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Drittens, bei der Polizei stärken Sie die Ermittlungsgruppe Migration, aber nicht mit den notwendigen Polizisten.

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aufbauen können, dass wir es schaffen, dass mehr Menschen das Land wieder verlassen als uns dieses berühmte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF,

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Lassen Sie mich zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch etwas sagen, weil wir uns in diesen Tagen auch darüber unterhalten müssen. Ich habe deutlich gemacht, dieses Bundesamt ist inzwischen so etwas wie der Flaschenhals der deutschen Flüchtlingspolitik.

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Deswegen haben wir 45 zusätzliche Stellen auch im Verwaltungsbereich geschaffen, weil die bei der EG-Migration wirklich dafür sorgen, dass Polizistinnen und Polizisten vor Ort auf der Straße für Sicherheit sorgen.

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Ich kann in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen – ich habe es gestern schon gehört und eben wieder –, dass über die Kitas die Probleme mit der Migration in Hamburg gelöst werden sollen; das ist entschieden zu wenig. Es ist auch entschieden zu wenig, wenn Eltern, die bisher per Telefon die Tochter abmelden konnten, weil sie für ein Jahr nach Afghanistan geht, dieses jetzt schriftlich tun müssen; das macht überhaupt keinen Unterschied.

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Wir haben den Einsetzungsantrag gegenüber der ursprünglichen Fassung in Absprache mit den Fraktionen der FDP und der SPD erstens erheblich reduziert - Frau Stief-Kreihe hat das ausgeführt -, zweitens auf wesentliche qualitative Punkte konzentriert und drittens in drei übergreifenden Blöcken zusammengefasst, nämlich: 1. Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Infrastruktur, 2. Bildung, Wissenschaft und Forschung und 3. Soziales. Wir haben außerdem die themenübergreifenden relevanten Bereiche Migration und ländlicher Raum sozusagen vor die Klammer gezogen, sodass diese Belange bei der Behandlung eines jeden Bereiches berücksichtigt werden.

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Zu Frage 3: Die Frage ist hypothetisch, da der Gesetzentwurf des Bundesrates bislang noch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Fall einer Verabschiedung wäre das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für den Vollzug zuständig.

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Dafür braucht es in erster Linie kein Geld, sondern eine offene Gesellschaft, die Migration nicht als Last, sondern als Chance begreift. Und es bedarf einer Politik, die deutlich Signale dafür setzt, dass

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Für mehr als jeden fünften Einwohner NordrheinWestfalens ist Migration Teil der eigenen oder familiären Identität. Dies macht deutlich, dass Zuwanderung und Integration keine Randthemen sind. Die Integration der Zugewanderten in Nordrhein

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1. Die Einwanderungspolitik soll sich künftig insbesondere an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, das heißt dem jeweils zu ermittelnden Arbeitskräftebedarf sowie an der Aufnahmefähigkeit der Sozialsysteme ausrichten. Für hoch qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Drittstaaten will die EU attraktiver werden. Angeworben werden sollen Arbeitskräfte auf Zeit im Rahmen einer sogenannten zirkulären Migration.

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5. Abkommen mit den Herkunfts- und Transitländern sollen auf EU-Ebene oder bilateral abgeschlossen werden und, ich zitiere, „die Bestimmungen zu den an die Arbeitsmarktlage der Mitgliedsstaaten angepassten Möglichkeiten legaler Migration, zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Rücknahme sowie zur Entwicklung der Herkunfts- und Transitländer“, Zitatende, sollen beibehalten werden.

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Der EU-Pakt sieht an vorderer Stelle vor, Arbeitskräfte entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes auf Zeit anzuwerben. Vor einer solchen zirkulären Migration, einer Rückkehr zum Gastarbeiter- beziehungsweise Rotationsmodell, kann nur gewarnt werden. Eine selektive Anwerbepolitik nach Nützlichkeitspunkten, verbunden mit einem radikalen Rückkehrzwang, ist menschenrechtlich nicht zu verantworten. Solch ein Konzept dient vielmehr dazu, die südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers und westafrikanische Staaten als Türsteher Europas in den Dienst zu nehmen.

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Meine Damen und Herren, hat nicht die EU auch ein bisschen Verantwortung für sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge? Das betrifft auch Umweltveränderungen oder Klimawandel in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Die Welt wird in Zukunft neue und komplexe Formen von Flucht, Vertreibung und Migration erleben. Dabei gibt es Umweltflüchtlinge schon jetzt: Trinkwasserbrunnen werden durch Versalzung unbrauchbar, Weideland sowie Anbauflächen für Reis und andere Agrarprodukte gehen verloren. Die Folgen sind bekannt. Klima- und Umweltflüchtlinge finden aber bisher im deutschen, euro päischen und internationalen Flüchtlingsrecht keine Anerkennung.

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Nur so wird man nämlich den unterschiedlichen Lebens- und Leistungsverhältnissen in den Mitgliedsstaaten der Union gerecht und nur so kann die grundsätzlich gewollte Migration wirkungsvoll gesteuert werden. Und schließlich kann nur auf diesem Weg das Asylrecht einheitlich ausgestaltet werden. Hierzu besteht Konsens in der Europäischen Union.

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Es ist falsch, die aktuellen Probleme zu negieren. Ich denke dabei an Italien, das deutlich mehr illegale Einwanderer zu verzeichnen hat, als wir sie in Deutschland haben. Der Europäische Akt für Asyl und Migration soll nun ein erstes Fundament für eine länderübergreifende Regelung in der EU zu den anstehenden Fragen setzen. Es geht darum, illegale Einwanderung im Sinne der gesamten Europäischen Union zu begrenzen.

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durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene, am Pakt im Interesse einer humanen Migration geeignete Änderungen zu erreichen.

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Der VPRT kritisiert, dass rechtspolitisch gebotene Regelungen zur Migration von analoger zu digitaler

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Wir könnten auf ein Lieblingsthema von mir eingehen, den Bereich Bund, Europa, Migration und Integration. Dabei freut mich besonders, dass dieser Bereich immer wieder zentrale Erwähnung findet, weil es sich bei der Beauftragten nicht nur um eine Repräsentantin im klassischen Sinne – man repräsentiert in Brüssel und Berlin – handelt, sondern auch um die zuständige Staatsrätin, die Migrations- und Integrationspolitik, ein zentraler Baustein unserer gesellschaftlichen Entwicklung, weiter voranbringen wird.

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Wenn wir in Mannheim feststellen, dass jedes vierte Kind in der ersten Klasse ein Problem mit der Beherrschung der deutschen Sprache hat, dann können wir an diesen Zahlen sehen, dass es eben nicht nur Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind, die z. B. Sprachdefizite haben, sondern dass dies auch andere Kinder aus Familien mit schwierigem sozialem Hintergrund betreffen kann. Das Thema Migration kommt sicherlich erschwerend hinzu, aber nicht nur.

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Leider wollen sich die Regierungsfraktionen auch hier nicht bewegen. Zwar wollen sie – das ist auch schon angeführt worden – bei den Ermittlungsgruppen Migration, die speziell für Ermittlungen in den entsprechenden Flüchtlingsunterkünften bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen entstehen, entsprechend aufstocken. Hier geht es aber nicht um die alltägliche Polizeiarbeit.

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Im Fall einer drohenden Abschiebung eines Gymnasiasten aus dem Kreis Segeberg konnte sich der Petitionsausschuss allerdings nur bedingt erfolgreich für den Petenten einsetzen. Mitschüler, Lehrer sowie Schulleiter des Gymnasiums - insgesamt 34 Petenten - hatten sich für den Verbleib des Jugendlichen aus Pakistan in Deutschland engagiert. Der Jugendliche ist vorbildlich integriert und gehört zu den Klassenbesten. Die volljährigen Geschwister haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gleichwohl sind alle Asylanträge der Familienmitglieder abgelehnt worden. Der Petitionsausschuss darf auf Entscheidung eines Bundesamtes hin ebenso wie auf die in dieser Sache ergangenen Gerichtsentscheidungen hin zwar keinen Einfluss nehmen, angesichts der aktuell kritischen Entwicklung in Pakistan hat der Ausschuss der Familie aber geraten, sich erneut an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden. Außerdem hat er den Ausländerbehörden empfohlen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht mit Priorität zu verfolgen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise erreichen können, dass der Elftklässler seine bisher so beeindruckende schulische Laufbahn mit einem Abitur in Schleswig-Holstein abschließen kann.

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Zurück zu der Großen Anfrage! Im Bereich der Bildung – hören Sie ganz genau zu, Frau Tuchel! – sind gute Nachrichten nur gut, wenn sie stimmen. Sie haben die ungenutzten Potenziale angeführt. Es stimmt, der Senat geht auf diese guten Erfolge ein, verweist auf die Untersuchungen und sagt zusammengefasst, dass diese Gruppe im Bildungsbereich besser abschneidet als die anderen. Meine Frage ist aber: Stimmt das auch für Bremen? Wenn es zutrifft, können wir uns freuen, dass diese Gruppe im Bildungsbereich eine Vorreiterrolle im Vergleich zu allen anderen Migranten spielt, aber ob es wirklich so ist, das lesen Sie in der Antwort auf Frage sieben, da steht: „Aussagen zu schulischen und ausbildungsbezogenen Erfolgsquoten sind nicht für Bremen möglich.“ Insofern ist es richtig, danach zu fragen. Zur Frage der Kriminalität ist zu erwähnen: Ich finde, bei dieser wichtigen Frage muss man auch sehr fundierte Aussagen machen, sich aber nicht nur auf die BAMF-Studie begrenzen. Selbst wenn man nur diese Studie zitiert, dann bitte ich auch, differenziert und präzise zu zitieren. Die Seiten 44 und 45, wer gern hineinschauen möchte, liegen auf meinem Tisch. Das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sagt: „Unter anderem wird festgestellt, dass in den letzten Jahren generell ein Absinken der Kriminalitätszahlen zu beobachten ist.“ Dennoch gehören die jugendlichen Aussiedler weiterhin zur Hauptrisikogruppe! Außerdem wird betont, dass männliche Aussiedler im Vergleich zu Einheimischen in den schweren Deliktformen und bei der Drogenkriminalität überrepräsentiert sind. Folgende Ursachen werden genannt: soziale Randlage, Bildungsbenachteiligung, Arbeitslosigkeit und Segregation, migrationsspezifische, strukturelle Benachteiligung wie zum Beispiel Quereinstieg im Schulsystem, Sprachdefizite, öffentliche und institutionelle Diskriminierung, erhöhte Anzeigen, härtere Verurteilungspraxis und aus dem Herkunftsland mitgebrachte Verhaltensnormen sowie Gewalt legitimierende Männlichkeitsnormen. Weiterhin führen familiäre Faktoren, Erziehung, Gewalterfahrung, auffälliger Medienkonsum und Cliquenbildung in Verbindung mit Alkohol- und Drogenkonsum zu einem abweichenden Verhalten bei diesen Menschen. Es wäre wirklich schön – und das würde uns alle freuen –, wenn alle diese bundesweit festgestellten

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Des Weiteren sind Defizite in folgenden Punkten hervorzuheben: Eine explizite Unterversorgung besteht bei zugewanderten Frauen, ob bei Migrantinnen im Allgemeinen oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Diese Gruppe braucht Anlaufstellen. Bis auf den Fachdienst Migration und Integration der AWO, der ein mehrsprachiges Angebot vorhält, besteht hier Handlungsbedarf zum Beispiel bei Dolmetscherdiensten. Für Frauen mit geistiger Einschränkung beziehungsweise Behinderung gibt es keine adäquaten Hilfsangebote, das haben wir hier auch schon einmal in einem anderen Zusammenhang debattiert. Bei den genannten Gruppen besteht ein Unterbringungsbedarf wie Schutzräume für Migrantinnen, junge Frauen und Frauen mit Behinderung.

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Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden gemeinsame Eckpunkte erarbeitet, die die Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf bilden. Konkret leistet das Land ab 1. Januar 2016 ab Verteilung in die Kommune eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Flüchtling, bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeht. Damit erhöht sich die Erstattungspauschale von 513 Euro um zusätzliche 335 Euro. Das ist eine stattliche Erhöhung.

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Basierend auf der Landesstudie „Potenzial Bauhaus - Die Moderne in Sachsen-Anhalt“ und in Kooperation mit der Stiftung Bauhaus Dessau, dem Anhaltischen Theater, dem Umweltbundesamt, der Hochschule Anhalt, dem Kurt-Weill-Fest sowie diversen Vereinen entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine Programmreihe, die im Jahr 2015 zu einem viertägigen Kulturfest der Stadt Dessau-Roßlau qualifiziert wurde. Träger dieses Programms für das Jahr 2016 zur Etablierung des Bauhausstadtkonzeptes mit Themen wie Migration, Klimawandel und Demografie im Vorfeld des hundertjährigen Bauhausjubiläums im Jahr 2019 ist die Kommune. Ein entsprechender Antrag auf Mitfinanzierung für das Jahr 2016 wurde vom Träger rechtzeitig beim Land gestellt.

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Sie kennen die Migration. Und jeder Bürgermeister ist bis auf einige Ausnahmen in der Lage, dann, wenn tatsächlich die Not vor Ort ist

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Meine Damen und Herren, die Landesregierung stellt sich den Herausforderungen, die mit Migration und Integration für die aufnehmende Gesellschaft verbunden sind, nicht zuletzt für die rund 750.000 Menschen mit Migrationshintergrund, die in unserem Land leben. Meine Damen und Herren, daher wurde ein Integrationsministerium geschaffen, das die ordnungs- und gesellschaftspolitischen Aufgaben in eine Hand legt. Damit wollen wir eine humanitäre Flüchtlings- und Asylpolitik begründen und die interkulturelle Öffnung in unserem Land voranbringen.

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Mittlerweile erwartet das Bundesamt für Migration und Flücht linge deutschlandweit 800 000 Asylsuchende allein für dieses Jahr. Kurzfristig heißt das für uns vor allem, dass wir Kapazi täten der Erstaufnahme stärker erweitern, als wir im Rahmen

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Dazu kommt ein weiteres Problem, das noch immer nicht ge löst ist, auch wenn jetzt ein neuer Chef beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Herr Weise, ernannt worden ist: Wir müssen die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen dringend verkürzen. Das ist wichtig für die Menschen, die Asyl beantra gen.

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Die erste Anhörung hat sich auf die Frage konzentriert: Wollen wir eine solche Ausweitung des Wahlrechts? Welche grundsätzlichen Erwägungen, welche aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen sprechen dafür oder dagegen? Dazu haben wir eine Reihe von Sachverständigen gehört, von der Vorsitzenden des Rates für Integration bis zum Doyen des Konsularischen Korps in Bremen, Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen und Sichtweisen, die bremische Verwaltung, eine Expertin aus den Niederlanden und der Botschaft Luxemburgs. Die Aussagen gingen überwiegend in die Richtung, dass eine Ausweitung des Wahlrechts angesichts der europäischen Integration, der realen gesellschaftlichen Verflechtungen durch Migration und aus grundsätzlichen Erwägungen der Gleichbehandlung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wünschenswert wäre.

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Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Wir haben es derzeit mit einem Versorgungssystem in der Pflege zu tun, das ausschließlich in privaten Händen liegt. Zu Hause pflegen Angehörige ihre Eltern oder Schwiegereltern und in der ambulanten und stationären Pflege sind es ausschließlich privatwirtschaftlich organisierte Träger, in deren Obhut sich pflegebedürftige Menschen begeben. Der Anteil an Pflegebedürftigen wird laut Prognose ansteigen und darunter werden sich überproportional viele Frauen befinden, die schon jetzt den Großteil der pflegebedürftigen Menschen ausmachen. Es werden zudem mehr Menschen mit einer von Migration geprägten Lebensgeschichte hinzukommen als derzeit. Auch der Anteil an Behinderten, die pflegebedürftig werden, wird zunehmen. Gleichzeitig wird die Anzahl der Angehörigen, die pflegen könnten, objektiv abnehmen, weil der Anteil an Jüngeren zurückgehen wird.