Die Verantwortung aus den blutigen Weltkriegen und den Grauen des Holocaust heißt aber zweierlei: Erstens aus dem Wissen um die Vergangenheit, ohne selbst schuldig geworden zu sein, die Verantwortung abzuleiten und dafür aktiv einzutreten, dass Menschenrechte überall auf der Welt nicht mit Füßen getreten werden. Dies tut Deutschland auf dem Balkan und jetzt auch in Afghanistan, um nur einige Orte zu nennen. Es heißt aber auch, die Erinnerung an die Opfer des Holocausts wach zu halten, damit diese nicht völlig vergebens ihr Leben gelassen haben. Man muss sich aber auch davor hüten, mit der neuen Rolle Deutschlands automatisch einen vermeintlichen Schlussstrich unter die Beschäftigung mit der Geschichte des Nazi-Terrors zu ziehen. Nur die Geschichte wird zeigen, wann die Zeit reif dafür ist, dieses jede Phantasie sprengende Kapitel abzuschließen.
Zu Recht wird immer wieder von der Unvergleichlichkeit des Holocaust gesprochen, der massenhaften, der systematischen, der geplanten Vernichtung von Jüdinnen und Juden in ganz Europa. Es gibt kein zweites Beispiel dafür. Und ja, die DDR war ein Unrechtsstaat; sie ist aber nicht zu vergleichen mit den Verbrechen, die im Dritten Reich verübt wurden. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss sehr deutlich gesagt werden.
Es gibt drei klare Unterscheidungen: erstens glaubwürdiges Eintreten für die Stärkung unserer Demokratie, zweitens ein klares Bekenntnis zur Unvergleichlichkeit des Holocaust, der Shoah als schlimmstes Verbrechen der Menschheit, und drittens der Schutz von Minderheiten. Das sind drei harte Kriterien, an denen wir alle messen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
In der Sache ist die Landesregierung der Meinung, dass für den Heine-Preis nicht preiswürdig ist, wer den Holocaust relativiert.
Nein, diese Befürchtung habe ich nicht, Herr Kollege Behrens, weil es bei dem Thema nicht um Kultur und Kunst geht. Es geht nicht um das Werk von Herrn Handke als Poet oder Literat, sondern um sein Verhalten in politischer Hinsicht. Die Tatsache, dass jemand den Holocaust relativiert, hat nach meinem Verständnis nichts mit Kunst und Kultur zu tun, sondern es ist eine Sache, die in
Ich frage weiter: Teilen Sie meine Auffassung, dass auch das Versammlungsrecht seinen Beitrag – seinen vielleicht im Einzelfall bescheidenen Beitrag, aber eben seinen Beitrag – leisten muss zur Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe, zur Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, zur Bekämpfung der Verniedlichung des Holocaust? Und, Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung keineswegs aus Rechtsgründen zwingend geändert werden muss durch den Antrag der CSUFraktion, dass es aber bei nochmaliger Überlegung aller Umstände zweckmäßig ist, diese Änderungen – in Randbereichen, jenseits des Kerns des Gesetzentwurfs der Staatsregierung – einzubringen? Teilen Sie schließlich meine Auffassung, dass die Staatsregierung, wenn es ihr denn tatsächlich, wie unterstellt wird, um eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit ginge, einen ganz anderen Gesetzentwurf vorgelegt hätte?
Herr Abgeordneter Schippel, das war einer der wenigen Punkte, weshalb ich seit langer Zeit darauf dränge, das Versammlungsrecht zu ändern, ausgehend von den Erfahrungen mit dem Holocaust Memorial in der Nähe des Brandenburger Tors und mit Halbe. Aber auch das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig wird oft missbraucht. Wir wollen mit diesem Gesetz die Möglichkeit haben, den Missbrauch zu beenden und deutlich zu machen, dass dort keine Demonstrationen stattfinden dürfen. Ich hoffe, dass das im Bundestag - das ist das Wichtigste - so beschlossen wird. Diesbezüglich gibt es innerhalb der Bundesregierung noch Arbeit.
Meine Damen und Herren, eine Einschränkung von Grundrechten will daher sehr gut überlegt sein, selbst dann, wenn sie dazu dienen soll, rechtsextremistisches Unwesen zu dämmen. Ich weiß, dass gegen Unterstellungen kaum etwas hilft, aber ich will an dieser Stelle versuchen vorzubeugen. Wir sind für Politik gegen Rechtsextremismus und gegen Nazidemonstrationen, besonders dann, wenn sie die Würde von Menschen, sei es die der Opfer des Holocaust, sei es die von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern oder anderer gesellschaftlicher Gruppen, geistig oder praktisch mit Füßen treten.
die für die größten Verbrechen auf unserem Kontinent im vergangenen Jahrhundert sorgten und mit dem Zweiten Weltkrieg, dem Holocaust, dem Naziterror und Massenmord dafür verantwortlich waren, dass Hitlers Krieg und Hitlers Verbrechen sich am Ende gegen Deutschland selbst richteten.
Schaut man sich an, wer sich in diesen Projekten trifft, welches Umfeld das ist, so kommt einem das schon bekannt vor: Rechtextreme, Reichsbürger, Holocaust-Leugner, Identitäre, Angehörige der EinProzent-Bewegung. Wir konnten dieser Tage lesen, dass ein Lehrer hier im Saarland, der sich bewaffnet hat und dem schließlich gekündigt wurde, ebenfalls Angehöriger der Ein-Prozent-Bewegung ist - aber auch in Ihrer Partei engagiert ist. So jedenfalls konnte man das der Presseberichterstattung entnehmen. Es tummeln sich Angehörige der verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ im Umfeld dieser Gemeinschaften. Herr Kalbitz, der ebenfalls einen Bezug zu diesem Thema hat, ist ja heute auch noch einmal in der Presse erwähnt; auch er ist
Warum haben Sie nicht längst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ihnen die rot-grüne Bundesregierung noch an die Hand gegeben hat, dass Sie nämlich auf Landesebene regulieren können, an welchen Orten Neonazis demonstrieren dürfen und an welchen nicht? Das Bundesgesetz lässt zu, dass Sie in einem Landesgesetz zum Beispiel bestimmen, dass an Holocaust-Gedenkstätten und -Gedenktagen Demonstrationen, die die Opfer verhöhnen, verboten sind. Warum haben Sie denn all die Jahre von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht?
An unserer Anhörung, die unsere GRÜNEN-Fraktion zu Ihrem Vorhaben durchgeführt hat, hat auch Max Mannheimer teilgenommen, ein Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau. Sie alle kennen ihn. Er hat erst vor Kurzem den Hoegner-Preis verliehen bekommen. Ich glaube, die meisten der CSUFraktion kennen, schätzen und achten ihn für das, was er tut, für die Aufklärung, die er betreibt, und für die Art und Weise, wie er unermüdlich gegen Nazis vorgeht, wie er in Schulklassen versucht, die Demokratie zu festigen und auch weiterhin den Widerstand gegen antidemokratische Gesinnungen und Vorhaben zu ermöglichen. Max Mannheimer, der auch vor Kurzem bei einer Demonstration der Gewerkschaften gegen Ihr Versammlungsgesetz hier in München geredet hat, hat bei unserer Anhörung Folgendes gesagt:
täglichen Leben dazu gehört. Auch hier unterstützt die KOSTG mit entsprechenden Projekten. Unter anderem beteiligt sich Thüringen am Programm „Demokratie lernen und leben“ und dieses Projekt ist der Bund-Länder-Kommission, der Konferenz der Kultusminister empfohlen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder sind nicht a priori Demokraten. Sie müssen lernen, andere Meinungen zu respektieren und sie müssen Meinungsstreit mit demokratischen Spielregeln austragen lernen. Dazu gehört gegenseitiger Respekt und die Achtung der Würde des anderen und auch die Achtung der Meinung des anderen. Auf der Basis dieser Werte sind wir gegen Gewalt, Extremismus und Intoleranz auch gewappnet. Dazu kann auch eine Hausordnung gehören - richtig. Bereits seit dem Haushaltsjahr 1994 fördert das Thüringer Kultusministerium auch Projekte und Vorhaben gegen Rechtsextremismus und insbesondere Fragen der historischen Aufklärung. Die Schüler werden dabei über das Dritte Reich und den Holocaust aufgeklärt. Die Kenntnisse über den Genozid an jüdischen Mitbürgern kann einem latenten Antisemitismus im Besonderen auch entgegenwirken. Des Weiteren hat die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft unter der Adresse www.global.patchwork.de ein Projekt ins Internet gestellt, das sich mit fremdenfeindlichem und rechtsextremistischem Gedankengut auseinandersetzt. Dieses Projekt spricht die Jugendlichen in besonderer Weise an. Das haben die Einwahlen gezeigt. Jeden, der Signale gegen Rassismus und Gewalt setzen will, dem wird dort auch ein Forum geboten.
Drittens: Das ist die allgemeine politische Dimension der europäischen Verfassungsdiskussion, und wenn man – das möchte ich Ihnen gern ans Herz legen – sich die Rede von dem Literaturnobelpreisträger Imre Kertész von letzter Woche zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Magdeburg anschaut, abgedruckt in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom letzten Sonntag, dann kann man noch einmal nachlesen, mit welcher ungeheuren Freude dieser große Literat als ungarischer Jude, der im KZ Auschwitz gewesen ist und hinterher viele seiner beeindruckenden Bücher über dieses Thema Holocaust geschrieben hat, feststellt, dass im Grunde die deutsche Einigung Voraussetzung für die europäische Einigung und vor allem jetzt für die EUOsterweiterung ist.
Deutschland hat die Geschichte des 20. Jahrhunderts in besonderem Maße mitgeprägt. Die nationalsozialistische Regierung des Deutschen Reiches hat den Zweiten Weltkrieg entfesselt, in dessen Folge Millionen von Menschen umgekommen sind. Der Sieg über das Deutsche Reich und das Herausbilden einer Nachkriegsordnung führten zu Flucht und Vertreibung, deren man sich im Osten Deutschlands bis zum Untergang der DDR nicht öffentlich erinnern durfte. Der nationalsozialistische Rassenwahn wollte ganze Völker ausrotten und hat den Holocaust an den Juden zu verantworten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Während vor genau zehn Jahren die Weltöffentlichkeit ihren Blick auf die ersten freien Wahlen in Südafrika gerichtet hatte – ich weiß das; denn ich habe das selbst als ein Aufbruchsignal für Afrika empfunden –, begann kurz zuvor in Ruanda einer der furchtbarsten Völkermorde seit dem Holocaust. Innerhalb von 100 Tagen wurden mehr als 800.000 Menschen teilweise auf bestialische Weise umgebracht.
Darum ist es wahrscheinlich nicht zufällig, dass zum Beispiel jetzt ein Mahnmal für die Holocaust-Opfer in Berlin entsteht, das den Versuch macht, so etwas wie eine emotionale Betroffenheit überhaupt erst bei denjenigen zu produzieren, die heute da durchgehen, weil nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass diese emotionale Betroffenheit einfach aus der Beteiligung heraus positiv oder negativ vorhanden ist, sondern dass sie neu geschaffen werden muss.
Diese Veränderung der Situation müssen wir im Kopf haben, wenn wir die vielen Einrichtungen und Rituale beurteilen, die wir vollziehen, ob sie eigentlich der veränderten Situation angemessen sind, ob sie angemessen sind, so etwas wie eine emotionale Beteiligung sowohl an der Erinnerung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu produzieren als auch eine Einordnung in das Gesamtbild von dem zu geben, was wir als Deutsche, als Europäer sind. In dieses Gesamtbild müssen wir den Holocaust als wesentlichen Bestandteil unserer gemeinsamen Geschichte einbeziehen, weil wir Deutschen diese Verbrechen begangen haben.
Wenn Sie sich unsere Strafnormen im europäischen Vergleich anschauen, dann gehen wir schon sehr weit zu verbieten, bestimmte Meinungsäußerungen zu machen, bestimmte Dinge zu leugnen wie den Holocaust. Ich halte das für sehr wichtig, aber ich sage auch klar, wir gehen schon an die Grenze dessen, was man rechtsstaatlich erlauben und machen kann. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir auch in der Auseinandersetzung vermitteln. Es gibt Dinge, die wir nur als Gesellschaft, als Politik bekämpfen können. Und ich halte es für sehr wichtig, dass wir in der Gesellschaft gegenüber den Rechtsextremen deutlich machen, dass nichts mehr als peinlich ist, dass nichts mehr als blamierend ist, wie sich diese Menschen benehmen, und welche Wirkung das auch für uns in Deutschland, aber auch nach außen hat. Das halte ich für sehr wichtig. Und ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen hier im Hause bitten, jede Gelegenheit wahrzunehmen, um das deutlich zu machen, auch durch Teilnahme an Demonstrationen.
Liebe Freunde, im zeitlichen Umfeld des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar sprechen wir jedes Jahr über das erfolgreiche Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“, das dieses Jahr sein zehnjähriges Jubiläum feiert. Der Erfolg gibt uns Recht. Blicken wir nach vorn und bleiben wir wachsam! - Danke.
Vor allem zwei Gründe trugen Gegner des Standortes Berlin vor. Den ersten nennt das SPD-Blatt „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ in einem Kommentar: „Gegen den Bau des Zentrums in Berlin spricht der verständliche Argwohn, es solle dort einen Gegenpol zum Holocaust-Mahnmal bilden. Das darf nicht sein.“
Meine Damen und Herren, Sie begeistern sich immer mehr für Holocaust-Mahnmale, mit denen antideutsche radikale Umerzieher unserem deutschen Volk für alle Zeit das Kainsmal einbrennen wollen. Nur am Rande sei bemerkt: Obwohl Bund, Länder und Gemeinden pleite sind, Haushaltssperren verfügt werden und per Rotstift ein unsozialer Kahlschlag in allen Sozialbereichen erfolgt und Berlin zu
Nach den Erfahrungen mit dem Holocaust hat sich Herr Bloch stets für die Verwirklichung der Menschenrechte eingesetzt. Das Land Niedersachsen ist Herrn Dr. Bloch außerordentlich dankbar dafür, dass er trotz seines Engagements an anderen Orten, z. B. bei seiner Arbeit in den Gremien von Yad Vashem und des Diaspora Museums in Tel Aviv, den Vorsitz im Beirat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten übernommen hat. Für seinen Rat sind wir außerordentlich dankbar. Ich heiße ihn im Namen des ganzen Hauses herzlich willkommen.
setzt. Zugleich hat der Holocaust das Bewusstsein dafür geschärft, wie eng das jüdische Leben im Besonderen und das Leben in Deutschland – und in Nordrhein-Westfalen – im Allgemeinen miteinander verbunden sind; denn Auschwitz steht für die Vernichtung des Judentums und dafür, dass von den Deutschen die gesamte europäische Kultur selbst radikal infrage gestellt, ja verneint wurde.
hundert angerichtet haben, bewusst zu werden. Wir müssen immer wieder deutlich machen, dass uns der Holocaust dauerhafte Mahnung ist.
oder die Planungen für das Holocaust-Denkmal, wo der zu enge Stelenabstand und erhebliche Bodenabsenkungen es Rollstuhlfahrern unmöglich machen würden, sich im Stelenfeld überhaupt zu bewegen. Wir sind in diesem Zusammenhang für den Bereich Bauen und Verkehr auf eine Gesamtbilanz für die Stadt im nun zwar endlich beschlossenen, aber uns – wie gesagt – immer noch nicht zugänglichen Behindertenbericht des Senats gespannt. Auch der Verstößebericht des Landesbeauftragten, der heute ebenfalls vorliegen sollte, wird hierzu sicherlich detailliert Auskunft geben. Für die Quantifizierung und die qualitative Bewertung der Auswirkungen von rechtlichen Veränderungen z. B. im Bau- oder Gaststättenrecht können nicht immer allein der Landesbeirat oder freie Träger zuständig sein. Gesetzestext und Realität klaffen hier leider noch allzu oft auseinander.
Verstöße gegen das Gleichberechtigungsgesetz – auch darauf wurde schon hingewiesen – finden sich auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der SFB lehnt es immer noch ab, wenigstens die „Abendschau“ für Gehörlose in Gebärdensprache zu übersetzen. Bei wichtigen öffentlichen Bauvorhaben ist die Zugänglichkeit für Behinderte nicht gesichert. Das Olympiastadion wurde genannt, da sind die Logen für die sogenannten very important persons wichtiger als die klare Sicht für Rollstuhlfahrer. Und beim Holocaust-Mahnmal muss über die geplanten Steigungen noch einmal nachgedacht werden. Solche wichtigen Bauten und Mahnmale müssen für alle Menschen zugänglich sein.
Der Novelle zufolge können beispielsweise Aufmärsche von Rechtsextremen an NS-Gedenkstätten – wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin – leichter verboten werden. Schade nur, dass sich Rotgrün nicht durchringen konnte, das auch für das Brandenburger Tor so festzulegen.
Dabei bleibt es bei dem Grundsatz – und dies ist mir wichtig zu betonen –, dass weder die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus und die Singularität des Holocaust relativiert noch die Geschichte der kommunistischen Diktatur in der SBZ und in der DDR bagatellisiert werden dürfen.
ten durch die Nazis nicht vergleichen, womöglich gegenrechnen? Hier hilft auch nicht einfach empörte Zurückweisung. Sie ist oft nur Nährboden für neue Mythen und Verschwörungstheorien. Präzise Argumentation ist notwendig. Worin besteht die Einmaligkeit, die Einmaligkeit des Holocaust, warum sind Vergleiche falsch und nicht zulässig?
Der Kieler Historiker Michael Salewski hat kürzlich zur Einzigartigkeit des Holocaust einen für mich besonders bemerkenswerten Beitrag erbracht. Er schreibt in einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 25. Januar – ich zitiere –: