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Wir Freie Demokraten wissen, dass der Bund die Gesetze verschärft hat. Was ich davon halte, habe ich hier schon deutlich gesagt. Was das für die Balkanstaaten und auch für die dortigen Minderheiten bedeutet, wissen wir ebenfalls. Eine Aussetzung der Abschiebung kommt nur noch für drei Monate in Betracht. Was aber in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt hat, ist, dass, bevor abgeschoben wird, die Menschen aufgefordert werden, das Land zu verlassen, und die Möglichkeit haben, freiwillig auszureisen. Auch das ist eine Option, von der einige Gebrauch machen, andere nicht, aber sie haben damit – und auch das gehört zur Redlichkeit dazu – die Gelegenheit, den Winter zu umgehen. Es ist ja durchaus so, dass man dann selbst strategisch damit umgehen kann, wann man wo ankommt, und dass man dort dann eben nicht auf der Straße sitzen muss, sondern sich in einem Gebiet des Landes befindet, wo man zumindest vor der Kälte geschützter ist, als wenn man unvorbereitet dorthin kommt. Deswegen wollte ich die Debatte um diesen Aspekt noch erweitern.

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Es gibt hier nicht nur das Beispiel jener minderjährigen Kinder, die auf dem Weg zur Schule sind und plötzlich ohne Eltern dastehen. Es geht nicht nur um den Vater, der mit seinem Sohn nach Hause kommt und nur noch seine kranke Frau zu Hause antrifft – die drei Kindern befinden sich schon in der Abschiebung. Es geht uns also auch um den Umgang mit schwer traumatisierten Menschen und mit suizidgefährdeten Personen.

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Wir begrüßen außerordentlich, dass es jetzt gelungen ist, dieses Gesetz mit einer so großen Mehrheit zu verabschieden. Liebe Kolleginnen und Kollegen gerade von SPD und GRÜNEN, man muss aber auch so ehrlich sein, zu sagen: Eines bringt dieses Gesetz nicht. Es ist auch mit Ihrer Zustimmung verabschiedet worden. Es bringt keine Altfallregelung. Das heißt, wir werden weiterhin das Problem haben – gerade nach dem Auslaufen der Härtefallregelungen aus den Jahren 1999 und 2000, die damals die Innenministerkonferenz getroffen hat und die jetzt in dem weiteren Verfahren dazu führen, dass viele Ausländerinnen und Ausländer, die bislang in diesem Land geduldet wurden, kein Aufenthaltsrecht mehr haben –, dass es irgendwann ein Ende des Rechtsweges inklusive Petitionsverfahren gibt.Und dann erfolgt eine Ausreise.Wenn diese nicht freiwillig erfolgt, steht eine entsprechende Abschiebung an.

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Herr Kollege Frömmrich, es ist jedem Ausländer anzuraten, die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise zu nutzen. Gerade als Rechtsanwältin kann ich es nicht verstehen, dass vielfach Kolleginnen und Kollegen ihren Mandanten nicht deutlich machen, wie wichtig es für sie ist, eine zwangsweise Abschiebung zu vermeiden, weil dann keine Wiederkehrmöglichkeit gerade nach den Kriterien des Zuwanderungsgesetzes nach Deutschland besteht,zumindest diese erschwert ist. Das heißt, ihnen ist anzuraten, die freiwillige Ausreise zu nutzen.

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Notfalls muss der Rechtsstaat auch auf Abschiebung bestehen. Ansonsten würde ein rechtsstaatliches Verfahren, das für alle Ausländerinnen und Ausländern in diesem Lande besteht, ad absurdum geführt, wenn die einen mit entsprechenden Maßnahmen ihr Bleiberecht erzwingen könnten und andere den Voten und Urteilen der Gerichte folgen und in ihr Heimatland zurückkehren. – Ich danke.

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Liebe Frau Waschke, reden wir in aller Ruhe. – Härtefälle können nicht Regelfälle sein. Darüber sind wir uns doch wohl einig. Die Wirklichkeit ist allerdings: Das Problem der Abschiebung – auch wie Sie es mit den Kindern gerade beschrieben haben – ist nicht der absolute Ausnahmefall. Das ist vielmehr sehr häufig der Fall. Deshalb passt es nicht zusammen, wenn Sie auf der einen Seite sagen, das Ganze soll nach Recht und Gesetz gehen, aber auf der anderen Seite soll man nach der Härtefallkommissionsentscheidung doch die Probleme alle lösen. Es ist unaufrichtig, und es ist billig, sich hierhin zu stellen und derartig zu reden, aber überall dort, wo es gilt, konkrete Antworten zu geben, diese zu verweigern.

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Allein im Jahr 2013 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt fast 22.000 Entscheidungen über Asylerst- und Asylfolgeanträge von Staatsangehörigen aus den drei genannten Westbalkanstaaten getroffen. Nur drei Menschen von diesen 22.000 aus einem dieser Staaten wurde Asyl zugesprochen, vier wurde Flüchtlingsschutz gewährt, und bei 53 Personen wurde ein Verbot der Abschiebung erteilt.

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Der andere Punkt ist: Sie wissen, es wurde in dieser Woche im Innenausschuss des Bundestages die Anhörung zur neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung durchgeführt, die eigentlich gerade für Kinder und Jugendliche geschaffen werden sollte. Es sieht aber so aus, dass die Familie auch durch dieses Raster fallen wird. Es droht eben die Abschiebung. Deshalb bitten wir Sie, unserem Petitum, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, zu folgen.

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bung, die damals vollzogen wurde, hat er sich jeden Weg zurück in die Bundesrepublik versperrt. Wenn er damals freiwillig ausgereist wäre, hätte er heute nicht das Problem, dass er in keiner Weise von einem Bleiberecht begünstigt ist. Er hätte auch nicht das Problem, dass jetzt alle Asylanträge, die er gestellt hat, in der Form abgelehnt worden sind. Er hat sich im Grunde genommen die jetzige Situation mit der damaligen Abschiebung selbst zuzuschreiben.

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Die Asylanträge für die gesamte Familie sind abgelehnt worden. Nun muss man natürlich sagen, dass Minderheiten eine Zeit lang nicht in den Kosovo zurückgeführt werden konnten. Dann ist ein drittes Kind geboren worden, und dadurch hat sich die Abschiebung bzw. die Ausreise verzögert. Weitere Anträge folgten.

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Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Sie werden an dieser Stelle nicht weiterkommen! Stellen Sie sich vor, Sie würden in diesem Land leben, sollten in ein anderes Land abgeschoben werden und würden sich dieser staatlich verordneten Abschiebung entziehen wollen! Ich könnte verstehen, wenn Sie das täten. Ich finde es aber unmenschlich, so zu

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Abschiebung von zwei unbegleiteten Minderjährigen durch den Landkreis Wesermarsch

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und des deutschsprachigen Raum Europas in zweijährigem Turnus zusammenkommen, um aktuelle Fragen zum Petitionsrecht zu erörtern. Im Jahr 2010 fand diese Tagung, an der übrigens auch Vertreter der Europäischen Bürgerbeauftragten teilnahmen, in Schwerin statt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Themen, die die Bearbeitung von Petitionen zum Gegenstand hatten. Ein Schwerpunkt bildete dabei die technische Entwicklung auf dem Gebiet der Petitionsbearbeitung. Im Zusammenhang mit einzelnen Aspekten der Petitionsbearbeitung wurde unter anderem über den Umgang mit Petitionen von Ausländern bei drohender Abschiebung und über datenschutzrechtliche Aspekte gesprochen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Bundestagsverwaltung dafür zu gewinnen, die Veranstaltung, die für die Teilnehmer die Möglichkeit eines ausführlichen Erfahrungsaustauschs bietet, im Jahr 2012 in Thüringen auszurichten. Im Ergebnis der Tagung in Schwerin konnte ich feststellen, dass wir mit dem Petitionsgesetz im Freistaat Thüringen gut aufgestellt sind. Dem Petitionsausschuss sind im Rahmen der Prüfung von Petitionen eine Reihe von gesetzlichen Befugnissen eröffnet. So kann der Ausschuss auch von der Landesregierung Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Darüber hinaus kann er Beteiligte sowie Zeugen und Sachverständige anhören. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu eröffnen, sich persönlich an die Mitglieder des Petitionsausschusses zu wenden, werden monatlich wechselnd in kreisfreien Städten oder Landratsämtern Bürgersprechstunden des Ausschusses durchgeführt. Mindestens zweimal jährlich werden entsprechende Bürgersprechstunden auch im Landtagsgebäude angeboten. Die Zahl der insgesamt in den 13 Bürgersprechstunden vorgetragenen Petitionen beträgt 82. Dabei ist die Zahl der Anliegen, die bereits vor Ort erledigt werden konnten, noch gar nicht eingerechnet. Das zeigt, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass sich die Hilfe suchenden Bürger unmittelbar an die Abgeordneten im Ausschuss wenden können. Angesichts der Vielzahl von Petenten, die sich mit ihren Sorgen und Nöten an den Petitionsausschuss gewandt haben, mutet es befremdlich an, dass das Landesverwaltungsamt vor dem Hintergrund einer von der Haushaltsstrukturkommission zu erstellenden Analyse zu möglichen Optimierungspotenzialen im Aufgabenbereich der staatlichen inneren allgemeinen Verwaltung unter anderem den Vorschlag gemacht hat, Petitionsverfahren bei laufenden Verwaltungsverfahren auszuschließen. Ich halte diesen Vorschlag für einen Eingriff in den Kernbereich des Petitionsrechts und einen gravierenden Verstoß gegen Artikel unserer Verfassung.

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Am Morgen des 19. Januar versuchte die Ausländerbehörde des Landkreises Wesermarsch, zwei 15- bzw. 17-jährige Brüder in den Kosovo abzuschieben. Die Abschiebung scheiterte daran, dass einer der beiden Brüder zum Zeitpunkt der - vorher nicht angekündigten - Abholung nicht zu Hause war. Das durch den Anwalt der Brüder angerufene Verwaltungsgericht Münster stellte in einem Eilbeschluss fest, dass es nicht verantwortet werden könne, die beiden in Deutschland geborenen Minderjährigen in ein ihnen fremdes Land zu schicken, ohne zu wissen, wo sich deren Mutter aufhält oder ob es im Kosovo noch Verwandte gibt, die für sie sorgen könnten.

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Die in Deutschland geborenen Brüder, deren Vater vor einigen Jahren verstorben ist, lebten mit ihrer Mutter in Deutschland und waren im Dezember 2009 bereits einmal mit ihrer Mutter in den Kosovo abgeschoben worden. Dort wurden sie und ihre Mutter von Albanern angegriffen und misshandelt. Im Dezember 2010, fast genau ein Jahr nach ihrer Abschiebung, schafften die Brüder es, zurück nach Deutschland zu kommen. Von ihrer Mutter wurden sie auf der Flucht getrennt. In Deutschland wurden sie von einem Cousin und dessen Familie im Landkreis Wesermarsch aufgenommen.

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Der zum Vormund bestellte Mitarbeiter des Jugendamtes im Landkreis Wesermarsch hatte die beiden Jungen bis zum Tag der Abschiebung nicht ein einziges Mal besucht und war auch nicht durch die Ausländerbehörde über das Abschiebungsvorhaben unterrichtet worden. Lediglich über die Ausweisung war er informiert worden. Den Ablauf der Rechtsmittel

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2. Sieht die Landesregierung in dem Vorgang Verstöße gegen die Absätze 1 oder 2 des Artikels 10 der seit Jahresende 2010 unmittelbar anwendbaren EU-Rückführungsrichtlinie, die besagen, dass vor Ausstellung einer Rückkehrentscheidung für unbegleitete Minderjährige Unterstützung durch geeignete Stellen, bei denen es sich nicht um die für die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen zuständigen Behörden handelt, unter gebührender Berücksichtigung des Wohles des Kindes zu gewähren ist (Absatz 1) und sich die Behörden vor Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen zu vergewissern haben, dass die Minderjährigen einem Mitglied ihrer Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben werden (Absatz 2) ? Bitte begründen.

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Die beiden 15 und 17 Jahre alten Brüder aus der Republik Kosovo, die am 19. Januar 2011 abgeschoben werden sollten, waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachkamen, war die Ausländerbehörde verpflichtet, den unerlaubten Aufenthalt durch Abschiebung zu beenden.

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Nach Angaben der Brüder hatten Mitarbeiter des Niedersächsischen Flüchtlingsrats im Rahmen der Abschiebung aus Nordrhein-Westfalen Kontakt zu ihnen aufgenommen und diesen auch während des Aufenthalts in Kosovo gehalten. Im Dezember 2010 sind dann beide - eigenen Angaben zufolge - illegal über Ungarn nach Deutschland eingereist und haben sich zunächst beim Jugendamt der Stadt Hildesheim gemeldet. Da sie keinerlei Bezug zu Hildesheim hatten, hat das dortige Jugendamt Kontakt zum Jugendamt des Landkreises Wesermarsch aufgenommen. In diesem Bereich leben Verwandte der beiden Brüder, bei denen sie dann ihren Wohnsitz genommen haben.

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Von der Ausländerbehörde des Landkreises Wesermarsch wurden beide wegen ihrer illegalen Einreise ausgewiesen und über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise aufgeklärt. Diese Möglichkeit haben sie nicht genutzt, sodass die Abschiebung durch die Ausländerbehörde zwingend einzuleiten war.

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Derzeit wird der Aufenthalt der beiden Brüder in Deutschland geduldet, da das Verwaltungsgericht Münster, welches im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Gewährung von Abschiebungsschutz wegen der im Kosovo drohenden Gefahren zuständig ist, die Abschiebung der beiden bis zur Entscheidung über die Hauptsache im anhängigen Klageverfahren vorläufig untersagt hat. Nach Auffassung des Gerichts ist zunächst die notwendige Betreuung und Versorgung der Brüder nach Rückkehr in die Republik Kosovo zu klären.

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Zu 3: Das Wohl des Kindes wird zunächst im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Danach steht eine Abschiebung von ausreisepflichtigen

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Meine Herren von der CDU und FDP, niemand, der sich gegen diesen Krieg wendet, stellt sich auf die Seite von Saddam Hussein. Wir haben die Giftgasattacken auf die kurdische Bevölkerung in Halabscha nicht vergessen. Aber als wir dagegen auf die Straße gegangen sind, hat die Regierung der USA Saddam Hussein noch mit biologischen und chemischen Waffen versorgt – mit den Mitteln, die jetzt als Begründung für den Krieg herhalten müssen. Es war eine CDU-Bundesregierung, die die Abschiebung von Irakis aus der Bundesrepublik in den Nordirak durchgesetzt hat und die uns für unsere Haltung und unser Aufmerksammachen auf die Situation im Irak angegriffen hat.

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Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Ich darf Sie darüber informieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Tagesordnungspunkt 8, das ist eine Eingabe betreffend die Beschwerde über eine geplante Abschiebung einvernehmlich zwischen den Fraktionen für heute von der Tagesordnung abgesetzt ist.

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Der Tagesordnungspunkt 8, Eingabe betreffend "Beschwerde über eine geplante Abschiebung", ist, wie ich das eben schon angedeutet habe, im Einvernehmen der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Ich unterbreche kurz die Sitzung, bis außerhalb des Saals das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung ausgezählt ist.

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Duldung ist nach Definition des Aufenthaltsrechts lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. „Duldung“, ein Wort, das erst einmal freundlich klingt, drückt in kurz gefasster Form aus: Wir dulden, dass Sie hierbleiben, weil es uns momentan nicht möglich ist abzuschieben. Alles deutet darauf hin, dass dies nur eine Momentaufnahme sein kann, ein kurzer Zustand, der eigentlich nur eines nicht werden sollte, nämlich Lebensrealität von Menschen über viele Jahre hinweg.

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ganze Schulen und Dorfgemeinschaften um die Aussetzung von Abschiebungen ihrer Mitmenschen und Freunde kämpfen. Wir sollten auch nicht wollen, dass es am Ende Politikerinnen und Politiker sind, die das Schicksal von Geduldeten in ihre Hände nehmen und erst in allerletzter Sekunde die Entscheidung, die Abschiebung auszusetzen, treffen. Das ist keine Politik für Menschen, sondern das ist ein Spiel mit der Zeit und letztlich auch ein Spiel mit der Macht. Wir wollen nicht, dass diese Menschen zu Mitmenschen auf Abruf werden.

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Eine weitere Folge des ungesicherten Aufenthaltsstatus besteht darin, dass diese Menschen keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Integrationsmaßnahmen haben. Selbst wenn sie es aus eigener Kraft und mit eigenem Fleiß schaffen, Sprachkenntnisse zu erwerben, eine Ausbildung zu absolvieren, sich eine berufliche Existenz aufzubauen und sich in die Gesellschaft zu integrieren, bietet das alles keinen Schutz vor der Abschiebung in ein Land, dessen Staatsbürger sie nur noch formal sind. Viele dieser Menschen haben hervorragende Integrationsleistungen erbracht, ohne Aussicht darauf zu haben, dass dies von dieser Gesellschaft anerkannt wird. Bestenfalls können sie - wie im Fall Tigran auf ein positives Votum der Härtefallkommission hoffen. Das ist ungerecht und stellt keinen Anreiz dar, sich zu integrieren, wie wir es von allen Zuwanderern verlangen. Im Kopf ist immer der Gedanke, dass man schon bald abgeschoben werden könnte.

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Niemand darf Menschen in diesem menschenverachtenden Schwebezustand zwischen Abschiebung und Bleiberecht alleinlassen. Kettenduldungen sind inhuman, Kettenduldungen gehören abgeschafft!

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsrechtlich ist das Bleiberecht ein Sonderfall im deutschen Recht - voller Lücken, großer Unterschieden in der Rechtspraxis der Bundesländer und nicht zuletzt mit seiner unzumutbaren Angewiesenheit auf Gnadenakte. Statt klarer und transparenter Regelungen haben wir es mit einem humanitären Desaster zu tun, weil die Rechte der Menschen, um die es geht, viel zu gering geachtet werden. Das gilt auch für den aktuellen Fall Tigran, wo die Familie ihre bereits gepackten Koffer wieder auspacken konnte. Die Verhinderung ihrer Abschiebung ist seit Wochen eine Geschichte mit Happy End, denn der Justizminister will generell aus der unwürdigen Härtefallregelung aussteigen - so gut, so richtig.

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Ist Englisch für Abschiebung! Das dritte Paket ist schon angekündigt.