Aber es geht garantiert nicht – und das hat uns von Anfang an nicht gefallen –, dass es günstiger werden soll. Wie kann man denn auf Bundesebene eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung am tagtäglichen Leben fordern und erwarten, wenn man zugleich sagt, dass es nicht mehr als fünf Milliarden kosten darf? – Keiner von uns trägt ein Preisschild, auf dem steht, wie viel sein Leben kostet und wie hoch der Aufwand dafür ist. Aber hier bekommen Menschen mit Behinderung ein solches Preisschild angehängt und einen Deckel verpasst. Liebe Kollegin Deckwerth, ich hoffe, dass ihr von der SPD als Oppositionspartei in Berlin dafür kämpft, dass man an diesem Deckel schrauben kann, wie ihr das ursprünglich einmal vorhattet. Wir müssen erst prüfen, was das denn ausmachen würde und wo das Geld gebraucht wird. Wir schaffen ganz neue Strukturen und sicher auch einen Konkurrenzkampf zwischen Werkstätten; und wir nehmen vielleicht Anbieter vom Markt, die manchen Kampf nicht aushalten können. Generell stehen wir FREIE WÄHLER aber auch zu unserem bewährten Werkstattsystem.
Auf den Seiten 38 bis 42 des Berichts werden die Eingaben von Menschen mit Behinderung angeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Themenfeld wird in den nächsten Jahren ein erheblicher Handlungsbedarf bestehen. Ich nenne nur das Stichwort Eingliederungshilfe. Alle Mitglieder des Sozialausschusses wissen, was in den nächsten Jahren anstehen wird. Ich würde mich freuen, wenn die nächste Regierung gemeinsam mit den Verbänden die Diskussionskultur wieder vorantreibt und mit Blick auf Menschen mit Behinderung dafür sorgt, dass die Zeiten in Schleswig-Holstein wieder besser werden. Frau Kollegin Franzen, ich weiß, dass Sie dabei unabhängig von Ihrer Funktion Unterstützung leisten werden, genauso wie der Kollege Baasch und die Kollegin Klahn dies tun werden. Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Umsetzung des persönlichen Budgets ein ganzes Stück weiterkommen würden.
Diese Prämisse trifft natürlich in den allermeisten Fällen zu. Wir müssen uns aber auch den Menschen zuwenden, die aufgrund ihrer spezifischen Behinderung oder ihres hohen Grades an Behinderung nicht in der Lage sind, ausreichend für sich selbst einzustehen und ihre Teilhabe aktiv einzufordern.
Die Praxis zeigt, dass Betriebe mit einer starken Schwerbehindertenvertretung deutlich mehr Menschen mit Behinderung einstellen. Sie spielen eine entscheidende Rolle, wenn Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung erhalten oder neu geschaffen werden. Der Einsatz der Schwerbehindertenvertretungen verdient höchste Anerkennung und Unterstützung.
Die Grünen wollen unter anderem über die Häufigkeit und die Bedeutung des Phänomens der Behinderung von Rettungsmaßnahmen oder der unterlassenen Hilfeleistung berichtet wissen. Dazu möchte ich nur eines sagen: Die Bedeutung einer Behinderung von Rettungsmaßnahmen oder einer unterlassenen Hilfeleistung hängt nicht nur von der Häufigkeit ihres Auftretens ab, sondern im Wesentlichen auch von dem entstandenen Schaden. Welche Bedeutung es haben kann, wenn man wegsieht oder - noch schlimmer - hinsieht und nicht eingreift, will ich an folgenden Beispielen einmal deutlich machen:
Die UN-Behindertenrechtskonvention beeinflusst daher maß geblich die Politik der Landesregierung für Menschen mit ei ner Behinderung, und sie erfordert zwangsläufig eine Neuori entierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes, denn mit der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein neuer Blick auf das Thema Behinderung etabliert.
Deshalb war es uns auch wichtig, das im Entwurf vorliegen de Gesetz auf den Weg zu bringen. Damit wird der Begriff der Behinderung ebenfalls neu definiert. Denn die Behinderung besteht aus einer Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbezogenen Barrieren. Oder einfacher gesagt: Man ist nicht behindert, man wird behindert.
Doch was ich sagen will: Mit dem Gesetz werden Weichen gestellt für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Darum ist es auch wichtig, dass die Interessen vertretung der Menschen mit einer Behinderung vor Ort ge währleistet wird. Baden-Württemberg – Kollege Poreski hat es erwähnt – ist damit bundesweit das erste Land, das eine sol che Verpflichtung gesetzlich verankert.
Wenn Sie uns darüber hinaus auf dem Weg zur Inklusion un terstützen wollen, weise ich darauf hin, dass die Landesregie rung die Inklusionskampagne „DUICHWIR Alle inklusive“ auf den Weg gebracht hat. Sie spricht Mitmenschen mit einer Behinderung, Menschen mit einer nicht sichtbaren Behinde rung oder Menschen ohne Behinderung an. Ich glaube, es wür de dem Parlament von Baden-Württemberg gut zu Gesicht stehen, wenn sich hier alle übergreifend beteiligen würden.
Eine diagnostizierte Behinderung des zu erwartenden Kindes allein kann jedoch nach geltender Rechtslage keinen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 a Abs. 2 des Strafgesetzbuches begründen. Vielmehr beruht die medizinische Indikation auf der ärztlichen Erkenntnis, dass der Schwangerschaftsabbruch die einzige Möglichkeit zur Abwendung der Gefahr für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren ist. Das gilt auch nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund unabhängig von der Art des Befundes und der Schwere einer zu erwartenden kindlichen Erkrankung oder Behinderung. Bei der medizinischen Indikation hat die Ärztin oder der Arzt die gegenwärtige Situation der Frau mit einzubeziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer medizinischen Indikation bei Fortschreiten der Schwangerschaft immer enger zu ziehen sind, insbesondere dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs besteht.
Zu Fragen 1 und 2: Mit der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 14. Mai 2007 werden die Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration für Menschen mit Behinderung, welches das Anliegen verfolgt, bestehende Benachteiligung für Menschen mit Behinderung abzubauen, konkretisiert. Die Verordnung schafft die Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzes. Da die Verordnung mit Ablauf des 31. Mai 2012 außer Kraft treten würde, soll die Verordnung entfristet werden. Die Änderungsverordnung liegt dem Kabinett am 8. Mai 2012 zur Verabschiedung vor. Eine inhaltliche Überarbeitung der Verordnung ist in der Änderungsverordnung nicht enthalten, da zunächst das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen reguliert werden soll. Danach wird zu prüfen sein, wie weit sich Anpassungsbedarf hinsichtlich der Ausführungsverordnung ergibt.
Wer also Barrierefreiheit hört, denkt sicherlich zuerst an bauliche Hürden, wie hohe Bordsteine oder Treppen, aber worum wir hier hauptsächlich diskutieren, geht es natürlich auch um Menschen mit geistiger Behinderung, die sich auf der einen Seite selbstständig zurechtfinden sollen, aber auf der anderen Seite natürlich auch durch leicht verständliche Sprache am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen sollen. Das ist ja ein wesentliches Anliegen Ihres Antrags. Letztlich nutzt einfache Sprache nicht nur Menschen mit geistiger Behinderung, sondern gerade auch dem wachsenden Personenkreis mit Lese- und Rechtschreibschwäche, vielleicht auch zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund. Das sind alles Aspekte, die zu erwähnen sind. In der Tat ist es wichtig, dass Gebrauchsanleitungen, Formulare und amtliche Schreiben eben auch in verständlichem Deutsch formuliert werden sollten.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Bedarfsermittlung und die Frage der Feststellung der Behinderung, die auf dem ICF-Status unter dem Schlagwort "Fünf aus neun Kriterien" im Bundesteilhabegesetz geregelt wird. Es ist gut – das ist auch ein Ergebnis dieses Dialogprozesses –, dass der Freistaat Bayern hier nicht sofort in diese Lösung einsteigt, weil sie höchst umstritten ist, sondern gemeinsam ein Konzept erarbeitet und die entsprechende Evaluierung berücksichtigt. Der Kollege Huber wird das noch vertiefen. Wir brauchen in diesem ganzen Prozess mit den weiteren Beteiligungen, mit den Schiedsstellen und mit dieser Veränderung der Paradigmen für die Förderung der Menschen mit Behinderung eine starke Stimme für die Betroffenen. Deswegen ist es sehr sinnvoll, dass die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe als Dachverband der Interessenvertretung an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern sowie bei den Beratungen der Schiedsstelle und den anderen Kompetenzen hier im Bereich des SGB IX mitwirken kann. Wir glauben, dass das eine praktikable Lösung sein wird.
Meine Damen und Herren, heute ist – so fasse ich zusammen – ein guter Tag für Menschen mit Behinderung. Wir sollten dazu in der Praxis – ich darf das nochmal sagen und auf unseren Entschließungsantrag verweisen – die notwendige Begleitung im Sinne der Betroffenen vornehmen. Der Freistaat Bayern ist ein Land für und mit Menschen mit Behinderung par excellence.
marktes erhalten. Demnach liegen wir in Bayern in einem sehr guten Rahmen. Wir haben in vielen Regionen nahezu Vollbeschäftigung. Bei den Menschen mit Behinderung muss man jedoch festhalten, dass bei ihnen die Arbeitslosenquote über 9 % liegt. Sie ist dreimal so hoch wie der Durchschnitt. Dass wir es in einem Land, in dem wir zur Zeit so gute Arbeitsmarktbedingungen haben, nicht schaffen, für Menschen mit Behinderung adäquate Lösungen in ausreichendem Maße zu finden, ist ein Skandal.
Wie die Kollegen der SPD sind auch wir FREIE WÄHLER der Auffassung, dass Menschen mit Behinderung besser an Schiedsverfahren, die Angelegenheiten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung betreffen, beteiligt werden sollten. Das ist absolut sinnvoll. Wir stehen voll dahinter. Deshalb können wir die Ab
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben – das wurde heute schon mehrmals angesprochen, und das ist auch wichtig – wird gestärkt. Lassen Sie mich hier sagen: Das Budget für Arbeit hilft den Menschen, den Schritt aus der Werkstatt auf den freien, allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun. Ich weiß, dass viele Menschen mit Behinderung sich dort sehr gut aufgehoben fühlen. Wir brauchen – das möchte ich unterstreichen – diese guten und bewährten Werkstätten für Menschen mit besonders schwierigen Behinderungen auch weiterhin.
Beim Budget für Arbeit nutzen wir in Bayern die landesgesetzlichen Spielräume für eine erhebliche materielle Verbesserung zugunsten der Menschen mit Behinderung aus. Das ist heute mehrfach gesagt worden. Wir gehen um 20 % über die vom Bundesgesetzgeber festgelegte Marge und wollen den Menschen damit eine echte Chance auf dem freien, allgemeinen Arbeitsmarkt geben. Liebe Kollegin Celina, auch für die notwendige Assistenz für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben wir vorgesorgt: Sie wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe als Ermessensleistung der Integrationsämter finanziert.
Großartig ist – das habe ich eben schon gesagt –, dass die Betreuung durch die Bezirke in einer Hand bleibt und keine Zersplitterung stattfindet. Logischerweise muss ich die Werkstätten nicht als zweiten Arbeitsmarkt bezeichnen. Für viele Menschen ist die Werkstatt genau der richtige Arbeitsplatz. Dort werden Dienstleistungen angeboten und Produkte hergestellt, die auch gebraucht werden. Sie wandern nicht in den Abfalleimer. Wie gehen wir mit diesen Trägern um? – Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Ich möchte das noch einmal bestärken. Die Lebenshilfe in Bayern ist mit der größte Angehörigenverband und mit der größte Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung. Die Lebenshilfe ist von Anfang an dabei, weil sie auch für die Betreuung der Frühförderung zuständig ist. Selbstverständlich ist die Lebenshilfe gut mit der Freien Wohlfahrtspflege verbunden, Frau Kollegin. Trotzdem müssen wir die Menschen, die aus einer Eltern- und Bürgerbewegung heraus die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Bayern und auf Bundesebene vorangebracht haben, mit an den Tisch holen. Für diesen Tisch werden wir schon noch ein paar Stühle finden. Das dürfte wirklich kein Problem sein. Das wäre ein Band. Uns wäre wichtig, dass wir das in Bayern nicht abreißen lassen.
Jetzt kommen wir wieder zurück. Wenn es um die Schiedsstellen für Menschen mit Behinderung geht, müssen wir daran denken, dass der Zeit- und Arbeitsaufwand, der in Einrichtungen und Behindertenvertretungen erbracht wird, die wir in Bayern schon überall haben, bis jetzt nicht entschädigt wird. Daran möchte ich auch erinnern. Wir haben diesen Mehraufwand zur Sicherstellung der Teilhabe nicht ausgeglichen. Für die Werkstättenvertretung in Bayern wären es vielleicht 30.000 Euro gewesen. Herr Unterländer, wir waren selber mal vor Ort. Das können wir in diesem Gesetz so nicht lassen. Sie haben gesagt, wir könnten immer weiter bauen. Wir bitten darum, dass von Anfang an ein festes Monitoring durchgeführt wird, auch mit Einbeziehung des Fachgremiums und des Bayerischen Bezirketags, damit sich keine Probleme einschleichen. Ich richte meine Bitte vor allem an das Ministerium: Bitte begleiten Sie das gut, und nehmen Sie die Verbände mit. Herr Staatssekretär, die wissenschaftliche Begleitung war uns auch ganz wichtig. Warum war nicht schon von Anfang an eine wissenschaftliche Begleitung dabei? Ich habe das Beispiel schon im Ausschuss gebracht: Vor 25, 30 Jahren war Autismus noch keine anerkannte Behinderung. Man hat den Menschen damals nichts zugetraut, man hat ihnen keine Bildung angeboten. Erst Wissenschaft und Forschung haben das bewiesen. Oder nehmen wir das Asperger-Syndrom oder seelische Behinderungen. Deshalb ist es so wichtig, die Wissenschaft nicht auszuschließen.
Wir stärken die Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderung. Sie werden zukünftig eine starke Stimme im Bereich der Eingliederungshilfe haben, und bei den Rahmenvertragsverhandlungen werden die Menschen mit Behinderung zukünftig genauso am Tisch sitzen wie in der Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung. Das ist mir wichtig, und das ist dick zu unterstreichen. Das bedeutet eine echte Teilhabe am Verhandlungstisch. Auch dies ist in der Tat ein ganz wichtiger Eckstein.
Aber auch für die Menschen mit Behinderung ändert sich viel. Auch sie müssen sich an neue Wege gewöhnen. Wir stellen Teilhabe und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Das bedeutet für viele Menschen mit Behinderung zugleich mehr selbstbestimmte Entscheidungsfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung. Auch dies muss deutlich gesagt werden: Es bedeutet mehr Selbstständigkeit bei Fragen, wie und wo man leben möchte und wie und wo man arbeiten will. Das kann im ersten Moment auch eine gewisse Ver
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Die Inklusion an unseren Schulen ist e i n zentraler Baustein für eine Gesellschaft, in der Men schen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zu sammenleben. Die CDU-Fraktion tritt für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ein. Der Wegfall der Sonderschulpflicht und die grundsätzliche Mög lichkeit eines zieldifferenten Unterrichts sind richtig. Wir be grüßen daher, dass die Landesregierung nach langen Verzö gerungen
In diesem Gesetz heißt es – jetzt komme ich zum Anliegen unseres Antrags –: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen und b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnun
Diese systematische Prüfung ist jedoch erforderlich, da die Ursache von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung häufig auch in sächsischen Gesetzen liegt. Verwiesen werden kann exemplarisch auf das Schulgesetz, auf das Wahlgesetz oder auch auf das PsychKG, das wir morgen novellieren werden. Durch das Nichthandeln seitens der Staatsregierung wird Menschen mit Behinderung Teilhabe vorenthalten, und es wird jeweils dem oder der Einzelnen aufgebürdet, im Klageweg die Ansprüche durchzusetzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich nicht für hinnehmbar.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben ist der Staatsregierung und auch den demokratischen Fraktionen im Parlament ein sehr wichtiges Anliegen. Die Vorstellung des Fünften Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderung durch das Sozialministerium in der letzten Sitzung des Landtages hat die Ernsthaftigkeit der Anstrengungen noch einmal deutlich untermauert. Die wesentlichen Schritte hin zu einer Gesellschaft mit einer Teilhabe für alle Menschen wurden darin nachgezeichnet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle erinnern uns gern an den 18. Dezember letzten Jahres. Der 18. Dezember war ein guter Tag für Menschen mit Behinderung in Hamburg. Warum? Der Hamburger Senat hatte den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet.
Die Staatsregierung hat einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung eingesetzt. Diese Funktion halte ich für sehr wichtig. Er prüft bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, ob Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung behandelt werden, darin berührt sind, und er macht auch selbst seine Änderungsvorschläge. Das, was die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, wird an diesen Stellen umgesetzt, sicherlich noch nicht so allumfassend, wie wir es uns an vielen Stellen wünschen und vorstellen. Hier gibt es noch Möglichkeiten einer Verbesserung – wie in allen Lebensfragen. Hier gilt es, weiter daran zu arbeiten. Aber diesem Regelungsfeld der spezifischen Forderung nach Teilhabe kommen wir damit nach.
Meine Damen und Herren, ein drittes Thema, das ich auch ansprechen möchte, und zwar auch etwas ausführlicher, weil ich das Thema wirklich sehr wichtig finde, ist das Wahlrecht für betreute Menschen. Es ist zunächst einmal vollkommen richtig, dass wir uns hiermit befassen müssen. Die Möglichkeit zur Partizipation durch Wahlen ist eben in der repräsentativen Demokratie fundamental. Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger, und zwar aller Bürgerinnen und Bürger. Auch weil das Recht Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung jedenfalls ausdrücklich nicht kennt - weder das Bundeswahlgesetz noch § 7 des Landeswahlgesetzes knüpfen an das Vorliegen einer Behinderung an -, sollten wir wirklich gemeinsam versuchen, das Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Auch aus unserer Sicht sollte deshalb darüber nachgedacht werden, ob der Ausschluss nach § 7 Absatz 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß ist.
In dem Ersuchen handelt es sich um Hinweise und Verbesserungsvorschläge aus der öffentlichen Anhörung zum Landesaktionsplan, die von allen Fraktionen aufgegriffen und die in einem Zusatzantrag der SPD-Fraktion zusammengefasst wurden, um im Rahmen der Fortschreibung des Controllings des Landesaktionsplans Berücksichtigung zu finden, wie: Vorgabe von Ziel- und Kennzahlen bei quantifizierbaren Maßnahmen, Einsatz bei der Beseitigung der Schnittstellenproblematik im Rahmen der Beratungen zu einem Bundesleistungsgesetz; Einsatz bei der Barrierefreiheit im Kommunikationsbereich; Entwicklung von Maßnahmen für ältere Menschen mit Behinderung; Verbesserung der medizinisch-diagnostischen Versorgung für schwer mehrfach behinderte Menschen und auch für psychisch erkrankte Menschen; Prüfung der Berücksichtigung der Gebärdensprache bei der Frühförderung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren; Berücksichtigung von Menschen mit psychischer Behinderung bei allen Maßnahmen im Landesaktionsplan; Einbeziehung der Bereiche Kultur und Sport. Mit einem Antrag zum Sport, nämlich Mittelbereitstellung für die Sporthalle an der Bugenhagen-Schule, werden wir uns heute befassen. Ein Bericht an den zuständigen Ausschuss über den Stand der Umsetzung soll anlässlich der Beratung des nächsten Berichts der Senatskoordi
Der Landesaktionsplan zielt mit vielen einzelnen Maßnahmen mitten auf unser Zusammenleben in Hamburg. Er soll dazu beitragen, Teilhabe für alle Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Behinderung zu verbessern, egal, ob mit Behinderung geboren oder durch Unfall, Krankheit oder eben Alter erworben. Die Stärken des Plans haben Sie, Frau Jäck, schon benannt. Ich will sie nicht wiederholen, denn da herrscht wirklich kein Dissens.