mit der Abgabe von Reden zu Protokoll seitens der größten Fraktion im Landtag zum Ausdruck gebracht wird.
Nach der Einbringung durch die Landesregierung in der genannten Sitzung des Ausschusses warf der Landesbeauftragte für den Datenschutz Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange und der Vertretung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in dem institutionellen Gefüge des Staatsvertrags auf. Er verwies auf eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die dem Ausschuss vorlag, mit der eine institutionelle Beteiligung der Landesbeauftragten angeregt wird. In diesem Zusammenhang legte er vier mögliche Formen der Einbeziehung der Landesbeauftragten dar.
Die Geschäftsordnung des ständigen Staatssekretärsausschusses wurde entsprechend geändert. Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz können das geschäftsführende Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt e. V. und der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Änderung der Geschäftsordnung wurde am 16. März 2010 vom Kabinett beschlossen. Damit wurde der dem vorliegenden Entschließungsantrag zugrunde liegenden Intention einer engen Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Landesebene entsprochen.
Warum Sie nicht den Mut hatten, einen Schritt weiterzugehen und den Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht nur sozusagen bei den Vorbereitungen der Sitzungen des IT-Planungsrates dabei zu haben, sondern ihn für die gesamten Strategien in der Informationstechnologie hinzuzuziehen, könnten Sie bei Gelegenheit dem Parlament erklären. Ich hätte es besser gefunden, den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch für alle anderen Bereiche der Informationstechnologie einzubinden. Er macht gute Arbeit und er ist hilfreich. - Vielen Dank.
Allerdings stelle ich mit Besorgnis fest, dass die allgemeine Sensibilität im Umgang mit Daten im öffentlichen wie im privaten Bereich nachlässt. In bestimmten Kreisen gilt der Datenschutz bereits als Wachstumshindernis oder bürokratisches Ungetüm. Diese Haltung wird von meiner Fraktion entschieden abgelehnt. Natürlich stellt der rasante technische Fortschritt im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung den Datenschutz vor immer neue Herausforderungen. Der Datenabgleich privater wie staatlicher Quellen ist heute in einem Umfang möglich, dessen Grenzen nicht mehr von der Technik, sondern nur noch vom Gesetzgeber bestimmt werden können. Die gelegentlich weit gefassten Erfordernisse der inneren Sicherheit haben ebenso zu Grenzfällen geführt wie eine weithin unkritische Haltung vieler Bürgerinnen und Bürger zu Fragen des Datenschutzes. Auch darüber wurde ausführlich im Innenausschuss beraten und diskutiert.
Jetzt muss man auf die Zuständigkeiten zwischen Bund und Land kurz achten. Soweit die Jobcenter gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger sind, unterliegen sie nach § 50 Abs. 4 SGB II dem Datenschutz und Informationsfreiheitsrecht des Bundes. Die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für die Jobcenter liegt grundsätzlich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Soweit die Thüringer Jobcenter als zugelassene kommunale Träger tätig sind, setzen sie das SGB II im eigenen Wirkungskreis um. Da muss ich Sie leider korrigieren, Frau Leukefeld, wir haben keine Fachaufsicht. Das haben wir nicht. Das hat dann auch Folgen. Damit unterliegen nämlich die Jobcenter der Landkreise Greiz, Schmalkalden-Meiningen und Eichsfeld sowie der Stadt Jena auch hinsichtlich der inneren Organisation, wie zum Beispiel bei der Einführung elektronischer Aktenführung in Fragen des Datenschutzes, der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeitern verfügen wir ohne Zweifel über eine kompetente Kontrollstelle für den Datenschutz im öffentlichen Bereich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Monaten wurde aber immer deutlicher, dass weniger der Staat und somit öffentliche Stellen, sondern zunehmend Unternehmen gegen den Datenschutz verstoßen und somit eher der nicht-öffentliche Bereich des Datenschutzes in den Blickpunkt der Medien getreten ist. Unternehmen wie Lidl, die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn sind nur einige Beispiele für schwere Verstöße gegen den Datenschutz. Manche nennen sie auch Skandale, bei denen insbesondere gegen den Arbeitnehmerdatenschutz verstoßen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterhin führt eine Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich zu mehr Bürgernähe. Eine Vielzahl von Beschwerden und Anfragen von Bürgern, die den so genannten nicht-öffentlichen Bereich betreffen, also vor allem Unternehmen, landen zunächst beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser ist insbesondere durch seine gute Öffentlichkeitsarbeit als Anlaufstelle für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt bekannt. Die Datenschutzkontrolle für den nicht-öffentlichen Bereich beim Landesverwaltungsamt ist weitaus weniger bekannt.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. März 2010 entschieden, dass auch der nicht-öffentliche Teil im Datenschutz unabhängig sein muss. Diese Entscheidung ist nach unserer Auffassung und nach der rechtspolitischen Auffassung eine richtige Entscheidung, weil Datenschutz ein immer wichtiger werdendes Thema eben auch im nicht-öffentlichen Bereich werden wird.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion, dass man die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenfasst, stand unter dem Vorbehalt, dass der Europäische Gerichtshof so entscheidet, wie er es am 9. März 2010 getan hat.
Schon allein die unterschiedliche personelle Ausstattung der beiden Dienststellen zeigt, welche Synergien hierbei zu heben sind. Während der Landesbeauftragte für den Datenschutz den öffentlichen Bereich mit 18 Mitarbeitern kontrolliert, sind beim Landesverwaltungsamt - Herr Kosmehl hat es erwähnt - nur drei Mitarbeiter auf noch weniger Vollbeschäftigtenstellen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständig.
Während es in Thüringen wie in Sachsen-Anhalt noch eine Aufgabenteilung mit dem Landesverwaltungsamt gibt, sind in Sachsen die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich bereits beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hat übrigens für beide Bereiche zusammen ca. 20 Mitarbeiter, so viele, wie in Sachsen-Anhalt zuständig sind, und das bei einer Einwohnerzahl, die um 75 % höher ist als in Sachsen-Anhalt.
Herr Minister, ich möchte die Frage präzisieren. Sie haben unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt, die Frage zu beantworten, was darunter zu verstehen ist, dass die Stelle jetzt so besetzt wird, dass es politisch passt. Was hat das mit Datenschutz zu tun?
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen letzten Punkt kommen, den Datenschutz. Im Bereich des Datenschutzes haben wir aufgrund Ihres bisherigen Handelns Anlass zur Hoffnung, dass Datenschutz in Hamburg nicht mehr lästige, sondern wichtige Aufgabe des Senats ist. Die eklatanten
Lassen Sie mich beim Thema Datenschutz und Schutz der Privatsphäre noch auf ein letztes Thema kommen, das mehr aus dem Verfassungsausschuss stammt, aber auch hierher gehört. Ich kann es mir an dieser Stelle nicht ersparen, Herr Senator, ich kann mir nur wünschen, dass Sie Ihr Engagement für den Datenschutz und die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern auch in die eigene Partei tragen. Gerade die GAL Nord scheint dringend eine Lektion zu brauchen, wenn sie nicht einmal davor zurückschreckt, eigene Abgeordnete wie Herrn Diebolder durch einen Privatdetektiv ausspionieren zu lassen.