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Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen tut aber noch mehr. Die Landesregierung hat acht neue Planstellen für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW geschaffen, der übrigens eine völlig unabhängige Behörde ist. Das sind 20 % Personal zusätzlich für ein sehr sinnvolles Anliegen. Damit unterstreichen wir noch mal, wie ernst wir, Rot-Grün, das Thema „Datenschutz“ nehmen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Datenschutz“, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist für die FDP seit Jahren ein Kernanliegen. Unser Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seinem aktuellen Bericht einen detaillierten Überblick über die Tätigkeit seiner Behörde sowie über die Entwicklungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gegeben.

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Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3282, den 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2011 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Vorlage 15/615 – und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu – Vorlage 15/868 – zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/37 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Das freut mich deshalb, meine Damen und Herren, weil ich mich noch gut daran erinnern kann, wie das Thema Datenschutz in diesem Haus seitens der Mehrheitsfraktion immer nur mit ganzen spitzen Fingern angefasst und immer wieder die Parole in den Raum gestellt worden ist: Datenschutz ist gleich Täterschutz. Ich freue mich also, dass hier offensichtlich das gesamte Haus zu einer anderen Einschätzung gekommen ist.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Unternehmen müssen ihre Verantwortung für den Datenschutz ernst nehmen. Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen von den Unternehmen gewährleistet werden. Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich obliegt den datenverarbeitenden Unternehmen. Für Daten, die in ihrer Sphäre erhoben, gespeichert und genutzt werden, müssen die Unternehmen Vorkehrungen gegen Datenverlust, -manipulation und auch -missbrauch treffen. Weil dies eben so ist, kann ich an dieser Stelle sagen, dass wir es außerordentlich begrüßen, dass die Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag eingereicht hat, wobei ich hiermit ankündigen will, dass in der Debatte sicherlich auch durchaus noch die Frage zu stellen ist, ob dieser Punkt in der Tat auf Punkt 1 gesetzt werden muss.

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Daher frage ich Sie, Herr Staatsminister: Wie kann am schnellsten und am zweckmäßigsten die völlige Unabhängigkeit für die im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzbehörden hergestellt werden? Dies möchte ich etwas präzisieren. Ist es möglich, den Datenschutz für den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich unter dem Dach des Landesdatenschutzbeauftragten zusammenzuführen? Wenn ja, sehen Sie dabei positive Synergieeffekte? Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an Personal- und Sachmittelausstattung. Welche weiteren Vorteile bietet der Wegfall der schwierigen Grenzziehung zwischen öffentlichem und nicht öffentlichem Datenschutz? Ich präzisiere weiter: Gibt es bereits ein Konzept in Ihrem Haus zur Zusammenlegung der beiden Datenschutzbehörden?

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Wir müssen den Datenschutz insgesamt weiter voranbringen, und das gilt gerade für den nicht öffentlichen Bereich. Das würden wir aber sicherlich auch in der bisherigen Struktur tun, so oder so. Die Bürger erwarten zu Recht - da ist das Thema Arbeitnehmerdatenschutz, Herr Kollege Schindler, sicherlich ganz wichtig -, dass wir die Kontrolle noch weiter ausbauen, und wir wollen es. In der Tat müssen wir sicherstellen, dass die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Arbeitsverhältnissen auch in Richtung Datenschutz wirklich gewahrt sind. Daran wollen wir gemeinsam weiter arbeiten.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Minister! Der Datenschutz ist eine Aufgabe für das neue Jahrtausend, in dem wir uns schon befinden. Denn es ist ein gesellschaftlicher Wandel allein durch das Internet eingetreten, der fast den Umwälzungen der Zeit der Völkerwanderung gleichkommt. Schauen wir zum Beispiel auf die Auseinandersetzungen, die zwischen Google und China geführt werden. Daher ist es sehr wichtig, ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu richten, der eine besondere Freiheit und Unabhängigkeit der überwachenden Stellen schafft.

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Liebe Frau Kollegin Stahl, unabhängig davon habe ich mich wirklich bemüht, alle Fragen sachlich und ohne politische oder polemische Schärfe abzuhandeln. Ich wollte Ihnen einfach meine Rechtsauffassung zu diesen Fragen mitteilen. Sie haben sehr stark auf die Datenschutzskandale abgehoben. Die Datenschutzskandale der letzten beiden Jahre haben sich ganz überwiegend nicht in Bayern abgespielt. Sie behaupten hier, der bayerische Datenschutz sei besonders schlecht aufgestellt. In Schleswig-Holstein ist der Datenschutz offenbar ganz grandios aufgestellt. Warum wurden dort diese Probleme dann nicht früher festgestellt? Dort sind die Skandale entstanden.

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Das lag nicht am bayerischen Datenschutz. Deshalb sage ich Ihnen ganz unabhängig von dem EuGH-Urteil: Ich akzeptiere die Behauptung nicht, dass der bayerische Datenschutz schlechter als in anderen Ländern aufgestellt sei. Für diese Behauptung haben Sie nicht den geringsten Beleg.

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Herr Staatsminister, wenn man sich die Gesamtstruktur anschaut beginnend auf der europäischen Ebene mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten, der wohl allein für den öffentlichen Datenschutz zuständig ist, obwohl das der EuGH in seinem Urteil so nicht bemerkt hat -, frage ich mich, wie die Zusammenarbeit in Deutschland mit seinem föderalen System und zwischen Deutschland und Europa aussehen wird. Als eine mögliche Konsequenz könnte ich mir vorstellen, dass der Bund als Folge aus dem Urteil des EuGH den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich insgesamt an sich zieht. Wäre das im Hinblick auf das föderale Denken Bayerns eine Lösung, die Bayern als gut empfindet und mittragen könnte? Oder haben Sie gute Argumente gegen eine solche Zentralisierung, die dazu führen könnte, dass die bisherige gute Qualität des bayerischen Datenschutzes im Bund verlorengeht? Oder ist aus Ihrer

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Ein Punkt ist mir sehr wichtig, der in unserer Entschließung gleich die Hauptrolle spielen wird: das Thema „Datenschutz“. Unsere Landesregierung hat sich nach der Regierungsübernahme im Sommer 2010 vehement dafür eingesetzt – wofür ich ihr sehr dankbar bin –, dass das Thema „Datenschutz“ noch einmal unter den kritischen Gesichtspunkten der Landesdatenschützer, die noch mal konferiert hatten, aufgerufen wurde. Es sind entsprechende Verbesserungen eingearbeitet worden.

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Natürlich sehen auch wir einen wesentlichen Kritikpunkt beim Datenschutz: bei den Defiziten, die es in diesem Bereich gibt. Bürokratiearmut, Datenschutz und Verbraucherfreundlichkeit – auch das waren einmal Ziele im Rahmen einer Systemreform.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Datenschutz des Westdeutschen Rundfunks. Nach einer Pressemitteilung der WDR-Intendantin Monika Piel vom 20. Juli dieses Jahres hat der Datenschutz beim WDR eine – so sagt sie in der Pressemitteilung – hohe Priorität.

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Weiter verschlechtern dürften sich auch die Bedingungen des Landeszentrums für den Datenschutz nicht. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU bei diesem Thema nicht gerade in Wallung gerät - jedenfalls nicht im positiven Sinn. Aber Schleswig-Holstein hat im Bereich Datenschutz eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland, und auch auf internationaler Ebene ist das ULD ein angesehener Partner. Diese Stellung müssen wir aktiv erhalten.

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Im 22. Tätigkeitsbericht, also dem letzten, weist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit darauf hin, dass das inzwischen gestartete Projekt "Hamburger Informationsmanagement" noch nicht abschließend datenschutzrechtlich abgestimmt sei. Der Datenschutzbeauftragte regte eine grundsätzliche Regelung durch ein E-Government-Gesetz an; aber auch hier verkneifen sich die Fragesteller jede Frage und der Senat jede Aussage. Auf die konkreten datenschutzrechtlichen Probleme möchte ich an dieser Stelle im Einzelnen nicht weiter eingehen. Diese werden wir in der nächsten Legislaturperiode im Unterausschuss Datenschutz ausführlich und kritisch erörtern.

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Über einen Punkt gehen die Große Anfrage und die Antwort großzügig hinweg. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten im Oktober 2009 gefordert, dass auch Landesdatenschutzbeauftragte in den IT-Planungsrat einbezogen werden, der auf der Grundlage eines Staatsvertrags als neues Steuerungsgremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im April 2010 seine Arbeit aufgenommen hat. Diese informationstechnische Kooperation von Bundes- und Landesbehörden betrifft zunehmend die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Missbrauch zu schützen sind. Der Planungsrat muss die Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, strengstens beachten. Für Entscheidungen in grundrechtssensiblen Fragestellungen muss auch der IT-Planungsrat die Zuständigkeit der Parlamente in Bund und Ländern berücksichtigen. Die im Staatsvertrag vorgesehene vorrangige Verwendung bestehender Marktstandards darf, so sagen es die Datenschützer, nicht dazu führen, dass Verfahren ohne angemessenen Datenschutz beschlossen werden. Deshalb fordern sie die Einbeziehung nicht nur des Datenschutzbeauftragten des Bundes, sondern auch der Länder. Der Unterausschuss Datenschutz der Bürgerschaft

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Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht der erste Versuch in dieser Richtung ist. Sie haben bereits 2007 versucht, mit der sogenannten Schüleridentifikation etwas Ähnliches einzuführen. Damals gab es auch riesige Proteste. Soweit mir bekannt ist, gab es damals eine Petition mit über 20.000 Unterschriften. Auch jetzt sind die Proteste nicht weniger geworden. Vor etwa einer Stunde haben wir von Elternvertretern des Karlsgymnasiums noch eine dicke Mappe bekommen. Die Elternvertreter haben es innerhalb kurzer Zeit geschafft, 3.000 Unterschriften zu sammeln. Ich konstatiere deshalb: Das Vertrauen in den Datenschutz - das ist ein hohes Gut - ist nicht sehr groß. Es gibt auch zahlreiche Verbände, die sich intensiv mit dem Vertrauen in den Datenschutz auseinandersetzen. Ich glaube, die Akademie Tutzing hat sich auch des Themas angenommen. In der vergangenen Woche war in einem Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen, dass man hochsensible Daten aus einem Finanzamt auf dem Flohmarkt erwerben konnte. Das macht das Vertrauen in so eine Sache, wie Sie sie hier vorschlagen, nicht gerade einfacher.

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Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hält dieses Verfahren für vorbildlich. Er spricht von einem "datenschutzrechtlichen Meilenstein". Petri sagt: "Den gläsernen Schüler wird es nicht geben." Und so ist es. Es wird keinen gläsernen Schüler geben, weil ein gläsernes Verfahren gewählt wurde. Deshalb haben wir die Datenverarbeitung und den Datenschutz im Schulwesen in Gesetzesform gegossen und eben keine Verordnung erlassen. Diese hätte nämlich jederzeit geändert werden können. Bei einem Gesetz ist das bekanntlich nicht der Fall. Auch diese Fakten sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, anstatt aus der Verbreitung von Gerüchten und Halbwahrheiten politisches Kapital zu schlagen.

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nungssicherheit auf den Weg zu bringen. Ein einmaliger Vorgang in der jüngeren bayerischen Bildungsgeschichte ist, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Entwicklung eines Teils des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes den Gesetzentwurf nicht, wie im üblichen Verfahren, zur Bewertung erhalten hat, sondern dass er unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess und in die Formulierung des Gesetzestextes eingebunden war. Er hat mit ganz konkreten Vorschlägen unmittelbar am Prozess der Gesetzesverdichtung und letztlich der Einbringung dieses Gesetzentwurfes mitgewirkt. Das heißt, bei allen wesentlichen Weichenstellungen sind die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwendungen vom Landesbeauftragten für den Datenschutz konkret benannt worden und in die Gestaltung des Gesetzentwurfes eingeflossen - natürlich auf dem üblichen Wege mit der entsprechenden fachlichen Stellungnahme versehen. Dabei ist ohne Zweifel auf die berechtigten Einwände und Sorgen bezüglich des Datenschutzes - ich konnte am Beginn der Plenarsitzung mit einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern das Thema noch einmal besprechen - eingegangen worden. Auf diese Sorgen ist Rücksicht genommen worden. Diesen Bedenken ist in einem Höchstmaß Rechnung getragen worden. Das stellt sich inzwischen bundesweit als einmaliges datenschutzrechtliches Niveau dar und wurde bereits von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland als Vorbild angefordert.

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wird offenkundig, wer Eigentümer von Grundstücken ist und wer nicht. Das sage ich nur einmal. Wenn wir von Datenschutz reden, müssen wir insgesamt von Datenschutz reden.

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Natürlich ist Google ein riesiges Thema. Das Thema haben wir in den Anträgen abgehandelt. Jedoch wundere ich mich, wie locker Sie über das Urteil des BGH hinweggehen. Wenn der Datenschutz ernst genommen wird, darf nicht passieren, dass wir an allen Ecken und Enden völlig ungeschützt WLAN-Netzwerke installieren lassen und sagen: Jeder kann sich dort bedienen, in die Netze eindringen und alles Mögliche veranstalten. Laut Urteil des BGH hat jeder, der WLAN installiert hat, den Datenschutz wie jeder andere zu beachten. Ich hoffe, ich habe Sie nicht in dem Sinne missverstanden, dass der Fall Google für Sie wichtig und Ihnen das Urteil des BGH egal ist. Ich

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz in Niedersachsen ist mit Beginn dieses Jahres entschieden geschwächt worden. Ich könnte es auch noch krasser formulieren: In Niedersachsen wird der Datenschutz mit Füßen getreten.

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Wir erwarten, dass die in dem Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen vor Aufnahme des Echtbetriebes des jeweiligen Verfahrens umgesetzt und in ihrer Wirkung durch ein Technikfolgencontrolling begleitet werden, und wir halten die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam mit der Sozialministerin sowie mit den Standesorganisationen der Ärzte und mit Berufsund Patientenverbänden initiierte Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ für eine gute Maßnahme, die weiter fortgesetzt werden sollte.

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massiv gegen den Datenschutz verstößt. Denn das macht es erst möglich, dass jemand in diesen Bereich hinein kann. Das heißt, wir müssten unsere Bemühungen hinsichtlich des Datenschutzes auch daraufhin ausrichten, dass WLAN-Netze geschützt betrieben werden. Das wäre ein Punkt, der über das, was wir in Bezug auf Google diskutieren, hinausgehend beachtet werden muss. Wir hätten ein Problem, wenn jemand plötzlich in unserem Landtagsnetz wäre. Das Netz ist geschützt. Und die Landtagsverwaltung hätte ein Problem, wenn wir so etwas plötzlich feststellen würden. Also sollte unser Bestreben in Richtung Datenschutz gehen, dass das Urteil des BGH einbezogen wird und generell der Fall eines ungeschützten WLAN-Netzes nicht mehr vorkommt.

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Eine Bemerkung und ein Zitat in Richtung der FDP, die ja diese Umorganisation mitträgt: Ihre Kollegin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung kurz nach Abschluss des Koalitionsvertrages der großen Koalition in Berlin auf die Frage der Süddeutschen, was sie am Koalitionsvertrag am meisten ärgere, geantwortet: Was mich ganz besonders stört: Der Datenschutz wird nur unter dem Gesichtspunkt Hindernis und Bürokratie betrachtet. - Meine Damen und Herren von der FDP, vielleicht können Sie sich in Zukunft bzw. auch dann, wenn es um die Wahl eines Nachfolgers für Herrn Nedden geht, dieser Aussage Ihrer Kollegin anschließen und dem Datenschutz wieder eine höhere Präferenz, einen höheren Stellenwert einräumen.

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Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere des Internets, stellt die gesamte Verwaltung vor immer neue Aufgaben. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Erwartung, dass möglichst viele Behördengänge überflüssig werden und künftig elektronisch erledigt werden können, ohne dass der Datenschutz und die Datensicherheit auf der Strecke bleiben. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Vergangenheit, wie z. B. durch eine sehr hilfreiche Handreichung zum Einsatz von virtuellen Poststellen, ausdrücklich würdigen.

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Nein. - Die Forderungen in dem Antrag sind das klassische Gegenteil. Der Datenschutz wird dann gefordert, wenn es Ihnen in den Kram passt. Wir sind der Ansicht, dass der Datenschutz wichtig ist. Wir wollen Transparenz. Wir wollen diese Richtlinie. Wir wollen diese Richtlinie möglichst bald umgesetzt sehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir damit den richtigen Weg gehen, nämlich den Weg der vollen Transparenz. Somit entsteht nicht der Eindruck, durch Sponsoring könnten irgendwelche Sondervorteile erworben werden. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

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DIE LINKE, auch darauf hat Herr Hey in seiner Berichterstattung schon hingewiesen, hat einen Antrag gestellt, für den wir natürlich zunächst Sympathie haben. Dieser Antrag jedoch versucht, gegen das Zensusgesetz vorzugehen, indem man das Thüringer Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz stoppt, nämlich mit der Regelung, dass dieses Ausführungsgesetz erst in Anwendung kommt, wenn eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen ist. Wir wissen, dass es diese Klage geben soll. Wir wissen nicht, wann sie abgeschlossen sein wird, und es gäbe kein gültiges Ausführungsgesetz, solange das Bundesverfassungsgericht hier nicht entschieden hat. Wir GRÜNE sind nicht überzeugt, dass dies eine zielführende Maßnahme ist, um Datenschutz zu realisieren. Wir sind der Meinung, dass ein knackiges Ausführungsgesetz dem Datenschutz mehr dient als ein Gesetz, das nicht ins Laufen kommt, bevor die Klage nicht abgeschlossen ist. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzesantrag enthalten.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Datenschutz ist ein sehr hohes Gut. Es ist auch mühselig, dieses umzusetzen, das will ich gleich in Richtung der FDP sagen. Es ist furchtbar viel Bürokratie damit verbunden, aber es ist absolut alternativlos; absolut alternativlos, wenn wir in der Informationsgesellschaft eine vernünftige Regelung schaffen wollen, dass wir dieses Gesetz knackig - lassen Sie es mich so formulieren - ausführen, verschärfen durch unseren Änderungsantrag, um einen besseren Datenschutz im Ausführungsgesetz realisieren zu können. Vielen Dank.