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Meine Damen und Herren, problematisch ist auch die geplante Abschiebung der Schuljugendarbeit auf die kommunale Ebene. Die Schule verliert damit an Einfluss auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieses Programms. Projekte der Schuljugendarbeit werden künftig mit anderen Projekten der Jugendarbeit in den Kommunen konkurrieren müssen. Verschärft wird die Situation noch durch die verminderten Zuweisungen an Landesmitteln, der Haushalt hat es ja gestern klargestellt und das heißt eindeutig: Verlust an Qualität und Beschneidung der Eigenverantwortung der einzelnen Schulen.

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Viele Bürgermeister und auch viele von der CSU kommende Abgeordnete dieses Hohen Hauses haben sich oft für Menschen eingesetzt, denen die Abschiebung drohte. Diese Menschen, denen das Petitionsrecht in den vergangenen Jahren nicht helfen konnte, haben nun aber mit der Härtefallkommission seit September 2006 bessere Chancen, zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht zu kommen.

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tiert, werden sehr viele davon abgeschreckt sein, bei einer Kommission, die es nicht gibt, einen Antrag zu stellen. Erst wenn man dazu steht, diese Kommission zu konstituieren, wenn man sie öffentlich macht und weiß, dass sie nun arbeitet, dann werden sich auch diejenigen, die dort auf glühenden Kohlen sitzen, weil sie möglicherweise von einer Abschiebung bedroht sind, aber vernünftige und nachvollziehbare humanitäre Gründe ins Feld führen können, auch an diese Kommission wenden können, und genau diese Chance haben Sie den Menschen bisher verbaut, meine Damen und Herren.

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Erinnern muss man, meine Damen und Herren, wenn es um Vertreibung geht, an die in der Weltgeschichte einmaligen Vertreibungsaktionen, die vor 70 Jahren, im November 1939, zum Beispiel unter dem Titel „Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten“ als Denkschrift des sogenannten Rassenpolitischen Amtes der NSDAP vorgedacht und gestartet wurden. Unter den Begriffen „Eindeutschung“, „Abschiebung“ und „Neubesiedlung“ ging es konkret darum, etwa 6,6 Millionen Polen aus den mit kriegerischer Gewalt einverleibten Gebieten zu vertreiben.

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nen Wochen öffentlich diskutierten Fall der Familie Sönmez und für alle anderen aktuell von Abschiebung bedrohten Familien eine ähnlich tragische Entwicklung heraufbeschworen wird wie bei der vietnamesischen Familie. Aber um dies zu vermeiden, ist eine schnelle, generelle Regelung im Sinne der betroffenen Flüchtlinge nötig.

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Es wird wichtig sein, im Bereich der Rechtspolitik etwas zu verändern. Es wird auch wichtig sein, im Bereich der Justizpolitik die Überlastung der Gerichte zu vermindern und die Überbelegung der Haftanstalten zu verringern. Wir müssen auch etwas für die Bediensteten im Bereich des Strafvollzuges tun. Das geht am ehesten, wenn die alte Forderung umgesetzt wird, dass Ausländer, die hier verurteilt sind, ihre Strafe im Regelfall im Heimatland absitzen, wenn sie hier keinen verfestigten Aufenthaltstitel haben, und nicht etwa insbesondere in den Fällen, bei denen anschließend ohnehin eine Abschiebung vorgesehen ist. Das ist eine alte Forderung der CDU, die seit Jahren von der Bundesregierung nicht umgesetzt wird. Wir werden jetzt seitens der Landesregierung Druck machen, dass die Haftverbüßung im Heimatland erfolgen soll.

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„Die repressiven Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Drogenkriminalität werden sofort verstärkt. Die ausländer-, polizei- und strafrechtlichen Sanktionen für Drogenhändler müssen unmittelbar spürbar werden, und die rechtlichen Möglichkeiten müssen voll ausgeschöpft werden. Dazu sind folgende Maßnahmen zu veranlassen: vermehrte Festlegung von Gefahrenorten, Durchführung von Razzien, Personenkontrollen und Platzverweise im einschlägigen Milieu, konsequente Anwendung der nach dem Ausländer- und Asylrecht bestehenden Möglichkeiten einer Ausweisung und Abschiebung von Ausländern, die unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt oder in sonstiger Weise gegen strafbewehrte Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen haben. Insbesondere sind De-facto-Flüchtlinge auch ohne strafgerichtliche Verurteilung, wenn berechtigte Zweifel an der Täterschaft nicht bestehen, sofort auszuweisen und abzuschieben, Asylbewerber sofort unter der aufschiebenden Bedingung auszuweisen, dass das Asylverfahren ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen wird, illegal im Lande Bremen sich aufhaltende Asylbewerber direkt in das zuständige Bundesland zurückzuführen. Die vom Senat am 19. März 1990 beschlossenen Drogeninspektionen bei der Kriminalpolizei“ und so weiter. Das sind Maßnahmen, die damals dann auch vollzogen wurden, bis hin zu dem letzten Absatz.

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Erfreut waren wir über Ihre Einsicht, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir unterstellen einmal, dass die Diskussion um ein Antikorruptionsregister nicht nur als trojanisches Pferd für Ihre ständigen Forderungen nach Strafverschärfungen herhalten soll, nach Strafverschärfungen, von denen der Deutsche Anwaltsverein sagt, dass man mit immer mehr Gesetzen nicht mehr Sicherheit erreiche; es helfe auch nicht, Gesetzesvorschläge wieder zu beleben, die früher aus guten Gründen abgelehnt worden seien. Unterstellen wir also einmal, dass es sich bei Ihnen ausnahmsweise einmal nicht um den üblichen Reflex handelt, der Sie bei allen möglichen Gelegenheiten gebetsmühlenartig Kronzeugenregelung, mehr Abschiebung, mehr Datenspeicherung, mehr Abhören, höhere Strafen, früheres Wegsperren, mehr Überwachung fordern lässt. Gehen wir einmal einfach davon aus, dass es sich hier vielleicht doch um eine erfreuliche Kehrtwende handelt.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Dringlichkeit unseres Antrags ergibt sich nicht allein aus diesem Einzelfall, sondern daraus, dass es um sehr viele betroffene Menschen geht, nämlich etwa 2.000 Menschen in Thüringen und mehr als 200.000 Menschen in Deutschland. Diese Menschen leben derzeit in einer rechtlichen Grauzone; behördlich geduldet, aber ohne Aufenthaltsrecht, die meisten von ihnen bereits länger als fünf Jahre. Sie arbeiten hier, haben Freundschaften geschlossen, sind in ihrer Nachbarschaft und im Kollegenkreis anerkannt. Für die hier aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen ist die Bundesrepublik ihr Zuhause. Viele von diesen Kindern und Jugendlichen haben keinerlei Bezug zu ihrem Herkunftsland, verstehen nicht einmal die Sprache. Doch selbst nach jahrelangem Aufenthalt droht ihnen die Abschiebung. Die Dringlichkeit unseres Antrags ist gegeben, weil es um mehr als 2.000 Menschen in Thüringen geht, die durch das In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes Rechtssicherheit und eine Lebensperspektive erhofft hatten. In der Vergangenheit hat sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags immer wieder mit Fällen langjährig geduldeter Flüchtlingsfamilien befasst. Aktuell ist es zunehmend die Härtefallkommission, die sich mit der Frage „Härtefall oder nicht“ beschäftigt. Auch hieraus ergibt sich die Dringlichkeit unseres Antrags.

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Das hat mit der Dringlichkeit zu tun. Ich denke schon, es geht um 2.000 Menschen, die aktuell von der Abschiebung bedroht sind. Dr. Schwarz-Schilling sagt dazu: „Wenn es gesetzliche Erfordernisse sind,

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weil dies zu einer zu frühen Trennung und so zur Abschiebung schwacher Schüler Richtung Hauptschule führt - nachzulesen in der TLZ vom 10.05.2005.

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Die Härtefallkommission kann dem Innenministerium als der obersten Landesbehörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels für ausreisepflichtige Ausländer vorschlagen, wenn die Abschiebung eine besondere humanitäre oder persönliche Härte bedeuten würde. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen nachgekommen wird und eine Anordnung an die zuständige Ausländerbehörde auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ergeht, trifft das Innenministerium.

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urteilt worden ist. Auch derjenige, der seine Abschiebung über einen längeren Zeitraum durch falsche Angaben oder fehlende Mitwirkung gegenüber der Ausländerbehörde vereitelt hat, und derjenige, der zur Fahndung ausgeschrieben ist, weil er untergetaucht ist, kann nicht als Härtefall anerkannt werden.

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- die ihre Abschiebung über einen längeren Zeitraum durch falsche Angaben oder fehlende Mitwirkung vereitelt haben und

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Was ist denn dieser Status der Duldung? – Duldung heißt nichts anderes als Aussetzung der Abschiebung. Mit dieser Duldung haben sie keinerlei Anspruch auf Integrationsleistungen wie zum Beispiel Integrationskurse. Die meisten dieser Menschen bekommen keine Arbeitsgenehmigung. Sie

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Ich kann Ihnen die Fälle noch einmal nennen, die von akuter Abschiebung bedroht sind und – teilweise sogar mit Empfehlung und auf Ersuchen

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Dort wurden 2.000 Aufenthaltserlaubnisse im Vorfeld der erwarteten bundesweiten Regelung erteilt. Leider bleiben Menschen in vergleichbaren Situationen in Nordrhein-Westfalen weiterhin von Abschiebung bedroht.

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Heute haben wir eine steigende Zahl von Petitionen von Menschen aus Serbien-Montenegro und aus Afghanistan zu verarbeiten. Gerade die Petitionen, bei denen es um die Verhinderung der Abschiebung nach Afghanistan geht, machen insbesondere uns im SPD-Arbeitskreis große Probleme.

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Ich glaube aber, zur Wahrheit gehört auch, dass man bei der Frage des Ausländer- und Bleiberechts auch darüber diskutieren muss, was wir mit den Personen machen, die kein Bleiberecht bekommen. Ich habe das schon in einer Debatte vor einigen Monaten gesagt.Wir hatten eine Debatte um eine Abschiebung, bei der das Regierungspräsidium Darmstadt involviert war. Ich halte es für keinen guten Stil – und das muss uns alle interessieren –, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausländerbehörden oder übergeordneten Behörden in solch einer Debatte namentlich genannt werden. Meine Damen und Herren, das Gesetz machen die Parlamentarier, macht das Parlament, und nicht die Verwaltung. Die Verwaltung exekutiert Entscheidungen.

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Ich nenne als Beispiel die so genannte Gefährderausweisung. Sie sagen, wir müssen Terroristen schon dann ausweisen dürfen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass so etwas passieren soll. Wir sagen, dass Tatsachen belegen müssen, dass so etwas passieren soll; das ist ein kleiner Unterschied. So steht es auch im § 8 Absatz 1 Nummer 5 des Ausländergesetzes, in dem es um die Erteilung der Einreisegenehmigung geht. Dasselbe wollen wir auch bei der Abschiebung haben, wie Sie selbst gesagt haben. Sie wissen aber selbst ganz genau, dass in den Verhandlungen über das Zuwanderungsge

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Zur demokratischen Verfasstheit des Landes muss der entschiedene Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus gehören. Hier bedarf es größerer Anstrengung auch der Landesregierung. Die Politik der Feindbilder in Deutschland und - heute wieder gehört - in Thüringen zerfrisst Stück für Stück die freiheitlichen Grundlagen der Gesellschaft und produziert feine Risse im Fundament unserer Demokratie. Zuerst wird sie die Situation der Flüchtlinge noch mehr beeinträchtigen. Flüchtlingen wird die letzte Integrationsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt zunehmend verstellt und ihre Abschiebung droht. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir aber die Integration von Migrantinnen und Migranten. Staatliche Diskriminierung, gesellschaftliches Wegschauen und soziale Konflikte befördern Rassismus und Rechtsextremismus. Administratives und repressives Vorgehen gegen diese Tendenzen antidemokratischen Denkens und Handelns scheitern, müssen scheitern, wenn gesellschaftliche Ursachen weder gesucht noch erkannt und dann auch nicht angegangen werden.

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Mutig, Herr Ministerpräsident, wäre es, wenn Sie sich auf die Seite der vietnamesischen Kinder Jule, Paul und Don oder gegen die Abschiebung der tschetschenischen Frau Lisa Temursajewa und ihrer Tochter Fatima stellen würden. Das wäre mutig, Herr Ministerpräsident.

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Zu der Frage jedoch, wie der Binnenmarkt gestärkt werden kann, war in Ihren Ausführungen leider wenig zu hören. Dafür war mehr über den Ausbau der Teilzeitjobs und die Abschiebung der so genannten Niedrigqualifizierten in den Niedriglohnbereich zu hören, die deshalb niedrig qualifiziert sind, weil ihre Qualifikation durch Langzeitarbeitslosigkeit systematisch entwertet wurde.

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Zu den einzelnen Maßnahmen, die wir anstreben: Erstens. Durch eine Neufassung von § 64 des Strafgesetzbuches soll erreicht werden, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt von der konkreten Erfolgsaussicht abhängt. Aus der Muss- soll eine Soll-Vorschrift werden. Die Gerichte gewinnen dadurch Spielraum, um Therapieunwillige und Therapieunfähige von den Therapieplätzen fern zu halten und damit die Kapazitäten nicht zu blockieren. Darunter fallen natürlich diejenigen, die eine Therapie verweigern, aber auch Ausländer, die völlig sprachunkundig und damit nicht in der Lage sind, therapiert zu werden, oder solche Ausländer, die vor der Abschiebung stehen. Denn wir können es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgern nicht zumuten, dass wir Ausländer therapieren, die anschließend abgeschoben

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im dritten Spiegelstrich genannte Vermeidung der Unterbringung gemäß § 64 StGB von sprachunkundigen oder mit Abschiebung bedrohten Ausländern passt systematisch nicht dazu, sondern gehört zu der Forderung in dem ersten Spiegelstrich.

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Herr Bruci hat bei dieser Vorgehensweise zu keinem Zeit punkt Hoffnungen auf einen dauerhaften legalen Aufent halt in Deutschland haben können. Deshalb hat er das Risiko der Abschiebung ganz bewusst, auch für seine Familie, in Kauf genommen.

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Das ist das eine. Das andere ist die Abschiebung und die Ausreise. Da sage ich, in diesem Fall sollte man auf der einen Seite zwar bestrafen, aber auf der anderen Seite nicht abschieben.

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dererseits erleben wir auch selbst häufig, dass die Beendigung solch irregulärer Aufenthalte im Einzelfall ausgesprochen gravierende humanitäre Probleme auslöst und in der Bevölkerung auch wenig Verständnis findet. Geduldete sind weitgehend rechtlos, sie leben vielfach unter erniedrigenden Bedingungen, das Damoklesschwert der Abschiebung schwebt immer über ihnen. Deshalb werden sie nicht nur nicht integriert, sondern oft offen desintegriert, immer unter dem zweifelhaften Anspruch, einer Verfestigung des Aufenthaltes entgegenwirken zu wollen.

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Es muss uns klar sein, dass wir, wenn wir über solche Fälle reden, über eine ganze Reihe von Einzelschicksalen reden. Wenn wir über die Duldung und Abschiebung reden, dürfen wir nicht vergessen, dass hinter diesen Themen immer einzelne Menschen stehen, und das ist etwas anderes, als wenn es um Sachgegenstände, Geldbewegungen oder sonst etwas geht. Es geht hier um Menschen, und das sollte man sich immer vergegenwärtigen.

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Wir reden aber eben auch oft über Menschen, die zum Beispiel, um ihre Abschiebung hinauszuzögern, Unregelmäßigkeiten begangen haben, die sich möglicherweise kleinere Dinge haben zuschulden kommen lassen. Ich rede nicht über Menschen, die mit großer krimineller Energie bereit sind, größere Aktenberge bei der Staatsanwaltschaft aufzubauen. Ich finde, wir müssen darüber nachdenken, insbesondere wenn Sie bei denen schauen, die ihre Identität verschleiert haben und an dieser Lüge über Jahre festgehalten haben, ob wir denen nicht eine zweite Chance geben wollen, sollen und müssen, die mitwirken wollen, bei denen es keine große kriminelle Energie gibt und die sich im Grunde genommen nicht sehr viel haben zuschulden kommen lassen. Ich finde, das würde uns auch auszeichnen, wenn wir an der Stelle sagen würden, jawohl, wir bieten euch eine zweite Chance.

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Es geht, auch darüber muss man sich im Klaren sein, hier nicht um Menschen, die bei der Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland verfolgt wären. Das wäre ja bereits beim Asylverfahren schon Gegenstand gewesen und hätte dann sicherlich zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht hier bei uns geführt. Es geht zu einem Großteil um Menschen, die seit Jahren unauffällig und gut integriert in Deutschland leben, die die deutsche Sprache beherrschen und deren Kinder hier geboren oder zumindest aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen oder gegangen sind. Für uns von der FDP geht es bei einer Neuregelung des Bleiberechts vor allem um die Belange dieser gut integrierten Ausländer. Unsere Gesellschaft insgesamt kann kein Interesse an einer Abschiebung gut integrierter Menschen haben.