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Mein Haus steht in Gesprächen mit der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge. Dabei geht es darum, fünf Standorte in Nordrhein-Westfalen zu installieren, in denen sofort registriert und geröntgt wird, wo sofort eine Akte angelegt wird und wo sofort der Flüchtlingsausweis ausgestellt werden kann.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Frage der Abschiebung eine ganz klare Kompetenzzuweisung; die Kompetenz liegt grundsätzlich beim Bund. Die Lageeinschätzung erfolgt über das Auswärtige Amt und über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Zuwanderungsgesetz ist nun eine einzige Möglichkeit eingeräumt worden - ich war bei den Verhandlungen über dieses Gesetz dabei; deshalb kenne ich die Regelung sehr genau -: Es gibt die Möglichkeit eines sechsmonatigen Abschiebestopps, allerdings nur dann, wenn sehr kurzfristig

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Viertens. In der Verhunzung unserer Sprache durch die Vorherrschaft englischen Liedguts und die Migration von Anglizismen in den öffentlichen Räumen Deutschlands sehen wir ein Zeichen kulturellen Zerfalls.

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Ich möchte meine Rede bitte zu Ende führen. Vielen Dank. - Diese Erfahrungen der Wendezeit wirken bei Ihnen und in der Koalition aber nicht nach. Sie und die Koalition beanspruchen Alternativlosigkeit in der Migration, in der Energiewende, in der Bildung.

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Herr Ministerpräsident, setzen Sie sich im Bundesrat doch bitte für die Sicherung der Grenzen ein, um die unerlaubte Migration

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Es ist deshalb sehr gut, dass Bremen frühzeitig die Initiative ergriffen hat, um die Gesundheitsversorgung für Benachteiligte, insbesondere für Papierlose und Asylsuchende, zu sichern. Rot-Grün hat schon im Jahr 2009 die humanitäre Sprechstunde, von der hier auch schon mehrfach die Rede war, eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Inneren Mission und dem Referat für Migration und Gesundheit werden regelmäßig ärztliche Sprechstunden für Menschen ohne Papiere, die eben keine Krankenversicherung haben, angeboten. An dieser Stelle müssen wir uns noch einmal bewusst machen – das ist auch schon bei den Vorrednern angeklungen –, dass die Ärztinnen und Ärzte dieses Angebot unentgeltlich aus reiner humanitärer Motivation bereitstellen. Es ist bewundernswert, dass wir solche Kolleginnen und Kollegen haben.

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Was müssen wir ändern? Erstens müssen wir die Regelung von Bewertungsverfahren vereinfachen und zweitens einen Rechtsanspruch auch für die Personen schaffen, die nicht EUBürger oder Spätaussiedler sind. Dabei wollen wir keine neue Bürokratie schaffen. Wir müssen flächendeckende Strukturen nutzen. Dies sind, wie auch im Berufsbildungsgesetz definiert, aus unserer Sicht die Kammern. Wir haben auch schon eine Einrichtung, die die Lotsenfunktion übernehmen kann, nämlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein Ziel der Qualifizierungsinitiative der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom Oktober 2008. Die BundLänder-Arbeitsgruppe „Anerkennungsverfahren“ hat sich intensiv mit dieser Problematik befasst. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Amtschefs der Kultusressorts verschiedener Länder, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, der Kultusministerkonferenz, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung an. Die Arbeitsgruppe hat als externe Experten den DIHK, den ZDH und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört. Dadurch erfolgte eine breite Einbindung der Betroffenen.

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Es handelt sich um eine serbisch-montenegrinischen Familie, der zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Abschiebungsschutz gewährt wurde und die daraufhin Aufenthaltsbefugnisse erhalten hatte. Nach dem Widerruf der asylrechtlichen Entscheidung wurden die Aufenthaltsbefugnisse zunächst verlängert. Die Familie wurde jedoch darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die weitere Verlängerung die Vorlage

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Zeit sind. Sie haben das schon etwas abgeschwächt erwähnt, Frau Midyatli; denn laut Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Dezember 2010 sind die zeitlichen Beschränkungen zur Aufnahme eines Kurses zur Gänze aufgehoben. Auch die vorübergehende Personalumorganisation im Integrationsbereich des Bundesamtes ist bereits rückgängig gemacht worden. Sie war nur kurzfristig vorgenommen worden, um mit den sprunghaft gestiegenen Asylbewerberzahlen, mit denen wir uns nächstens auch auseinandersetzen zu haben, fertig zu werden.

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Wir sind uns doch alle einig: Deutsche Sprachkenntnisse werden vom Beauftragten für Integrationsfragen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von allen Parteien als wichtige, ja die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration angesehen. Das haben wir vor einigen Monaten schon einmal besprochen.

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Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit März 2010 die Rahmenbedingungen für Integrationskurse verschlechtert hat, ist bedauerlich. Dies ist umso bedauerlicher, als der Haushaltsansatz für die Durchführung von Integrationskursen im Jahr 2010 aufgestockt worden ist und noch nie so hoch war wie bisher. Dabei will ich mich auf Frau Damerow beziehen, die das vorhin sehr ausführlich dargelegt hat.

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Damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit diesem Betrag auskommen konnte, musste es zusätzliche weitere Maßnahmen einleiten. Diese Maßnahmen haben - und das ist mir wichtig zu betonen - jedoch weder in das Recht auf Teilnahme an einem Integrationskurs noch in die bewährten Strukturen eingegriffen.

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Im Januar 2006 lief eine Kampagne von fast 200 deutschen, österreichischen und schweizerischen Organisationen für eine kultursensible Altenhilfe aus. Die Steuergruppe der Kampagne bestand u. a. aus dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) , der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration. Unter dem Motiv „Aufeinander zugehen voneinander lernen“ sollte auf die Bedürfnisse ausländischer Senioren, insbesondere im Bereich der Altenpflege, aufmerksam gemacht werden, da Alteneinrichtungen oft nur auf die Pflege deutscher Senioren ausgerichtet seien, während ausländische Kulturkreise völlig außer Betracht blieben. Auf der Abschlussveranstaltung der Kampagne wurde ein „Multikulturelles Altenzentrum“ des DRK in Duisburg vorgestellt, welches zweisprachiges Pflegepersonal beschäftigt und türkische Küche anbietet. Zudem werden muslimische Gebetsräume und eine internationale Bücherei zur Verfügung gestellt. Die Initiative wird bereits von verschiedenen Kommunen unterstützt.

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Dass auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gelegentlich Umstrukturierungen vornimmt oder ähnliche Maßnahmen zur Begrenzung des Aufgabenvolumens ergreift, ist verständlich, aber auch bedauerlich. Wir wissen, dass der Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration das ebenso sieht. Wir unterstützen ihn mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP in seinen Anstrengungen, die Rücknahme verschiedener Restriktionen zu erreichen. Eines ist auch klar: Wir

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Wenn man sich die Teilnahmestatistiken für Schleswig-Holstein ansieht, stellt man fest, dass rund 57 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund von Eigeninitiative und freiwillig einen Integrationskurs besuchen. Der Bericht schlüsselt außerdem auf, dass die wenigen Kursabbrecher im Land meistens sehr gute Gründe dafür haben. Dies kann zum Beispiel sein Eintritt in den Arbeitsmarkt, Krankheit oder Wegzug ins Ausland. Zwar schätzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Abbrecherquote auf 8 %. Dies hilft uns allerdings nicht besonders viel weiter, wenn wir nicht wissen, warum die Personen einen Kurs abgebrochen oder erst gar nicht begonnen haben oder welche Sanktionen gegen diese Personen verhängt wurden. Darüber hinaus geht es dann aber auch noch um das fehlende Angebot.

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Die Forderung nach einer Rücknahme der Personalumschichtungen innerhalb der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kann ich nachvollziehen. Sie werden nach meinen Informationen teilweise zurückgenommen, allerdings habe ich angesichts des starken Anstiegs der Zahl der Asylbewerber auch Verständnis für diese befristeten - Personalumschichtungen.

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Wir haben Ihnen eine Bundesratsinitiative zur Lösung des Antragsstaus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten. Sie haben das ignoriert.

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Sie wissen – das haben wir hier schon öfter diskutiert –, dass gerade die kommunalen Ausländerbehörden unter der erhöhten Zahl von Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die in der Zukunft durchaus noch schneller getroffen und zahlreicher werden können, ächzen.

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Die derzeitige Bearbeitungsdauer – das ist völlig unabhängig davon, ob ein Herkunftsland als sicherer Herkunftsstaat gilt, Frau Scharrenbach – durch die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge, die für die Asylbearbeitung zuständig ist, beträgt zurzeit zehn Monate nach Antragstellung. Bis zum Termin der Antragstellung müssen die Menschen zurzeit immer noch zwischen vier und sechs Monate auf einen Termin warten.

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Wenn man den Kommunen Bergneustadt, Remscheid und Recklinghausen wirklich helfen will, dann sollte man andere Enden anpacken und sich beispielsweise auf die Frage konzentrieren, wie lange solche Verfahren dauern und wann diese Verfahren abgewickelt werden. Wir wissen aus entsprechenden Statistiken der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge, dass zum Jahresbeginn 700.000 unerledigte Verfahren auf Halde liegen und dass weitere 200.000 bis 300.000 Verfahren noch gar nicht begonnen worden sind. Das löst die Kosten und die Belastung auf der kommunalen Seite aus.

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Ich komme zum Thema "Migration - Integration". Herr Rinderspacher, das Beste, was man für Integration tun kann, ist die Schaffung von Arbeitsplätzen, damit die Menschen in Lohn und Brot kommen.

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Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland finden, wenn möglich, Zusammenführungen statt. Das Problem der Migration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist da, und wir tun, was wir können, um gewissermaßen erste Hilfe zu leisten.

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Ich spreche regelmäßig mit Handwerkern. Ich will aber auch eine Sache noch einmal ganz deutlich machen, wenn ich über Migration spreche. Wir haben ja in der letzten Zeit - besonders auch hier im Bildungsausschuss und durch die Initiativen von Herrn Geibert, unserem Innenminister - eine Diskussion zunehmend bekommen, nämlich die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

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Die Stadtgemeinde Bremen finanziert die überregional anerkannte „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Cliquen“ des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V., VAJA, mit 163 000 Euro aus Haushaltsmitteln. Der Verein bietet mit dem Projekt „kitab“ zudem Beratung für Eltern, Angehörige und Betroffene in der Auseinandersetzung mit Islamismus an. Das Projekt wird finanziert über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesministerium des Innern.

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Der CDU-Antrag reduziert eine große, erfolgreiche Vision, derer wir in der Zeit der Krise in Europa und der Migration von Millionen von Flüchtlingen nach Europa so sehr bedürfen, auf einen Teilaspekt und eine Personengruppe. Ihr Vorwurf an den Vertrag, die Vertriebenen nicht zu berücksichtigen, ist ein Vierteljahrhundert nach Vertragsschluss erstaunlich. Denn ich bin davon überzeugt, dass der Europäer Helmut Kohl genau wusste, was er tat, als er diesen Vertrag unterschrieben hat.

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Ich habe erste Gespräche sowohl mit dem Bundesinnenminister als auch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber geführt. Ich bin sehr optimistisch, dass wir bereits zum 1. September dieses Jahres das Kontingent für Niedersachsen für diese 300 Stunden vorbereiten können.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Wir haben ein dreifach gespaltenes Europa. Als erstes ein Europa mit Deutschland, Frankreich und England, dann EULänder wie Polen, die jetzt Freizügigkeit haben, und schließlich haben wir noch ein Europa, das Rumänien und Bulgarien heißt, die nicht die volle Freizügigkeit haben. Die Hochqualifizierten haben die volle Freizügigkeit, aber die kommen in der Regel leider nicht, weil sie andere Länder bevorzugen, die bessere Möglichkeiten bieten. In Deutschland haben wir vergangenes Jahr das 50-jährige Jubiläum der Migration aus der Türkei gefeiert. Die Fehler, die wir in den Sechziger- und Siebzigerjahren gemacht haben, sollten uns eigentlich eine Lehre sein, sodass wir sie nicht wiederholen.

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Erste ist, man muss Migration fördern, zweitens man muss die Frauen fördern, die ein enormes Innovationspotenzial haben. Man muss die Migranten fördern, weil sie einen extremen Leistungswillen haben, um hier voranzukommen, und sie sind mutig und risikobereit und gehen diesen ersten Schritt zur Gründung. Da müssen wir fördern und man muss Bildung fördern. Man muss die Bildung fördern. Da will ich mal eine Sache sagen: Gestern Abend hatte ich manchmal ein kleines Schütteln, wenn ich diese hausbackenen Vorstellungen, die da durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden dargelegt wurden, sozusagen als Proklamation für Thüringen gelten sollten; wir wollen keine Innovationen im Bildungssystem, wir wollen keine neuen Wege ausprobieren. Das ist wirklich kein Beitrag dazu, Thüringen voranzubringen, das will ich Ihnen ganz deutlich sagen.

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Zu den Leitstellen für Integration will ich Ihnen Folgendes sagen: Die Bundesebene hat inzwischen begriffen, dass es nicht zwei Themen gibt, nämlich zum einen das Thema Migration und zum anderen das Thema Spätaussiedler. Niedersachsen trennt immer noch. Die Bundesstatistik aber trennt nicht. Mitglieder meiner Fraktion haben vor

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Die große Koalition hat vielleicht die Chance, bei diesem Thema auch ideologische Hürden abzubauen. Die große Koalition hat sich vorgenommen, die großen integrationspolitischen Herausforderungen anzunehmen und sich endlich den Aufgaben zu stellen. Das Leitmotiv im Koalitionsvertrag von CDU und FDP lautet: Migration steuern - Integration fördern. Der entscheidende Satz im Berliner Koalitionsvertrag, der ja wahrlich lang genug geraten ist, lautet: