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Ich danke für die Zulassung der Frage, ich hoffe, Herr Heym, Sie sind sich bewusst, was für eine antiziganistische Bemerkung Sie eben gemacht haben. Vielleicht können wir Ihnen das bei der Debatte zum Antrag um die Abschiebung der Roma aus dem Kosovo noch näher erläutern.

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Ich möchte Sie noch einmal auf die Situation der Roma hinweisen, wie sie von Amnesty International im letzten Bericht wiedergegeben wurde. Roma leben am Rande der Gesellschaft, und zwar gilt das europaweit. Sie gehören zu den am meisten sozial benachteiligten Gruppen. Romagemeinschaften leiden in ganz Europa unter massiver Diskriminierung. Ihnen werden oftmals Rechte auf Wohnen, auf Arbeit, auf medizinische Versorgung, auf Ausbildung verweigert. Oft sind sie Opfer von Zwangsumsiedlungen, rassistischen Übergriffen und Misshandlungen, auch durch die Polizei im Übrigen. In vielen Ländern wird ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert. Roma und Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo sind vor Verfolgung nach dem Krieg geflohen bzw. nach den ethnischen Gewalterfahrungen von 2004. Wir wissen es, viele leben seit vielen Jahren auch hier unter uns. Die Bischofskonferenz, die Migrationskommission derselben, hat ebenfalls vor frühzeitiger Abschiebung von Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo gewarnt. Ich würde gern den Hildesheimer Bischof Trelle zitieren, der seine Sorge ausdrückte über die Situation von Familien mit Kindern, die in unserem Land geboren oder aufgewachsen, hier integriert sind und eine Zukunftsperspektive in Deutschland haben. Er sagt: „Sie haben kaum einen Bezug zum Kosovo und müssen in eine ihnen unbekannte fremde Heimat zurückkehren, deren Sprache sie häufig nicht oder nur sehr mangelhaft beherrschen. Ihnen eine Zukunftsperspektive in Deutschland zu eröffnen, ist ein Gebot der Menschlichkeit.“

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haben, sprechen in der Regel deutsch, zum Teil romanis, aber in der Regel kein serbisch und kein albanisch. Damit ist für sie ein erfolgreicher Schulbesuch nicht möglich. Es gibt für sie kaum oder keine Ausbildungschancen, kaum Arbeitsmöglichkeiten und eine Abschiebung kommt im Prinzip einer Entwurzelung dieser Kinder und Jugendlichen gleich.

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der Abschiebung in die Verhältnisse, die ich eben beschrieben habe.

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die Bleiberechtsregelung des § 104 a Aufenthaltsgesetz, die erst letztens durch die Innenministerkonferenz um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums gibt es keinen Handlungsbedarf für spezielle Bleiberechtsregelungen für Roma, Ashkali und Balkanägypter oder eine Aussetzung deren Abschiebung. Die Bundesrepublik hat in ihren Abkommensverhandlungen die Rückführung von 2.500 Übernahmeersuchen verhandelt. 2009 wurden von 2.385 Ersuchen nur 541 Personen zurückgeführt und davon 76 Roma.

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Herr Geibert, Sie sprachen gerade von bisher erst einem Zurückgeführten, der ein Kapitalverbrechen begangen hat, nun weiß ich nicht, ob Sie diesen Fall meinen. Mir ist ein Fall einer Familie bekannt, wo der von der Familie getrennt lebende Ehemann und Vater ein eben solches Verbrechen begangen hat und der Familie jetzt deshalb die Abschiebung droht, weil die Behörde sagt, wir haben Angst, die Leute hier mit einer Aufenthaltserlaubnis zu versehen, weil dann der Straftäter, der Ehemann, aufgrund dessen wieder zurückkommt und wir den dann nie wieder herausbekommen aus der Bundesrepublik Deutschland.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schülervertretung der Integrierten Gesamtschule Langenhagen bittet den Petitionsausschuss in ihrem Schreiben darum, von der Abschiebung einer pakistanischen Familie abzusehen und sich für ein Bleiberecht der Familie einzusetzen.

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Derzeit bangt in Thüringen eine Familie, weil ihr Abschiebung droht. Diese Familie lebt zurzeit in Waltershausen. Es handelt sich um ein Ehepaar und ihre fünf Kinder. Das jüngste Kind ist 4 Monate alt. Das älteste Kind wird in diesem Jahr 11 Jahre alt. Das ist auch das einzige Kind der Familie, das nicht in Deutschland geboren ist. Alle anderen Kinder sind in Deutschland geboren. Die Frau hat eine Herzkrankheit, die zweitjüngste Tochter leidet an einer Herzerkrankung. Das 4 Monate alte Kind hat ein Loch im Herzen und muss behandelt werden. Diese Familie wird derzeit noch nicht abgeschoben, weil für das jüngste Kind noch ein Asylverfahren läuft. Der 4 Monate alte Sohn hat im Moment eine Aufenthaltsgestattung, aber es ist absehbar, dass über kurz oder lang das Asylverfahren des kleinen Jungen negativ enden wird. Dann steht diese Familie vor

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß aus Erfahrung, dass Sie sehr wenig geneigt sind, meinen Argumenten zu folgen. Deswegen möchte ich genau mit dem Zitat abschließen, was Frau RotheBeinlich in der Begründung schon angeführt hat. Ich denke, da schließt sich dann der Kreis. Ich möchte nämlich auch die Deutsche Bischofskonferenz zitieren, die unmittelbar nach Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens sich in einer Pressemitteilung geäußert hat. Die Bischöfe schreiben. „Die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat erneut ihre Sorge über die Situation der in Deutschland lebenden und von der Abschiebung bedrohten Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo zum Ausdruck gebracht. Viele internationale Institutionen sowie eigene kirchliche Quellen berichten glaubwürdig von der weiterhin prekären sozioökonomischen Lage sowie andauernder, teilweise massiver Diskriminierung von Minderheiten im Kosovo und warnen vor einer zwangsweisen Rückführung dieser Menschen.“ Bischof Norbert Trelle sagt - er ist der Vorsitzende der Migrationskommission: „Menschen dürfen nicht in unsichere oder unwürdige Verhältnisse zurückgeschickt werden.“ Meine Damen und Herren, ich glaube, diesem Satz ist nichts hinzuzufügen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Im September letzten Jahres gingen hunderte Mitschüler in Hannover-Langenhagen auf die Straße, um gegen die angedrohte Abschiebung der Familie zu demonstrieren. Dort überreichten sie Bürgermeisterin Susanne Schott, einer CDUKollegin, eine Liste mit 1 800 Unterschriften. Die engagierten Schülerinnen und Schüler haben sich in dieser Sache ebenso wie ich mich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten und mit der uns vorliegenden Petition an den Niedersächsischen Landtag gewandt.

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Die Familie wartete all die Jahre vergeblich auf einen positiven Entscheid des Bundesamtes. Im April letzten Jahres kam die endgültige Entscheidung der Ausländerbehörde, nachdem ein Wiederaufgreifungsantrag für die jüngste Tochter abgelehnt wurde. Sie lautete: Abschiebung, sobald die Pässe da sind.

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Das von uns im Ausschuss beantragte Härtefallprüfverfahren wurde nach erster Beratung mit Feststellung des Vorsitzenden eingeleitet. Doch noch während der Beratungen wurde die Abschiebung am 12. Dezember 2005 vollzogen, obwohl in derselben Woche im Petitionsausschuss in zweiter Beratung das Beratergremium bei Uneinigkeit eingeschaltet worden wäre.

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Mit der Abschiebung hat das Innenministerium eine Einbeziehung des Beratergremiums verhindert, und darüber hinaus wurde unerwartet behauptet, dass eine Beantragung zum Härtefall wegen des Abschiebetermins laut Landtagsentschließung nicht rechtens sei. Nur zu seltsam, dass Ministerpräsident Wulff auf mein Schreiben bezüglich dieser Familie selbst antwortete - ich zitiere -:

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Polat hat zur Eingabe 2537 gesprochen. Hier bleibt aber noch einiges festzustellen. Sie haben gesagt, dass gesundheitliche Gründe gegen eine Abschiebung sprächen. In diesem Zusammenhang muss aber auch deutlich gemacht werden, dass sowohl das Bundesamt als auch das Verwaltungsgericht festgestellt haben, dass es in Pakistan auch für minderbemittelte Bürger Insulin gibt und dass dort auch glutenfreie Nahrungsmittel zur Verfügung stehen. Das war mit ein Grund dafür, dass das Bundesamt hier recherchiert hat.

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Wenn Sie sagen, Sie seien von der Abschiebung überrascht worden, muss ich Ihnen Folgendes entgegen halten: Sie haben ja die Einleitung eines Härtefallprüfverfahrens beantragt. Daraufhin sind jedem Ausschussmitglied Durchschriften der Eingabenakte - Sie kennen das Verfahren ja - übermittelt worden. In der Eingabenakte befindet sich zweifelsfrei auch ein Schreiben des Innenministeriums, in dem noch einmal darauf hingewiesen wird, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt.

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Die Eheleute Sriranjan kamen illegal nach Deutschland und beantragten Asyl. Die Anträge wurden rechtskräftig abgelehnt. Die Eheleute waren zur Ausreise verpflichtet. Dieser Verpflichtung kamen sie nicht nach. Die Geburten von zwei Kindern folgten. Ein Asylantrag für die Kinder wurde ebenfalls abgelehnt. Wieder reiste die Familie aber nicht freiwillig aus. Ein weiteres Kind wurde geboren. Ein weiterer Asylantrag folgte. Dieser wurde im letzten Quartal des Jahres 2005 abgelehnt. Nun stand die Abschiebung bevor.

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In der sitzungsfreien Weihnachtszeit 2005 waren Abschiebungen von Personen vorgesehen, die betreffend noch zur Zeit der Abschiebung Petitionsverfahren liefen. Da die laufenden Petitionsverfahren in sitzungsfreien Perioden längere Zeit nicht fortschreiten und liegen bleiben, besteht die Gefahr, dass das Grundrecht auf Petitionen ausgehebelt wird, denn durch Abschiebungen vor einer Entscheidung des Petitionsausschusses können vollendete Tatsachen geschaffen werden.

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1. Falls in der sitzungsfreien Winterzeit (17. Dezember 2005 bis 8. Januar 2006) in Niedersachsen Abschiebungen stattfanden, zugunsten wie vieler der in dieser Zeit abgeschobenen Personen lief zur Zeit der Abschiebung noch ein Petitionsverfahren?

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2. Wie viele der in dieser Zeit abgeschobenen Personen waren zur Zeit der Abschiebung minderjährig?

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Ist es nicht eine unzumutbare Situation, den Verwurzelungsprozess der Kinder in Steyerberg weitere Jahre voranschreiten zu lassen und dann eine Abschiebung vorzunehmen? - Ich will nicht auf die zögerliche Mitarbeit der Familie bei der Passbeschaffung eingehen. Ich will auch nicht die unrichtigen Aussagen der Familie bei der Passbeschaffung anprangern. Es muss aber deutlich werden, dass die Eheleute Sriranjan ihre Lebensplanung nicht den realen Bedingungen in Deutschland angepasst haben. Die Zeitspanne bis zur Entscheidung der kanadischen Behörden über die Weiterwanderung der Familie lässt es nicht zu, eine weitere Duldung oder gar ein Bleiberecht auszusprechen. Zahlreiche andere Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, würden ansonsten erwirken können, dass sie sich weitere Jahre in Deutschland aufhalten können, wenn sie, wie die Familie Sriranjan, einen Antrag auf Weiterwanderung stellen würden. Dem können wir uns nicht beugen.

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Im letzten Herbst wurde eine junge vietnamesische Familie mit zwei Kindern aus Peine mitten in der Nacht in ihrer Wohnung von den Behörden abgeholt und zum Flughafen nach Frankfurt am Main gebracht. Die Familie sollte abgeschoben werden, was ihr auch angekündigt worden war. Am Flughafen stellte sich heraus, dass keine Plätze mehr für die Familie im vorgesehenen Flugzeug frei waren. Auch für einige andere Personen, die mit dem gleichen Flug abgeschoben werden sollten, fehlten Plätze. Daraufhin wurde die Familie noch in derselben Nacht zurück nach Peine gebracht. Sie wurde in der örtlichen Obdachlosenunterkunft untergebracht. Ihre bisherige Wohnung hatte sie aufgrund der Ankündigung der Abschiebung ordnungsgemäß geräumt und aufgelöst und hatte sogar die Sperrmüllabfuhr bestellt. Die Wohnung stand ihr nicht weiter zur Verfügung und wurde gleich weitervermietet. Es wurde dann ein neuer Abschiebetermin festgelegt.

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Zu 1: In der Zeit vom 17. Dezember 2005 bis 8. Januar 2006 sind 38 Personen aus Niedersachsen abgeschoben worden. Zugunsten einer Person war noch ein Petitionsverfahren anhängig. Die Petition war am 16. Dezember 2005 beim Niedersächsischen Landtag eingegangen. Sie führte nach den in den Vorbemerkungen genannten Grundsätzen jedoch nicht zur Aussetzung der bereits eingeleiteten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, weil Ausweisungsgründe vorlagen, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bestand, sie erst nach Anordnung von Abschiebungshaft eingelegt wurde und der Betroffene für den Lebensunterhalt öffentliche Mittel erhielt. Die Abschiebung erfolgte am 22. Dezember 2005 aus der Abschiebungshaft heraus nach Nigeria. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Betroffene war aus Deutschland ausgewiesen worden. Der Ausweisung lag eine Verurteilung wegen bandenmäßiger

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Umgekehrt weiß jeder, dass es natürlich Härtefälle gibt und dass es – Frau de Haas hat es erwähnt – in den bilateralen Gesprächen des Ausländerbeauftragten mit den Innenministern ganz oft – wenn auch nicht immer, aber ganz oft – befriedigende Lösungen gegeben hat. Aber sie waren auf Goodwill angewiesen, sie waren auf Wohlwollen angewiesen, und auch dort konnte nach der alten Rechtslage der Innenminister die zuständigen Ausländerbehörden nur bitten, in dem Härtefall von einer Abschiebung abzusehen, eine Duldung zu erlassen oder Ähnliches.

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Jetzt soll das Sparprogramm des Landes kommen, das vermutlich noch einmal so viele Stellen kosten wird und wieder da ansetzt, wo die Menschen sich nicht wehren können. Ganz persönlich sollten Sie sich für die Kürzung des Blindengeldes und die Abschiebung der Menschen in die Blindenhilfe, die die Kommunen zu zahlen haben, schämen!

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Macht der Betroffene dabei glaubhaft, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will und dass er freiwillig ausreisen will, so ist er nicht in Abschiebehaft zu nehmen – und wird auch nicht in Abschiebehaft genommen. Das ist wohl die Mindestvoraussetzung, deren Einhaltung man verlangen kann.

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Abschiebehaft hat eindeutig keinen Strafcharakter. Sie dient allein der Sicherung der Abschiebung, wenn kein milderes Mittel Erfolg verspricht. Sie ist ein legitimes Mittel unseres Rechtsstaates. Aber – so meine Erfahrung – mit dem Rechtsstaat haben Sie ja sowieso Ihre Probleme.

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Man muss aber auch klarmachen, dass es einfacher wäre, wenn unverzüglich abgeschoben würde. Dann käme man auch nicht auf 18 Monate Abschiebehaft. Auch da sind wir bei der Frage: Wie gestattet eigentlich die Verwaltung, wie gestattet die Öffentlichkeit diese Abschiebung?

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Meine Damen und Herren, es gibt aber die Tatsache, dass es sich erstens um ein Bundesgesetz handelt und dass diese Abschiebung zweitens nach richterlicher Anordnung verfügt werden kann. Die Rolle des Landes Nordrhein-Westfalen besteht darin, die Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung zu stellen. Es ist unsere Aufgabe – darauf will ich gleich noch einmal kommen –, dass wir in besonderer Weise im Sinne der von hier Abzuschiebenden auch deren Interessen dabei ganz außerordentlich nachkommen.

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Abschiebehaft – darauf will ich jetzt kommen – kann im Einzelfall zur Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen dennoch manchmal unumgänglich sein, weil es sich bei den Abzuschiebenden nicht nur um abgelehnte Asylbewerber handelt, sondern beispielsweise auch um nicht mehr in Strafhaft befindliche Straftäter. Es handelt sich zum Teil auch um Gefährder, teilweise auch um Personen, die durch ständiges Abtauchen ihrer Abschiebung entgegenwirken wollen. Dennoch sage ich, dass von diesem Mittel immer sehr sparsam Gebrauch gemacht wird.

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Aber die Debatte um Bleiberechtsregelungen ist an dieser Stelle nicht unser Thema. Im ersten Fall, also bei der Ablehnung des Antrages als offensichtlich unbegründet, bleiben den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen sowie einen Eilrechtsschutzantrag zu stellen. Wenn dieser Eilantrag gegen die Verweigerung der Einreise innerhalb von zwei Wochen abgewiesen wird, bleiben die Asylbewerberinnen und Asylbewerber am Flughafen interniert, bis die Abschiebung möglich ist. Das kann einen monatelangen haftähnlichen Aufenthalt am Flughafen zur Folge haben.

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„Da erscheint mir eine Abschiebung der Kinder und ihrer Mutter als eine zwar rechtlich mögliche, aber menschlich und christlich kaum oder gar nicht nachvollziehbare Härte.“