Aus diversen Gründen, wie der nach wie vor bestehenden Alltagsdiskriminierung, der rechtlichen Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, Homophobie und homophober Gewalt sowie der Notwendigkeit der gesellschaftlichen Öffnung für das Thema ist es aus unserer Sicht dringend geboten, eine inhaltliche, administrative und damit auch personelle Zuständigkeit für die Belange der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, in der Landesregierung sowie in den nachgeordneten Behörden herbeizuführen.
Deshalb plädieren wir mit unserem Antrag dafür, in den kommunalen Körperschaften dafür zu werben, dass das Thema Homo-, Trans- und Intersexualität, Transgender und Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie Beseitigung von Homophobie als Angelegenheit auch der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung aufgegriffen und personell und sachlich entsprechend ausgestattet wird.
Aber an keiner Stelle sind Kompetenzen gebündelt, um die Belange der Lesben, Schwulen, Transgender, trans- und intersexuellen Menschen in Gänze zu erfassen und umfassend zu vertreten. Das war in der 5. Legislaturperiode so und das ist eben auch jetzt noch so.
Natürlich muss die Befassung mit Diskriminierung in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und intersexuelle Menschen weit darüber hinausgehen. Das ist, glaube ich, keine Frage. Wenn man aber dazu kommt, die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung vielleicht ins Auge zu fassen, um diesen ganzen Themenkomplex damit zu verorten, kann man, glaube ich, hier sehr unterschiedlicher Auffassung sein. Ich kenne viele Diskussionen, die das auch immer wieder angedacht haben.
Kommen wir zu dem Aufruf des Feministischen Kollektivs Magdeburg. In diesem übt man, Pardon, üben Frauen, Lesben, Transgender und Intersexuelle harte Kritik daran, dass es lediglich 16 weißdeutsche Männer seien, die auf der Innenministerkonferenz innenpolitische Beschlüsse
Wir haben in diesem Jahr schon finanziert, dass die Integrationsprojekte für die geflüchteten Lesben, Schwulen und Transgender weitergeführt werden können, weil die Integration noch nicht fertig ist. Das ist ein guter Start für diesen Bereich in das neue Jahr. Ich wünsche mir, dass das auch am Ende dieses Tages noch Interesse findet, und freue mich über Ihre Zustimmung. – Danke.
„Künftig soll es in der ungarischen Verfassung heißen, dass ‚die Mutter eine Frau ist und der Vater ein Mann.‘ Ein weiterer Schlag Orbans gegen Transgender und Homosexuelle.“
Eine Gruppe kann sich stattdessen wie auch in den vergange nen Haushaltsverhandlungen erneut ganz sicher auf die CDU verlassen: Es ist die Gruppe der sogenannten Transsexuellen, Transgender, Intersexuellen und queeren Menschen – was auch immer das sein soll.
Wer sind nun die Betroffenen? Vor allem sind das Frauen, die in der Politik ihre Stimme erheben und ihre Meinung klar äu ßern. Hetzkampagnen sind zudem heftiger, wenn mehrere Dis kriminierungsformen zusammenkommen. Das betrifft vor al lem schwarze Frauen und „Women of Color“, Frauen mit Mi grationshintergrund, Frauen mit Behinderung, lesbische und Transgender-Frauen, Dicke und Dünne. Und warum?
Ein großer Erfolg des Aktionsplans ist auch der Aufbau eines professionellen, landesweiten Beratungsangebots. Heute exis tieren im Land 16 Beratungsstellen, die die Menschen bei ih ren Fragen, Sorgen und Ängsten rund um ihre sexuelle Ori entierung und Identität unterstützen. Eine Beratungsstelle möchte ich hier besonders ansprechen, da sie bislang einzig artig ist: die Beratungsstelle TTI, Beratung zu Transsexuali tät, Transgender und Intersexualität, in Ulm.
Meine Damen und Herren, liebe Brigitte, wir Grünen werden dein Vermächtnis weitertragen – und, wie ich sehe, alle ande ren demokratischen Parteien auch. Sie alle sind ein Garant da für, dass die Regenbogenfahne für die Belange lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexu eller und queerer Menschen weiter hochgehalten wird.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis. Während Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sich immer noch der Einführung einer Quote verschließen, gibt es heute sehr wohl schon Listen in den Integrationsräten, die sich dieser Problemlage bewusst sind, sich quotiert aufgestellt haben und darüber hinaus sogar ganz klar auch die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender in ihren Wahlprogrammen verankert haben, zum Beispiel die Grün-Offene Liste im Kölner Integrationsrat. Auch das kann man sich, glaube ich, einmal als ein Beispiel zu Herzen nehmen.
Ich weiß, das ist nicht Gegenstand des Frauenhaushalts. Es ist dennoch außerordentlich wichtig in dieser Debatte; denn es ist ein Angebot, das von Gewalt Betroffenen ebenso zugutekommt wie älteren Lesben, Schwulen, Transgender, die ihre Sexualität in früheren Jahren unterdrücken mussten oder gar Gewalt erfahren haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn in einer anderen Form als sonst, so stehen heuer zum 51. Mal Menschen auf, um für ihre Rechte einzutreten. In München findet der CSD zum 40. Mal statt: als Gedenk- und Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, als Tag gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, aber auch als Tag, der aufzeigt, dass es immer noch Verbesserungsbedarf gibt – für Toleranz, für mehr Akzeptanz, für mehr Rechte für queere Menschen.
Auch wenn der zahlenmäßige Schwerpunkt der Beratung die Merkmale Behinderung, ethnische Herkunft und Geschlecht umfasst, auf die ich später intensiver eingehen werde, möchte ich hier ausdrücklich die Beschwerden der Transgender erwähnen. Ich teile auch hier die Auffassung der Beauftragten, dass das Transsexuellengesetz dahin gehend geändert werden muss, dass die Vorgaben des Menschenrechtskommissars, aber auch die Vorgaben des Europarats angewendet werden müssen. Das ist ein Schwerpunktbereich, der bei Ihnen neu hinzugekommen ist aufgrund der guten Aufklärung und Zusammenarbeit zum Beispiel mit der Initiative Echte Vielfalt, die vom Land gefördert wird.
Es ist inakzeptabel, dass Jugendliche aufgrund ihrer Homosexualität in der Schule beschimpft oder von ihren Eltern nicht akzeptiert werden. Es ist inakzeptabel, wenn Transgender als psychisch krank beschimpft werden und täglich Diskriminierungen ausgesetzt sind. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei Heiner Garg bedanken, dass er bei sich im Haus bereits eine Kontaktstelle für LGBTIQ eingerichtet hat. Das ist ein wichtiges Signal. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Thüringen bestimmt eine Organisation oder einen Verein aus dem Bereich lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexueller und queerer Menschen, kurz: LSBTTIQ. Die Amtszeit der Mitglieder des Fernsehrats beträgt vier Jahre. Damit ist die Amtszeit des vom 6. Landtag in seiner 51. Sitzung am 20. Mai 2016 bestimmten Landesverbands Thüringen des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland abgelaufen.
Mit der Verankerung dieser Mindeststandards in einem verbindlichen Schutzkonzept sollen besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder, Frauen, insbesondere allein reisende Frauen, Menschen verschiedener sexueller und geschlechtlicher Identitäten, homo- und bisexuelle Menschen, Transgender, Transsexuelle und intersexuelle Menschen
Ich glaube nicht, dass wir beim Thema Gleichstellung alles erreicht hätten. So blauäugig bin ich auch nicht. Die Fokussierung auf das Thema Frauen wird aber dem Thema überhaupt nicht gerecht. Gleichstellung betrifft alle: Frauen, Männer und auch Transgender. - Das wünsche ich mir in einem modernen Dialog.
Zweitens: Führt die politische Konzentration auf das weibli che Geschlecht nicht automatisch zu einer Diskriminierung der anderen Geschlechter Ihrer Gender-Pseudowissenschaf ten wie Transmann, Transfrau und Transgender?
Durch DIE LINKE gewinnen die gesellschaftlich relevanten Gruppen in der Breite. So hat Thüringen den Landesrundfunkrat für Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen geöffnet. Das war ein riesengroßer Fortschritt, nicht wahr, Herr Arppe? Hier, meine Damen und Herren, müssen Sie uns die Antwort geben: Wer soll denn dort vertreten sein?!
Nicht zuletzt möchte ich auf die Situation von Schwulen, Lesben und Transgender eingehen. In Algerien, Marokko und Tunesien sind Homosexuelle nicht nur einer massiven gesellschaftlichen Diskriminierung ausgesetzt. Homosexualität wird dort gesetzlich unter Strafe gestellt und verfolgt. Angesichts dessen von Einzelfällen zu reden, ist wirklich Skrupellosigkeit, meine Damen und Herren.
Frau Aymaz, Sie haben gerade argumentiert, dass es in Marokko auch Verfolgung oder zumindest Diskriminierung gibt. Wir haben über Lesben, Schwule und Transgender gesprochen. Ich bin in Marokko gewesen. Ich kenne auch die Situation von Bloggern und Journalisten. Im Einzelfall gibt es das. Das ist gar keine Frage.
Es bestehen alte und neue Lücken, Unterversorgungen und sogenannte blinde Flecken, vor allem, was die einzelnen Personengruppen mit spezifischen Belangen und Problemlagen angeht. So haben es Frauen mit Behinderungen, Menschen im Bereich der häuslichen Pflege, Menschen mit komplexen Problemlagen, wie Suchterkrankungen, psychische Beeinträchtigungen, von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, Menschen aus anderen Herkunftskontexten und Transgender ungleich schwerer, unmittelbare und geeignete Beratung, Unterstützung und Hilfe zu bekommen, von passenden und erreichbaren Einrichtungen der Schutzunterbringung ganz zu schweigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer vielfältigen und bunten Gesellschaft werden auch die spezifischen Bedürfnisse von zugewanderten Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen, kurz LSBTI, mit Migrationshintergrund berücksichtigt. Der Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit Jahren mit einzelnen Vereinen und Verbänden für den Schutz geflüchteter LSBTI ein. Kontinuierliche Fortbildung der einzelnen Mitarbeiter in den Anlaufstellen sowie Informationsweitergaben, auch durch den Bundesverband, werden durch den Landesverband organisiert. Dazu gehören zum Beispiel Fachtagungen rund um das Bundesprojekt „Queer Refugees Deutschland“, dem vier Partnerorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern an- gehören.
Zu diesen vulnerablen Gruppen gehören beispielsweise Jour nalistinnen und Journalisten, Homosexuelle, Transgender oder auch religiöse Minderheiten und Konvertierte. Deshalb braucht es ein Verfahren, das Garantien gibt und auch einen effekti ven Schutz für diese Personen anbietet. Dann ist für uns schon die Frage: Ist dieses Verfahren in der Praxis umsetzbar, ist es verbindlich,
wenn es beispielsweise um Geschlechtergerechtigkeit geht oder wenn es darum geht, wie muslimische Gemeinschaften mit Schwulen, Lesben und Transgender umgehen.
Es ist Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu nehmen, die aktuell oder in Zukunft durch Homo- oder Bisexualität, Intersexualität, Transgender oder Transsexualität eine Orientierung bzw. einen Lebensstil jenseits gewohnter heterosexueller Normen leben oder leben werden. Dies erfordert von unseren Lehrerinnen und Lehrern ein sehr hohes Maß an Selbstkontrolle, an Sensibilität beim Unterrichten sowie der alltäglichen Interaktion einerseits und Achtsamkeit gegenüber diskriminierendem Verhalten und Sprechen von Schülerinnen und Schülern andererseits. Dazu muss es Fortbildungsangebote für unsere Lehrerinnen und Lehrer geben. Auf diesem Weg müssen sie begleitet werden. Das tun wir. Bei der Überarbeitung des Orientierungsrahmens wird es eine Rolle spielen. Ich möchte erwähnen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer schon heute sehr verantwortungsbewusst und sensibel mit diesem Thema umgehen und mit den Eltern, die die allererste Pflicht und Aufgabe haben, über dieses Thema aufzuklären, in ständiger Verbindung sind.
zwei Männer, zwei Frauen sind, Transgender oder wer oder was auch immer. Dann sollen die beiden heiraten dürfen, eine Ehe miteinander eingehen, und zwar eine richtige, echte Ehe ohne Einschränkungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede zum eigentlichen Thema beginne, möchte ich mich an eine Fraktion wenden, die in ihrem Beitrag eben von einer Diskurseröffnung in dieser Antragsdebatte sprach und damit auf Schwule, Lesben und Transgender Bezug nahm. Ich glaube, die Bezugnahme in diesem Zusammenhang ist verletzend für alle Betroffenen, wenn es so gemeint war, wie es bei uns hier ankam. Ich wünschte mir, dazu käme gleich noch eine Klarstellung.
Und während Sie sonst an jeder, aber auch an jeder Stelle nach der gesellschaftlichen Relevanz, zum Beispiel von Transgender, fragen, weil es ja nur so wenige betrifft, reichen Ihnen jetzt ganze 23 Fälle in Sachsen für eine Aktuelle Debatte plus Antrag.